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Autor Thema:   Back to the roots (13064 mal gelesen)
Fyodor
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erstellt am: 09. Feb. 2011 08:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von smb:
Wo bitte schön, habe ich in meinem Posting die Lage oder den
Sachverhalt beurteilt? Mit dem Satz, den Du zitiert hast?

Genau.

Lies ihn nochmal. Langsam und genau:

Zitat:
Original erstellt von smb:
Mein Postings zielt auf eindeutige Fälle und nicht auf einen Verdacht,
Vorwurf, Justizirrtum oder wie man es sonst noch so nennen will.

Eindeutige Fälle, also nicht bei bloßem Verdacht oder Vorwurf, und auch nicht bei Justizirrtum.

Definiere Justizirrtum: Ein Mensch wurde unschuldig eingesperrt oder schuldig auf freien Fuß gesetzt. Und das kannst Du besser beurteilen als die Justiz? Dann bist Du gut. WIRKLICH gut.

Genau darauf bezog sich mein Kommentar.

Menschen lebenslang weg zu sperren geht auch heute schon und wird gemacht. Wenn die Gefahr gesehen wird, daß er wieder straffällig wird. Ich würde hier auch gerne eine etwas strengere Auslegung sehen, ist aber nicht so. Damit müssen wir alle leben.

Und wir müssen auch alle damit leben, daß ein Straftäter in Deutschland nach Verbüßen seiner Strafe als geläutert gilt, und selbst wieder Rechte hat! Und das ist gut so!

------------------
Cheers,
    Jochen

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Leo Laimer
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erstellt am: 09. Feb. 2011 08:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Ich glaub, man darf sich das nicht so einfach machen.

1.) Was heisst "eindeutig überführt"? Justizirrtümer kommen sehr häufig vor, auch bei bestem Bemühen aller Beteiligten. Und dabei bemühen sich nicht immer Alle im besten Sinne. Grad auch die DNA-Analyse ist sehr fehleranfällig (und genau diese wird aber bei Sexualverbrechen i.A. als absolut angesehen).

2.) Darf man vll eine Rangordnung der Verbrechen aufstellen? Demnach wären Sexualverbrechen mit "zwingend lebenslänglich" zu bewerten, alles was schlimmer ist als ein SV, natürlich ebenfalls mit lebenslänglich. Oder mit der Todesstrafe? Würde das bedeuten, dass Totschlag = Todesstrafe, Mord = verschärfte Todesstrafe, Mehrfachmord = wasdennnochschlimmeres?
Und die Rangordnung zu den leichteren Verbrechen hin, wie würde die dann ausschauen? Ladendiebstahl = 10 Jahre unbedingt, Ohrfeige fürs Kind = 3 Jahre?

3.) Du sagst nicht, für welche Art von SV Du zwingend lebenslänglich forderst, also interpretiere ich mal rein, jegliches SV.
Dir ist wahrscheinlich bekannt, dass grad in D die Definition von der hässlichsten Art von SV, Kinderporno, so gestaltet ist, dass fast jeder dagegen schon verstossen haben dürfte (Baby in der Badewanne - klick - Foto auf Facebook geladen = Kinderporno veröffentlicht - festgenommen, verurteilt = lebenslang)

OK, auf diese Art wäre das Strafgesetzbuch nur ein schmales Heftchen, das Jeder in der Volksschule auswendig lernen kann, dafür wären die Gefängnisse berstend voll.
Das wäre definitiv die Art von Rechtssystem, in dem ich nicht leben möchte.

------------------
mfg - Leo

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smb
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Saarlänner

erstellt am: 09. Feb. 2011 07:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
 
Zitat:
Original erstellt von Leo Laimer:
Das was Du da forderst gilt in sehr vielen Ländern der Welt.
Und glaub mir, das sind meist Länder wo man nichtmal 3 Tage freiwillig im Knast sein möchte, und wo "lebenslang" auch für jüngere Delinquenten nicht sehr viele Jahre sind.
Versuch Dich halt mal in ein Gefängnis z.B. im Iran reinzudenken, als (fälschlich beschuldigter) Kinderschänder.

 

Zitat:
Original erstellt von smb:
Folgender Fall: Ein Sexualstraftäter, der eindeutig überführt..


------------------
m.f.G.

    

graphicguestbook smb

[Diese Nachricht wurde von smb am 09. Feb. 2011 editiert.]

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Leo Laimer
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nachdenken
umdenken
abschalten
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ruhig schlafen

erstellt am: 09. Feb. 2011 07:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von smb:
...Folgender Fall: Ein Sexualstraftäter, der eindeutig überführt
wurde (NICHT durch MICH, sondern durch die Justiz) kommt wieder
frei. *kopfschüttel* So ein TYP gehört für immer weg. PUNKT!
Was anderes habe ich nicht geschrieben und ich muss mich
auch nicht um Kopf und Kragen reden.


Das was Du da forderst gilt in sehr vielen Ländern der Welt.
Und glaub mir, das sind meist Länder wo man nichtmal 3 Tage freiwillig im Knast sein möchte, und wo "lebenslang" auch für jüngere Delinquenten nicht sehr viele Jahre sind.
Versuch Dich halt mal in ein Gefängnis z.B. im Iran reinzudenken, als (fälschlich beschuldigter) Kinderschänder.

Hier in Mitteleuropa lautet das Rechtssprechung aber anders. Hier ist das gesamte Rechtssystem seinen Fokus auf "Reparatur" und "Resozialisierung".
Das ist nichtmal so doof, wie ich Dir auch anhand eines selbst erlebten Beispiels zeigen könnte.
Nur klappt es nicht immer (bei Menschen klappt nie alles zu 100%). Und es mag sein dass eine Kombination von Systemschwäche, geschicktes Ausnutzen der Rechtslage und auch Glück da nicht geheilte Leute vorzeitig wieder rauskommen und erneut Schaden anrichten.

