| | | Online Seminar: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen, ein Seminar am 22.10.2024
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Autor
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Thema: Wie sichere ich mich als Konstrukteur ab? (3807 mal gelesen)
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3D-Papst Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Teamleiter
Beiträge: 3240 Registriert: 11.06.2001 Herr, stärke mich in Geduld, aber ZACK ZACK!!
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erstellt am: 01. Dez. 2015 07:23 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Moin, ich hatte demletzt ein 3-tägiges Seminar bei der BGHM bzgl. Maschinenrichtlinie, CE etc. Für mich als „kleinen“ Betriebsmittelkonstrukteur war diese Schulung schon fast überpowered. Trotzdem war es mal interessant etwas in diese Materie reinzuschnuppern. Was ich allerdings mitnahm, und das beunruhigt mich ein wenig, war, dass ich mich gerne rechtlich etwas absichern würde wenn ich für unsere internen Abteilungen kleinere Vorrichtungen erstelle. Folgendes Szenario: wir bekommen z.B. den Auftrag eine Einpressvorrichtung herzustellen. Mit einer manuellen Kniehebelpresse wird dann eine Büchse in ein Lager eingepresst. Die Vorrichtung kommt hoch in die Abteilung die sie benötigt und nun passiert dort ein Arbeitsunfall. Die Presse fällt z.B. vom Tisch und verletzt den Arbeiter am Fuss oder es splittert am Pressenstempel etwas ab und verletzt den Arbeiter etc. etc. Fragen: Wie handelt ihr sowas bei internen Aufträgen? Habt ihr eine Art Übergabeprotokoll welches vom Verwender nach einer gewissen Einarbeitung meinerseits von ihm unterzeichnet wird? Was ausser der eigentlichen Vorrichtung übergebt ihr noch zusätzlich (Betriebsanleitung Presse, selbstgeschriebene Bedienungsanleitung der Vorrichtung etc.)? Am Liebsten wäre mir eine Art Formblatt welches mich, vom Betreiber der Vorrichtung gegengezeichnet, rechtlich absichert für den Fall dass sich der Werker verletzen sollte. Bin auf eure Meinungen gespannt. LG Heiko ------------------ Der Papst empfiehlt: Richtig Fragen * Nettiquette * alte Suchfunktion * System-Info * Unities * CAD Freeware * Forenübersicht * Hilfeseite OSM * Moderatorenguide * 3D-Modelle * Forenstatistik
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Ing. Gollum Mitglied Sondermaschinenbau
Beiträge: 1064 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
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erstellt am: 01. Dez. 2015 09:22 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für 3D-Papst
Hi, Erster Schritt wäre ja herauszufinden, welche Richtlinien, Normen tehcnische Regelwerke, etc. überhaupt auf deine Produkte anzuwenden sind. Anschließend gehst du danach vor. Wenn keine Richtlinie anzuwenden ist, würde ich trotzdem eine Risikobeurteilung im Sinne der am ehesten zutreffenden Richtlinie machen. Allein damit du dokumentiert hast wie du zu der Erkenntnis gekommen bist, dass du eben keine Regelwerke verwendest und dir keiner kommen kann, du hättest überhaupt nichts getan. Falls du meinst es wäre trotzdem etwas Erklärungsbedürftig, kannst du auch eine kleine Anleitung zu schreiben, oder entsprechende Hinweise auf dem Produkt anbringen (zb das Gewicht, Lastaufnahmepunkte oder Hinweis auf nicht ersichtlichen Schwerpunkt und Kippgefahr) Dann hast du im Sinne des Herstellers deine Pflichten erfüllt. Wenn ein Mitarbeiter im Umgang mit diesem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Betriebsmittel unterwiesen werden muss, was zB ergebnis deiner Beurteilung sein kann und was du so auch mitliefern kannst, dann ist er in erster Linie die Aufgabe der Arbeitgebers - Nicht des Herstellers - die Mitarbeiter zu unterweisen. Übergibst du das Werkzeug persönlich und erklärst etwas dazu, ist immer sinnvoll entsprechende Unterweisungen auch Schriftlich festzuhalten. Solche Formulare sollte es für alle möglichen Betriebsmittel und Gefahrenstoffe in eurem Haus bereits geben. Sprich mal den Sicherheitsbeauftragten bei euch im Haus darauf an. Ich habe sowas immer bei Schulungen dabei. Dort halte ich fest, dass ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Schulung nicht das lesen und verstehen der Betriebsanleitung ersetzt oder am Arbeitsplatz geltende Bestimmungen zu beachten sind. Weiter Datum und Unterschrift der Teilnehmer. Grüße, Gollum ------------------ Es gibt keinen Feierabend... und dann ist die Aufgabe doch einfach, dass man so herangeht, dass man das schafft und dann kann man das auch schaffen und ich hab überhaupt keinen Zweifel. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Michael Leis Mitglied Dipl.-Ing., Konstrukteur
Beiträge: 310 Registriert: 28.11.2007
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erstellt am: 01. Dez. 2015 14:40 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für 3D-Papst
Zitat: Original erstellt von 3D-Papst: Mit einer manuellen Kniehebelpresse wird dann eine Büchse in ein Lager eingepresst.
