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Thema: NEWS (40888 mal gelesen)
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 02. Jul. 2006 18:12 <-- editieren / zitieren -->
was gibts Neues, Josy? können wir mit Daumen drücken aufhören? meine Hausarbeit wartet... ------------------ Liebe Grüße aus B/B |
7Josy7 Plauderprofi V.I.P. h.c. Löwin
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erstellt am: 30. Jun. 2006 13:04 <-- editieren / zitieren -->
vielleicht kann ich bald auf wera's insel spucken ![](/foren/ubb/lachen.gif) ------------------ Hab die Sterne vom Sternenklauer geklaut Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
7Josy7 Plauderprofi V.I.P. h.c. Löwin
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erstellt am: 30. Jun. 2006 11:02 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Oberli Mike: Ich weiss nicht wie das ganze in Deutschland geregelt ist, kann da nur für die Schweiz reden, und da ist es ziemlich hart.Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer bis zum Austritsdatum keinen Urlaub mehr bezieht . Der Urlaub wird dann ausbezahlt.
das ist richtig, das könnte meiner auch tun.. aber dann müsste er in auszahlen! es geht ja darum das wenn er 12telt und die zahl die dabei rauskommt nicht 20 sondern niedriger ist ich auf jeden fall 20 bekomme!
------------------ Hab die Sterne vom Sternenklauer geklaut Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
A_Balou Plauderprofi V.I.P. h.c.
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erstellt am: 30. Jun. 2006 11:01 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von 7Josy7: ja da steht nur ausscheiden... wenn der AN ausscheidet. das heisst für meinen AG das er mich gekündigt haben müsste damit ich das recht habe auf 20 tage
Ausscheiden ist ausscheiden, so oder so. (oh oh hoffentlich geht das nicht wieder nach hinten raus ) Zitat:
@tunnelbauer.. ja dann geh ich eben ins gefängnis..
Wirst Du wohl müssen, hier ist ja jetzt quasi Geschlossene Anstalt------------------ Ob man seine Kinder gut erzogen hat, erkennt man am Verhalten seiner Enkelkinder. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
7Josy7 Plauderprofi V.I.P. h.c. Löwin
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erstellt am: 30. Jun. 2006 11:00 <-- editieren / zitieren -->
ja wenn er das auch so sehen würde.. er besteht darauf das es nur so ist wenn er mich kündigt ![](/foren/ubb/frown.gif) kann ja nur mitm finger heben mehr nicht. ------------------ Hab die Sterne vom Sternenklauer geklaut Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Oberli Mike Plauderprofi V.I.P. h.c. Maschinen Ing. und CAD - Admin
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erstellt am: 30. Jun. 2006 10:59 <-- editieren / zitieren -->
Ich weiss nicht wie das ganze in Deutschland geregelt ist, kann da nur für die Schweiz reden, und da ist es ziemlich hart.Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer bis zum Austritsdatum keinen Urlaub mehr bezieht . Der Urlaub wird dann ausbezahlt.
------------------ ( Um an die Quelle zu kommen, muss man gegen den Strom schwimmen ) OM Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 30. Jun. 2006 10:58 <-- editieren / zitieren -->
ausscheiden heißt hier nur der AN geht, egal wer gekündigt hat... oder ob das AV in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben wurde...------------------ Liebe Grüße aus B/B [Diese Nachricht wurde von user21 am 30. Jun. 2006 editiert.] |
7Josy7 Plauderprofi V.I.P. h.c. Löwin
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erstellt am: 30. Jun. 2006 10:52 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von A_Balou: Warum nicht Ich finde es eindeutig was da steht.
ja da steht nur ausscheiden... wenn der AN ausscheidet. das heisst für meinen AG das er mich gekündigt haben müsste damit ich das recht habe auf 20 tage ![](/foren/ubb/krank.gif) @tunnelbauer.. ja dann geh ich eben ins gefängnis.. ------------------ Hab die Sterne vom Sternenklauer geklaut Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
7Josy7 Plauderprofi V.I.P. h.c. Löwin
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erstellt am: 30. Jun. 2006 10:47 <-- editieren / zitieren -->
detlef *in den arm nehm*dir deinen lieblings whiskey in die hand geb**dir kräftig zunickt* PM ------------------ Hab die Sterne vom Sternenklauer geklaut Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
A_Balou Plauderprofi V.I.P. h.c.
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erstellt am: 30. Jun. 2006 10:47 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von 7Josy7: das hier hab ich ihm hingelegt und da ist halt nicht klar definiert wer wie wann darf?!
Warum nicht Ich finde es eindeutig was da steht.
------------------ Ob man seine Kinder gut erzogen hat, erkennt man am Verhalten seiner Enkelkinder. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |