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Autor
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Thema: Verkaufe IV11 Prof (1725 mal gelesen)
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Thomas C. Mitglied
Beiträge: 338 Registriert: 20.05.2003 Diverse Inventorsysteme
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erstellt am: 11. Jan. 2007 18:39 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hi Leute! Ich verkaufe (privat) meine IV11 Prof Simulation Lizenz + Subscription bis Juli 2007 um 30% billiger als der handelsübliche VK-Preis. Wer interesse hat bitte sich rasch melden. ************** oder per email an [109]siehe Profil[/109] Danke Thomas C. ------------------ Inventor ist cool... Inventor ist .... anders... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
thomas109 Moderator Dompteur
Beiträge: 9350 Registriert: 19.03.2002 Dell620s i5 Geforce GT 620 6GB;Lenovo X240; Citrix Desktop; Lenovo S30; IV 4 - 2009 RIP, aktiv 2010 - 2023 produktiv AIS2023.3 +PartSolutions / ECTR AICE .
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erstellt am: 11. Jan. 2007 19:19 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thomas C.
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modeng Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Beiträge: 7061 Registriert: 10.12.2003
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erstellt am: 11. Jan. 2007 19:36 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thomas C.
[...] Die kannst Du nicht verkaufen. [...] richtig, sie duerfte, gleich SE, allenfalls uebertragbar sein. Es wurde schliesslich nicht die Software sondern nur ein Nutzungsrecht an der Software erworben ... Klaus ------------------ Don't feed the engineers! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Thomas C. Mitglied
Beiträge: 338 Registriert: 20.05.2003 Diverse Inventorsysteme
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erstellt am: 11. Jan. 2007 19:37 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
hoi Tom! Das kanns doch wohl net sein dass man darauf sitzen bleibt. Ich kann doch meine Lizenz hergeben und dann eine Lizenzübertragung beantragen? Das sollte aber doch kein Problem sein denke ich!! Gruss TC ------------------ Inventor ist cool... Inventor ist .... anders... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Thomas C. Mitglied
Beiträge: 338 Registriert: 20.05.2003 Diverse Inventorsysteme
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erstellt am: 11. Jan. 2007 19:38 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hi Modeng!1 Recht hast... ich würde nie die Software verkaufen, nur das Nutzungsrecht an einen anderen übertragen, gegen geringes Engtgelt! Gruss
TC ------------------ Inventor ist cool... Inventor ist .... anders... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
tuxometer Mitglied
Beiträge: 271 Registriert: 05.10.2006 Inventor 2010; etwas Pro/E WF5; Win XP Pro;
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erstellt am: 11. Jan. 2007 19:43 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thomas C.
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modeng Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Beiträge: 7061 Registriert: 10.12.2003
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erstellt am: 11. Jan. 2007 19:47 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thomas C.
Hi TC, hmm, die Sache hat nur einen Haken: so wie auch bei Leasingvertraegen ist die Uebertragung, sofern sie moeglich ist, von der Zustimmung des Lizenzgebers abhaengig, und der kann -- muss aber nicht ... :-( Man muss hier zwischen Besitz und Eigentum unterscheiden. Kaufe ich zum Beispiel ein Spielprogramm so bin ich mit dem Erwerb Eigentuemer und Besitzer der Software auf der CD/DVD. Bei INV/SE... bin ich nur Besitzer der Software aber nicht Eigentuemer. Das ist analog zu einer Mietwohnung ich bin Besitzer aber nicht Eigentuemer und nur Eigentum laesst sich frei verwerten. modeng ------------------ Don't feed the engineers! [Diese Nachricht wurde von modeng am 11. Jan. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Michael Puschner Moderator Rentner
Beiträge: 13003 Registriert: 29.08.2003 Toshiba Encore mit MS Office Ein Programm sollte nicht nur Hand und Fuß, sondern auch Herz und Hirn haben. (Michael Anton)
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erstellt am: 11. Jan. 2007 20:00 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thomas C.
Also wichtig ist da vor allem die Reihenfolge: 1.) Man sucht sich jemanden, der Interesse am Nutzungsrecht der Software Interesse hat. Ob er im Gegenzug dafür bereit ist einen Geldbetrag herzugeben, ist für die Lizenzübertragung völlig unerheblich. Allerdings ist dieses Forum ein dafür denkbar ungeeigneter Ort. Nicht, weil es uneffektiv ist, sondern weil es gegen die Nutzungsvereinbarung verstößt. 2.) Man beantragt bei Autodesk eine Lizenzübertragung. Das geschieht über ein Formular, das der bisherige Lizenzinhaber, der potentielle neue Lizenzinhaber und auch Autodesk unterzeichnet. Autodesk ist ja eine Vertragspartner der Nutzungsvereinbarung und muss folglich zustimmen, wenn der Vertrag einen anderen zweiten Vertragspartner bekommen soll. Eine Mietwohnung kann ich ja auch nicht ohne Zustimmuing des Vermieters einem anderen übertragen. Die Abwicklung kann auch von jedem Autodesk Vertiebspartner durchgeführt werden. Ob dieser wiederum Gebühren dafür verlangt, was Autodesk ebenso zusteht, ist seine Sache. Und dass Autodesk zustimmt, ist auch keinesfalls sicher. 3.) Erst nach Zustimmung von Autodesk kann die Software vom neuen Nutzer in Betrieb genommen werden. Nicht nur Rechtlich, sondern auch technisch, denn ohne Umregistrierung bekommt er keinen Aktivierungscode. Der dann ehemalige Nutzer muss die Software dann unmittelbar ausser Betrieb nehmen. Dazu verpflichtet er sich durch seine Unterschrift. So einfach ist das. ------------------ Michael Puschner Autodesk Inventor Certified Expert Scholle und Partner GmbH [Diese Nachricht wurde von Michael Puschner am 11. Jan. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
thomas109 Moderator Dompteur
Beiträge: 9350 Registriert: 19.03.2002 Dell620s i5 Geforce GT 620 6GB;Lenovo X240; Citrix Desktop; Lenovo S30; IV 4 - 2009 RIP, aktiv 2010 - 2023 produktiv AIS2023.3 +PartSolutions / ECTR AICE .
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erstellt am: 11. Jan. 2007 20:03 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thomas C.
Ihr diskutiert da komplett am Thema vorbei . Es zählt die EULA, der Du, Thomas, bei der Installation zugestimmt hast (wenns Dir nicht gepaßt hätte, hättest Du innerhalb von 14 Tagen alles zurücksenden können). Und die EULA ist eindeutig. Verkauf, und zwar des Nutzungsrechtes, an jemanden anderen Bedarf der Genehmigung des Lizenzgebers, und wird nur mehr in ganz bestimmten Fällen (die deutlich geringer sind als im abgelaufenen Jahr) erteilt. Also nicht Rätselraten und Sternedeuten, sondern die EULA lesen. Das Antragsformular und eine Prognose auf Wahrscheinlichkeit Deines Ansinnens erhältst Du vom Händler, bei dem Du gekauft hast. Es ist alles gesagt, darum mache ich dicht. ------------------ lg Tom
...so geht mein Boot manchmal unter... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
modeng Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Beiträge: 7061 Registriert: 10.12.2003
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erstellt am: 11. Jan. 2007 20:07 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thomas C.
[...] Ihr diskutiert da komplett am Thema vorbei [...] das glaube ich nicht denn es wurde deutlich von Nutzungsrecht und der Moeglichkeit des Uebertragens geredet modeng ------------------ Don't feed the engineers! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |