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Thema: NEWS (40892 mal gelesen)
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tunnelbauer Moderator Bauingenieur
Beiträge: 409 Registriert: 13.01.2004 ich hab eh keine Probleme damit...
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erstellt am: 30. Jun. 2006 10:46 <-- editieren / zitieren -->
Jetzt meld ich mich mal zu Wort bevor mir hier das Kotzen kommt... Zitat:
Täuscht ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit nur vor, ist dies sogar als Betrug strafbar und berechtigt zur fristlosen Kündigung.
Hier würde dem deutschen Steuersystem/Versicherungssytem noch mehr schaden zugefügt als ihm ohnedies schon zugefügt wird... http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_08.html Absatz: Urlaubsanspruch bei Ausscheiden - Urlaubsabgeltung - Urlaubsbescheinigung - da ist es exakt definiert - inkl. Beispiel. Die Idee mit dem Krankfeiern in einem öffentlich zugänglichen Forum zu posten ist das doofeste was es gibt - hierbei handelt es sich um einen strafrechtlichen Tatbestand (Betrug) - dieser wird, wie alle Delikte gegen das Vermögen anderer, von der Justiz verfolgt (und bekannterweise härter bestraft als Delikte gegen Leib und Leben). Vielleicht wird mal das Hirn eingeschalten wenn hier gepostet wird.... ------------------ Grüsse Thomas Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
dbexkens Ehrenmitglied Unternehmensberater Education CAD/PDM-PLM
Beiträge: 1912 Registriert: 14.08.2000 Merke: Selbst im Tset sollten Beiträge nicht ver-tset-en!
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erstellt am: 30. Jun. 2006 10:44 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Sabine_M: Ich würde mit der Androhung des Arbeitsgerichts aber bis nächste woche warten. bis du den Tag urlaub am Montag rum hast!!!!
Nur um es mal ganz deutlich zu sagen: Es gibt zwei Dinge, die ein Arbeitnehmer nur dann ansprechen soll, wenn es ihm wirklich ernst damit ist: Die Worte Arbeitsgerich und Kündigung!! Die bloße Erwähnung während z.B. eines Streitgespräches reicht schon, um das Vertrauensverhältnis ernsthaft zu erschüttern. Ein Arbeitgeber sollte andererseits z.B. auch niemals die Worte Abmahnung oder Kündigung benutzen. Zwar hatte ich im Fach "Arbeitsrecht" meine mit Abstand schlechteste Note, aber einige Dinge sind halt doch hängen geblieben... wohl mehr das Zwischenmenschliche als die harten Fakten. Grüßle Detlef PS@Josy: Ich hab´s getan!
------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
7Josy7 Plauderprofi V.I.P. h.c. Löwin
Beiträge: 17223 Registriert: 02.03.2004 Stark sein bedeutet nicht, nie zu fallen. Stark sein bedeutet, immer wieder aufzustehen!
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erstellt am: 30. Jun. 2006 10:21 <-- editieren / zitieren -->
das hier hab ich ihm hingelegt und da ist halt nicht klar definiert wer wie wann darf?! krank machen find ich auch blöd aber.. mir bleibt nicht viel übrig selbst mit den sieben tagen.. wäre es undenkbar.. ich brauch beweise.. sowas von lächerlich hier echt.. aber ich dachte es mir schon ------------------ Hab die Sterne vom Sternenklauer geklaut Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied | |
Sabine_M Plauderprofi V.I.P. h.c. Consultant
Beiträge: 2293 Registriert: 05.05.2004
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erstellt am: 30. Jun. 2006 10:03 <-- editieren / zitieren -->
Ich würde mit der Androhung des Arbeitsgerichts aber bis nächste woche warten. bis du den Tag urlaub am Montag rum hast!!!! ------------------ LG Sabine Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tom2005 Plauderprofi V.I.P. h.c. Elektrotechniker
Beiträge: 5423 Registriert: 12.05.2005 EPLAN 5.70 prof. EPLAN Electric P8 SP1/HF1 (2.0.5)
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erstellt am: 30. Jun. 2006 10:02 <-- editieren / zitieren -->
Schwierig, weil das krankmachen vorhersehbar wäre. Da kannst Du schnell mal noch größere Schwierigkeiten bekommen. Ich nehme an, Du bist noch auf Lohn/Gehaltszahlungen angewiesen. Betr. des Urlaubes: Ich kenne nur die 12tel Regelung + ggf. Aufrundung. Vielleicht gibt es bei manchen Tarifregelungen, die hier aber nicht verallgemeinert werden können. Geltendes Recht diesbezüglich ist mir nicht bekannt. ------------------ Wenn jeder an sich denkt - ist an alle gedacht. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 30. Jun. 2006 10:00 <-- editieren / zitieren -->
hi Josy, was Dig15 geschrieben hat, trifft wirklich zu, danach kannst du deinen Anspruch ausrechnen... und wenn dein Cheffe immer noch nicht will wie du, mach es schriftlich mit dem Urlaub, wenn er dir ihn nicht gibt, sag ihm, du gehst zum Arbeitsgericht und klagst den fehlenden Urlaub ein, deine Arbeitszeit kann er dir auch nicht verlängern, bzw. dich zwingen, das Projekt fertig zu machen. Kündige du mit den Fristen, arbeite normal weiter und huste ihm innerlich, er kann dann nicht mehr viel tun, außer natürlich das Leben zur Hölle machen, aber das amcht er ja jetzt schon... er muß deine Kündigung akzeptieren, bleibt ihm nach deutschem Recht gar nicht anderes übrig... Kopf hoch und durch, Josy------------------ Liebe Grüße aus B/B |
7Josy7 Plauderprofi V.I.P. h.c. Löwin
Beiträge: 17223 Registriert: 02.03.2004 Stark sein bedeutet nicht, nie zu fallen. Stark sein bedeutet, immer wieder aufzustehen!
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erstellt am: 30. Jun. 2006 09:51 <-- editieren / zitieren -->
tja hab ich ja leider nicht. ich könnte halt versuchen krank zu machen ab dem 13. juli. fein ist es nicht aber es würde mich aus allem raushauen - nur ob der arzt das macht ist ne andere sache!------------------ Hab die Sterne vom Sternenklauer geklaut Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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7Josy7 Plauderprofi V.I.P. h.c. Löwin
Beiträge: 17223 Registriert: 02.03.2004 Stark sein bedeutet nicht, nie zu fallen. Stark sein bedeutet, immer wieder aufzustehen!
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erstellt am: 30. Jun. 2006 09:06 <-- editieren / zitieren -->
da steht auch nirgends was von Wenn der AN in der 2. hälfte des kalenderjahres kündigt bekommt er den Mindestanspruch auf 20 werktage Urlaub. Da steht aber auch nicht AG.. also.. ist es definitionssache und mein chef definiert es halt so das es nur gilt wenn ER mich kündigt ------------------ Hab die Sterne vom Sternenklauer geklaut Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |