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Thema: Richtlinien für Stiftsetzgerät (1240 mal gelesen)
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peter2308 Mitglied
 
 Beiträge: 328 Registriert: 16.12.2004 ACAD 2010 Mec Inv 2010 Subscr. Vista 64
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erstellt am: 09. Feb. 2017 15:42 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo die Herren, wir wollen einen pneumatischen Stempelpräger(oder wie die heißen) modifizieren. Statt eines Prägeeinsatzes kommt eine Aufnahme für einen Passstift hinein dieser kann dann in ein Bauteil mit dem Gerät eingeschlagen werden, als Ersatz für den altbekannten Hammer. Das ganze funktioniert problemlos in unseren Versuchen. Wir haben in dem gekauftem Teil die Feder und das Schlaggewicht geändert, und eine eigene Aufnahme adaptiert. Durch unsere Änderungen und die neue Verwendung erlischt logischerweise die CE des Originalherstellers. Deshalb wollen wir dafür eine neue erstellen. Da das ganze mit ca. 5 Bar betrieben wir interessiert mich ob wir da bei den Druckbehälterrichtlinien schauen müssen, und ob jemand weitere Recherchetips hat. Bei dem Original Unterlagen befindet sich zwar eine Konfi..Erklärung und eine Bedienungsanleitung mit Hinweis auf Gefahren und Fehlbedienungen usw. aber keine Hinweis auf genauere Normen/Vorschriften Wir sind für jeden Hinweis dankbar. Vielen Dank im Voraus für die Mühe Peter
------------------ Danke Peter!! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur

 Beiträge: 5239 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 09. Feb. 2017 21:06 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für peter2308
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ThomasZwatz Ehrenmitglied V.I.P. h.c. cadadmin

 Beiträge: 5397 Registriert: 19.05.2000 (10-2022) --------------------------------------------- [stable] NX2007(2027.3701) + TC13.3.0.3, RAC +AWC6.0.3 SingleSite 4Tier, DocMgt, Client4Office, MRO, ReqMgt, SchedMgt, T4S, TcVis Mockup, TcSSO, Multi-CAD BCT-Inspector Neutral v22R2 --------------------------------------------- [testing] NX2007(2027.3701) + TC13.3.0.3, RAC +AWC6.0.3 BCT-Inspector Neutral v22R2 @M7720 Win10 (1909)
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erstellt am: 09. Feb. 2017 22:45 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für peter2308
Zitat: Original erstellt von ThoMay: ...kein Hinweis auf die harmonisierten Normen? Dann ist dies formal falsch und angreifbar.
Warum, angreifbar ist sowieso alles ... Eine in der EG-Konformitätserklärung angeführte harmonisierte Norm muss in vollem Umfang umgesetzt sein. Siehe dazu den Guide to the application of the MD Ed.2 (2010) page 84 - ich hab keine URL parat: [...]Where the reference of a harmonised standard is indicated in the EC Declaration of Conformity, the market surveillance authorities are entitled to consider that the manufacturer has applied the specifications of the standard in full. If the manufacturer has not applied all of the specifications of a harmonised standard, he may still indicate the reference of the standard in the EC Declaration of Conformity, but, in that case, he must indicate which specifications of the standard he has or has not applied.[...] Darum führen viele Hersteller nicht alle harmonisierten Normen in der Konformitätserklärung an ( und meiner Erfahrung nach haben die Marktaufsichtsbehörden auch Verständnis dafür ). Das bedeutet natürlich nicht, dass das durch die harmonisierte(n) Norm(en) vorgegebene Sicherheitsniveau nicht eingehalten werden braucht. [Diese Nachricht wurde von ThomasZwatz am 09. Feb. 2017 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
peter2308 Mitglied
 
