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Thema: CE-Kennzeichen für Behälter mit Armaturen (1617 mal gelesen)
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thmschwind Mitglied Dipl.-Ing.
 
 Beiträge: 339 Registriert: 25.09.2001 Windows 8.1, 64 bit AutoCAD Mechanical 2015 Inventor Professional 2015 Office 2013 AMD FX8tm)-9590 Eight-Core Processor 4.70 GHz 16 GB Arbeitsspeicher NVIDIA GeForce GTX 970
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erstellt am: 23. Jun. 2016 08:07 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Wir kaufen von einem Behälterbauer einen Behälter mit CE-Konformitätserklärung. Bei uns werden an den Behälter noch Armaturen (Kugelhähne, Entlüfter und Sicherheitsventil angebaut) und dann als Filter an unseren Endkunden verkauft. Dieser verlangt nun für die gesamte Baugruppe eine CE-Konformitätserklärung. Was ist dabei zu beachten. Teile der angebauten Armaturen (z.B. der Entlüfter) fallen nach DGRL unter Abs. 3 Art. 3 und haben kein CE-Zeichen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThomasZwatz Ehrenmitglied V.I.P. h.c. cadadmin

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erstellt am: 23. Jun. 2016 12:34 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für thmschwind
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ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur

 Beiträge: 5239 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 23. Jun. 2016 13:05 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für thmschwind
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 23. Jun. 2016 18:43 <-- editieren / zitieren -->
Handelt es sich bei dem Produkt um eine Maschine? Gibt es einen Antrieb? Wenn nein, dann die MRL 2006/42 EG nicht anwendbar. Ob die DGRL anwendbar ist, steht im Anwendungsbereich der DGRL. Das angebaute Sicherheitsbauteil hat eine CE-Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung mit Bezug auf die DGRL? Zunächst mal die technischen Daten zusammenstellen. (Ähnlich wie bei Maschinen : die Grenzen der Maschine) |
cad-shark Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 147 Registriert: 07.04.2001 Creo 3.0 Win XP Prof. SP2 NVIDIA Quadro FX 3450/4000 SDI Athlon 64X2 DualCore 4800+ / 3GB ProFile 8.40
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erstellt am: 18. Aug. 2016 16:04 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für thmschwind
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ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur

 Beiträge: 5239 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 18. Aug. 2016 19:50 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für thmschwind
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cad-shark Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 147 Registriert: 07.04.2001
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erstellt am: 19. Aug. 2016 09:10 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für thmschwind
Ich habe an die Maschinenrichtline gedacht. Zwar kenne ich den Filter nicht, aber wenn schon ein Sicherheitsventil angebaut ist. Kann ja im Inneren ein entsprechneder Druck >> Energie auftreten bzw. vorhandne sein. Die Risikobeurteilung wird hier aber sehr überschaubar sein. Behälter wenn nach DGRL ausgeführt, sollte für sich entsprechend sicher sein. Sicherheitsventil hat für sich ja auch schon entsprechende Bescheinigungen, Zertifikate. Geht wohl eher in die Richtung Schwerpunktsverlagerung durch Anbauteile, Standsicherheit, .... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 19. Aug. 2016 13:30 <-- editieren / zitieren -->
Den TE interessiert es wohl gar nicht mehr. Aber mal nur so zur Info: man muss nicht davon ausgehen, dass man nur eine Ribeu nach einer einzigen Richtlinie machen muss. Zu oft werden natürlich auch Sicherheitsbelange nach anderen RiLi berührt. Die Konformitätserklärung bezieht sich dabei i.d.R. auf die Richtlinie, welche in der Hauptsache die Risiken bezeichnet. Beispiel: Risikobeurteilung für eine vollständige Maschine mit SPS, Antriebsmotoren, Sensoren usw. Hier ist klar: vorrangig ist die MRL, gleichzeitig können aber auch Belange der EMV-RiLi zutreffen. Und es gibt Schutzziele nach der Niederspannungsrichtlinie, welche weder in der MRL noch in der EMV-RiLi vorgegeben sind. Dass allerdings in der Konf. für die vollständige Maschine die NSRiLi als bezogene RiLi angegeben werden darf ist klar. Hier würde ich vorschlagen als Eintrag in der Konf.: bezogene Rili: die Maschinenrichtlinie zusätzliche RiLi: die EMV Und als Zusatz: die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie werden eingehalten (wenn es so ist ) Was die Fragestellung von thmschwind angeht: lassen sich daraus keine tragfähigen Ratschläge erteilen. Dazu fehlen einfach die Hintergrundinfos. Es gilt vorrangig immer die Richtlinie, die möglicht alle Schutzziele umfassend vorgibt. Die weitergehende Ribeu ( insbesondere die Zusammenstellung der Techn.Daten/Grenzen der Maschine/Gefährdungen) gibt dann Aufschluss, welche sonstigen RiLi zu beachten sind. |