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| Autor | Thema:  Kunde wünscht UVV-Prüfung (2064 /  mal gelesen) |  | Devastator Mitglied
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      Beiträge: 483Registriert: 14.07.2005
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 |    erstellt am: 22. Sep. 2022 16:08  <-- editieren / zitieren -->    Unities abgeben:            
  Hallo, ich hoffe, dass ich hier richtig bin. Meine Suche hat leider nichts passendes ergeben. Ich versuche die Sachlage möglichst genau zu schildern:Kunde A hat vor 20 Jahren eine Deckenförderanlage mit Hubwerk von Lieferant B gekauft und von diesem installieren lassen.
 Im Laufe der Jahre ist Lieferant B in eine Insolvenz gegangen und wurde danach mehrfach umfirmiert.
 Nun tritt Kunde A an Lieferant C heran und fragt "Könnt Ihr uns eine UVV Prüfung machen?"
 Bei Lieferant C abreiten noch einige alte Mitarbeiter von Lieferant B.
 Jetzt meine Fragen:1. Wer darf eine UVV Prüfung machen? Ein ehemaliger Bauleiter wäre vorhanden. Dieser verfügt aber über keine speziellen Schulungen zu diesem Thema. Er kennt sich mit den alten Anlagen sehr aus, hat aber von den aktuellen Normen keine Ahnung.
 2. Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber, welche Bestandteile eine UVV Prüfung enthält. Mitarbeiter A meint, es wäre ausreichend alle Räder, Bolzen , Gurte, Notaus-Schalter usw. zu sichten bzw. zu testen. Mitarbeiter B meint, man sollte mal in aktuelle Normen oder Vorschriften schauen. Eventuell sind heute andere Sicherheitsabstände o.ä. gültig. Gibt es sowas wie einen allgemein gültige Leitfaden zum Thema UVV Prüfung?
 Grüße Devastator    ------------------Management ist,
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 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |  | TPD-Andy Mitglied
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      Beiträge: 512Registriert: 31.07.2020
 |    erstellt am: 23. Sep. 2022 14:01  <-- editieren / zitieren -->    Unities abgeben:           Nur für Devastator   |  | ibgross Mitglied
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 |    erstellt am: 23. Sep. 2022 20:14  <-- editieren / zitieren -->    Unities abgeben:           Nur für Devastator   
  Hallo Devastator; zunächst ist die UVV- durch die DGUV-Prüfung abgelöst worden und ist grundsätzlich Bestandteil der BetrSichV und fällt somit unter die MRL 2006/42/EG. Entscheidend im hier vorliegenden Fall ist:- War die Maschine kontunierlich im Betrieb (Bestandsschutz)?
 - Wird die Maschine wieder in Betrieb genommem? Dann kein Bestandsschutz und die MRL 2006/42/EG grieft in vollem Umfang.
 Unabhängig davon handelt es sich bei UVV- bzw. DGUV- um wiederkehrende Prüfungen. Wer darf die machen?Ich würde mich im ersten Schritt an "Benannte Stellen" wie z.B. TÜV wenden.
 Es gibt diverse Dienstleister, die solche Prüfungen durchführen können bzw. begleiten dürfen.
 Einfach mal im Internet recherchieren.
 Wer sich da wirklich gut auskennt ist Foren-Kollege "Abmaler".Vielleicht lohnt eine PM an ihn, wenn er nicht eh noch an diesem Thread teilnimmt.
 Beste GrüßeMichael
 
 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |  | TPD-Andy Mitglied
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      Beiträge: 512Registriert: 31.07.2020
 |    erstellt am: 24. Sep. 2022 08:23  <-- editieren / zitieren -->    Unities abgeben:           Nur für Devastator   
  Ich glaube nicht daß Abmaler darauf antworten wird. Zum Thema: Ergänzend zum Beitrag von ibgross:Existiert noch Dokumentation und Prüfunterlagen aus der Vergangenheit?
 Wurde diesbezüglich beim Nachfolge-Unternehmen angefragt?
 
 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |  | TPD-Andy Mitglied
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 |    erstellt am: 24. Sep. 2022 11:08  <-- editieren / zitieren -->    Unities abgeben:           Nur für Devastator   
  Das folgende meint Abmaler zu dem Thema allgemein: Zitat:
 Hi Andy
 
 Moinmoin
 
 Korrekt, ich werde nicht antworten.
 Geht auch nicht mehr, denn ich habe mich bei
 CAD.DE abgemeldet. Und mein Büro ist seit 3 Jahren
 dicht.
 
 Der Devastator kann ja mit weiteren Betroffenen,
 die niemand finden, die ihren Job kostenlos erledigen,
 eine Selbsthilfegruppe gründen und dann können sie
 ihr schweres Schicksal gemeinsam beweinen.
 
