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Autor Thema:   Der Baby-, Kind- und Nachwuchs-Thread Teil 2 (170683 mal gelesen)
suzzy
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erstellt am: 19. Sep. 2007 09:00    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von Dig15:
Achtet Ihr immer auf Fußgänger? Wenn sich welche der Straße nähern wartet Ihr dann und laßt sie rüber? Oder doch lieber schnell noch rum - die Fußgänger warten eh von selber? Machen doch alle so! Oder?


Also um ehrlich zu sein, fluche ich natürlich auch ab und zu...aaaaaaaaber, bei uns wirst mit 50¤ oder mehr gestraft, wenn du bei einem Zebrastreifen einfach drüberfahrst... Also lernt man drauf zu achten, und immer zu schauen ob wer oder was anradelt, oder drüberschleichen will. Wenns alle täten und vor allem mehr auf Kids achten würden wärs kein Pro Blem *fg* oder?
Als Autofahrer bist du der Letzte in der Nahrungskette.. man zahlt immer drauf, da gibts kein Wenn und Aber!
Und da Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind haben wir Autofahrer aufzupassen, so einfach ist das. Gilt auch für Bertermänner

------------------
 
  

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Dig15
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heiß...heißer..."heißes Eisen"

erstellt am: 19. Sep. 2007 08:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Das Kind muss zwar absteigen, aber der Autofahrer hätte nicht abbiegen dürfen. Da bei Kindern eine erhöhte Aufmerksamkeit an den tag gelegt werden muss, muss der Autofahrer mit Fehlern oder nicht vorhersehbaren Manövern des Kindes rechnen.

Mal ehrlich, wie verhaltet Ihr Euch beim abbiegen in eine Nebenstraße? Achtet Ihr immer auf Fußgänger? Wenn sich welche der Straße nähern wartet Ihr dann und laßt sie rüber? Oder doch lieber schnell noch rum - die Fußgänger warten eh von selber? Machen doch alle so! Oder?

------------------
Viele Grüße Lutz

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suzzy
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erstellt am: 19. Sep. 2007 08:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von Bertermann:
.. es ist einfach nur nüchtern aus Sicht eines Autofahres betrachtet.

     

------------------
 
  

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Bertermann
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erstellt am: 19. Sep. 2007 08:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Naja wenn man mal die Straßenvekehrsordnung zu Rate zieht verhält sich das so:

"(5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen sie absteigen.

Will man nun mit Kindern Radtouren machen, muss man sich eben an diese Ordnung halten und sicher stellen dass das kind eben dies auch beherrscht. Andernfalls haben Kinder m.M. nach nichts im Straßenverkehr verloren.

Klingt als wäre ich kinderfeindlich, dem ist aber nicht so... es ist einfach nur nüchtern aus Sicht eines Autofahres betrachtet. Hoffe damit keinen Streit vom Zaum zu brechen.

------------------
Gruß

Jörg  

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erstellt am: 19. Sep. 2007 08:37    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Danke für eure Beiträge!

@Lutz:
Selbstverständlich gehe ich nicht von einer Rechtsberatung in diesem Forum aus -
es ist nur der Wunsch nach Kommunikation und Erfahrungsaustausch.

------------------
gruss eberhard

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Dig15
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heiß...heißer..."heißes Eisen"

erstellt am: 19. Sep. 2007 08:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
@eberhard: Wir alle sind hier rechtliche Laien und können Dir nur unseren GMV anbieten. eine gesicherte Auskunft wirst Du wohl nur beim Anwalt bekommen. Für mich stellt es sich so dar:

1. Kind ist alleine auf dem Fußweg gefahren. Die Mutter war in der Nähe, hat aufgepaßt -> KEINE Verletzung der Aufsichtspflicht.

2. Der Autofahrer ist von einer Hauptstraße in eine Nebenstraße abgebogen. Ihr seid parallel zur Hauptstraße gelaufen und wolltet die Nebenstraße auch so überqueren. Damit hätte der Autofahrer warten und euch die Straße überqueren lassen müssen-> er hat Euch quasi die Vorfahrt genommen

3. Eltern bzw. Aufsichtspersonen (z. B. Kindergartenpersonal, Lehrer, Nachbarn) haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder verletzen gemäß § 832 BGB.

Kinder bis zum 6. Lebensjahr haften grundsätzlich nicht für Schäden, die sie anderen zugefügt haben. Wenn die entsprechende Aufsichtsperson ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, haftet also keiner: Der Geschädigte geht leer aus.

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Viele Grüße Lutz

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jpsonics
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erstellt am: 19. Sep. 2007 08:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von Bertermann:
Wie wäre es mal in so einem Fall mit "Verletzung der Aufsichtspflicht" oder "Fahrlässigkeit der Eltern"?

Bei nüchterner Betrachtung des Sachverhaltes war der Elternteil nicht in der Lage, auf das mit dem Fahrrad fahrende Kind, aufzupassen, da sie ja den Kinderwagen schieben musste. Ein knapp 5-Jähriges Kind ist nun mal nicht in der Lage am Verkehr teilzunehmen. Und das tut es, auch wenn es auf dem Bürgersteig fährt.


Nach der Logik dürfte ich mit meiner großen (seit gestern 5) z.B. keine Rad-touren mehr machen, da ich im Extremfall auch nicht eingreifen könnte und würde deshalb meine Aufsichtspflicht vernachlässigen. Ausser ich nehme meine Tochter an die Leine oder "Abschleppstange"...

