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|  | Security by Design - Cyber-Security Anforderungen an Maschinen und Anlagen, ein Webinar am 02.12.2025 
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| Autor | Thema:  Richtlinien für Stiftsetzgerät (1950 /  mal gelesen) | 
 | peter2308 Mitglied
 
 
   
 
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 |    erstellt am: 09. Feb. 2017 15:42  <-- editieren / zitieren -->    Unities abgeben:            
  Hallo die Herren, wir wollen einen pneumatischen Stempelpräger(oder wie die heißen) modifizieren. Statt eines Prägeeinsatzes kommt eine Aufnahme für einen Passstift hinein dieser kann dann in ein Bauteil mit dem Gerät eingeschlagen werden, als Ersatz für den altbekannten Hammer.Das ganze funktioniert problemlos in unseren Versuchen. Wir haben in dem gekauftem Teil die Feder und das Schlaggewicht geändert, und eine eigene Aufnahme adaptiert.
 Durch unsere Änderungen und die neue Verwendung erlischt logischerweise die CE des Originalherstellers.
 Deshalb wollen wir dafür eine neue erstellen.
 Da das ganze mit ca. 5 Bar betrieben wir interessiert mich ob wir da bei den Druckbehälterrichtlinien schauen müssen, und ob jemand weitere Recherchetips hat.Bei dem Original Unterlagen befindet sich zwar eine Konfi..Erklärung und eine Bedienungsanleitung mit Hinweis auf Gefahren und Fehlbedienungen usw. aber keine Hinweis auf genauere Normen/Vorschriften
 Wir sind für jeden Hinweis dankbar.
 Vielen Dank im Voraus für die MühePeter
 
 ------------------Danke Peter!!
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                        | ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
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 |    erstellt am: 09. Feb. 2017 21:06  <-- editieren / zitieren -->    Unities abgeben:           Nur für peter2308   | 
                        | ThomasZwatz Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
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      Beiträge: 5471Registriert: 19.05.2000
 |    erstellt am: 09. Feb. 2017 22:45  <-- editieren / zitieren -->    Unities abgeben:           Nur für peter2308   
 Zitat:Original erstellt von ThoMay:
 ...kein Hinweis auf die harmonisierten Normen?
 Dann ist dies formal falsch und angreifbar.
 
 Warum, angreifbar ist sowieso alles ... Eine in der EG-Konformitätserklärung angeführte harmonisierte Norm muss in vollem Umfang umgesetzt sein.Siehe dazu den Guide to the application of the MD Ed.2 (2010) page 84 - ich hab keine URL parat:
 [...]Where the reference of a harmonised standard is indicated in the EC Declaration of Conformity, the market surveillance authorities are entitled to consider that the manufacturer has applied the specifications of the standard in full. If the manufacturer has not applied all of the specifications of a harmonised standard, he may still indicate the reference of the standard in the EC Declaration of Conformity, but, in that case, he must indicate which specifications of the standard he has or has not applied.[...]
 Darum führen viele Hersteller nicht alle harmonisierten Normen in der Konformitätserklärung an ( und meiner Erfahrung nach haben die Marktaufsichtsbehörden auch Verständnis dafür ).Das bedeutet natürlich nicht, dass das durch die harmonisierte(n) Norm(en) vorgegebene Sicherheitsniveau nicht eingehalten werden braucht.
 [Diese Nachricht wurde von ThomasZwatz am 09. Feb. 2017 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP | 
                        | peter2308 Mitglied
 
 
   
 
      Beiträge: 328Registriert: 16.12.2004
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 |    erstellt am: 10. Feb. 2017 10:44  <-- editieren / zitieren -->    Unities abgeben:            
  OK. Danke für den Link  wegen der Druckgeräte. Allerdings bin ich nach einigen Seiten lesen so durch den Wind das ich gar nix mehr weiß.Das Beamtendeutsch ist für mich Praktiker einfach nix..... :-)
 "Der Urhersteller des Gerätes schreibt: Sehr geehrter Herr .......,Die Maschinenrichtlinie schreibt keine Einhaltung oder Einbeziehung von Normen vor, diese Normen wurden zur RBU herangezogen.
 -	DIN ISO 12100:2010, DIN EN ISO 4414:2010
 Schönes Wochenende"
 Hat jemand einen Idee oder Vorschlag wie man das ganze angehen könnte? Gruß Peter ------------------
 Danke Peter!!
 [Diese Nachricht wurde von peter2308 am 10. Feb. 2017 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP | 
                        | ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
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 |    erstellt am: 10. Feb. 2017 13:08  <-- editieren / zitieren -->    Unities abgeben:           Nur für peter2308   
  Hallo Peter. Dein Hersteller schreib also:
 Zitat:Die Maschinenrichtlinie schreibt keine Einhaltung oder Einbeziehung von Normen vor
 
