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Gut zu wissen: Hilfreiche Tipps und Tricks aus der Praxis prägnant, und auf den Punkt gebracht für Autodesk Produkte
Autor Thema:  Verkaufe IV11 Prof (1725 mal gelesen)
Thomas C.
Mitglied



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Beiträge: 338
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Diverse Inventorsysteme

erstellt am: 11. Jan. 2007 18:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hi Leute!

Ich verkaufe (privat) meine IV11 Prof Simulation Lizenz + Subscription bis Juli 2007 um 30% billiger als der handelsübliche VK-Preis.

Wer interesse hat bitte sich rasch melden.
************** oder per email an [109]siehe Profil[/109]

Danke

Thomas C.

------------------
Inventor ist cool...
Inventor ist .... anders...

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thomas109
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Beiträge: 9350
Registriert: 19.03.2002

Dell620s i5 Geforce GT 620 6GB;Lenovo X240; Citrix Desktop; Lenovo S30;
IV 4 - 2009 RIP,
aktiv
2010 - 2023
produktiv AIS2023.3 +PartSolutions / ECTR
AICE
.

erstellt am: 11. Jan. 2007 19:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Thomas C. 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Thomas!
Die kannst Du nicht verkaufen.
Lies (nocheinmal) die EULA. 

Das auch zur Info für alle Interessenten ...

------------------
lg      
Tom

...so geht mein Boot manchmal unter...

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modeng
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.



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Registriert: 10.12.2003

erstellt am: 11. Jan. 2007 19:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Thomas C. 10 Unities + Antwort hilfreich


[...]
Die kannst Du nicht verkaufen.
[...]

richtig, sie duerfte, gleich SE, allenfalls uebertragbar sein. Es wurde
schliesslich nicht die Software sondern nur ein Nutzungsrecht
an der Software erworben ...

Klaus

------------------
Don't feed the engineers!

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Thomas C.
Mitglied



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Registriert: 20.05.2003

Diverse Inventorsysteme

erstellt am: 11. Jan. 2007 19:37    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

hoi Tom!

Das kanns doch wohl net sein dass man darauf sitzen bleibt.
Ich kann doch meine Lizenz hergeben und dann eine Lizenzübertragung beantragen?

Das sollte aber doch kein Problem sein denke ich!!

Gruss

TC

------------------
Inventor ist cool...
Inventor ist .... anders...

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Thomas C.
Mitglied



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Beiträge: 338
Registriert: 20.05.2003

Diverse Inventorsysteme

erstellt am: 11. Jan. 2007 19:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hi Modeng!1

Recht hast... ich würde nie die Software verkaufen, nur das Nutzungsrecht an einen anderen übertragen, gegen geringes Engtgelt!


Gruss

TC

------------------
Inventor ist cool...
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tuxometer
Mitglied



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Beiträge: 271
Registriert: 05.10.2006

Inventor 2010;
etwas Pro/E WF5;
Win XP Pro;

erstellt am: 11. Jan. 2007 19:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Thomas C. 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Thomas,
vieleicht gehts doch 

siehe z.B. folgenden Link:
http://www.pcwelt.de/news/business/236922/index.html

-----
Erich

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modeng
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.



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Beiträge: 7061
Registriert: 10.12.2003

erstellt am: 11. Jan. 2007 19:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Thomas C. 10 Unities + Antwort hilfreich

Hi TC,

hmm, die Sache hat nur einen Haken: so wie auch bei Leasingvertraegen
ist die Uebertragung, sofern sie moeglich ist, von der Zustimmung
des Lizenzgebers abhaengig, und der kann -- muss aber nicht ... :-(

Man muss hier zwischen Besitz und Eigentum unterscheiden. Kaufe ich
zum Beispiel ein Spielprogramm so bin ich mit dem Erwerb Eigentuemer
und Besitzer der Software auf der CD/DVD. Bei INV/SE... bin ich nur Besitzer der
Software aber nicht Eigentuemer. Das ist analog zu einer Mietwohnung
ich bin Besitzer aber nicht Eigentuemer und nur Eigentum laesst sich
frei verwerten.

modeng

------------------
Don't feed the engineers!

