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Thema: Der Baby-, Kind- und Nachwuchs-Thread Teil 2 (179490 mal gelesen)
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Peterpaul Plauderprofi Mb Ing.
    
 Beiträge: 1875 Registriert: 09.09.2003 Nüscht
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erstellt am: 01. Okt. 2007 13:12 <-- editieren / zitieren -->
Wo fährst Du denn Hauptsächlich? Hier bei uns ist es sehr ländlich - daher hab ich mir n Anhänger angeschafft. Ansonsten wäre wohl eher n Sitz angebrachterEine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
jpsonics Mitglied Tschechischer Streicher oder so ähnlich ^^
   
 Beiträge: 1473 Registriert: 04.01.2006 Hardware: Athlon Phenom-X4 Quad Core 9550+ 2,2GHz 3072 MB Dual DDR2-800MHz RAM 2x Nvidia GeForce 8600GT 512MB 2x LG Flatron L1915S 19" TFT Tastatur: Logitech G15 Maus: Logitech MX518 Sonstiges: 3DConnexion SpaceNavigator PE Software: Windows 7 HP UG NX4 SolidWorks 2004 Illustrator CS2 und viele mehr
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erstellt am: 01. Okt. 2007 13:01 <-- editieren / zitieren -->
Hi @all:Ich denke es gibt in beiden Fällen ein Pro und ein Contra. Kinderanhänger: Pro: - Gepäckträger bleibt Nutzbar - Im Hängerle Gepäckraum für Verpflegung und kleine Einkäufe - Bei Nicht-Gebrauch schnell abgeschnallt - Wenn ich stürzen sollte bleibt das Kind sicher sitzen. - Fahreigenschaften kaum unverändert (Ausnahme siehe Kontra) - Manche lassen sich mit wenigen Handgrifen zum "Kinderwagen" umbauen. Sehr gut wenn man shoppen geht. Kontra: - Autofahrer rechnen nicht dass hinter dem Radl noch was hängen könnte. Da hilft leider auch die Knall-Orange Fahne nicht immer. - Gerade im Stadtverkehr sitzen die Kiddies fast auf der selben Höhe wie Die Auspuffrohre - Das Gewicht vom Hänger mitsamt Kind könnte beim Bergabfahren die Bremsen etwas überfordern - Du bist verdammt breit und hast nen ziemlichen Wendekreis: Also erstmal ohne Kind ein paar Meter fahren und dich dran gewöhnen Kindersitz: Pro: - Relativ leicht - Gute Sitze sind schon recht günstig zu haben (z.B. Römer King ~100,- ¤) - Kidies sitzen im Stadtverkehr auf einer akzeptablen Höhe
Kontra: - Sehr hoher Schwerpunkt - Bei einem Sturz stürzt das Kind mit - Gepäckträger nicht/kaum nutzbar - Wenn Fahrrad keinen tiefen Einstieg hat (Damenrad) ziemlich blöde zum Aufsteigen. - Fahrradständer versagen meist wegen dem verlagerten Schwerpunkt. Fazit Ich habe mich vor drei Jahren dazu entschieden einen Anhänger anzuschaffen, da wir wenn wir fahren meist längere Strecken fahren (ca. 30-40km). So können wir im Hänger entsprechend Verpflegung und Wechselklamotten mitnehmen ohne uns gleich nen Rucksack auf den Rücken zu schnallen. Für Einkäufe müssen wir nicht unbedingt das Auto anschmeissen oder zu Fuss laufen sondern einer fährt mit dem Radl und Anhänger. Hin und wieder drehe ich meine Runden alleine und mach den Hänger kurzerhand ab. Da wir auch des öfteren in die Fussgängerzone gehen brauchen wir auch hier kein Auto oder müssen uns nicht extra nen Buggy mitnehmen.
Aber für was man sich entscheidet ist denke ich hauptsächlich eine Frage was man mit dem Fahrrad vor hat.
------------------ Grüße aus dem Allgäu und besucht "mich" mal Christian -jpsonics- J. ---- Wenn einem die Sch**** bis zum Hals steht, sollte man den Kopf nicht hängen lassen. Das Leben ist eine Krankheit, welche durch Sex übertragen wird und immer tödlich endet! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.
     
 Beiträge: 2760 Registriert: 02.08.2001 Saarlänner
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erstellt am: 01. Okt. 2007 12:07 <-- editieren / zitieren -->
Hi,was empfehlt Ihr zu Thema Radfahren mit Kindern? Sitz oder Anhänger? ------------------ m.f.G. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister

