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| Gut zu wissen: Hilfreiche Tipps und Tricks aus der Praxis prägnant, und auf den Punkt gebracht für Autodesk Produkte |
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Thema: Autocad 2007 - Zu verkaufen / WIE NEU (9849 mal gelesen)
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insolvenzverwertung Mitglied
Beiträge: 3 Registriert: 10.01.2007
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erstellt am: 10. Jan. 2007 00:03 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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CAD-Huebner Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Verm.- Ing., ATC-Trainer
Beiträge: 9732 Registriert: 01.12.2003 AutoCAD 2.5 - 2022, Civil 3D, MAP 3D, ACADM Inventor AutoCAD 2022, AIP 4-2022 Win 10
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erstellt am: 10. Jan. 2007 00:34 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für insolvenzverwertung
AutoCAD Lizenzen aus Insolvenzen können (ohne einen Blick in die aktuellen Lizenzvereinbarungen geworfen zu haben) normalerweise nicht an eine andere Person übertragen werden - die Lizenz erlischt. Autodesk wird dem Käufer einer solchen AUtoCAd 2007 CD + Seriennummer Lizenz voraussichtlich keinen Lizenzcode für seinen Rechner übermitteln, damit ist dieses Angebot ziemlich ... mmm hüstl. ------------------ Mit freundlichem Gruß Udo Hübner Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
insolvenzverwertung Mitglied
Beiträge: 3 Registriert: 10.01.2007
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erstellt am: 10. Jan. 2007 00:46 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo, das ist, sorry für den Ausdruck, "Quatsch". Wir verwerten seit Jahren Software verschiedenster Hersteller, und haben auch schon Autodesk Produkte weiterverkauft. Es handelt sich nicht um eine Lizenzversion, sondern um ein Vollprodukt. Natürlich klären wir vor Verkauf mit Autodesk die Übergabe. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Proxy Ehrenmitglied Stateless-DHCP v6-Paketfragmentierer
Beiträge: 1629 Registriert: 13.11.2003 Tastaturen, Mäuse, Pladden, Monitore, ...
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erstellt am: 10. Jan. 2007 01:14 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für insolvenzverwertung
Nur so mal in die Runde, Zitat aus der License.rtf: Zitat:
3.2.3 Übertragungen. Sie dürfen die Software, die Benutzer-Dokumentation oder die unter diesem Vertrag gewährten Rechte ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Autodesk – weder vollständig noch teilweise – vertreiben, vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren oder anderweitig an einen Dritten übertragen.
-> LG München I Urteil vom 19.01.2006, AZ 7 O 23237/05 Zitat:
Leitsätze: 1. Die Weitergabe einer gebrauchten Software-Lizenz stellt einen unzulässigen Eingriff in das urheberrechtliche Nutzungsrecht des Software-Herstellers an seiner Software dar, wenn dieser seine Software ausschließlich durch Online-Übermittlung, d.h. unkörperlich ohne Datenträger an den Erstkäufer überlassen und ein einfaches, nicht abtretbares Nutzungsrecht daran eingeräumt hat.2. Eine Klausel in einem Lizenzvertrag, mit der ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und nicht abtretbares Nutzungsrecht an einem Computerprogramm eingeräumt wird, stellt eine zulässige dinglich wirkende Beschränkung der Verfügungsbefugnis über das eingeräumte Nutzungsrecht dar. 3. Der Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts des Urhebers an seiner Software, § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG, greift dann nicht, wenn die Software über das Internet durch Herunterladen, also nicht körperlich in den Verkehr gebracht wurde.