 Beiträge: 328 Registriert: 16.12.2004 ACAD 2010 Mec Inv 2010 Subscr. Vista 64
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erstellt am: 10. Feb. 2017 10:44 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
OK. Danke für den Link wegen der Druckgeräte. Allerdings bin ich nach einigen Seiten lesen so durch den Wind das ich gar nix mehr weiß. Das Beamtendeutsch ist für mich Praktiker einfach nix..... :-) "Der Urhersteller des Gerätes schreibt: Sehr geehrter Herr ......., Die Maschinenrichtlinie schreibt keine Einhaltung oder Einbeziehung von Normen vor, diese Normen wurden zur RBU herangezogen. - DIN ISO 12100:2010, DIN EN ISO 4414:2010 Schönes Wochenende" Hat jemand einen Idee oder Vorschlag wie man das ganze angehen könnte? Gruß Peter ------------------ Danke Peter!!
[Diese Nachricht wurde von peter2308 am 10. Feb. 2017 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur

 Beiträge: 5239 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 10. Feb. 2017 13:08 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für peter2308
Hallo Peter. Dein Hersteller schreib also:
Zitat: Die Maschinenrichtlinie schreibt keine Einhaltung oder Einbeziehung von Normen vor
Das ist nich ganz so wie in Zitat: Artikel 7 Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen (1) Die Mitgliedstaaten betrachten eine Maschine, die mit der CE-Kennzeichnung versehen ist und der die EG-Konformitätser- klärung mit den in Anhang II Teil 1 Abschnitt A aufgeführten Angaben beigefügt ist, als den Bestimmungen dieser Richtlinie entsprechend. (2) Ist eine Maschine nach einer harmonisierten Norm her- gestellt worden, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, so wird davon ausgegangen, dass sie den von dieser harmonisierten Norm erfassten grundle- genden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen ent- spricht.
. Hieraus ergibt sich, meiner bescheidenen Meinung nach, der "Zwang" die harmonisierten Normen anzuwenden und zwar der volle Umfang in A-, B-, und wenn zutreffend C - Normen. Denn nur wenn die Konformitätsvermutung zutreffend ist, kann diese auch in der Erklärung angezogen werden. Werden diese nicht angewendet, so ist die Maschine nicht "sicher" gebaut und somit eine CE Kennzeichnung nicht zulässig. ------------------ Hast du Fragen? Brauchst du  Schaut mal nach im Bereich Alle Foren => Wissenstransfer. oder Konstrukteure Online hier bei CAD.de Richtig fragen - Nettiquette - Konstruktionshilfen - Systeminfo - Unities - CAD Freeware - Forenübersicht - 3D Modelle - SolidWorks Videos Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
peter2308 Mitglied
 
 Beiträge: 328 Registriert: 16.12.2004 ACAD 2010 Mec Inv 2010 Subscr. Vista 64
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erstellt am: 10. Feb. 2017 13:23 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo ThoMay, mag ja alles sein. Mir geht es ja nicht darum ob der ursprüngliche Hersteller alles richtig gemacht hat. (Wer im Glashaus sitzt... :-)) Mir ging es ja nur darum für die Recherche Anhaltspunkte zu haben. Da muss ich jetzt wohl durch und viel lesen.... Jetzt geht es am WE erst einmal Skifahren, dann sehen wir weiter. Schönes WE an alle... ------------------ Danke Peter!! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThomasZwatz Ehrenmitglied V.I.P. h.c. cadadmin

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erstellt am: 10. Feb. 2017 13:32 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für peter2308
Zitat: Original erstellt von ThoMay: ...Hieraus ergibt sich, meiner bescheidenen Meinung nach, der "Zwang" die harmonisierten Normen anzuwenden und zwar der volle Umfang in A-, B-, und wenn zutreffend C - Normen. Denn nur wenn die Konformitätsvermutung zutreffend ist, kann diese auch in der Erklärung angezogen werden. Werden diese nicht angewendet, so ist die Maschine nicht "sicher" gebaut und somit eine CE Kennzeichnung nicht zulässig.
Das ist daraus nicht abzuleiten. Ob eine (komplette) Maschine konform zu 2006/42/EG ist, bestätigt der Hersteller durch die EG-Konformitätserklärung ( + Anbringen des CE Zeichens ). Sie kann zu diesem Zeitpunkt nur "sicher" sein. Und das gibt hoffentlich die durchgeführte Risikobeurteilung her ... dabei können harmonisierte Normen ganz oder auch teilweise verwendet worden sein, müssen aber nicht. Eine Vermutungswirkung entsteht natürlich nur bei der Anwendung von harmonisierten Normen, aber auch nur bezogen auf die darin behandelten Gefährdungen.
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