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 | Umstieg auf die neue Maschinenverordnung, ein Webinar am 22.10.2082
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Autor
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Thema: Konstruktive Sicherheit: Einrichbetrieb (1821 mal gelesen)
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Smoerrebroed Mitglied E.Ing
 Beiträge: 6 Registriert: 04.03.2014 ePlan Professional V2.2
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erstellt am: 09. Mai. 2014 20:10 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Eine Maschine mit bewegten Teilen befindet sich per Betriebsartenwahlschalter im Einrichtbetrieb. Die Anlage befindet sich in reduzierter Geschwindigkeit und der Einrichter kann die Schutztüren öffnen und per Fernbedienung und Zustimmschalter die Kontrolle über die Maschinen übernehmen. Soweit so gut. Ein Kunde meint nun, das gemäß EN dieser Betrieb über einen (Schlüsel)Schalter vom Einrichter innerhalb der Schutzeinhausung "sicher" bestätigt werden muss, ein versehentliches Umschalten des Betriebsartenwahlschalters vorzubeugen. Mal abgesehen davon, das ein solches Umschalten einen sofortigen STOP der Maschine zur Folge hätte, finden ich weder in der 60204 noch in der 13849 eine entsprechende Vorschrift. Habe ich etwas übersehen? Es gibt z.B bei Siemens Mobile Panels mit Schlüsselschalter - sicherlich nicht ohne Grund. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
HBL Mitglied HW-Planer
 
 Beiträge: 200 Registriert: 12.11.2007
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erstellt am: 10. Mai. 2014 14:07 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Smoerrebroed
Das ergibt grundsätzlich die Risikoanalyse. Kann der Einrichter in die eingehauste Zone gehen, so denke ich, muss die Sicherheit mit einem allfälligem Schlüsseltransfer-System gewährleistet sein. Schönes Wochenende Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Smoerrebroed Mitglied E.Ing
 Beiträge: 6 Registriert: 04.03.2014 ePlan Professional V2.2
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erstellt am: 10. Mai. 2014 15:35 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Der Betriebsartwahlschalter ist ja schon ein Schlüsselschalter. Die Frage ist, ob gemäß EN zwangsweise(so die Aussage des Kunden) zusätzlich entweder an der Fernbedienung bzw innerhalb der Schutzeinhausung ein zeiter Schlüsselschalter angebracht werden muss, der eine Abschaltung der Fernbedienung durch fehlerhafte Betätigung des Betriebsartenwahlschalters außerhalb der Einhausung unterbindet. Eine Verletzung des Einrichters ist durch Zustimmtaster/Zweihandbedienung im Normalfalle als auch durch Stop jedweder Bewegung im Falle einer fehlerhaften Bedienung des Wahlschalters gewährleistet. Ich sehe auch ohne den zweiten Schlüsselschalter keinerlei Risiken mehr für den Einrichter. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
HBL Mitglied HW-Planer
 
 Beiträge: 200 Registriert: 12.11.2007
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erstellt am: 10. Mai. 2014 16:19 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Smoerrebroed
Nochmals: Diese Betriebsart muss sauber in der Risikoanalyse dokumentiert werden. Rein Gefühlsmässig geht da gar nichts. Eine Norm allein kann Dir für diese Betriebsart die schlüssige Antwort nicht liefern. Gruss Hans Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur

 Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 10. Mai. 2014 17:54 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Smoerrebroed
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Smoerrebroed Mitglied E.Ing
 Beiträge: 6 Registriert: 04.03.2014 ePlan Professional V2.2
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erstellt am: 10. Mai. 2014 20:36 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Danke erste einmal für die freundliche Begrüßung. Ich werde den Kunden nächste Woche noch einmal fragen, auf Grund welcher Norm er diesen Schalter fordert, doch so langsam komme ich glaube ich dahinter: In einer Ergänzung zur EN 12417 gibt es erweiterte Betriebsarten für die ein zweiter Schalter auf das erhöhte Risiko hinweist. Diese Betriebsart ist aber gemäß Risikoanalyse bei uns gar nicht notwendig. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 11. Mai. 2014 08:34 <-- editieren / zitieren -->
Moin moin Es ist nicht einfach. Und es ist auch nicht immer sinnvoll und ratsam, sich nur an Normen (die zum Einen nur Empfehlungen und zum anderen nicht immer aktuell den Stand der (Sicherheits-)Technik darstellen, zu orientieren. Ich schließe mich den Vorrednern an: nur eine qualifizierte Risikoanalyse zeigt die möglichen Gefährdungen auf. Wäre es denn für dich mit unverhältnismäßigem Mehraufwand verbunden, den Wunsch Deines Kunden zu erfüllen? Und was auch wichtig und sinnvoll ist: wie geht euer Wettbewerb, der artgleiche/ähnliche Maschinen/Anlagen in Verkehr bringt, mit dieser Problematik um?
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