------------------
mfg - Leo

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smb
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Saarlänner

erstellt am: 08. Feb. 2011 22:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von Arne Peters:

Noch einmal, wo habe habe ICH über jemanden geurteilt?

Was ist daran falsch eine überführte Straftat zu missbilligen?
Ich bin nicht der Jenige, der das Urteil ausgespochen hat!

Folgender Fall: Ein Sexualstraftäter, der eindeutig überführt
wurde (NICHT durch MICH, sondern durch die Justiz) kommt wieder
frei. *kopfschüttel* So ein TYP gehört für immer weg. PUNKT!
Was anderes habe ich nicht geschrieben und ich muss mich
auch nicht um Kopf und Kragen reden.

------------------
m.f.G.

   

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Arne Peters
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-

erstellt am: 08. Feb. 2011 22:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von smb:
Mein Postings zielt auf eindeutige Fälle und nicht auf einen Verdacht,
Vorwurf, Justizirrtum oder wie man es sonst noch so nennen will.

------------------
Arne

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smb
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Saarlänner

erstellt am: 08. Feb. 2011 21:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von Fyodor:
  Du bist also, im Gegensatz zu allen anderen (Zeugen, Opfer) und dem Gericht in der Lage, das zu beurteilen... soso.

WOW! Du bist aber mal ein Talent! Du kannst Dinge reininterpretieren,
die nicht mal zwischen den Zeilen stehen. TOP! Du bist der Held
der Nation!

Wo bitte schön, habe ich in meinem Posting die Lage oder den
Sachverhalt beurteilt? Mit dem Satz, den Du zitiert hast?

------------------
m.f.G.

   

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ThoMay
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erstellt am: 08. Feb. 2011 20:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Hallo Fyodor

Nochmals außerhalb des Themas (neudeutsch: out of topic)

Es sollte von mir dargestellt werden, das die Sachlage mit der Notwehr nicht so ganz trivial ist, wie von dir dargestellt.

Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit hast du ja nochmals im "juristendeutsch" beschrieben

Zitat:
Und die Rechtsprechung hat sich darauf geeinigt, daß das mildeste zur Verfügung stehende Mittel zu wählen ist.

Also nix mit gleich Knüppel über die Omme das der Täter umfällt und nit mehr aufsteht.

Ein bestes Beispiel für Nothilfe konnte man heute in den Medien sehen.

Aber  wie gesagt:
Dies ist kein Beitrag über Notwehr oder -hilfe

Gruß
ThoMay

------------------
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Undertaker
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Registriert: 31.10.2003

Arbeite um zu Leben,
Lebe nicht um zu Arbeiten!!

erstellt am: 08. Feb. 2011 15:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
 
Zitat:
Original erstellt von Hofe:
Dieser Thread dient wunderbar dazu, das virtuelle Bild einiger User zu verfestigen oder zu revidieren. Genial, wie sich hier so mancher um Kopf und Kragen redet.
Schade, dass die Sache so schnell ins Stocken gekommen ist, wird wohl schon wieder eine andere Sau durchs Dorf getrieben   


Endlich mal ein konstruktiver Beitrag von dir, der uns deine Meinung zu dem Thema mitteilt! Danke dafür  

------------------
bisschen Pfeffer???

    

[Diese Nachricht wurde von Undertaker am 08. Feb. 2011 editiert.]

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Fyodor
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erstellt am: 08. Feb. 2011 13:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von ThoMay:
Was ist mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel?
Billigend in Kauf zu nehmen, wie das bei dir rüber kommt, das der Täter durch deine Nothilfe, den Notwehr ist das in dem Falle nicht, ums Leben kommt, erfreut dann jeden Staatanwalt welcher dich in die Finger bekommt.

Du hast oben doch so eine übersichtliche (und völlig korrekte) Aufzählung hinbekommen. Warum fragst Du dann nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel (die es in deutschen Recht zum Glück gar nicht gibt)? In Deiner Aufzählung steht das nämlich auch nicht drin.

Du hast Recht, daß die Maßnahme geeignet und erforderlich sein muß den Angriff sofort und zuverlässig zu beenden. Und die Rechtsprechung hat sich darauf geeinigt, daß das mildeste zur Verfügung stehende Mittel zu wählen ist. Jedoch wird ausdrücklich keine Verhältnismäßigkeit der Mittel, sondern nur eine Verhältnismäßigkeit der Rechtsgüter gefordert. "Sofort und sicher wirksam" bedeutet aber auch, daß mildere Mittel nicht erst ausprobiert werden müssen, wenn abzusehen ist daß sie nicht sofort wirken. Auch ein sicher wirkendes Mittel muß nicht verwendet werden, wenn es zu lange braucht um zu wirken.

Das verletzte Rechtsgut bei einer Kindesvergewaltigung darfst Du gerne als gleichwertig mit dem Leben des Täters ansehen. Solange kein milderes, sicher und sofort wirksames Mittel zur Verfügung steht, wird Dir kein Gericht daraus einen Strick drehen.

"Rache nehmen", indem man den Täter wiederum foltert ist selbstverständlich verboten! So gesehen hast Du Recht, man kann nicht alles tun. Im Großen und Ganzen genießen wir in Deutschland in Notsituationen jedoch eine außergewöhnliche Freiheit, die es in anderen Ländern so nicht gibt. Eben weil eine Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gefordert wird.

------------------
Cheers,
    Jochen

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