Autor
|
Thema: Der Baby-, Kind- und Nachwuchs-Thread Teil 2 (179498 mal gelesen)
|
Ex-Mitglied | |
eberhard Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 136 Registriert: 21.06.2002 MDT 5 bis MDT 2008 Inventor Pro 10 - 14 SWX 2007 mit RWX 5 Proe WF2 DesignSpace 12 Dell M6400 3GHz 8GB 2x250GB Dell M70 2,13GHz 2GB Dell 360 P4 2,8Ghz 2GB FX500 NoName P3 1GHz 512MB
|
erstellt am: 20. Sep. 2007 11:09 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Bürotante:
wie hat denn Lukas diese ganze Geschichte weggesteckt? Hat er nun Angst vor Autos/mit dem Fahrrad???
Es ist ihm nix anzumerken. Ich bringe ihn meistens morgens in den ca. 500m entfernten Kiga. Er mit seinem Radl und ich zu Fuss entlang einer viel befahrenen Strasse, die wir an einer Fussgängerampel überqueren. Es ist alles wie immer. Habe den Eindruck, das er es schon vergessen hat.
------------------ gruss eberhard Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Bertermann Mitglied Projektleiter/Konstruktion
   
 Beiträge: 1102 Registriert: 12.11.2004 WinXP Prof. SP2, Solide Edge V17, PartSolutions V 8.1.02, Fujitsu Siemens CELSIUS M410/ECONEL P4 3GHz 1,5GB RAM NVIDIA Quadro FX1000
|
erstellt am: 20. Sep. 2007 11:07 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von eberhard: Hi Bertermann,wärst du nicht vielleicht besser Anwalt geworden?
Dann müsste ich jetzt noch studieren @suzzy: Im großen und Ganzen ist es bei uns auch so, leider (persönliche Meinung). Denn dadurch wird eine reelle Einzelfallentscheidung sehr viel schwerer und der Autofahrer wird zum Teil zu Unrecht pauschal zum Schuldigen abgestempelt. Das Kinder besonders geschützt werden müssen weil sie Situationen noch nicht handlungsfähig einschätzen können seh ich ganz genauso. In Eberhards Fall scheint es sich aber aus meiner Sicht um eine Einzelfallentscheidung zu handeln. Wäre das Kind vor die Motorhaube gefahren hätte ich auch sofort gesagt der Autofahrer hat volle Schuld weil er nicht vorher geschaut hat ob da wer kommt. Wie wäre denn bei Euch der Fall wenn das Kind nun einen Fußgänger in gleicher Art angefahren hätte der dann beim Stürzen schwer verletzt worden wäre? (Interessehalber) Ich frage mich allerdings, wozu schließt man als Familie eine Familienhaftpflichtversicherung ab? Die müsste doch in diesem Fall einspringen? ------------------ Gruß Jörg  "Erkenne die leichteste Veränderung und den kleinsten Versuch - häufig versuchen wir, zu früh, zu viel zu erreichen." Zitat von Ray Hunt In der Ruhe liegt die Kraft Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied | | Ex-Mitglied | |
eberhard Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 136 Registriert: 21.06.2002 MDT 5 bis MDT 2008 Inventor Pro 10 - 14 SWX 2007 mit RWX 5 Proe WF2 DesignSpace 12 Dell M6400 3GHz 8GB 2x250GB Dell M70 2,13GHz 2GB Dell 360 P4 2,8Ghz 2GB FX500 NoName P3 1GHz 512MB
|
erstellt am: 20. Sep. 2007 10:41 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Bertermann: Ich zitiere mal aus dem ersten Posting von eberhard zu diesem Vorfall: [i]"...Der Fahrer sieht Lukas nicht, Lukas vor Schreck bremst nicht und fährt dem gerade abgebogenen PKW an den Kofferraum..." D.H. der Autofahrer war schon eine ganze Autolänge auf dem Bürgersteig. Er hatte also im Grunde den Bürgersteig schon passiert.[/i]
Hi Bertermann, wärst du nicht vielleicht besser Anwalt geworden? Naja, die hintere Hälfte des Autos war noch auf dem Bürgersteig. Das Auto hat auch nicht gestanden, denn der Autofahrer ist weiter gefahren und hat gedacht es sei ihm eine Kastanie aus Dach gefallen. Ca. 10 m später hat er im Rückspiegel gesehen, das ein Kind nebst Fahrrad auf dem Bürgersteig liegt und hat angehalten. ------------------ gruss eberhard Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
suzzy Mitglied Konstrukteur MB
 
 Beiträge: 456 Registriert: 13.04.2007
|
erstellt am: 20. Sep. 2007 10:41 <-- editieren / zitieren -->
nochmal: Kinder sind bei uns in Österreich vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen, das heisst, was immer mit Kindern passiert, der Autofahrer trägt die schuld. Das wird doch im nördlichen Nachbarland nicht viel anders sein.............. Trotzdem Anwalt ( hoffentlich hast du eine Rechtschutzversicherung) und mit der Versicherung sprechen. Da ja dein Unfallgegener anscheinend ein nicht unbedingt liebenswürdiger Typ ist tät ich ihm da was reinwürgen. Is ja die Höhe was der aufführt. Denkzettel verpassen dem Herren. Schlimm wenns mehr von denen gibt!------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Bertermann Mitglied Projektleiter/Konstruktion
   