Hallo Heiko, was mir beim Lesen deines Beitrages aufgefallen ist: Weder eine Einpressvorrichtung noch eine manuelle Kniehebelpresse sind eine Maschine. Bei einer Maschine muss eine nicht muskelbetriebene Antriebsenergie zugeführt werden, z.B. durch Elektrik, Hydraulik, Pneumatik. Oder ist das bei eurer Kniehebelpresse der Fall? Was Du da entwickelst, unterliegt demnach nicht der Maschinenrichtlinie. Du kannst also nach meiner Meinung frei und selbst verantwortlich entscheiden, was du für notwendig hältst, um die Sicherheit für den Werker zu gewährleisten. Eine Risikoanalyse zu schreiben oder eine CE-Zertifizierung zu machen ist nicht vorgesehen. Baust Du denn manchmal auch Maschinen (mit externem Antrieb) für euren Eigenbedarf? Michael
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3D-Papst Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Teamleiter
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erstellt am: 04. Jan. 2016 08:33 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 04. Jan. 2016 14:08 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für 3D-Papst
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N.Lesch Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl. Ing.
Beiträge: 5177 Registriert: 05.12.2005
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erstellt am: 04. Jan. 2016 18:45 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für 3D-Papst
Hallo Papst, juristische Absicherung ist das wichtigste bei der Sache, wenn nicht gar das Einzige. Für Deine Vorrichtungen heißt das, du läßt die vom Sicherheitsbeauftragten oder der Siherheitsabteilung abnehmnen. Dann schreibst Du auf jede Zeichnung Kanten verunden wg. Verletzungsgefahr. In die Bedienungsanleitung, eventuell reicht es auf die ZSB Zeichnung, schreibst Du genau wofür die Vorr. ist geplant ist mit allen Nummern und sonstigen Randbedingungen. Also z. B. Tischhöhe, Abstand zum Fenster, elektrische Spannung, Luftdruck von 5 ± 0,5 bar, Lichtstärke der Beleuchtung ... . Dann muß da noch drauf regelmäßig schmieren und überprüfen evtl. was genau. Ich komme aus dem Bereich elektrische Kontakte, da läuft das nur so, sonst geht auch der größte Laden wg. Produkthaftung hops.
------------------ Klaus Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 04. Jan. 2016 21:05 <-- editieren / zitieren -->
Tachschen Wurde auf deinem 3-Tage-Seminar nicht auch das Thema " Betriebssicherheitsverordnung " besprochen? Hier ist insbesondere geregelt, welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten für deinen Arbeitgeber gelten. Allerdings haben die Verantwortlichen in den Unternehmen oft weder die erforderliche Motivation oder auch einfach nicht die Kenntnis, diesen Job zu machen. Das gilt für beschaffte wie für eigengebaute Betriebsmittel gleichermaßen. Es ist ein Kampf gegen Windmühlen. Mein Tipp: -Aufbewahrung der as-build-Zeichnungen/Konstruktion -Betriebsmittel/Vorrichtungen mit einem Typenschild mit Seriennummer versehen -technische Daten/grenzen der Maschine schriftlich fixieren -Stets eine Ribeu durchführen, sodass du feststellen kannst: CE ja oder nein -"Maschinenbuch" anlegen mit Bedienungs-/Wartungs-/Prüfanleitungen sowie deren Fristen mit Nachweisvordrucken für die ordnungsgemäßen Ausführungen, auch das Abnahmeprotokoll durch die befähigte Person gehört dort hinein. -Duplikat hebst du auf -die Übergabe des Betriebsmittels und deren "Doku" vom Übernehmenden abzeichnen lassen Viel mehr kannste nicht machen. Schick mir deine e-mail-adresse per PM und ich gucke ob ich noch ein Muster habe. [Diese Nachricht wurde von radloser am 05. Jan. 2016 editiert.] |
Manfred Gündchen Ehrenmitglied V.I.P. h.c. SelbstständIng mit Planungsbüro Anlagenbau, Dipl.-Ing.-Maschinenbau
Beiträge: 2414 Registriert: 08.03.2008 IV seit den 5.3Er aktuell den 2014Ner WIN7pro-64bit SP das jeweils aktuelle
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erstellt am: 10. Aug. 2016 08:16 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für 3D-Papst