 Das habe ich auch schon anderen geraten, die in den
 letzten Monaten mal anriefen: was muss ich machen.
 Meine Antwort: vielleicht eine Bestellung schicken.
 
 Danach war Funkstille.
 
 Ich bin nicht die Wohlfahrt. EN-Normen kosten Geld,
 Software für Risikobeurteilung auch. Ohne Einnahmen
 dazu sagt das FA: betreiben Sie das als Hobby?
 
 Um auf dem neuesten Stand zu bleiben müßte ich viel
 Zeit investieren. Dazu habe ich keinen Bock mehr.
 
 Genau so kannst du das bei CAD.DE rein setzen, wenn du
 dich traust und willst
 
 VLG
 
 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |  | Devastator Mitglied
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      Beiträge: 483Registriert: 14.07.2005
 |    erstellt am: 25. Sep. 2022 16:02  <-- editieren / zitieren -->    Unities abgeben:            
  Hallo Michael, das hat mir schon mal weitergeholfen. Speziell der Teil mit "wieder in Betrieb genommen". Das könnte u.U. für den Kunden ein kleines Problemchen geben.Danke.
 
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 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |  | Devastator Mitglied
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 |    erstellt am: 25. Sep. 2022 16:12  <-- editieren / zitieren -->    Unities abgeben:            
  Hallo Andy bzw. Abmaler, ich bin eigentlich nicht der Schnorrertyp und erwarte, dass hier jemand meine Arbeit macht..... und das Ganze auch noch kostenlos.Ja, die Normen sind schon ein echter Happen. Wer aktuell bleiben möchte, wird gekämmt.
 Und damit hier niemand ein schlechtes Gefühl bekommt: Wir haben wegen der unklaren Lage zwischenzeitlich externe Unterstützung bestellt. Also so richtig mit Bestellung, zum Kunden fahren und dann auch bezahlen. GrußDevastator
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 |    erstellt am: 26. Sep. 2022 07:41  <-- editieren / zitieren -->    Unities abgeben:           Nur für Devastator   |  | ThorstenStueker Mitglied
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 |    erstellt am: 18. Dez. 2022 11:01  <-- editieren / zitieren -->    Unities abgeben:           Nur für Devastator   
  Eigentlich ganz einfach: Wiederinbetriebnahme bedeutet: kein Bestandsschutz. Damit UVV Prüfung nach neuester Richtlinie. Und da kommt ja nicht nur die Maschinenrichtlinie zum Tragen, da sind noch Normen wie VDE0700/0750 und viele Andere. Genaue Aussagen dazu kann man anhand der hier gegebenen Daten nicht ansatzweise geben. Grundlegend ist es sogar möglich, dass die anlage so gar nicht mehr machbar ist ohne eine erhebliche Umrüstung. Und klar, die BG steht dem auf den Schuhen. Das macht wenig Spaß. Aber es ist eben auch so, dass solche Anlagen unfallträchtig sind und daher entsprechend überwacht werden müssen. Zu den Voraussetzungen wer diese Prüfungen ausführen darf: in einem solchen Falle wird das meist ein Elektrotechniker oder Mechatronikermeister sein oder ein Elektroingenieur. Denn die DGUV-Prüfung darf nur durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden und die dürfen selbstständig nun mal nur arbeiten, wenn sie entsprechend ausgebildet sind. Dazu kommt, es muss auch die notwendige Prüftechnik vorhanden sein. Insgesamt ist es eine ortsfeste Anlage und dies macht den Prüffungsumfang noch etwas größer. Beurteilter aber nur dann, wenn man sich das vor Ort ansieht. Hebezeuge, Elektrotechnik und Co: eine Menge Norman, gegen die geprüft werden muss. ZUM THEMA Normen und neuer Stand: Die Jungs vom B. Verlag haben schon ein Einfamilienhaus von mir bekommen im Laufe der Jahre oder auch zwei, je nach Gegend und Ausstattung. Das ist nun mal so, wenn ich konstruieren will, dann muss ich auch die einschlägigen Normen vorliegend haben. Das sieht bei den US Normen und bei den Japan Normen nicht anders aus. So ist das nun mal. Ohne geht es nicht. ------------------ICH soll mich gut benehmen???
 Ich bin aufgewachsen mit Tarzan, der nackig durch den Dschungel rannte...
 Poppeye der jeden grundlos zusammengeschlagen hat
 Asterix und Obelix, die uniformierte bis zur unkenntlichkeit verdroschen haben...
 Aschenputtel,die ständig von zuhause abgehaun ist...
 Der Pinocchio,der log...
 Und Aladin war ein Dieb....
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