 Beiträge: 1102 Registriert: 12.11.2004 WinXP Prof. SP2, Solide Edge V17, PartSolutions V 8.1.02, Fujitsu Siemens CELSIUS M410/ECONEL P4 3GHz 1,5GB RAM NVIDIA Quadro FX1000
|
erstellt am: 20. Sep. 2007 10:33 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Bürotante: eine Einfahrt... na wunderbar. Dann [b]muss der Autofahrer damit rechnen, dass Fußgänger auf dem Gehweg unterwegs sind. Und wenn parkende Fahrzeuge seine Sicht versperren, muss er sein Auto dementsprechend vorsichtig und langsam auf den Gehweg fahren, um ggf. sofort halten zu können...M.E. eindeutige Schuld beim Autofahrer. Ich rate dir: geh zum Anwalt. [/B]
Hi Bürotante, Du hast Recht.... aber was ist wenn der Autofahrer im Moment des Aufpralls gestanden hat weil er im letzten Augenblick das Kind sah? Schwieriger Fall das Ganze... Da kann reell nur ein Anwalt helfen. Ich zitiere mal aus dem ersten Posting von eberhard zu diesem Vorfall: "...Der Fahrer sieht Lukas nicht, Lukas vor Schreck bremst nicht und fährt dem gerade abgebogenen PKW an den Kofferraum..." D.H. der Autofahrer war schon eine ganze Autolänge auf dem Bürgersteig. Er hatte also im Grunde den Bürgersteig schon passiert. ------------------ Gruß Jörg  "Erkenne die leichteste Veränderung und den kleinsten Versuch - häufig versuchen wir, zu früh, zu viel zu erreichen." Zitat von Ray Hunt In der Ruhe liegt die Kraft Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied | |
eberhard Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 136 Registriert: 21.06.2002 MDT 5 bis MDT 2008 Inventor Pro 10 - 14 SWX 2007 mit RWX 5 Proe WF2 DesignSpace 12 Dell M6400 3GHz 8GB 2x250GB Dell M70 2,13GHz 2GB Dell 360 P4 2,8Ghz 2GB FX500 NoName P3 1GHz 512MB
|
erstellt am: 20. Sep. 2007 10:13 <-- editieren / zitieren -->
Ich will die Sachlage dann nochmal ergänzen.- Es ist keine Seitenstrasse gewesen, in die der Autofahrer als Linksabbieger eingebogen ist, sondern eine Einfahrt zu einer Behörde. Er hat somit den Bürgersteig gekreuzt, auf dem meine Familie gegangen ist. - Zwischen Fahrbahn der Strasse und dem Bürgersteig befinden sich einzelne Parkplätze. In der Nähe der Einfahrt hat ein Auto geparkt und die Sicht des Autofahrers auf Lukas verdeckt. - Am Abend des Unfalltages hat der Autofahrer gesagt, er will die Reparaturkosten gering halten und erkundigt sich in einer Werkstatt nach den Kosten, die er uns dann mitteilt. Der Mann hat gestern abend angerufen. Da wir gerade damit beschäftigt waren unsere Kinder ins Bett zu bringen, hat niemand abgenommen und er hat auf Band gesprochen: "Sie melden sich nicht und regulieren den Schaden nicht. Ich werde morgen Anzeige erstatten". Später habe ich Ihn angerufen und Ihm dann gesagt, wenn er Anzeigen will, dann soll er das tun. Weiterhin habe ich Ihn daran erinnert, das er uns doch die Höhe der Reparaturkosten mitteilen wollte. Daraufhin hat er mitgeteilt, das er in der Vertragswerkstatt eines bayrischen Autoherstellers des Premiummarktes gewesen ist. Die haben ihm gesagt es koste ca. Euro 1100,-. Also nix mit günstiger Reparatur. Oder billig reparieren und Geld einstreichen. Bei dem Schaden handelt es sich um zwei ca. 10 cm lange Schrammmen und ein Delle so gross wie ein Fingerkuppe. - Weiterhin hat er mitgeteilt, das er auf der Polizei war, die Ihm angeblich dazu geraten haben, umgehend Anzeige zu ertatten. - Wir waren heute ebenfalls auf der Polizei. Da es keinen Personenschaden gibt, ist das für die Polizei eine reine Angelegenheit der Versicherungen. Die Polizei juckt der Vorfall in keiner Weise. - Heute kommt mein Versicherungsvertreter, der das ganze aufnehmen wird. Dann schaun wir mal. Ich habe mich selber gefragt, wie hätte ich mich an der Stelle des Autofahrers verhalten? Mich entschuldigt, den Jungen getröstet und Ihm eine Kleinigkeit geschenkt. Und die Svchrammen auf meine eigene Kappe genommen. Dieser Herr hat nichts dergleichen getan. ------------------ gruss eberhard Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
| Anzeige:
Anzeige: (Infos zum Werbeplatz >>)
|