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Autor
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Thema: Oberflächen(angaben) von Blechteilen (14593 mal gelesen)
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Alexander Adrian Mitglied Dipl.-Ing.
 Beiträge: 9 Registriert: 18.10.2013 SWx Premium 2012 x64-Edition SP5.0
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erstellt am: 22. Sep. 2014 11:05 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo, aufgrund wiederholter, nervender Diskussionen in unserer Abteilung würde ich Euch um Antworten zu folgenden Fragen bitten: 1. Bei uns wird bei Blechteilen oft nur das Zeichen "materialabtragende Bearbeitung nicht zugelassen" über dem Schriftfeld angegeben. Das ist m.E. nicht zulässig (Widerspruch zu Schnittkanten). Wie seht Ihr das? 2. Ich trage folgendes ein (siehe Anhang). Für mich gehört Laserschneiden bzw. Wasserstrahlschneiden zu den materialabtragenden Fertigungsverfahren ... daher auch der waagerechte Balken im Oberflächenzeichen. Den Balken könnte man m.E. aber auch weglassen. Unsicher bin ich mir, ob bzw. bis zu welcher Blechdicke Rz63 beim Laserschneiden erreicht wird. Weiß da jemand mehr? Was haltet Ihr von den Eintragungen? 3. Welche Oberflächenangaben würdet Ihr machen, wenn keine besonderen Anforderungen vorliegen? Gerade beim Nachschauen im Hoischen Ausg. 33 lese ich: "Angaben über Rauheit, Herstellungsverfahren oder Bearbeitungszugaben sind nur dann zu machen, wenn sie für die Funktuionstüchtigkeit der Werkstücke erforderlich sind, und nur an den Oberflächen, an denen sie notwendig sind." Gar keine Rauheit anzugeben, wäre mir aber doch zu riskant. Wer weiß was man da (ohne Reklamationsanspruch) bekommen könnte. Grüße Alexander [Diese Nachricht wurde von Alexander Adrian am 22. Sep. 2014 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ramona779 Mitglied Techn. Zeichnerin
 
 Beiträge: 470 Registriert: 03.12.2007
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erstellt am: 22. Sep. 2014 11:41 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Alexander Adrian
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Torsten Niemeier Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Maschinenbau Ingenieur

 Beiträge: 3803 Registriert: 21.06.2001 "ZUSE I.36", 8 BIT, 32 Lämpchen, Service-Ölkännchen "ESSO-Super", Software: AO auf Kuhlmann-Parallelogramm-Plattform ** CSWP 04/2011 ** ** CSWE 08/2011 **
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erstellt am: 22. Sep. 2014 12:16 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Alexander Adrian
Für mich gehört der Blechzuschnitt nicht zu den materialabtrennenden Verfahren, im Sinne, wie dieses Zeichen IMHO  benutzt werden sollte. Daher mache ich statt Deiner 63-er-Angabe dort ein offenes Dreieck hin und schreibe oben z.B. "ausgelasert" drauf. Mir käme es jetzt auch irgendwie komisch vor, wenn irgendeine QS an einer Blechkante die Rauhtiefe zu ermitteln versuchen würde... Just my 2ct... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
alex Mitglied Produktentwicklung / Produktmanagement / Dipl.-Ing. (FH)
  
 Beiträge: 789 Registriert: 25.07.2000
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erstellt am: 22. Sep. 2014 12:40 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Alexander Adrian
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Torsten Niemeier Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Maschinenbau Ingenieur

 Beiträge: 3803 Registriert: 21.06.2001 "ZUSE I.36", 8 BIT, 32 Lämpchen, Service-Ölkännchen "ESSO-Super", Software: AO auf Kuhlmann-Parallelogramm-Plattform ** CSWP 04/2011 ** ** CSWE 08/2011 **
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erstellt am: 22. Sep. 2014 13:05 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Alexander Adrian
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ThoMay Moderator Konstrukteur
       

 Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 22. Sep. 2014 13:09 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Alexander Adrian
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Andreas Gawin Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Blechschlosser Metallbauermeister

 Beiträge: 3668 Registriert: 24.02.2006
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erstellt am: 22. Sep. 2014 17:55 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Alexander Adrian
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Alexander Adrian Mitglied Dipl.-Ing.
 Beiträge: 9 Registriert: 18.10.2013 SWx Premium 2012 x64-Edition SP5.0
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erstellt am: 26. Sep. 2014 14:09 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo, aufgrund Zeitdrucks in den letzten Tagen komme ich erst jetzt dazu, mich wieder mit diesem Thema zu beschäftigen. Vielen Dank für die Antworten. @Alex Die Norm kannte ich noch nicht, danke! Rz63 ist also nicht so unsinnig; bei Rz100 käme man bei nicht allzu dicken Blechen aber schon in den nächst gröberen Bereich 3, wodurch das Blech ggf. billiger werden könnte. Info zu DIN EN ISO9013 siehe z.B. hier: http://www.schneidforum.de/wirtschaftlichkeit/normen-iso9013-en1090/wissen/din-en-iso9013.html @ThoMay: Ihr gebt zwar die Norm DIN EN ISO9013 an, aber keine Toleranzen für Oberflächen etc (s.o.). Kann man so machen, wenn es gar nicht darauf ankommt. allgemein: Die Norm ist hilfreich, um zu wissen, wie Genauigkeiten zustande kommen bzw. was üblich ist. Einfacher ist es aber für den Zeichner, nur die Rauhigkeit anzugeben und sich nicht mit einer Norm beschäftigen zu müssen. Es ist ja vielleicht auch nicht immer sinnvoll, das Fertigungsverfahren vorzugeben.
Als Futter für die Diskussion mit meinen Kollegen hätte ich aber schon gerne eine Antwort zu meiner 1. Frage, ob nur das Zeichen "materialabtragende Bearbeitung nicht zugelassen" (siehe Anhang)über dem Schriftfeld zulässig ist. Ich meine, dass das unsinnig ist. Grüße Alexander Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |