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Autor Thema:  Wer erstellt Konformitätserklärung (3138 mal gelesen)
thmschwind
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erstellt am: 19. Sep. 2014 08:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Wir haben für eine Maschine sämtliche Fertigungszeichnungen von einem Ingenieurbüro erhalten und fertigen diese nun als Dienstleister. Der Endkunde hat die Maschine beim Ingenieurbüro bestellt.
Wer muss die Konformitätserklärung erstellen? Unsere Firma als Fertiger oder das Ingenieurbüro? 

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Wyoming
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erstellt am: 19. Sep. 2014 08:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für thmschwind 10 Unities + Antwort hilfreich

Moin

In diesem Fall würde ich sagen das Ing. Büro.
Ihr kloppt die Teile ja nur nach seinen Ausführungen zusammen.

Es geht aber noch abstrakter.

Fall 1: Kunde bestellt bei Ing.Büro 1, welches sich mit Organisation und Vermittlung betätigt.
        Ing 1 ordert die Konstruktion bei Ing. Büro 2.
        Ing. Büro 2 liefert Zeichnungen an Ing. 1
        Ing.1 läßt bei  einer Firma x nach den Zeichnungen von Ing. 2fertigen.

Fall 2: Fertiger nimmt Auftrage von Großunternehmen an, welches das Produkt an den Endkunden liefert.
        Fertiger gibt den Konstruktionsauftrag an Ing. Büro.
        Ing. Büro liefert Zeichnungen an Fertiger.
        Fertiger baut nach Zeichnungen von Ing. und liefert an Großunternehmen.
        Großunternehmen liefert an Endkunden.

Fall 3: Endkunde bestellt Konstruktion bei Ing.Büro.
        Ing. Büro liefert Zeichnungen an Endkunde.
        Endkunde bestellt Mascchine bei Fertiger nach den Zeichnungen von Ing.Büro.

Einen hab ich noch

Fall 4: Endkunde leistet sich eigenen Konstrukteur.
        Konstrukteur erstellt Zeichnungen.
        Fertiger baut nach den Zeichnungen und liefert Maschine.
        Montagefirma baut Maschine auf und nimmt sie in Betrieb.

Letzendlich würde ich sagen, das die Firma die Erklärung machen muß, dessen Namen auf dem Typenschild steht.


Edit: Fall3 ergänzt

Gruß Peter


[Diese Nachricht wurde von Wyoming am 19. Sep. 2014 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von Wyoming am 19. Sep. 2014 editiert.]

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GAGÖMI
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erstellt am: 19. Sep. 2014 14:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für thmschwind 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo thmschwind,
der Inverkehr bringer muss die Konformitätserklärung ausstellen und unterschreiben.
Ihr als Teilefertiger und Montageunternehmen, könnt, dürft die Konfi. gar nicht unterschreiben, weil ihr keine Risikoanalyse und Normrecherche durchgeführt habt. Somit könnt ihr gar nicht erklären, dass die Maschine/Anlage den Richtlinien entspricht.

Die Risiken der Gesamtheit der Maschine/Anlage aus Fertigungszeichnungen (Einzelteile) heraus zu erkennen, sollte nicht möglich sein.

Hier ist ganz klar das Ing. Büro der Inverkehrbringer, selbst wenn ihr alles zusammenschraubt und die Maschine einschaltet.

Gruß
GAGÖMI

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Technischer Redakteur

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ThoMay
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erstellt am: 19. Sep. 2014 20:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für thmschwind 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo

Du schreibst:

Zitat:
Der Endkunde hat die Maschine beim Ingenieurbüro bestellt

Der Endkunde=> Betreiber
die Maschine beim Ingenieurbüro bestellt=> Hersteller.

Der Hersteller steht in der Verantwortung.
Dieser muß die Konformitätserklärung respektive Einbauerklärung (bei einer unvollständigen MAschine) erstellen.
ZITAT
Hersteller

"jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder  unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet."
ZITAT ENDE

Gruß
ThoMay

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Wyoming
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erstellt am: 19. Sep. 2014 20:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für thmschwind 10 Unities + Antwort hilfreich

Na das ist ja wieder Klasse.... die unvollständige Maschine
Wird die Maschine in eine Fertigungslinie eingebettet ist sie unvollständig.
Heißt für mich ... wird die Maschine von Hand gefüttert und das daraus kommende Produkt von Hand weiter behandelt (verpackt z.B.) ist es eine unvollständige Maschine und es greift nur die Einbauerklärung!?

Richtig ???

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kaehner
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wenns unbedingt sein muss auch W10 mit SWX2016

erstellt am: 19. Sep. 2014 21:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für thmschwind 10 Unities + Antwort hilfreich

Wenn Du auf einer Seite was reinsteckst und auf der anderen Seite kommt was anderes raus ist die Maschine für sich selbst funktionsfähig und braucht eine Konformitätserklärung. Egal ob es möglich oder angedacht ist, die später in eine größere Linie einzubauen.
Der, der die Rechung für die fertige Maschine schreibt muss die Konformitätserklärung ausstellen. Deshalb kucken ja auch die Kunden drauf, dass einer der Generalunternehmer ist. Rechnet einer beim Kunden die Mechanik ab und ein anderer die Steuerung würde es tatsächlich schwierig.

------------------
Gruß Manuel
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Ing. Gollum
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erstellt am: 20. Sep. 2014 13:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für thmschwind 10 Unities + Antwort hilfreich

Als fertigender Betrieb könnt ihr praktisch keine Konformität feststellen, wenn euch nur die Fertigungszeichnungen vorliegen...

Trotzdem kann es natürlich sein, dass ihr was unterschrieben habt was euch jetzt doch dazu verpflichtet...

Sollte das Büro versuchen mit euch darüber zu diskutieren direkt einen Anwalt einschalten.


Kleine Spaßgeschichte: Hatten letztens noch den Fall, dass der Kunde selbst Generallunternehmer war.Der hatte quasi die schlaue Idee, dass wenn er nur vollständige Maschinen bestellt er nachher automatisch die Konformität für die Gesamtheit erklären kann. XD

------------------

Seid ihr auch total fertig und versteht die Welt nicht mehr? Teilt euren Schmerz in meinem Gästebuch.

[Diese Nachricht wurde von Ing. Gollum am 20. Sep. 2014 editiert.]

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kaehner
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erstellt am: 20. Sep. 2014 14:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für thmschwind 10 Unities + Antwort hilfreich

Wenn ein "Nur-Fertiger" nach fremden Plänen eine komplette Maschine baut ist er trotzdem für die Konformität verantwortlich, weil er die Maschine in Umlauf bringt. Wenn der Kunde Generalunternehmer ist (und das ist er wenn er eine Maschine in mehreren Brocken bestellt) muss er die Konformität machen. Oder sich an einen Dienstleister wenden, der das so weit vorbereitet, dass er nur unterschreiben muss. Der TÜV macht sowas. Oder evtl. das Ingenieurbüro, das die Maschine konstruiert hat. Gegen Aufpreis. Deshalb sollte man das vorher klären.

Schwierig sind auch Umbauten von Maschinen anderer Hersteller. Der hat kein Interesse daran, die Konformität mit meinem Umbau erneut zu vergeben, ich als nur Umbauender kann nicht für die Gesamtheit die Konformität erklären. Wir wenden uns in diesen Fällen dann an den TÜV.

------------------
Gruß Manuel
http://www.kb-ohnemus.de

[Diese Nachricht wurde von kaehner am 20. Sep. 2014 editiert.]

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ThoMay
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erstellt am: 20. Sep. 2014 19:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für thmschwind 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo und einen guten Tag thmschwind.


Meine subjektive Meinung dazu:
Wenn ihr als Hersteller auftreten solltet, so müsst Ihr für die Zusammenstellung der Dokumente sorgen.
Die Konstruktion sollte die Konformitätsvermutung durchführen und feststellen. Das ist eigentlich ein vorgeschriebener Prozessschrit in der Konstruktion
Ebenso ist die Konstruktion ist verpflichte, während des Entwicklungsprozesses die Risikobewertung der Maschine durchzuführen um evtl Unstimmigkeiten auszuschließen.
Anhand der von der Konstruktion einforderbaren Unterlagen könnt ihr die Dokumentation vervollständigen.

Hier kommt es wiederum auf die Bestellung an. Was genau steht da drin?
Wenn dazu nichts beinhaltet ist => schlechte Karten und unbedingt entsprechenden juristische Rat einholen.
Bei uns in der Firma wird das auch immer wieder vergessen.
Sauber in der Bestellung zu definieren was, in welchem Umfang geliefert wird.

