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Autor Thema:   Back to the roots (13070 mal gelesen)
Marita
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Hans Dampf in allen Gassen

erstellt am: 04. Feb. 2011 14:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Mit "was nützen die" hast Du völlig recht.

teilweise saftige Strafen gibt es, wenn z.B. etwas falsches berichtet wurde (dann muss u.U. auch berichtigt werden). Die greifen z.B. auch, wenn ein Tatverdächtiger öffentlich genennt und als Täter hingestellt wird. Oder dem Opfer unterstellt, es wäre keines etc.

Aber als "Normalsterblicher" hat man auch da wirklich kaum eine bis gar keine Chance wirklich etwas zu erreichen.

Das hat aber nun nichts damit zu tun ob "nur" ein Name oder Adresse veröffentlicht wurde.

Da sieht die Sache wieder anders und NOCH sehr viel schlechter aus.

------------------
Liebe Grüsse, Marita

Machts gut und Danke für den Fisch

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Fyodor
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erstellt am: 04. Feb. 2011 12:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von Marita:
Und man hat [i]kaum eine Möglichkeit, im Nachhinein dagegen vorzugehen.
[/i]

Doch, schon, und dafür gibt es teilweise auch saftige Strafen... aber was nutzen die, wenn das eigene Leben erstmal öffentlich gemacht wurde?

------------------
Cheers,
    Jochen

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Marita
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Hans Dampf in allen Gassen

erstellt am: 04. Feb. 2011 12:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Muss man vielleicht mal trennen was man denn nun eigentlich will. Die Kinder bestmöglich schützen denke ich.
Der verlangte „Pranger“ ist nicht nur kein ausreichender Schutz, sondern gar kein Schutz –ich würde auch meinen, dass er mehr schaden als nutzen würde, Gründe wurden genug genannt.

Die Diskussion geht also eher da hin, wie denn nun ein Sexualstraftäter (und wir gehen mal davon aus, dass es sich dabei NICHT um den Besitzer eines Fotos „mein Baby nackt auf dem Bärenfell“ handelt) unserer, leider unmassgeblichen Meinung nach, bestraft gehört.
Da mögen ja nun einige der Meinung sein, ihm gewisse (Menschen-)rechte zu entziehen sollte Teil der Bestrafung sein, weil er das Recht darauf verwirkt hat.
Die Denkweise an sich würde ich ja gar nicht in Frage stellen (geschwiege denn hab ich was dagegen wenn einer diese Meinung eben äussert, egal wer und wo), nur würde ich, wenn sozusagen mein Bauchgefühl über die passende Bestrafung zu entscheiden hätte, dann doch eher zur Riege „einsperren und Schlüssel wegschmeissen“ gehören.
Aber auch das schützt nicht vor denen, die noch nicht straffällig geworden oder eben einfach noch nicht erwischt worden sind.

Und es ist eben mal nicht so, dass unser Bauchgefühl darüber zu entscheiden hat – Gottseidank.

Zitat:

@Marita, Daten und Statistiken sind so eine Sache, man kann nicht immer Daten heranziehen, da die diese Daten immer unter Berücksichtigung der Gesetzlage gesehen werden müssen - nur bei absoluten Zahlen, wie Mord, Vergewaltigung (wie hoch ist da die Dunkelziffer) lässt sich ein Vergleich machen.[/i]

Ich weiss sehr wohl, dass man sich auf Zahlen und Statistiken nicht 100%ig verlassen kann, vor allem nicht bei Verbrechen da eben die Dunkelziffer viel zu hoch ist - und es zudem immer Auslegungssache ist, wie man die bewertet.

Aber, und ich stimme Leo ja selten zu, ich finde einfach er hat recht wenn er meint man solle vielleicht mal nüchtern überlegen und sich über ein paar Fakten informieren bevor man „Juhuu“ schreit.

Natürlich muss man auch hinter die wachsenden Zahlen schauen.
In den USA ist es ja nun mal eine Straftat dem Töchterchen oder Schwesterchen beim pinkeln zu helfen (ich spiele damit nicht auf diesen Jungen vor ein paar Jahren an, sondern auf andere solchen und ähnliche „Straftäter“ mit denen ich während meines Praktikums dort zu tun hatte), mit ihr in der Badewanne zu sitzen, oder, Gott behüte, ihre „Schampoofrisuren“ zu fotografieren und in ein Album zu kleben.
Das Schlimme ist, es wird kaum ein Unterschied gemacht zu denen, die wirklich Schlimmes verbrochen haben.

