|
Autor
|
Thema: heulen, ärgern und trösten X (119166 mal gelesen)
|
Cora1982 Plauderprofi *Prinzessin*
    
 Beiträge: 1897 Registriert: 04.09.2009 Ein Kuß ist eine Sache, für die man beide Hände braucht
|
erstellt am: 22. Mrz. 2010 09:41 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Amnisha: Steht so im Teilungsvertrag von unserem Gemeinschaftseigentumgrundstück. Aber unsere Nachbarn, die an die andere Seite seines Grundstückes angrenzen, durften auch 1,50m hoch. Im übrigen haben die Beiden uns Ihre Hilfe beim Aufbau des Sichtsschutzzaunes zugesagt.  Der EDV-Fritze hat dem Blödparker (den nennen wir eigendlich schon seit Jahren so...) am Samstag gesagt: "Wir werden nun einen Sichtschutzzaun aufstellen. Ich habe die Schnauze voll." Der Blödparker ist dann wohl ohne was zu sagen weggegangen und am Wochenende war es himmlisch ruhig im Haus. Sonst trampelt er immer wie son Bekloppter die Holztreppe rauf und runter und saugt Sonntag zwischen 12 und 15 Uhr. Das hört man dann immer 3 Etagen tiefer. Aber am Wochenende, nix, Wunder über Wunder. 
Das klingt doch echt super Es ist nichts grausamer, als Nachbarn mit denen man im Klinsch liegt oder die einem das Leben zu Hölle machen und man nicht weiß was kommt als nächstes Bei mir sind die, die am Ende der Reihe immer Ärger machten, jetzt ausgezogen ------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Amnisha Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 4229 Registriert: 29.08.2002 Zpro Xe2.33DC, nVidia Quadro FX1500, 1GB RAM, XP Pro SP2, VM-WS, WIN 98 + 2000, Acad 2008, ME10 7.2
|
erstellt am: 22. Mrz. 2010 09:27 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von F - WI 49: Die 1,50 sind für einen Grenzzaun in eurem Bebauungsgebiet zulässig? Dann gelten die auch auf der Grenzlinie, also oben.
Steht so im Teilungsvertrag von unserem Gemeinschaftseigentumgrundstück. Aber unsere Nachbarn, die an die andere Seite seines Grundstückes angrenzen, durften auch 1,50m hoch. Im übrigen haben die Beiden uns Ihre Hilfe beim Aufbau des Sichtsschutzzaunes zugesagt.  Der EDV-Fritze hat dem Blödparker (den nennen wir eigendlich schon seit Jahren so...) am Samstag gesagt: "Wir werden nun einen Sichtschutzzaun aufstellen. Ich habe die Schnauze voll." Der Blödparker ist dann wohl ohne was zu sagen weggegangen und am Wochenende war es himmlisch ruhig im Haus. Sonst trampelt er immer wie son Bekloppter die Holztreppe rauf und runter und saugt Sonntag zwischen 12 und 15 Uhr. Das hört man dann immer 3 Etagen tiefer. Aber am Wochenende, nix, Wunder über Wunder. 
------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Amnisha Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 4229 Registriert: 29.08.2002 Zpro Xe2.33DC, nVidia Quadro FX1500, 1GB RAM, XP Pro SP2, VM-WS, WIN 98 + 2000, Acad 2008, ME10 7.2
|
erstellt am: 22. Mrz. 2010 09:18 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von ole:
Ja, man kann erkennen, was du meintest: Du stehst über dem EDV-Fritzen .
Haste was anderes erwartet? 
------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
gix Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 4682 Registriert: 19.01.2006
|
erstellt am: 22. Mrz. 2010 07:56 <-- editieren / zitieren -->
Na ich bin jetzt auf dem großen PC. Der nützt mir aber im Moment nüsch viel, weil die VPN`s zu den Kunden auf dem Schleppi sind ------------------ gix Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
F - WI 49 Plauderprofi V.I.P. h.c. Freizeitverwalter

 Beiträge: 3456 Registriert: 28.07.2005
|
erstellt am: 22. Mrz. 2010 07:45 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von gix: Mir hats den Schleppi entmückt Dabei wollte ich nur ein neues SP installieren Da hats gleich das ganze winddoof zerlegt Nüsch mal mehr ins Internet komm ich rein Da kann mir auch meine Hotline nüsch helfen, befürchte ich
------------------ Gruß Frederik Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
gix Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 4682 Registriert: 19.01.2006
|
erstellt am: 22. Mrz. 2010 07:42 <-- editieren / zitieren -->
Mir hats den Schleppi entmückt Dabei wollte ich nur ein neues SP installieren Da hats gleich das ganze winddoof zerlegt Nüsch mal mehr ins Internet komm ich rein Da kann mir auch meine Hotline nüsch helfen, befürchte ich ------------------ gix Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
7Josy7 Plauderprofi V.I.P. h.c. Löwin

 Beiträge: 17223 Registriert: 02.03.2004 Stark sein bedeutet nicht, nie zu fallen. Stark sein bedeutet, immer wieder aufzustehen!
|
erstellt am: 21. Mrz. 2010 19:58 <-- editieren / zitieren -->
vor solchen idioten ist man nicht gefeit..  das man sich dann noch einzäunen muss um seine ruhe vor seiner frustration zu haben ist schon echt.. ich würd ihm mal ne visitenkarte von einem guten Psychologen in den briefkasten schmeißen.. wenn du denn bis dahin kommst ohne schussweste 
------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
F - WI 49 Plauderprofi V.I.P. h.c. Freizeitverwalter

 Beiträge: 3456 Registriert: 28.07.2005
|
erstellt am: 19. Mrz. 2010 17:52 <-- editieren / zitieren -->
Die 1,50 sind für einen Grenzzaun in eurem Bebauungsgebiet zulässig? Dann gelten die auch auf der Grenzlinie, also oben.Obwohl die Pfosten mittig auf die Grenzlinie dürfen, würde ich sie (vor allem wenn er mit dem Zaun nicht einverstanden ist, wovon ich mal ausgehe) im vollen Umfang auf Euer Gründstück setzen. ------------------ Gruß Frederik Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ole Plauderprofi V.I.P. h.c. Schlossherr, sie schrieben's bei der Ausbildung nur ständig verkehrt

 Beiträge: 6324 Registriert: 02.08.2002 Kein Plan, kein System - trotzdem wichtig: :( z-Fanclub :(
|
erstellt am: 19. Mrz. 2010 16:10 <-- editieren / zitieren -->
Hört sich so an, wenn die Grenze auf seiner Höhe ist und die Höhe auf der Grenze 1,50m sein darf. Nagel an den Zaun noch ein schwarzes Brett in seine Richtung. Da kannst dann ab und zu Auszüge aus dem StGb zu Nötigung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Hausfriedensbruch anpappen .Nicht ärgern, für eine Anzeige muss man nicht mal persönlich bei den Bütteln vorsprechen. Das kann man, zumindest hier (k.A. ob das in jedem Bundesland so ist), bequem online erledigen. Ja, man kann erkennen, was du meintest: Du stehst über dem EDV-Fritzen . ------------------ .o. 13 ... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Amnisha Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 4229 Registriert: 29.08.2002 Zpro Xe2.33DC, nVidia Quadro FX1500, 1GB RAM, XP Pro SP2, VM-WS, WIN 98 + 2000, Acad 2008, ME10 7.2
|
erstellt am: 19. Mrz. 2010 15:04 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von gix: So ernst die Sache auch sein mag - über die Skizze mußte ich trotzdem herzlich lachen
Aber erkennen kann man doch was ich meine oder? ------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |