Den TE interessiert es wohl gar nicht mehr.
Aber mal nur so zur Info:
man muss nicht davon ausgehen, dass man nur eine Ribeu nach einer einzigen Richtlinie machen muss. Zu oft werden natürlich auch Sicherheitsbelange nach anderen RiLi berührt. Die Konformitätserklärung bezieht sich dabei i.d.R. auf die Richtlinie, welche in der Hauptsache die Risiken bezeichnet.
Beispiel:
Risikobeurteilung für eine vollständige Maschine mit SPS, Antriebsmotoren, Sensoren usw.
Hier ist klar: vorrangig ist die MRL, gleichzeitig können aber auch Belange der EMV-RiLi zutreffen. Und es gibt Schutzziele nach der Niederspannungsrichtlinie, welche weder in der MRL noch in der EMV-RiLi vorgegeben sind.
Dass allerdings in der Konf. für die vollständige Maschine die NSRiLi als bezogene RiLi angegeben werden darf ist klar.
Hier würde ich vorschlagen als Eintrag in der Konf.:
bezogene Rili: die Maschinenrichtlinie
zusätzliche RiLi: die EMV
Und als Zusatz: die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie werden eingehalten (wenn es so ist )
Was die Fragestellung von thmschwind angeht: lassen sich daraus keine tragfähigen Ratschläge erteilen. Dazu fehlen einfach die Hintergrundinfos.
Es gilt vorrangig immer die Richtlinie, die möglicht alle Schutzziele umfassend vorgibt. Die weitergehende Ribeu ( insbesondere die Zusammenstellung der Techn.Daten/Grenzen der Maschine/Gefährdungen) gibt dann Aufschluss, welche sonstigen RiLi zu beachten sind.