Ist jetzt bei Euch auch so? Na bravo.  Und, ich sehe ihr seid nicht gerade begeistert.
Warum also in drei Teufels Namen MUSS man den Amis bedenkenlos alles nachmachen wollen, was einem vielleicht auf den ersten Blick bestimmte Ängste beriuhigen könnte - ohne überhaupt eine Sekunde darüber nachzudenken ob diese nicht vielleicht eher noch geschürt werden, eventuell sogar grundlos. Ob wir dafür einen viel zu hohen Preis zahlen würden.
UND ob das was man EIGENTLICH will, Schutz für die Kinder, nicht mit wirksameren  und gleichzeitig für uns alle ungefährlicheren Methoden erreicht werden kann und auch sollte.

Um aber noch mal kurz beim Thema „Pranger“ zu bleiben. Was mir z.B. viel saurer aufstösst, als dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Täter gewahrt werden soll, was in der Praxis, sind wie ehrlich ja nun nicht immer der Fall ist, ist, dass er bei den Opfern viel zu häufig NICHT gewahrt wird und es dafür auch nach wie vor keine eindeutige Regelung gibt, sondern die Presse von Fall zu Fall entscheiden kann, muss und darf.
Man hat praktisch überhaupt keine Möglichkeit, von vornherein zu verhindern dass das sprichwörtliche Kind in den Brunnen fällt:

"...das Opfer ist die kleine Susi Schmidt – Portraitfoto mit Haarschleifchen – aus Hintertupfing ander Welle, Kreis Irgendstadt -Ortsschildfoto- wohnt in DIESEM Haus – Kameraschwenk – geht in DIESE Schule – Kameraschwenk- etc etc etc."

Und man hat kaum eine Möglichkeit, im Nachhinein dagegen vorzugehen.

------------------
Liebe Grüsse, Marita

Machts gut und Danke für den Fisch

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Leo Laimer
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nachdenken
umdenken
abschalten
abwracken
ruhig schlafen

erstellt am: 04. Feb. 2011 11:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von gix:
  Wie geht das?   Das mit den Erinnern an Dinge, die vor 70 Jahren passiert sind...

Wir haben noch einen sich gut erinnernden Zeitzeugen in der Familie.
Auch auf CAD.de gibts zumindest einen Zeitzeugen, den ich auch persönlich kenne.

------------------
mfg - Leo

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Fyodor
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Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau


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erstellt am: 04. Feb. 2011 11:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von ford.prefect:
Eine Verurteilung hat aus meiner Sicht 4 Komponenten:
1. Strafe für ein Verbrechen
2. Schutz der Gemeinschaft vor dem Verbrecher
3. Rache für die Geschädigten
4. (Hoffnung auf Besserung des Täters) mit ganz großem Fragezeichen

Das ist falsch.

In Deutschland gilt:

1. Resozialisierung (Hoffnung auf Besserung)
2. Strafe
3. Schutz der Allgemeinheit

Rache soll und darf nicht bedient werden!

Zitat:
Original erstellt von ford.prefect:
Leider ist es offensichtlich auch Mode, Schuld nicht einzugestehen, sondern in Berufung zu gehen und sich durch Ausnutzung von Verfahrensfehlern aus der Verantwortung zu ziehen.

Das ist nur verständlich... viel schlimmer finde ich, daß bereits der Richter nach Entschuldigungen wie einer schweren Kindheit suchen muß (und oft auch findet). So etwas macht das Vergehen nicht weniger schlimm, und hat daher im Strafmaß nichts zu suchen.

------------------
Cheers,
    Jochen

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Andreas 253
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erstellt am: 04. Feb. 2011 11:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Nun ja, die Idee mit der Kennzeichnung hat bei mir ebenfalls sofort genau diese Intention ausgelöst.

Der Vergleich hinkt meines Erachtens gar nicht so sehr.

Das wäre im Prinzip ein Aufruf zur Selbstjustiz, der noch viel schlimmeres hervorbringen würde:
Selbsterklärte Rächer, Gekennzeichnete, die dadurch zu weiteren "Verbrechen" gezwungen werden, schon aus Notwehr, und so weiter...

Und wenn wir schon beim "Lebenslänglich wegsperren" sind:
Dann aber bitte auch den Raubmörder, der wegen ein wenig Kleingeld in der Kasse einen Familienvater umgebracht hat,
den von Rachsucht getriebenen Ehemann, der seine untreue Frau ins Jenseits befördert hat,
den Autofahrer, der durch zu schnelles Fahren einen Unfall verursacht hat,
den Architekten, der durch falsche Berechnungen den Tod von Menschen in einem einstürzenden Haus verschuldet,
den Einbrecher, der sich am Hab und Gut anderer bereichert,
Den Ladendieb, der hier und da mal was mitgehen läßt...