Moin radloser, wie immer eine sehr fundierte und erhellende Antwort - Us sind auf dem Weg. Eine Ergänzung meinerseits. Dazu die Voraussetzung, dass 3D Papst, wie gesagt, "nur" der Konstrukteur "der Gerät" ist. Es gibt in der Kette der verantwortlichen Personen noch den einen oder anderen Beteiligten. Das wurde ja auch von meinen "Vorschreibern" zum Teil schon ausgeführt. Zunächst den Ersteller, Fertiger, Monteur. Den Vorgesetzten der vorgenannten Personen. Auch und nicht zuletzt Dein Vorgesetzter. Den, der die Richtigkeit der Ausführung Deiner Konstruktion und deren gefertigten Umsetzung prüft und genehmigt. Den Betreiber Deiner Konstruktion. Also den der mit dem Gerät umgeht und den der die Personalverantwortung für den Werker hat, und damit für das was der tut/macht, oder eben auch nicht. Keiner in der, nicht unbedingt vollständigen, Liste der Personen, kann sich aus der Verantwortung nehmen. Jeder hat irgendwie als Ersteller und zuletzt als Betreiber eine Mitverantwortung. Das in dem, in Deiner Fa. ggf. vorhandenen, Organisationshandbuch/ Diagramm etc. festgehalten sein sollte. Wenn das nicht vorhanden ist, wird im Schadensfall aber die zuständige Ordnungsbehörde, ggf. die Staatsanwaltschaft, eine entsprechende Verantwortlichkeit feststellen. Und da gehe ich mal zu Deinen Gunsten davon aus, dass Du da nicht an erster Stelle stehen wirst! Zum Schluß haftet aber mit Sicherheit der "Chef vom Ganzen". Denn der hat sich darum zu kümmern, das alles was zu einem sicheren Arbeiten erforderlich ist, umgesetzt und eingehalten wird! Punkt. Es ehrt Dich, IMHO, dass Du Dich um die Einhaltung der Regeln kümmerst. Letztendlich ist das aber die Sache der gesetzlich Verantwortlichen. Und die handeln schon fahrlässig, wenn Du Deinen Job nicht ordnungsgemäß ausführen kannst! Punkt. ------------------ In diesem Sinne wünsche ich allen, weiterhin effektives Schaffen ---------------- Manfred Gündchen www.guendchen.com Edit: Ergänzung [Diese Nachricht wurde von Manfred Gündchen am 10. Aug. 2016 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 10. Aug. 2016 08:49 <-- editieren / zitieren -->
Malzeit. Zitat: Letztendlich ist das aber die Sache der gesetzlich Verantwortlichen. Und die handeln schon fahrlässig, wenn Du Deinen Job nicht ordnungsgemäß ausführen kannst! Punkt.
Und das kann wiederum verschiedene Gründe haben: - keine Fort- und Weiterbildung (hier spez. PSG, MRL usw.), entfällt bei vielen Firmen aus Kostengründen. Da ist die GF in der Pflicht! Steht ja auch oft so im QM-Handbuch, aber es kümmert keinen. Wie spärlich das Wissen um die Produkthaftung ist kann man aus den Fragestellungen in manchen Foren erkennen. Aber woher sollen es die Leute auch wissen. - keine Zeit für ordentliche Ausarbeitung der Konstruktion und der Dokumentation (kostet Zeit und Geld, ist ja eh nur Quatsch und andere machen das auch nicht) " quick and dirty " ist wie "Geiz ist geil" - ganz bewusstes und vorsätzliches Umgehen der MRL und der Sicherheitsnormen aus Kostengründen. Beliebtes Argument der GF : " ...der (Zeit-und Kosten-)Druck der Kunden... ". Frage: wer wurde denn schon man von seinem Häuptling über die beruflichen, firmenspezifischen Haftungsrisiken aufgeklärt?? Sicher lastet die Verantwortung nicht auf nur einer Schulter. Aber vor Gericht ist es wie auf hoher See: man ist in Gottes Hand. Und wird man von der GF nicht ernst genommen bei berechtigten Einwänden, bei vorsätzlicher Umgehung der MRL, usw. bleibt als letzte Konsequenz: kündigen. Und die Aktennotizen, die man angelegt hat, aufbewahren. |
Manfred Gündchen Ehrenmitglied V.I.P. h.c. SelbstständIng mit Planungsbüro Anlagenbau, Dipl.-Ing.-Maschinenbau
Beiträge: 2414 Registriert: 08.03.2008 IV seit den 5.3Er aktuell den 2014Ner WIN7pro-64bit SP das jeweils aktuelle
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erstellt am: 10. Aug. 2016 12:03 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für 3D-Papst
Zitat: Original erstellt von radloser: ...Und die Aktennotizen, die man angelegt hat, aufbewahren.
...am besten als Schattenkopien auch zu hause - nicht nur im Büro. Dabei, je nach Einstellung des Arbeitgebers, darauf achten, dass die Kopien auch euch gehören. Also keine "Raubkopien", oder "Geheimnisverrat"... ------------------ In diesem Sinne wünsche ich allen, weiterhin effektives Schaffen ---------------- Manfred Gündchen www.guendchen.com Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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