 Das ist nich ganz so wie in  Zitat:Artikel 7
 Konformitätsvermutung  und  harmonisierte  Normen
 (1)
 Die  Mitgliedstaaten  betrachten  eine  Maschine,  die  mit  der
 CE-Kennzeichnung  versehen  ist  und  der  die  EG-Konformitätser-
 klärung  mit  den  in  Anhang  II  Teil  1  Abschnitt  A  aufgeführten
 Angaben  beigefügt  ist,  als  den  Bestimmungen  dieser  Richtlinie
 entsprechend.
 (2)
 Ist  eine  Maschine  nach  einer  harmonisierten  Norm  her-
 gestellt  worden,  deren  Fundstellen  im
 Amtsblatt  der  Europäischen
 Union
 veröffentlicht  worden  sind,  so  wird  davon  ausgegangen,
 dass  sie  den  von  dieser  harmonisierten  Norm  erfassten  grundle-
 genden  Sicherheits-  und  Gesundheitsschutzanforderungen  ent-
 spricht.
 
 . Hieraus ergibt sich, meiner bescheidenen Meinung nach, der "Zwang" die harmonisierten Normen anzuwenden und zwar der volle Umfang in A-, B-, und wenn zutreffend C - Normen. Denn nur wenn die Konformitätsvermutung zutreffend ist, kann diese auch in der Erklärung angezogen werden.Werden diese nicht angewendet, so ist die Maschine nicht "sicher" gebaut und somit eine CE Kennzeichnung nicht zulässig.
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                        | peter2308 Mitglied
 
 
   
 
      Beiträge: 328Registriert: 16.12.2004
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 |    erstellt am: 10. Feb. 2017 13:23  <-- editieren / zitieren -->    Unities abgeben:            
  Hallo ThoMay, mag ja alles sein.Mir geht es ja nicht darum ob der ursprüngliche Hersteller alles richtig gemacht hat.
 (Wer im Glashaus sitzt... :-))
 Mir ging es ja nur darum für die Recherche Anhaltspunkte zu haben.
 Da muss ich jetzt wohl durch und viel lesen....
 Jetzt geht es am WE erst einmal Skifahren, dann sehen wir weiter.
 Schönes WE an alle... ------------------Danke Peter!!
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 | ThomasZwatz Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
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      Beiträge: 5471Registriert: 19.05.2000
 |    erstellt am: 10. Feb. 2017 13:32  <-- editieren / zitieren -->    Unities abgeben:           Nur für peter2308   
 Zitat:Original erstellt von ThoMay:
 ...Hieraus ergibt sich, meiner bescheidenen Meinung nach, der "Zwang" die harmonisierten Normen anzuwenden und zwar der volle Umfang in A-, B-, und wenn zutreffend C - Normen. Denn nur wenn die Konformitätsvermutung zutreffend ist, kann diese auch in der Erklärung angezogen werden.
 Werden diese nicht angewendet, so ist die Maschine nicht "sicher" gebaut und somit eine CE Kennzeichnung nicht zulässig.
 
 Das ist daraus nicht abzuleiten.Ob eine (komplette) Maschine konform zu 2006/42/EG ist, bestätigt der Hersteller durch die EG-Konformitätserklärung ( + Anbringen des CE Zeichens ).
 Sie kann zu diesem Zeitpunkt nur "sicher" sein.
 Und das gibt hoffentlich die durchgeführte Risikobeurteilung her ... dabei können harmonisierte Normen ganz oder auch teilweise verwendet worden sein, müssen aber nicht.
 Eine Vermutungswirkung entsteht natürlich nur bei der Anwendung von harmonisierten Normen, aber auch nur bezogen auf die darin behandelten Gefährdungen.
 
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