Bei allen besteht die Gefahr, das sie das widerholen!
Wenn einer von 10 rückfällig wird, haben die anderen 9 eben Pech gehabt, nicht wahr?

Wenn Du mal von einem Arbeitgeber gefeuert wurdest, weil Du Dich falsch verhalten hast, brauchen Dich die anderen ja auch nicht mehr einstellen, weil Du es ja wieder tun könntest, nicht wahr?

Wo soll denn da die Grenze sein?

------------------

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Pro_Blem
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Team-ID: 48188

erstellt am: 04. Feb. 2011 11:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von ole:
Beim Juristen sehe ich immer die Gefahr, dass der das medizinische Gutachten mit dem Gesetz verknüpfen muss. Und das kann dann eben auch bei Fehlentscheidungen enden: Der Mediziner ist der Meinung, der Mann gehört lebenslang weggesperrt, der Jurist sagt: "Geht auf Grund der Gesetzeslage nicht").


...verstehe Deinen Standpunkt.
Aber einen Punkt noch: Würde ein Mediziner in die Rolle des Richters schlüpfen, müsste er -spätestens zum Selbstschutz- auch die Gesetzeslage befolgen und wir sind wieder soweit wie vorher.
Und: Es gibt sehr viele Anzeigen an Mediziner und Pflegepersonal wegen der Behandlung (insb. Fixierung). Sogar wegen einer Blutabnahme, wenn sich daraus Komplikationen ergeben!!

------------------
  

Richtig Fragen * Nettiquette * alte Suchfunktion * System-Info * Unities * Grundlagen ProE-Konfiguration

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ford.prefect
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Registriert: 25.08.2004

LESS IS MIES -
MORE VAN DER ROHE

erstellt am: 04. Feb. 2011 11:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Eine Verurteilung hat aus meiner Sicht 4 Komponenten:
1. Strafe für ein Verbrechen
2. Schutz der Gemeinschaft vor dem Verbrecher
3. Rache für die Geschädigten
4. (Hoffnung auf Besserung des Täters) mit ganz großem Fragezeichen

Der dritte Punkt stellt heute aber keinen gesellschaftlichen Konsens mehr dar, deshalb passiert Strafvollzug im Verborgenen und im Unterschied zum Mittelalter oder zur Lynchjustiz nicht auf dem Marktplatz.
Das schreibt sich ganz nüchtern, aber im Falle eines Falles ist wahrscheinlich niemand vor Affekthandlungen am Täter gefeit.
Auf der anderen Seite ist es auch ganz einfach zu schreiben, was man mit dem Täter alles machen würde oder machen lassen würde. Könntet Ihr das wirklich? Ich bin ehrlich gesagt froh, dass unser Rechtsverständnis uns davor schützt, auf die Stufe der Täter zu sinken.
Deshalb finde ich es gut, dass es Gutachter UND Richter gibt, denn irgendwo müssen die Erkenntnisse gebündelt und bewertet werden. Dass Richter sich nach allen Seiten absichern und nicht „nach dem gesunden Menschenverstand“ (was immer das auch ist) urteilen ist ja auch menschlich. Leider ist es offensichtlich auch Mode, Schuld nicht einzugestehen, sondern in Berufung zu gehen und sich durch Ausnutzung von Verfahrensfehlern aus der Verantwortung zu ziehen.

------------------
Gruß F.

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gix
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Beiträge: 4679
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erstellt am: 04. Feb. 2011 11:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von Leo Laimer:
... besonders gut erinnerlich vor 70 Jahren passiert ist....


Wie geht das?  Das mit den Erinnern an Dinge, die vor 70 Jahren passiert sind. Da lagst Du doch noch als Quark im Schaufenster  oder schummelst Du hier mit Deinem Geburtsjahr? 

------------------
  gix

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Arne Peters
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CAD Dokumentation / Training / Programmierung / Datenbanken


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Beiträge: 463
Registriert: 24.05.2002

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erstellt am: 04. Feb. 2011 11:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Niemand diskutiert über das Dritte Reich. Es wird nur differenziert zwischen Polemik, Urinstinkten und Rechtsstaatlichkeit.
Und es wird die Bedeutung unseres Rechtssystems hervorgehoben.
Wenn man dieses von Fall zu Fall außer Kraft setzt, wird Rechtsstaatlichkeit schnell zur Beliebigkeit.
Und, um es gleich vorwegzunehmen: Ja, auch der, der gegen Recht und Gesetz verstößt, genießt den Schutz des Rechtsstaates. Und auch der, dem Unrecht oder Leid widerfährt, muss sich an die Regeln halten.

------------------
Arne

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