erstellt am: 25. Jan. 2010 20:07 <-- editieren / zitieren --> Übayweisung
Es wird eine Mauer zur Versteigerung angeboten.
Die Mauer muß vom Gewinner der Auktion eigenhändig OHNE Zuhilfenahme schweren Geräts demontiert und abtransportiert werden, damit der nahezu englische Rasen (siehe Bild) keinen Schaden nimmt.
Des weiteren sind Filzpantoffeln für das Betreten des Rasens mitzubringen.
Der jetzige Eigentümer verpflichtet sich bei Demontage und Abtransport tatkräftig zu helfen, da er es bis heute versäumt hat für einen ordentlichen Aufgang zum oberen Teil des Anwesens zu sorgen.
Einen Termin für die Übergabe legt der derzeitige Besitzer der Mauer fest.
Sollte ihm (dem alten Eigentümer) dies jedoch zu viel Arbeit und zu anstrengend sein, hat er das Recht seine Mauer zurück zu kaufen.
Dies kann AUSSCHLIEßLICH in Form von Naturalien geschehen. Damit keine unrechtmäßigen Absprachen oder Handlungen zwischen neuem und altem Besitzer getätigt werden können, muß der gesamte Vorgang der Demonatge, bzw. des Freikaufens vor einer ausreichenden Anzahl von Zeugen stattfinden.
Diese Zeugen sind vom jetzigen Besitzer zu laden und adäquat mit Getränken zu versorgen.
Für feste Nahrung haben die Zeugen, im Gegensatz zum Auktionsgewinner, selber zu sorgen.
Bezüglich des Übergabetermins haben sich der alte und der neue Eigentümer zu einigen.
Die Zeugen sind entsprechend rechtzeitig zu informieren.
Oder kurz gesagt: Wir planen einen Termin für das MAUERFEST
Die Üs werden nach Abschluß des Events an den Gastgeber überwiesen.
PS: Fahrgemeinschaften stehen wie in der Vergangenheit zur Verfügung. Ich sage nur: "Renntaxi"
------------------
Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom.
Albert Einstein
keine Homepage
[Diese Nachricht wurde von MeikeB am 25. Jan. 2010 editiert.]