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Autor Thema:   Back to the roots (13068 mal gelesen)
Jester_Karbach
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Elektrokonstrukteur


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Beiträge: 2172
Registriert: 09.01.2006

Häh? Was?

erstellt am: 04. Feb. 2011 08:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von Clinton:
Kopf ab, Schwanz ab.
Clinton


Zunge ab, Finger ab?   

------------------
Nur noch ein bißchen, dann ist es soweit 

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Pro_Blem
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Tschechischer Zeichner



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Beiträge: 5201
Registriert: 24.07.2006

Folding@home
Team-ID: 48188

erstellt am: 04. Feb. 2011 08:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von ole:
Die Sicherungsverwahrung aus strafrechtlicher Sicht kann ich nicht nachvollziehen.

Wobei die Sicherungsverwahrung nicht aus juristischen Gründen verhängt wird, sondern auf Grund der Gutachten der Mediziner (die MEINER Meinung nach von DEM Thema auch keine Ahnung haben) und Psychologen. Das Richterlein entscheidet auf Grund von Empfehlungen der "Sachverständigen". Und obs jetzt der Mediziner oder der Psychologe oder der Jurist entscheidet ist doch Wurscht - Fehler können alle drei machen...

Baste

------------------
  

Richtig Fragen * Nettiquette * alte Suchfunktion * System-Info * Unities * Grundlagen ProE-Konfiguration

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Clinton
Mitglied
Dipl.-Ing. Ma_Lu_Ra


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Beiträge: 702
Registriert: 11.11.2003

HP xw4600, Core2Quad Q9550 2,83GHz, 8GB, FX1800, HP LP2475w, Win7 Pro64, HP nx6325,Turion64X2,4GB, ATI Radeon Xpress 1150, Win XP32,
CATIA V5 R19,18, SWX Premium 2011x64, SP4,
VARICAD2011-1.10, DraftSight, OpenOffice 3.2,
Bleistift und Papier

erstellt am: 04. Feb. 2011 08:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Kopf ab, Schwanz ab.

Clinton

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Undertaker
Mitglied
Dipl. Ing. Maschinenbau, Konstrukteur, CAD Administrator


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Beiträge: 630
Registriert: 31.10.2003

Arbeite um zu Leben,
Lebe nicht um zu Arbeiten!!

erstellt am: 04. Feb. 2011 08:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von Fyodor:
Dann kann ich Dich ja beruhigen: Die meisten Kinderschänder brauchen sehr lange, bis sie jemals wieder frische Luft atmen dürfen. Wenn überhaupt.

Sie aber grundsätzlich bis ans Lebensende einzusperren, weil sie ein Verbrechen an Kindern begangen haben halte ich für falsch. Wir müssen objektiv bleiben: Auch ein 50jähriger ist das Kind seiner Eltern, die der Verlust genau so schmerzt als wäre er 10. Gilt das dann auch noch als Verbrechen an einem Kind? Wenn nein: Warum ist der 50Jährige weniger wert als ein 10Jähriger?



Im Sinne des von dir so heftig in den Vordergrund gerückten Rechtstaates sind wir ja alle vor dem Gesetz gleich, und wo habe ich behauptet das ein 50jähriger weniger wert ist als ein 10 jähriger?
Vielleicht mit dem Unterschied das ein 10 jähriger vor dem Gesetz nicht strafmündig ist, aber gibt es nicht auch ein Gesetzt das Schutzbefohlenen besondere Rechte zugesteht?

Denk nochmal nach was du da gerade von dir gegeben hast.

Man kann nicht alles mit dem GG und dem Rechtsstaat erklären, nach dem Motto, es steht so im gesetz also ist es auch gut so. Ich will sicher keine Diktatur oder andere Staatsformen favorisieren, was daraus wird zeigt sich ja gerade in Ägypten, aber nur auf Gesetze pochen ist mir zu einfach, wo bleibt die moralische Verantwortung?

------------------
bisschen Pfeffer???

 

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Jester_Karbach
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Elektrokonstrukteur


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Beiträge: 2172
Registriert: 09.01.2006

Häh? Was?

erstellt am: 04. Feb. 2011 08:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von Undertaker:
[BWas mich ein wenig an der Diskussion hier stört ist, das nicht über das Verbrechen selber
diskutiert wird sondern über die Art und Weise wie in der Öffentlichkeit damit umgegangen wird.

Ich möchte das mit meinen beiden Töchtern nicht erleben, und denke das will auch keiner von Euch...

....will meine Kinder bestmöglich schützen...
[/B]


Über das Verbrechen zu diekutieren ist IMHO nicht nötig, ich denke wir sind uns da alle Einig das das Verbechen menschenverachtend, wiederlich, grausam..... ist, zum Heulen das solche Verbrechen passieren.

Ich denke, daß möchte niemand mit seinen Kindern (Geschwistern, Enkelkindern, Neffen, Nichten.....) erleben müssen. Ich kenne einen Teil einer Familie in der solch eine wiederwärtiges Verbrechen, alle dieser Familie, die ich kenne, zerstört hat. Und ja, ich finde es auch irritierend, das der Vater aus eben jeder Famielie ein gebrochener Mann ist und der Täter inzwischen wieder auf freiem Fuß ist. Aber denoch kann weder der Vater noch ich oder sonst jemand sich auf geltentes Recht berufen und sich dann darüber hinwegsetzen. Das wäre sonst "Ich mache mir mein recht selber, aber andere dürfen es nicht" Damit wären wir bei GG BG oder sonstigen Regelwerken wie z.B. auch die Bibel. (Jetzt ahbe ich doch angesprochen  )

Das ist ein wichtiger Bestandteil, das Schützen und soweit ich Leo verstanden habe ist das auch der Grund warum er auf die Betreuung der Eltern zu sprechen kam. Aber auch die Vorbereitung der Kinder auf entsprechende Situationen ist zumindest nihct unuwichtig.

------------------
Nur noch ein bißchen, dann ist es soweit 

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ole
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Schlossherr, sie schrieben's bei der Ausbildung nur ständig verkehrt



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Beiträge: 6324
Registriert: 02.08.2002

Kein Plan, kein System - trotzdem wichtig:
Zum testen mit und für zauberhaft!
z-Fanclub

erstellt am: 04. Feb. 2011 08:42    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Es ist auch das propagierte Mittel in der wissenschaftlichen Literatur: Strafrechtliche Behandlung hilft gegen Krankheiten aller Art. 3Tage Knast und die Erkältung ist weg....

Klar gehören solche Leute weggesperrt, aber imo nicht auf Grundlage eines Gerichtsverfahrens (das sollte es davon unabhängig schon geben, aber in dem wird ausschliesslich die TAT strafrechtlich bewertet, nicht die Veranlagung dieser Leute . Der Rest hat imo aus rein medizinischer Sicht bewertet zu werden. Und ohne dass sich irgendeine Zeitung oder irgendein Politiker-Hein einmischt! Gibt keinen Grund anzunehmen, dass ein Journalist oder ein Jurist überdurchschnittlich Ahnung im medizinischen Bereich haben.
Die Sicherungsverwahrung aus strafrechtlicher Sicht kann ich nicht nachvollziehen. Wenn der Mann seine Strafe abgesessen hat, hat er sie abgesessen. Bleibt das Argument, dass die Leute gefährlich sind - ist man aber imo wieder bei der Medizin.

Früher [TM] hat man kaum etwas von Kinderschändern gehört. Weder in den Medien, noch von den Mitmenschen. Sind die Kinderschänder wegen der Klimaerwärmung mehr geworden, oder wird das Thema doch durch die Medien aufgebauscht?
Dass in den Medien in jeder zweiten Sendung diese Sau durchs Dorf getrieben wird, wird weder die Kinderschänder von irgendetwas abhalten, noch den Kindern helfen. Wenn ich den heutigen Umgang (auch wegen diesem Thema) mit den Kindern im Bekanntenkreis sehe, denke ich eher das Gegenteil, was die Kinder betrifft.
Oder wurde einem von euch in der Kindheit erzählt, dass hinter jedem zweiten Busch ein Triebtäter lauert? Das hätte mich als Kind vermutlich etwas verstört...