------------------ MfG Proxy Bitte beachten Sie: Die Verwendung der hier bereitgestellten Signatur geschieht auf Ihre eigene Verantwortung. Diese Signatur wird ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Funktionalität, sowie ohne Anspruch auf Support zur Verfügung gestellt. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
22030 Mitglied
Beiträge: 288 Registriert: 31.01.2005 AutoCAD 2005 & 2009 VIZ 2005 M-Color9
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erstellt am: 10. Jan. 2007 04:09 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für insolvenzverwertung
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CADwiesel Moderator CAD4FM UG
Beiträge: 1968 Registriert: 05.09.2000 AutoCAD, Bricscad Wir machen das Mögliche unmöglich
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erstellt am: 10. Jan. 2007 07:41 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für insolvenzverwertung
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 10. Jan. 2007 07:48 <-- editieren / zitieren -->
Soweit ich die Lizenzvereinbarungen verschiedener Softwarepakete verstehe, kauft man lediglich das Nutzungsrecht an diesem Programm und nicht das Programm selber. Und darin liegt anscheinend der Knackpunkt. Nutzungsrechte kann man nicht weitergeben. Wir haben schon verschiedentlich versucht, Programme, die bei uns nicht mehr verwendet werden, privat weiterzunutzen. Bei der Anfrage an den jeweiligen Hersteller haben wir uns immer nur Absagen und Verweise auf die Lizenzbedingungen eingehandelt. Klar gibt es Tricks dies zu umgehen, aber dann bewege ich mich am Rande oder außerhalb der legalität. Gruss Frederik |
cadffm Moderator 良い精神
Beiträge: 21533 Registriert: 03.06.2002 System: F1 und Google
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erstellt am: 10. Jan. 2007 08:02 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für insolvenzverwertung
Der Anbieter hat ja bereits gesagt das alles vorher mit Adesk abgeklärt wird, wobei das der Käufer auch selbst vorher mit ADesk direkt klären sollte - also alles kein Problem. <Voraussetzung ist eben das alles im Vorfeld mit Adesk geklärt ist> Nur nebenbei: Die "Vollversion" ist wie jede andere kostenlos und wird sogar frei Haus geliefert, wenn man von Legal und Geld spricht, dann redet man von einer LIZENZ punkt - Weil es sich hier aber um ein kommerzielles Angebot handelt und sicher noch weitere folgen würden, müßte ich dem Anbieter mitteilen das der Thread geschlossen wird. Lasse den Thread aber offen in der Hoffnung das dies das erste und letzte Angebot sein wird und man sich hier im Thread noch über Lizenz kaufen/verkaufen etc. austauschen kann . Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Mc_Gyver007 Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Blechschlosser Metallbauermeister
Beiträge: 3574 Registriert: 24.02.2006
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erstellt am: 10. Jan. 2007 12:51 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für insolvenzverwertung
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kbm Mitglied Freiberufl. Konstrukteur
Beiträge: 78 Registriert: 14.04.2003 ACAD200X, liNear, Modulcad, XPCore2Duo4GBNEXOC-OS705
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erstellt am: 10. Jan. 2007 14:50 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für insolvenzverwertung
Hallo Gemeinde ! Was ist denn, wenn ich ein Paket gekauft habe, dieses jedoch Nicht einmal installiert und registriert habe ? Mal vorausgesetzt, das Paket ist eine absolut neue ACAD-Vollversion (kein Upgrade)..... würde mich mal interessieren.... Gruß KBM Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
archtools Mitglied
Beiträge: 823 Registriert: 09.10.2004 Entwickler für AutoCAD, BricsCAD u.a., alle Systeme
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erstellt am: 10. Jan. 2007 22:33 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für insolvenzverwertung
Zitat: Original erstellt von F - WI 49: Soweit ich die Lizenzvereinbarungen verschiedener Softwarepakete verstehe, kauft man lediglich das Nutzungsrecht an diesem Programm und nicht das Programm selber.
Der springende Punkt ist: in den allermeisten Fällen schließt der Käufer eines Programms *keine* Lizenzvereinbarung mit dem Hersteller ab. Das war zumindest bis vor einigen Jahren auch bei AutoCAD so, und ich vermute, dass es immer noch so ist. Die EULAs und ähnliche "Lizenzvereinbarungen", die der Anwender erst nach Kauf anklicken soll, sind juristisch völlig irrelevant, das Anklicken durch den Anwender bedeutet auf keinen Fall, dass der Anwender damit einen bindenden Vertrag mit irgend wem abschließt. Autodesk hat früher den Weiterverkauf untersagt und hat sich geweigert, dem Käufer einer gebrauchten AutoCAD Version einen Autorisierungscode zu geben. Dies wurde gerichtlich zum Nachteil Autodesks geklärt: der Verkauf einer gebrauchten Version ist legal. Das betrifft regelmäßig alle Computerprogramme, die von Händlern "aus dem Regal" verkauft werden. Hier erwirbt der Käufer nämlich Eigentum am Datenträger, den er selbstverständlich wie all sein Eigentum im Rahmen der Gesetze nutzen darf. Insbesondere ist dieses Eigentum Betandteil seines Vermögens und kann selbstverständlich auch weiter verkauft werden, denn das