Gruß
ThoMay

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Ex-Mitglied

erstellt am: 03. Okt. 2014 08:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:

von ThoMay:
Wenn ihr als Hersteller auftreten solltet, so müsst Ihr für die Zusammenstellung der Dokumente sorgen.
Die Konstruktion sollte die Konformitätsvermutung durchführen und feststellen. Das ist eigentlich ein vorgeschriebener Prozessschrit in der Konstruktion.
Ebenso ist die Konstruktion ist verpflichte, während des Entwicklungsprozesses die Risikobewertung der Maschine durchzuführen um evtl Unstimmigkeiten auszuschließen.
Anhand der von der Konstruktion einforderbaren Unterlagen könnt ihr die Dokumentation vervollständigen.

Das ist, noch der der vom TE geschilderten Ausgangslage so zutreffend.
- Endkunde bestellt mit Lastenheft die Konstruktion bei Ing.-Büro
- Ing.-Büro konstruiert und führt Ribeu durch
- Endkunde/Ing.Büro bestellt den Bau der Maschine bei Fertiger
- Ing.-Büro übergibt Konstr.-Unterlagen, Fertigungszeichnungen und Ribeu an Fertiger
- Fertiger baut nach den Unterlagen des Konstr.-Büros und beachtet die Ribeu
- Fertiger ist gleich Bereitsteller/Inverkehrbringer der vollständigen Maschine beim Endkunden
  und führt die CE-Kennzeichnung durch. Hier ist es absolut sinnvoll, wenn nicht sogar erforderlich,    dass der Inverkehrbringer die Ribeu mit dem gebauten Stand abgleicht.

Eine Einschränkung gibt es noch: integriert der Endkunde diese (eventl.unvollständige) Maschine in eine Gesamtmaschine/Anlage (mit Einbindung in eine übergeordneten Steuerung, mit trennender Schutzeinrichtung, mit Einbindung in eine NOT-Halt-kette) wird es kompliziert.

Aaaaber: sinnvoll ist es immer bei solcher Vorgehensweise (vorher) vertraglich die Verantwortlichkeiten zu regeln.

Zitat:
von Wyoming:
Letzendlich würde ich sagen, das die Firma die Erklärung machen muß, dessen Namen auf dem Typenschild steht.

Das wird dann der Knackpunkt sein. Wenn man sich nicht einigt, wer die CE-kennzeichnung incl. Konf.-Erklärung ausführt gibt es auch niemanden, der das Typenschild festnagelt.


Zitat:
von GAGÖMI
Der Inverkehrbringer muss die Konformitätserklärung ausstellen und unterschreiben.(ja)
Ihr als Teilefertiger und Montageunternehmen, könnt, dürft die Konfi. gar nicht unterschreiben, weil ihr keine Risikoanalyse und Normrecherche durchgeführt habt. Somit könnt ihr gar nicht erklären, dass die Maschine/Anlage den Richtlinien entspricht.(Warum eigentlich nicht, wenn eine Ribeu vom Ing.-Büro vorliegt?)
Die Risiken der Gesamtheit der Maschine/Anlage aus Fertigungszeichnungen (Einzelteile) heraus zu erkennen, sollte nicht möglich sein. (Das ist richtig, aber gem. MRL/PSG muss ja konstruktionbegleitend und iterativ eine Ribeu durchgeführt werden)

Hier ist ganz klar das Ing. Büro der Inverkehrbringer, selbst wenn ihr alles zusammenschraubt und die Maschine einschaltet.(jein)


Genauso wenig kann das Ing.-Büro nachvollziehen, dass der Fertiger die Vorgaben der Ribeu und Konstruktion 1:1 umgesetzt hat.
Und es ist durchaus möglich (und auch legal), dass das Ing.-Büro nicht selbst die Ribeu durchgeführt hat und einen Externen damit beauftragt hat.

Nicht umsonst gehen Besteller den folgenden Weg: die Endabnahme der Maschine incl. TD erfolgt durch eine zertifizierte Stelle (z.B. TÜV).

Hier hilft nur eine lückenlose Dokumentation der Tätigkeiten aller Beteiligten. Und wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, werden sich die Anwälte, Gutachter und Richter irgendwann einigen, wer wann wo welche Fehler begangen hat.

Mir ist schon klar, warum noch immer (seit wann gibt es die MRL) solche Fragen diskutiert werden. Ein Mitarbeiter oder Dienstleister mit entsprechender Ausbildung, der in solchen Dingen beraten kann, kostet Geld.

[Diese Nachricht wurde von radloser am 03. Okt. 2014 editiert.]

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