[Diese Nachricht wurde von modeng am 11. Jan. 2007 editiert.]

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Michael Puschner
Moderator
Rentner




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Beiträge: 13003
Registriert: 29.08.2003

Toshiba Encore mit MS Office

Ein Programm sollte nicht nur Hand und Fuß, sondern auch Herz und Hirn haben.
(Michael Anton)

erstellt am: 11. Jan. 2007 20:00    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Thomas C. 10 Unities + Antwort hilfreich

Also wichtig ist da vor allem die Reihenfolge:

1.) Man sucht sich jemanden, der Interesse am Nutzungsrecht der Software Interesse hat. Ob er im Gegenzug dafür bereit ist einen Geldbetrag herzugeben, ist für die Lizenzübertragung völlig unerheblich.

Allerdings ist dieses Forum ein dafür denkbar ungeeigneter Ort.    
Nicht, weil es uneffektiv ist, sondern weil es gegen die Nutzungsvereinbarung verstößt.
 

2.) Man beantragt bei Autodesk eine Lizenzübertragung. Das geschieht über ein Formular, das der bisherige Lizenzinhaber, der potentielle neue Lizenzinhaber und auch Autodesk unterzeichnet. Autodesk ist ja eine Vertragspartner der Nutzungsvereinbarung und muss folglich zustimmen, wenn der Vertrag einen anderen zweiten Vertragspartner bekommen soll.

Eine Mietwohnung kann ich ja auch nicht ohne Zustimmuing des Vermieters einem anderen übertragen.

Die Abwicklung kann auch von jedem Autodesk Vertiebspartner durchgeführt werden. Ob dieser wiederum Gebühren dafür verlangt, was Autodesk ebenso zusteht, ist seine Sache. Und dass Autodesk zustimmt, ist auch keinesfalls sicher.

3.) Erst nach Zustimmung von Autodesk kann die Software vom neuen Nutzer in Betrieb genommen werden. Nicht nur Rechtlich, sondern auch technisch, denn ohne Umregistrierung bekommt er keinen Aktivierungscode. Der dann ehemalige Nutzer muss die Software dann unmittelbar ausser Betrieb nehmen. Dazu verpflichtet er sich durch seine Unterschrift.

So einfach ist das.   

------------------
Michael Puschner
Autodesk Inventor Certified Expert
Scholle und Partner GmbH

[Diese Nachricht wurde von Michael Puschner am 11. Jan. 2007 editiert.]

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thomas109
Moderator
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erstellt am: 11. Jan. 2007 20:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Thomas C. 10 Unities + Antwort hilfreich

Ihr diskutiert da komplett am Thema vorbei  .

Es zählt die EULA, der Du, Thomas, bei der Installation zugestimmt hast (wenns Dir nicht gepaßt hätte, hättest Du innerhalb von 14 Tagen alles zurücksenden können).

Und die EULA ist eindeutig.
Verkauf, und zwar des Nutzungsrechtes, an jemanden anderen Bedarf der Genehmigung des Lizenzgebers, und wird nur mehr in ganz bestimmten Fällen (die deutlich geringer sind als im abgelaufenen Jahr) erteilt.

Also nicht Rätselraten und Sternedeuten, sondern die EULA lesen.

Das Antragsformular und eine Prognose auf Wahrscheinlichkeit Deines Ansinnens erhältst Du vom Händler, bei dem Du gekauft hast.

Es ist alles gesagt, darum mache ich dicht.     


------------------
lg       
Tom

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modeng
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erstellt am: 11. Jan. 2007 20:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Thomas C. 10 Unities + Antwort hilfreich

[...]
Ihr diskutiert da komplett am Thema vorbei
[...]

das glaube ich nicht denn es wurde deutlich von Nutzungsrecht
und der Moeglichkeit des Uebertragens geredet

modeng

------------------
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