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Umstieg auf die neue Maschinenverordnung, ein Webinar am 22.10.2082
Autor Thema:  Konstruktive Sicherheit: Einrichbetrieb (1821 mal gelesen)
Smoerrebroed
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E.Ing

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ePlan Professional V2.2

erstellt am: 09. Mai. 2014 20:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Eine Maschine mit bewegten Teilen befindet sich per Betriebsartenwahlschalter im Einrichtbetrieb. Die Anlage befindet sich in reduzierter Geschwindigkeit und der Einrichter kann die Schutztüren öffnen und per Fernbedienung und Zustimmschalter die Kontrolle über die Maschinen übernehmen. Soweit so gut. Ein Kunde meint nun, das gemäß EN dieser Betrieb über einen (Schlüsel)Schalter vom Einrichter innerhalb der Schutzeinhausung "sicher" bestätigt werden muss, ein versehentliches Umschalten des Betriebsartenwahlschalters vorzubeugen. Mal abgesehen davon, das ein solches Umschalten einen sofortigen STOP der Maschine zur Folge hätte, finden ich weder in der 60204 noch in der 13849 eine entsprechende Vorschrift. Habe ich etwas übersehen? Es gibt z.B bei Siemens Mobile Panels mit Schlüsselschalter - sicherlich nicht ohne Grund.

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HBL
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HW-Planer


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erstellt am: 10. Mai. 2014 14:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Smoerrebroed 10 Unities + Antwort hilfreich

Das  ergibt grundsätzlich die Risikoanalyse.

Kann der Einrichter in die eingehauste Zone gehen, so denke ich, muss die Sicherheit mit einem allfälligem Schlüsseltransfer-System gewährleistet sein.

Schönes Wochenende

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Smoerrebroed
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E.Ing

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Beiträge: 6
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ePlan Professional V2.2

erstellt am: 10. Mai. 2014 15:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Der Betriebsartwahlschalter ist ja schon ein Schlüsselschalter. Die Frage ist, ob gemäß EN zwangsweise(so die Aussage des Kunden) zusätzlich entweder an der Fernbedienung bzw innerhalb der Schutzeinhausung ein zeiter Schlüsselschalter angebracht werden muss, der eine Abschaltung der Fernbedienung durch fehlerhafte Betätigung des Betriebsartenwahlschalters außerhalb der Einhausung unterbindet. Eine Verletzung des Einrichters ist durch Zustimmtaster/Zweihandbedienung im Normalfalle als auch durch Stop jedweder Bewegung im Falle einer fehlerhaften Bedienung des Wahlschalters gewährleistet. Ich sehe auch ohne den zweiten Schlüsselschalter keinerlei Risiken mehr für den Einrichter.

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HBL
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HW-Planer


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Beiträge: 200
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erstellt am: 10. Mai. 2014 16:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Smoerrebroed 10 Unities + Antwort hilfreich

Nochmals:
Diese Betriebsart muss sauber in der Risikoanalyse dokumentiert werden.

Rein Gefühlsmässig geht da gar nichts. Eine Norm allein kann Dir für diese Betriebsart die schlüssige Antwort nicht liefern.

Gruss  Hans

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ThoMay
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Konstrukteur



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Windows 10 x64

erstellt am: 10. Mai. 2014 17:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Smoerrebroed 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo und ein Willkommen hier im WeltBestenForum Smoerrebroed.

Deine Frage möchte ich gerne rumdrehen.
Anhand welcher Grundlage meint dein Kunde, ist dieser 2te Schalter notwendig?
Oder hat er das nur in die MRL bzw in die von dir zitierten Normen reininterpretiert?
Wenn dem so ist, wirst du mit Ihm zu keiner Einigung kommen.
=> Eine 3te neutrale Stelle (in dem Falle leider nicht das WBF) wäre zur Schlichtung notwendig.

Oder du sagst, der Kund ist König und er zahlt.

Gruß
ThoMay

------------------
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Smoerrebroed
Mitglied
E.Ing

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Beiträge: 6
Registriert: 04.03.2014

ePlan Professional V2.2

erstellt am: 10. Mai. 2014 20:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Danke erste einmal für die freundliche Begrüßung. Ich werde den Kunden nächste Woche noch einmal fragen, auf Grund welcher Norm er diesen Schalter fordert, doch so langsam komme ich glaube ich dahinter: In einer Ergänzung zur EN 12417 gibt es erweiterte Betriebsarten für die ein zweiter Schalter auf das erhöhte Risiko hinweist. Diese Betriebsart ist aber gemäß Risikoanalyse bei uns gar nicht notwendig.

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Ex-Mitglied

erstellt am: 11. Mai. 2014 08:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moin moin
Es ist nicht einfach. Und es ist auch nicht immer sinnvoll und ratsam, sich nur an Normen (die zum Einen nur Empfehlungen und zum anderen nicht immer aktuell den Stand der (Sicherheits-)Technik darstellen, zu orientieren. Ich schließe mich den Vorrednern an: nur eine qualifizierte Risikoanalyse zeigt die möglichen Gefährdungen auf.
Wäre es denn für dich mit unverhältnismäßigem Mehraufwand verbunden, den Wunsch Deines Kunden zu erfüllen?
Und was auch wichtig und sinnvoll ist: wie geht euer Wettbewerb, der artgleiche/ähnliche Maschinen/Anlagen in Verkehr bringt, mit dieser Problematik um?

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