------------------
.o. 13                                                                                        ...

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Fyodor
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erstellt am: 04. Feb. 2011 08:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von nightsta1k3r:
Sowas unzensiert ins Netz gestellt, könnte wahrscheinlich ein Strick werden   .

Laut aktueller Gesetzeslage ist sogar der bloße Besitz dieser Bilder durch die Eltern des Kindes eine Stratat! Total bescheuert... zum Glück wird das bei weitem nicht so streng gehandhabt wie es im Gesetzestext steht, ansonsten müßte man vermutlich alle Eltern verhaften.

------------------
Cheers,
    Jochen

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nightsta1k3r
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Ich weiß, wo der Hammer hängt



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Hier könnte ihre Werbung stehen!

erstellt am: 04. Feb. 2011 08:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von Leo Laimer:
ihre Fotosammlungen kritisch durchschauen...

Jepp, habe ich gemacht und zwei nach neuester Ansicht wahrscheinlich höchst verwerfliche (Papier-) Fotos vom FKK-Urlaub gefunden, wo ich mit meiner damals 1,5-Jahre alten Tochter im Wasser  zu sehen bin.

Sowas unzensiert ins Netz gestellt, könnte wahrscheinlich ein Strick werden  .
Dabei wird es sicher Ähnliches unbedacht in diversen Blogs und Online-Fotoalben (für die entferntere Familie zum Schauen) geben  .


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Fyodor
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erstellt am: 04. Feb. 2011 08:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von Undertaker:
ne ist mir nicht entgangen, auch das diese teilweise von der EU wieder
aufgehoben wurde.

Aufgehoben wurde nichts.

Es wurde nur klar gestellt daß es nicht möglich ist jemanden zu bestrafen nach einem Gesetz das zum Zeitpunkt der Tat noch nicht in Kraft war.

In einem Rechtsstaat sollte das aber selbstverständlich sein.

Es ist schon seit einigen Jahren möglich, Täter bis ans Lebensende einzusperren, egal wie lange das dauert. Aber wer vorher seine Verurteilung bekam, bevor das Gesetz so in Kraft trat, und nach dem alten Gesetz verurteilt wurde, muß auch nach dem alten Gesetz wieder frei gelassen werden. Das ist die Rechtssicherheit, die in Rechtsstaaten sehr wichtig ist. Ansonsten könnte man auch Dich sicher bestrafen für etwas, das Du in Deiner Jugend getan hast, was heute aber verboten ist... z.B. Fahren ohne Sicherheitsgurt. Du magst jetzt denken daß der Vergleich hinkt, aber das tut er nicht, denn die Rechtsvorschrift die Dich davor schützt, rückwirkend bestraft zu werden ist die gleiche, die auch den Verurteilten davor schützt.

------------------
Cheers,
    Jochen

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erstellt am: 04. Feb. 2011 08:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von Undertaker:
[iWarum dürfen die Sexualstraftäter nicht härter bestraft werden?

deshalb,würde ich diese Straftäter einsperren und nicht mehr rauslassen![/i]


Dann kann ich Dich ja beruhigen: Die meisten Kinderschänder brauchen sehr lange, bis sie jemals wieder frische Luft atmen dürfen. Wenn überhaupt.

Sie aber grundsätzlich bis ans Lebensende einzusperren, weil sie ein Verbrechen an Kindern begangen haben halte ich für falsch. Wir müssen objektiv bleiben: Auch ein 50jähriger ist das Kind seiner Eltern, die der Verlust genau so schmerzt als wäre er 10. Gilt das dann auch noch als Verbrechen an einem Kind? Wenn nein: Warum ist der 50Jährige weniger wert als ein 10Jähriger?

------------------
Cheers,
    Jochen

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