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Thema: Stanzeinheit in Automation, aber auch manueller Betrieb (757 mal gelesen)
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Slider99 Mitglied
Beiträge: 269 Registriert: 22.09.2006 Version Creo Parametric 2.0 Datum M050 ----- Windows7, SP1 2,8 GHz 16 GB RAM
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erstellt am: 24. Mrz. 2014 11:35 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo, darf mich seit kurzem intensive mit dem Thema CE-Konformität usw beschäftigen und bin mir noch etwas unsicher! Wir haben eine Stanzeinheit in Planung, bzw. wird schon gebaut, die später in einer Automation laufen soll, aber auch manuell, bei evtl. Ausfall der Automation, betrieben werden kann. Für letzteren Fall darf ich nun die CE-Konformitätsbewertung/ CE-Kennzeichnung durchführen. Was schreibe ich am Besten in die Dokumentation? Dass diese CE-Kennzeichnung lediglich für den manuellen Betrieb verfasst wird? Das eingebaute Stanzwerkzeug ist in sich laut DIN EN ISO 13857 nicht sicher (Hub/Spalt bis 140mm ist möglich)! Reicht es hier in der Dokumentation aus, dass diese Presse nur durch eingewiesenes Personal und mit Zweihandsteuerung betrieben werden darf, auch darf sich keine weitere Person im Gefahrenbereich aufhalten!? Eine weitere Frage ist, ob die DIN EN ISO 14121-1 zur RISIKOBEURTEILUNG noch angewendet werden kann, da diese durch DIN EN ISO 12100 ersetzt wurde!? Danke und Gruß Slider
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HBL Mitglied HW-Planer
Beiträge: 200 Registriert: 12.11.2007
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erstellt am: 24. Mrz. 2014 15:27 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Slider99
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Jörg_B Mitglied Staatlich geprüfter Techniker Maschinenbau
Beiträge: 96 Registriert: 24.03.2003 Beruf Solid Works 2011 SP 5 Windows 7 Intel Q6600, 8GB Ram FX 1500 / 6.14.10.9163
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erstellt am: 24. Mrz. 2014 16:44 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Slider99
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 26. Mrz. 2014 05:19 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Eine weitere Frage ist, ob die DIN EN ISO 14121-1 zur RISIKOBEURTEILUNG noch angewendet werden kann, da diese durch DIN EN ISO 12100 ersetzt wurde!?
Nein, die 14121 ist zurückgezogen, ersetzt durch 12100, schon vor einiger Zeit. Müßtest du eigentlich wissen, wenn du bei der Ausbildung zum CE-Beauftragten aufgepasst hättest. Zitat: Das eingebaute Stanzwerkzeug ist in sich laut DIN EN ISO 13857 nicht sicher (Hub/Spalt bis 140mm ist möglich)! Reicht es hier in der Dokumentation aus, dass diese Presse nur durch eingewiesenes Personal und mit Zweihandsteuerung betrieben werden darf, auch darf sich keine weitere Person im Gefahrenbereich aufhalten!?
Hallo? Es reicht nicht aus, in einer Doku darauf hinzuweisen. Die Risiken, ermittelt durch die Risikobeurteilung, sind real zu vermeiden. Zweihandsteuerung? Bleibt die Presse gleich stehen, wenn die Zweihand nicht mehr gedrückt ist und der Werker ins Werkzeug greift? Allein deine Fragestellungen deuten auf deine Unsicherheit und unzulängliches CE-Wissen hin. Was hat denn deine Normen-Recherche sonst noch ergeben? Was sagt deine Risikobeurteilung aus? Schaust dir mal noch die EN 349, die EN 953, DIN EN ISO 13855, EN 1037 sowie die EN ISO 14 119 (unvollständige Auflistung) an. Und: wenn das Werkzeug als "auswechselbare Ausrüstung" eingestuft werden kann, braucht es eine eigene CE-Kennzeichnung. (da gibt es immer noch Unsicherheit und Diskussionsbedarf). Die Presse als solche wird ja eine eigene CE-Kennzeichnung haben. |
Slider99 Mitglied
Beiträge: 269 Registriert: 22.09.2006 Version Creo Parametric 2.0 Datum M050 ----- Windows7, SP1 2,8 GHz 16 GB RAM
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erstellt am: 26. Mrz. 2014 12:37 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo radloser, erst mal danke für deine Antwort und den Denkanstößen. Wie du bereits erkannt hast, bin ich mir bezüglich dieses Themas noch sehr unsicher. Schulung hin oder her. Ich kenne niemanden, der nach einer Schulung sich in seiner Tätigkeit absolut sicher ist. Wäre ich es, dann würde ich hier nicht nachfragen ;-) In Bezug auf das Thema der DIN EN ISO 14121-1. Während meiner Schulung wurde diese im Oktober 2013 noch als aktuelle Norm aufgeführt und da ich im Hinterkopf hatte, dass dies anscheinend nur noch befristet war, nun meine Frage. Denke mal, dass diese Frage berechtigt ist und das Ende der Übergangsfrist am 01.11.2013 ist für mich nicht "einige Zeit". Wegen sowas streiten wir uns nun aber nicht. Ich bin froh und dankbar, wenn ich hier Hilfe und Denkanstöße zu dem Thema CE bekomme und hoffe, dass bleibt auch so. In dem Sinne ein großes Danke an alle, die bisher hier einen Beitrag geleistet haben. Wünsche euch einen schönen Tag. Gruß Slider Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Jörg_B Mitglied Staatlich geprüfter Techniker Maschinenbau
Beiträge: 96 Registriert: 24.03.2003 Beruf Solid Works 2011 SP 5 Windows 7 Intel Q6600, 8GB Ram FX 1500 / 6.14.10.9163
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erstellt am: 26. Mrz. 2014 13:19 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Slider99
Zitat: Original erstellt von radloser:Und: wenn das Werkzeug als "auswechselbare Ausrüstung" eingestuft werden kann, braucht es eine eigene CE-Kennzeichnung. (da gibt es immer noch Unsicherheit und Diskussionsbedarf).
Genau, und das wurde unter anderem schon hier behandelt.
------------------ Gruß vom Oberrhein Jörg Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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