Zitat:
von ThoMay:
Wenn ihr als Hersteller auftreten solltet, so müsst Ihr für die Zusammenstellung der Dokumente sorgen.
Die Konstruktion sollte die Konformitätsvermutung durchführen und feststellen. Das ist eigentlich ein vorgeschriebener Prozessschrit in der Konstruktion.
Ebenso ist die Konstruktion ist verpflichte, während des Entwicklungsprozesses die Risikobewertung der Maschine durchzuführen um evtl Unstimmigkeiten auszuschließen.
Anhand der von der Konstruktion einforderbaren Unterlagen könnt ihr die Dokumentation vervollständigen.
Das ist, noch der der vom TE geschilderten Ausgangslage so zutreffend.
- Endkunde bestellt mit Lastenheft die Konstruktion bei Ing.-Büro
- Ing.-Büro konstruiert und führt Ribeu durch
- Endkunde/Ing.Büro bestellt den Bau der Maschine bei Fertiger
- Ing.-Büro übergibt Konstr.-Unterlagen, Fertigungszeichnungen und Ribeu an Fertiger
- Fertiger baut nach den Unterlagen des Konstr.-Büros und beachtet die Ribeu
- Fertiger ist gleich Bereitsteller/Inverkehrbringer der vollständigen Maschine beim Endkunden
und führt die CE-Kennzeichnung durch. Hier ist es absolut sinnvoll, wenn nicht sogar erforderlich, dass der Inverkehrbringer die Ribeu mit dem gebauten Stand abgleicht.
Eine Einschränkung gibt es noch: integriert der Endkunde diese (eventl.unvollständige) Maschine in eine Gesamtmaschine/Anlage (mit Einbindung in eine übergeordneten Steuerung, mit trennender Schutzeinrichtung, mit Einbindung in eine NOT-Halt-kette) wird es kompliziert.
Aaaaber: sinnvoll ist es immer bei solcher Vorgehensweise (vorher) vertraglich die Verantwortlichkeiten zu regeln.
Zitat:
von Wyoming:
Letzendlich würde ich sagen, das die Firma die Erklärung machen muß, dessen Namen auf dem Typenschild steht.
Das wird dann der Knackpunkt sein. Wenn man sich nicht einigt, wer die CE-kennzeichnung incl. Konf.-Erklärung ausführt gibt es auch niemanden, der das Typenschild festnagelt.
Zitat:
von GAGÖMI
Der Inverkehrbringer muss die Konformitätserklärung ausstellen und unterschreiben.(ja)
Ihr als Teilefertiger und Montageunternehmen, könnt, dürft die Konfi. gar nicht unterschreiben, weil ihr keine Risikoanalyse und Normrecherche durchgeführt habt. Somit könnt ihr gar nicht erklären, dass die Maschine/Anlage den Richtlinien entspricht.(Warum eigentlich nicht, wenn eine Ribeu vom Ing.-Büro vorliegt?)
Die Risiken der Gesamtheit der Maschine/Anlage aus Fertigungszeichnungen (Einzelteile) heraus zu erkennen, sollte nicht möglich sein. (Das ist richtig, aber gem. MRL/PSG muss ja konstruktionbegleitend und iterativ eine Ribeu durchgeführt werden)Hier ist ganz klar das Ing. Büro der Inverkehrbringer, selbst wenn ihr alles zusammenschraubt und die Maschine einschaltet.(jein)
Genauso wenig kann das Ing.-Büro nachvollziehen, dass der Fertiger die Vorgaben der Ribeu und Konstruktion 1:1 umgesetzt hat.
Und es ist durchaus möglich (und auch legal), dass das Ing.-Büro nicht selbst die Ribeu durchgeführt hat und einen Externen damit beauftragt hat.
Nicht umsonst gehen Besteller den folgenden Weg: die Endabnahme der Maschine incl. TD erfolgt durch eine zertifizierte Stelle (z.B. TÜV).
Hier hilft nur eine lückenlose Dokumentation der Tätigkeiten aller Beteiligten. Und wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, werden sich die Anwälte, Gutachter und Richter irgendwann einigen, wer wann wo welche Fehler begangen hat.
Mir ist schon klar, warum noch immer (seit wann gibt es die MRL) solche Fragen diskutiert werden. Ein Mitarbeiter oder Dienstleister mit entsprechender Ausbildung, der in solchen Dingen beraten kann, kostet Geld.
[Diese Nachricht wurde von radloser am 03. Okt. 2014 editiert.]