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Autor Thema:   NEWS (40907 mal gelesen)
cathy
Plauderprofi V.I.P. h.c.
angehende Bachelor of Eng. in Maschinenbau Fachrichtung Konstruktion und Entwicklung


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Beiträge: 2589
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(^-^)
(___)*wink*

erstellt am: 26. Jun. 2006 10:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
A. Gesetzliche Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vier Wochen. Gekündigt werden kann zum Ende oder zum fünfzehnten eines Monats. Hat ein Betrieb weniger als zwanzig Arbeitnehmer, kann vereinbart werden, dass auch zu einem anderen Zeitpunkt gekündigt werden kann. Zugunsten des Arbeitnehmers verlängert sich die Kündigungsfrist, wenn er länger als zwei Jahre bei einem Betrieb beschäftigt ist. Die Kündigung ist dann auch nur noch jeweils zum Monatsende zulässig. Arbeitet der Arbeitnehmer fünf Jahre bei einem Betrieb, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Bei einer Beschäftigung von acht Jahren kann der Arbeitnehmer nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, bei einer zehnjährigen Beschäftigung mit einer Frist von vier Monaten gekündigt werden. Bei zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist fünf Monate und sechs Monate bei fünfzehnjähriger Beschäftigung. Die Höchstdauer einer Kündigungsfrist sind sieben Monaten bei zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Befindet sich ein Arbeitnehmer noch in der Probezeit, kann er mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden oder selbst kündigen. Befindet sich ein Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub, kann er nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Erziehungsurlaubs gekündigt werden. Während einer Schwangerschaft und vier Monate nach einer Entbindung ist eine Kündigung unzulässig.

Arbeitest du da noch keine 2 Jahre? 

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        Es grüßt die Liebe böse Cathy(b geschenkt bekommen)

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Sabine_M
Plauderprofi V.I.P. h.c.
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Beiträge: 2293
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erstellt am: 26. Jun. 2006 10:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Kenne es auch nur so, dass die Tage auf die Monate umgerechnet werden.... Müsstest du dann auch mit deinem Chef absprechen. Warte aber den Vertrag ab!

------------------
LG Sabine

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Ex-Mitglied
cathy
Plauderprofi V.I.P. h.c.
angehende Bachelor of Eng. in Maschinenbau Fachrichtung Konstruktion und Entwicklung


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Beiträge: 2589
Registriert: 28.07.2005

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erstellt am: 26. Jun. 2006 10:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Du kannst nur den Urlaub verballern der dir zusteht! Musst nachgucken wieviel Tage Urlaub du pro Monat bekommst! Wenn du 2 1/2 bekommst und 1.8. Weg bist... hast du bei dem jetzigen Chef 17 1/2 Tage Urlaub den Rst vom jahr bekommst du bei deinem neuen Chef... Wie lange ist deine Kündigungsfrist nur??

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        Es grüßt die Liebe böse Cathy(b geschenkt bekommen)

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7Josy7
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Löwin



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Beiträge: 17223
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Stark sein bedeutet nicht, nie zu fallen.
Stark sein bedeutet, immer wieder aufzustehen!

erstellt am: 26. Jun. 2006 10:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
hoffe auch das das alles klappt

eine hilfe könnt ihr mir noch sein: Ich suche einen paragraphen, einen satz schwarz auf weiss der mir sagt das ich meinen ganzen urlaub dieses jahr verballern kann wenn ich kündige.
und jetzt schreibt das bitte nicht auf einen zettel und scannt das ein 

------------------

Hab die Sterne vom Sternenklauer geklaut

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Cooba
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Beiträge: 7364
Registriert: 21.10.2003

Derzeit in Elternzeit

erstellt am: 26. Jun. 2006 10:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Das klingt ja schon mal gut!
Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg, dass alles klappt

Dann kann ich dich ja evtl. auch besuchen kommen, wenn ich mal wieder zu meiner Familie in den Süden fahre. 

------------------
Gruß, Cooba

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Amnisha
Plauderprofi V.I.P. h.c.




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Beiträge: 4229
Registriert: 29.08.2002

Zpro Xe2.33DC, nVidia Quadro FX1500, 1GB RAM, XP Pro SP2, VM-WS, WIN 98 + 2000, Acad 2008, ME10 7.2

erstellt am: 26. Jun. 2006 10:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Zitat:
Original erstellt von 7Josy7:
internet hat er ja. und ich kann bei bedarf auch gern mal zu hause arbeiten sagte er  


Bei ihm oder bei dir? 

Ich find ACAD gut. 

------------------
Amnisha 
Der Computer arbeitet deshalb so schnell, weil er nicht denkt.
------------------------Gabriel Laub, polnisch-deutscher Schriftsteller------------------------

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7Josy7
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Löwin



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Beiträge: 17223
Registriert: 02.03.2004

Stark sein bedeutet nicht, nie zu fallen.
Stark sein bedeutet, immer wieder aufzustehen!

erstellt am: 26. Jun. 2006 09:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
tja mädelz.. 
bin gespannt ob das was wird.. "Dann fasse ich mir mal den 01.08. ins auge" ist schon eine bestätigung wie ich finde. 

internet hat er ja. und ich kann bei bedarf auch gern mal zu hause arbeiten sagte er 

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Hab die Sterne vom Sternenklauer geklaut

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A_Balou
Plauderprofi V.I.P. h.c.



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Beiträge: 3943
Registriert: 26.04.2005

Dass man mit Dienst nach Vorschrift die Urheber der Vorschriften lächerlich machen kann,
ist eine herrliche Pointe der Demokratie. (Cyril Northcote Parkinson)

erstellt am: 26. Jun. 2006 09:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Hallo Josy, alles Gute dazu! Bei der Wohnungssuche könnte ich Dir eventuell weiterhelfen. Hab nen Bekannten der im Bereich Freiburg so ne Art "ImmoHai" ist. Schreib mir einfach ne PM wie Du wo wohnen möchtest. Ich frag Ihn dann ob er sowas aufm Zettel hat, und wenn ja gebe ich Dir seine Nummer.

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Ob man seine Kinder gut erzogen hat, erkennt man am Verhalten seiner Enkelkinder.

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salsero
Mitglied
Maschinenbauingenieur


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Beiträge: 1124
Registriert: 19.11.2003

Immer auf dem Teppich bleiben...oder einen fliegenden Teppich kaufen

erstellt am: 26. Jun. 2006 08:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat
Sechs Monate Probezeit oder auch schon die branchenüblichen 1 Jahr? Und mit ziemlicher Sicherheit kein Internet im Büro...

Jürgen 

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Und der Duden irrt sich doch - leitende Tätigkeit schreibt man mit zwei "d" 

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