Weiterverbreitungsrecht des Urhebers hat sich mit dem Verkauf an den Endverbraucher erschöpft. Nicht betroffen davon sind Computerprogramme, bei denen nicht der Kauf eines Datenträgers im Vordergrund steht, sondern bei denen *beim Kauf* tatsächlich ein Lizenzvertrag abgeschlossen wird. Insbesondere sind das alle Programme, die aus dem Internet herunter geladen werden, denn schon das Herunterladen wäre ohne Lizenz nicht statthaft. Also: der Weiterverkauf gebrauchter AutoCAD Lizenzen ist völlig legal, wenn der Anwender nicht bei Kauf einen echten Lizenzvertrag abgeschlossen hat, der das ausschließt! Vorsicht: beim Kauf von Updates verlangte Autodesk jedenfalls bis vor einiger Zeit die Unterzeichnung einer Lizenzvereinbarung *vor* dem Kauf! Tom Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Mc_Gyver007 Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Blechschlosser Metallbauermeister
Beiträge: 3574 Registriert: 24.02.2006
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erstellt am: 11. Jan. 2007 07:59 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für insolvenzverwertung
Hallo Tom, es stellt sich allerdings die Frage ob es sich lohnt auf Verdacht oder im guten Glauben gebrauchte Software zu kaufen. Mann sollte sich vor dem Kauf vom Softwarehersteller schriftlich und verbindlich die Durchführung und Kosten einer Umlizensierung bestätigen lassen. Falls man dies nicht tut könnte man sonst eventuell erleben, dass ein Softwarehersteller mit 10stelligen Monatsumsätzen einen sehr langen Atem hat. Selbst wenn der Softwarehersteller nach ca. 8-10 Monaten (in denen der Käufer die gebrauchte Software mangels Freischaltecode nicht nutzen konnte) vor Gericht unterliegt, könnte er die Streitsache durch das konsequente Nutzen aller Möglichkeiten unseres Rechtssytems noch etliche Monate am köcheln halten. Nachdem dann 1-2 Jahre um sind hat vielleicht der Softwarehersteller verloren und ist um ¤7000 - ¤15000 ärmer. Das bischen Kleingeld war ihm der Spass aber wert. Das war für den Fall, das der Käufer gewinnt. Im umgekehrten Falle wird die Summe der Anwalts- & Gerichtskosten für den Käufer dann wohl die Ersparnis durch den Gebrauchtkauf erheblich schrumpfen lassen. Beinahe hätte ich ja im Oktober 2006 eine gebrauchte Software gekauft, allerdings hatte ich meinen Händler um seine Unterstützung zur Durchführung der Umlizensierung gebeten. Die Kosten der Umlizensierung hätten ca 60-70% des Neupreises der Software betragen. Die Update-/Upgrademöglichkeit der gebrauchten Software wäre auch nicht mit Neusoftware zu vergleichen gewesen.
Es scheint also ein Gebrauchtkauf nur nach äusserst sorgfältiger Vorbereitung angeraten.
Gruesse von Andreas [Diese Nachricht wurde von Mc_Gyver007 am 11. Jan. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
archtools Mitglied
Beiträge: 823 Registriert: 09.10.2004 Entwickler für AutoCAD, BricsCAD u.a., alle Systeme
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erstellt am: 11. Jan. 2007 18:05 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für insolvenzverwertung
Zitat: Original erstellt von Mc_Gyver007:
es stellt sich allerdings die Frage ob es sich lohnt [i]auf Verdacht oder im guten Glauben gebrauchte Software zu kaufen.Mann sollte sich vor dem Kauf vom Softwarehersteller schriftlich und verbindlich die Durchführung und Kosten einer Umlizensierung bestätigen lassen.[/i]
Du solltest in diesem Zusammenhang nicht von "Umlizenzierung" sprechen. Der Punkt ist ja gerade der, dass kein Lizenzvertrag abgeschlossen wurde, und dass auch der vorherige Eigentümer der Software keine Lizenz hatte, sondern dass sein Nutzungsrecht ganz einfach aus seinem Eigentum folgte. Und warum sollte ich mir vor dem Kauf bestätigen lassen, was ohnehin mein gutes Recht ist? Wenn Autodesk sich weigert, mir einen Autorisierungscode zu geben, dann wird die Software eben ganz legal geknackt. Ein Anruf bei Autodesk aber kann nicht schaden, um sich zu vergewissern, dass der Verkäufer nicht eventuell ein Update erworben hat, und dabei per wirklich abgeschlossenem Lizenzvertrag den Weiterverkauf der *alten* Version ausgeschlossen hat. Kosten für eine "Umlizenzierung" von 60-70% des originalen Kaufpreises sind irreal - wenn sich Anwender zu so was nötigen lassen, dann nur deshalb, weil sie juristisch falsch beraten worden sind. Wie gesagt: eine "Umlizenzierung" ist gar nicht nötig: notfalls muss man halt die Software hacken, um sie legal benutzen zu können. Tom Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Mc_Gyver007 Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Blechschlosser Metallbauermeister
Beiträge: 3574 Registriert: 24.02.2006
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erstellt am: 11. Jan. 2007 22:31 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für insolvenzverwertung
Hallo Tom, ich kann Deine Argumentation nachvollziehen und neige dazu Dir grundsätzlich zuzustimmen. Aber Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland glasklar zwei Paar Schuhe. Unser Rechtssystem wurde definitiv nicht für die kostengünstige und kurzfristige Regelung solcher Streitigkeiten geschaffen. Dazu kommt, dass eine Entscheidung aus dem Bundesland X nicht unbedingt bindend für die Rechtsprechung im Bundesland Y sein muss. Wer kauft denn gebrauchte Software?
Privatleute die legal & günstig etwas für zu Hause suchen (glaubst Du dass jeder Zeit / Nerven / Rechtschutzversicherung oder ausreichend Geld hat, um eine Klage gegen ein Unternehmen durchzuziehen?) Firmen die eine legale Software günstiger erwerben möchten (was denkt der Chef über den verantwortlichen Mitarbeiter , wenn der Ärger los geht? Ich prognostiziere mal ganz viele ultradicke Minuspunkte) aber naja, wenigstens hätte die Firma wahrscheinlich ausreichend Geld für den folgenden Rechtsstreit. Wer also alles in absolut jeder Hinsicht wasserdicht vorbereitet, der wird auch keine Bauchlandung machen. Noch ein Wort zu der Knack Sache: Eine CAD Version zu "knacken" erfüllt vermutlich trotz gewonnenem Gerichtsprozess einen anderen rechtsverletzenden Tatbestand, und stellt IMHO einen Rechtsbruch dar. Wir sind hier übrigens nicht die Einzigen mit kontroversen Meinungen zu dem Thema. In diesem Thread http://ww3.cad.de/foren/ubb/Forum50/HTML/015029.shtml#000000 äussern sich 2 Moderatoren dazu. Soweit ich weiß arbeiten beide bei Software Händlern, sind also nicht ganz unbedarft.
Ich für meinen Teil beanspruche nicht, in allen Bereichen Recht zu haben, sondern möchte nur meine eigene (subjektive) Erfahrung zum Thema mitteilen. Es scheint mir in jedem Falle sinnvoll, auf die möglichen Folgen einer Gebrauchtkaufaktion aufmerksam zu machen. Grüsse von Andreas Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
insolvenzverwertung Mitglied
Beiträge: 3 Registriert: 10.01.2007
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erstellt am: 12. Jan. 2007 00:56 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Nur zur allg. Information: Eine Umlizensierung über Autodesk - Zusendung der orig. Rechnung und eines Formulars an Autodesk. 24 Stunden später Bestätigung per Fax. Eine gekaufte Software ohne einen SCHRIFTLICHEN vor dem Kauf abgegebenen Lizenzvertrag kann man immer weiterverkaufen. Siehe OEM Urteile gegen Microsoft und ähnliche. Auch Autodesk hat schon solche Urteile einstecken müssen, und macht auch keine Probleme damit. Und auch einer Firma wie Autodesk sind Gerichtskosten nicht egal... Wir haben schon viel Software weiterverkauft und mit deutscher Software noch nicht einmal Probleme gehabt! [Diese Nachricht wurde von insolvenzverwertung am 12. Jan. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Mc_Gyver007 Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Blechschlosser Metallbauermeister
Beiträge: 3574 Registriert: 24.02.2006 Inventor 2021/2022/2023 AutoCad Mechanical 2021 WIN10-64 32 GB WIN11-64 16GB Spacemouse Enterprise
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erstellt am: 12. Jan. 2007 13:04 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für insolvenzverwertung
Hallo allerseits, ich habe mich heute noch einmal über den grundsätzlichen Sachverhalt informiert. Eine Software wie zB. AutoCad2007, die als Vollversion gekauft wurde, wird von Autodesk grundsätzlich umlizensiert. In früheren Zeiten hat Autodesk dies gerne mit der Bedingung verbunden, gleichzeitig ein Upgrade auf die neueste Version der Software durchzuführen oder einen Subscription Vertrag abzuschliessen. Die Kosten dafür betrugen dann ca. 3/4 des Neupreises. Dagegen haben einige Leute geklagt und gewonnen, so dass jetzt im Regelfall nur noch die Gebühr von ca. EURO 260.- zzgl. MWST an Autodesk gezahlt werden muss. Gruesse von Andreas Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
archtools Mitglied
Beiträge: 823 Registriert: 09.10.2004 Entwickler für AutoCAD, BricsCAD u.a., alle Systeme
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erstellt am: 12. Jan. 2007 13:19 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für insolvenzverwertung
Zitat: Original erstellt von Mc_Gyver007:
Noch ein Wort zu der Knack Sache: Eine CAD Version zu "knacken" erfüllt vermutlich trotz gewonnenem Gerichtsprozess einen anderen rechtsverletzenden Tatbestand, und stellt <A HREF="http://www.cad42.de/index.php/IMHO " target=_cad42>IMHO </A> einen Rechtsbruch dar.
Nein, das wird vom UrhG für diesen Fall ausdrücklich erlaubt. Dasselbe gilt, wenn der Urheber beispeilsweise das Programm nicht mehr weiterentwickelt und es an neue Hardware angepasst werden muss, oder wenn der Urheber gar nicht mehr existiert. Zum Thema Rechtsunsicherheit: Autodesk hat bereits eine Prozess in dieser Sache verloren. Was man dabei beachten muss, und was dann auch den Wert der gebrauchten Software erheblich mindert: Autodesk ist natürlich nicht verpflichtet, so eine gebraucht gekaufte AutoCAD "Lizenz" auch per preisgünstigem Update auf den neuesten Stand zu bringen. Bei Updates schließt Autodesk sinnvollerweise immer Lizenzverträge ab. Wer eine gebrauchte Version erwirbt, der muss sich darauf einstellen, dass er von Autodesk keine Freischaltung bekommt, dass er das Programm deshalb legal knacken darf und muss, und dass er keine Updates bekommt. Tom Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Mc_Gyver007 Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Blechschlosser Metallbauermeister
Beiträge: 3574 Registriert: 24.02.2006
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erstellt am: 12. Jan. 2007 19:40 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für insolvenzverwertung
@tom ich stimme voll zu. Zitat: Original erstellt von archtools: Was man dabei beachten muss, und was dann auch den Wert der gebrauchten Software erheblich mindert: Autodesk ist natürlich nicht verpflichtet, so eine gebraucht gekaufte AutoCAD "Lizenz" auch per preisgünstigem Update auf den neuesten Stand zu bringen. Bei Updates schließt Autodesk sinnvollerweise immer Lizenzverträge ab. Wer eine gebrauchte Version erwirbt, der muss sich darauf einstellen, dass er von Autodesk keine Freischaltung bekommt, dass er das Programm deshalb legal knacken darf und muss, und dass er keine Updates bekommt.
@Cad-Huebner genau das teilte mir heute ein Mitarbeiter eines Autodesk Händlers mit
Zitat: Original erstellt von CAD-Huebner: AutoCAD Lizenzen aus Insolvenzen können (ohne einen Blick in die aktuellen Lizenzvereinbarungen geworfen zu haben) normalerweise nicht an eine andere Person übertragen werden - die Lizenz erlischt. Autodesk wird dem Käufer einer solchen AUtoCAd 2007 CD + Seriennummer Lizenz voraussichtlich keinen Lizenzcode für seinen Rechner übermitteln, damit ist dieses Angebot ziemlich ... mmm hüstl.
@alle: Ein Mitarbeiter eines Softwarehauses berichtete mir heute das eine Übertragung des Nutzungsrechtes an einer Software aus Insolvenzmasse nicht möglich ist. Um dazu (hoffentlich) die Erlebnisse einiger Betroffener zu erfahren habe ich mal einen Thread in HEISSE EiSEN eröffnet. http://ww3.cad.de/foren/ubb/Forum27/HTML/006157.shtml#000000 Darin bitte ich Forenübergreifend um Erfahrungen zum Thema Softwarekauf / Lizenzkauf aus Insolvenzmasse. Gruesse von Andreas
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