 Beiträge: 2556 Registriert: 24.11.2002 nachdenken umdenken abschalten abwracken ruhig schlafen
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erstellt am: 26. Sep. 2007 11:18 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von eberhard: ... Der Versicherungsvetreter ist sehr überzeugt, dass der Unfallgegener keinerlei Chancen hat...
Das beruhigt mich sehr! Die Hürde für den Unfallgegner ist damit deutlich höher, er müsste jetzt einen klassischen Schadenersatz-Prozess anzetteln... Wenn seine Rechtsschutz-Versicherung auch der Meinung ist dass die Chancen gering sind müsste er sich Alles selber zahlen... Kann mir nicht vorstellen dass Jemand sein Auto so heiss liebt dass er für einen Prozess mehr ausgibt als Schaden eingetreten ist.
------------------ mfg - Leo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
eberhard Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 136 Registriert: 21.06.2002 MDT 5 bis MDT 2008 Inventor Pro 10 - 14 SWX 2007 mit RWX 5 Proe WF2 DesignSpace 12 Dell M6400 3GHz 8GB 2x250GB Dell M70 2,13GHz 2GB Dell 360 P4 2,8Ghz 2GB FX500 NoName P3 1GHz 512MB
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erstellt am: 26. Sep. 2007 11:06 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Dig15: Gibt es schon Neuigkeiten?
Der aktuelle Stand ist folgender: Am Donnerstag, den 20.9 habe ich offiziell den Vorfall meiner Haftpflicht gemeldet. Der Versicherungsvetreter ist sehr überzeugt, dass der Unfallgegener keinerlei Chancen hat. Er sagt ganz klar, Kinder in dem Alter sind nicht deliktfähig mit der Konsequenz das die Haftpflicht nicht zahlt. Ein offizielles Schreiben der Versicherung liegt noch nicht vor und Reaktionen des Unfallgegners auch nicht. Wahrscheinlich wird er toben, wenn er eine Absage von der Versicherung bekommt. Inwieweit er dann auf uns (die Eltern) los geht und damit Erfolgsaussichten hat, wird sich zeigen. Werde weiter berichten. ------------------ gruss eberhard Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
herei Plauderprofi V.I.P. h.c. Ingeneuse

 Beiträge: 3377 Registriert: 14.06.2003
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erstellt am: 26. Sep. 2007 07:36 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Bertermann: Lassen wir mal die Schuldfrage außen vor... das Kind hat das Auto beschädigt... die Haftpflicht müsste zahlen, sonst bräuchte man keine Privathaftpflicht. Die Hundehalter von uns kennen das vielleicht wenn sie eine Tierhalterhaftpflicht haben... die zahlen auch wenn der Hund auf die Straße springt und ein Auto dabei zu Schaden kommt...
also ehrlich gesagt, glaube ich , daß da schon ein unterschied ist. das kind ist ein bevorzugter verkehrsteilnehmer, der hund nicht. Es ist sogar zumindest in Ö so, daß es gar nicht erlaubt ist, für tiere bis zu einer gewissen größe zu bremsen bzw. auszuweichen, wenn dadurch der nachfolgende verkehr (oder gegenverkehr) gefährdet wird. dh. man kann nicht so ohne weiteres für eine katze, die die straße quert, ausweichen oder bremsen. ich glaube der fahrer wird zumindest eine teilschuld bekommen. (ob das jetzt gerecht ist oder nicht, will ich gar nicht diskutieren) die haushaltsvers. (bzw. haftpflicht) würde dann greifen, wenn das kind zB. in ein geparktes auto hineingefahren wäre. im fließenden verkehr ist das etwas anderes. die schuldfrage kann man nicht außen vor lassen. schließlich entscheidet sie ja wer (bzw. wessen haftpflicht)zu zahlen hat. ich bin auch schon neugierig  ------------------ liebe grüße helene "ja wenn sich's schon nicht reimt, so soll's doch zumindest dichten!" [Diese Nachricht wurde von herei am 26. Sep. 2007 editiert.] [Diese Nachricht wurde von herei am 26. Sep. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.
     
 Beiträge: 2760 Registriert: 02.08.2001 Saarlänner
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erstellt am: 26. Sep. 2007 07:29 <-- editieren / zitieren -->
....da is aber jemand neugierig...  ------------------ m.f.G. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 5096 Registriert: 27.02.2003 heiß...heißer..."heißes Eisen"
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erstellt am: 25. Sep. 2007 16:52 <-- editieren / zitieren -->
Gibt es schon Neuigkeiten?------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! Erwischt! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Bertermann Mitglied Projektleiter/Konstruktion
   
 Beiträge: 1102 Registriert: 12.11.2004 WinXP Prof. SP2, Solide Edge V17, PartSolutions V 8.1.02, Fujitsu Siemens CELSIUS M410/ECONEL P4 3GHz 1,5GB RAM NVIDIA Quadro FX1000
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erstellt am: 20. Sep. 2007 11:27 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Bürotante: ganz einfach, der Fußgänger hätte ja an die Seite springen können, wenn das Kind da kommt... (Spaß muss sein!)ich denk es ist kein Vergleich Fußgänger-Kind oder Auto-Kind. Fußgänger-Kind ist sicher eine Sache für die Privathaftpflicht. Beim Auto geht die Rechtssprechung aber meist zu Lasten des Autofahrers.
und beim zur Seite springen wäre er auf die Fahrbahn gesprungen um vom laster überrollt... (OK... war Spaß  Lassen wir mal die Schuldfrage außen vor... das Kind hat das Auto beschädigt... die Haftpflicht müsste zahlen, sonst bräuchte man keine Privathaftpflicht. Die Hundehalter von uns kennen das vielleicht wenn sie eine Tierhalterhaftpflicht haben... die zahlen auch wenn der Hund auf die Straße springt und ein Auto dabei zu Schaden kommt... ------------------ Gruß Jörg  "Erkenne die leichteste Veränderung und den kleinsten Versuch - häufig versuchen wir, zu früh, zu viel zu erreichen." Zitat von Ray Hunt In der Ruhe liegt die Kraft Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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