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erstellt am: 19. Sep. 2007 08:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Hallo und Guten Morgen,

da sind schon die beiden möglichen Sichtweisen dieses Falles gepostet worden.
Ich habe selbst ein bisschen gegoogelt und rechtlich ist das eine zienliche Grauzone - nix ist eindeutig geregelt

Wichtige Grösse ist das Alter des Kindes. Da Lukas noch nichtmal fünf ist, kann es bedeuten das wir (die Eltern) schuld sind.

------------------
gruss eberhard

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Bertermann
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erstellt am: 19. Sep. 2007 08:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von jpsonics:
Ich bin mir pber die genaue Gesetzeslage nicht ganz sicher, aber dem Autofahrer wird vermutlich nicht nur eine Teilschuld, sondern die Hauptschuld aufgebrummt. Mein Fahrlehrer nannte das "Das Recht des Schwächeren". Und der Schwächere ist i.d.R nie der Autofahrer.

Wie wäre es mal in so einem Fall mit "Verletzung der Aufsichtspflicht" oder "Fahrlässigkeit der Eltern"?

Bei nüchterner Betrachtung des Sachverhaltes war der Elternteil nicht in der Lage, auf das mit dem Fahrrad fahrende Kind, aufzupassen, da sie ja den Kinderwagen schieben musste. Ein knapp 5-Jähriges Kind ist nun mal nicht in der Lage am Verkehr teilzunehmen. Und das tut es, auch wenn es auf dem Bürgersteig fährt.
Das ist jetzt nicht persönlich gemeint @eberhard!Aber wenn ich manchmal als Autofahrer soetwas auf der Straße sehe kommt mir das kalte Grausen. Natürlich muss man als Autofahrer umsichtig fahren, aber ebenso umsichtig müssen Eltern sein wenn sie sich mit Kindern in den Straßenverkehr begeben.

Halt uns mal auf den Laufenden, mich würde es wirklich interessieren ob der Autofahrer den größten Schuldanteil zugesprochen kommt.

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Gruß

Jörg  

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jpsonics
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erstellt am: 19. Sep. 2007 06:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von eberhard:
Oder trifft den Autofahrer in diesem Fall zumindest eine Teilschuld, weil er nur unzureichend aufgepasst hat?

Ich bin mir pber die genaue Gesetzeslage nicht ganz sicher, aber dem Autofahrer wird vermutlich nicht nur eine Teilschuld, sondern die Hauptschuld aufgebrummt. Mein Fahrlehrer nannte das "Das Recht des Schwächeren". Und der Schwächere ist i.d.R nie der Autofahrer.
In der Fahrschule haben wir gelernt, dass wir beim abbiegen immer auf Kinder, Fussgänger etc. zu achten haben, und diese in dem von dir geschilderten Fall Vorfahrt haben.
Und bei den Urteilen aus meinem Bekanntenkreis dürfte er auf seinem Schaden vermutlich selber sitzen bleiben. Und sollte der Unfallgegner ganz blöde rumtun, würde ich es sogar auf eine Schadenserstzklage (kaputtes Fahrrad) und evtl. Schmerzensgeld (Schock und sicher ein paar Kratzer beim Sohn) ankommen lassen.

Aber hier mal ein paar Fälle eben aus meinem Bekanntenkreis:

Fall 1: Meine Tante fährt in der 30er Zone mit nachweislich gerade mal 25km/h an einigen geparkten Autos vorbei, als ein Kind plötzlich mit seinem Fahrrad vor einem geparkten Lieferwagen raus schießt. So ca. 5m vor meiner Tante. Diese natürlich keine Chance mehr gehabt zu bremsen und bumm. Dem Kind ist ausser ein paar Kratzern nicht passiert (Gott sei Dank) und meine Tante hat ein paar Beulen auf der Motorhaube und Stoßstange. Das Kind ist wieder aufgestanden, hat sich bei meiner Tante für den Fehler entschuldigt und wollte weiter. Die daneben stehenden Eltern sind allerdings auf meine Tante los wie sonst was. Den Schaden musste Sie selber zahlen, da ihr - obwohl das Kind immer wieder beteuert hat, dass es seine Schuld war - 100% Schuld zugesprochen wurden.

Fall 2: Meine Ex-Freundin fährt mitten in der Nacht von der arbeit nach Hause. Laut Gutachten mit Tempo 60 obwohl 100 erlaubt wären. Zwischen zwei Dörfern auf einer nicht ausgeleuchteten Strasse an einer seeehr engen und uneinsehbaren Kurve läuft ihr plötzlich ein dunkel gekleideter Mann direkt vor das Auto. Später stellte sich raus, der Mann war ein weit bekannter Alkohoiker und hatte 2,8 Promille. Der Mann wurde leicht verletzt ins Krankenhaus gebracht und wurde dann 3 age zum entgiften behalten. Obwohl die Polizei vor Ort meiner Ex versicherte, dass es für Sie wohl recht gut ausgehen wird, wurden ihr vom Gericht 100% Schuld zu geschoben, da sie (lt. Gutachten), wenn sie mit 80km/h gefahren wäre den Mann vermutlich nicht erwischt hätte, und wenn sie 50km/h gefahren wäre sie ihn rechtzeitig erkennen hätte können. Und damit nicht genug, hat der Alki sie damals noch auf Schmerzensgeld verklagt und ihm wurden 6000,- DM zugesprochen.

Aber prinzipiell würde ich dir raten, dich trotzdem mal bei deiner Versicherung und ggf. bei einen Anwalt deines Vertrauens genauer zu informieren.

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