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Autor Thema:  CE-Kennzeichnung für Werkzeuge u.ä. (10523 mal gelesen)

Ex-Mitglied

erstellt am: 19. Feb. 2013 15:16    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Frage an die Experten:
Wie halten es die Werkzeugbauer mit der CE-Kennzeichnung ihrer Produkte??
Nein, ich meine nicht Zangen, Schraubenschlüssel, Bohrer, sondern Spritzgieswerkeuge, Stanzwerkzeuge, Druckguss-(Formen)werkzeuge. Notwendig? Vorgeschrieben? Oder garnix?

Queenmum
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erstellt am: 20. Feb. 2013 07:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Ich würde jetzt mal behaupten, dass Spritzgusswerkzeuge unter das Thema "auswechselbare Ausrüstung" fallen, und dort sind "Werkzeuge" explizit ausgenommen.
D.h. CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben.
Bitte mich zu korrigieren, wenn ich falsch liege.
Gruß,
Manfred

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Ex-Mitglied

erstellt am: 20. Feb. 2013 08:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wenn Werkzeuge nicht unter "auswechselbare Ausrüstung" einzuordnen wären, auch nicht den (vollständigen) Maschinen zugeordnet werden können, dann wäre ja die Anbringung einer CE-Kennzeichnung ein Verstoß gegen die MRL. Ich habe aber vor kurzem ein Spritzgießwerkzeug mit einem Hersteller(typen)schild mit CE-Kennzeichnung gesehen. Da ich mit werkzeugbau nix zu tun habe, wäre ich schon mal an der Meinung der Experten aus dem Werkzeugbau interessiert.

[Diese Nachricht wurde von radloser am 20. Feb. 2013 editiert.]

Queenmum
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erstellt am: 20. Feb. 2013 13:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Möglicherweise war an dem Werkzeug so etwas wie ein hydraulischer Kernzug, was wiederum in die Kategorie unvollständige Maschine fällt.
Oder das Werkzeug war aus dem Ausland, und CE steht für "China Export" ;-))

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Ex-Mitglied

erstellt am: 20. Feb. 2013 14:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Möglicherweise war an dem Werkzeug so etwas wie ein hydraulischer Kernzug, was wiederum in die Kategorie unvollständige Maschine fällt.

Eine unvollständige Maschine ist es nicht, und eine unvollständige Maschine darf niemals eine CE-Kennzeichnung erhalten.
Zitat:
Oder das Werkzeug war aus dem Ausland, und CE steht für "China Export"

In diesem Falle wäre es eine unerlaubte Verfälschung und Verwendung des CE-Zeichens.
Unter gewissen Voraussetzungen erhalten Hydraulikzylinder eine CE-Kennzeichnung, aber dann ist diese nur am H.-Zyl. und keineswegs auf dem Typenschild des Werkzeuges. Ich durfte leider kein Foto machen.

Queenmum
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erstellt am: 20. Feb. 2013 14:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Durch Anschluss von Energie wird der Kernzug und damit das Werkzeug zu einer einsatzbereiten Maschine, und fällt für mein Verständnis daher in die Kategorie "unvollständige Maschine". Und unvollständige Maschinen unterliegen sehr wohl der MRL und benötigen dementsprechend die entsprechenden Nachweise.
Aber anhand dessen sieht man wieder, dass man in vielen Fällen ohne einen Experten gar nicht beurteilen kann, ob ein Produkt nun der MRL unterliegt oder nicht.

Zitat:
In diesem Falle wäre es eine unerlaubte Verfälschung und Verwendung des CE-Zeichens

Missbräuchliche Verwendung dieses Zeichens soll es schon gegeben haben ;-)

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ckoenig
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Projektmensch


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erstellt am: 20. Feb. 2013 14:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:
Original erstellt von radloser:
[B]
In diesem Falle wäre es eine unerlaubte Verfälschung und Verwendung des CE-Zeichens.
/B]

Tach,
soweit ich das mal gehört habe (in der Uni) Ist dummerweise nur ein Teil der Geometrie des CE-Zeichens genormt. Man verändere also den Abstand und die Größe der Zeichen... Et voilà: Chinese Export!

------------------
MfG

König


Fettflecken bleiben wie neu, wenn man sie ab und zu mit Butter bestreicht!

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Börga
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Dipl.-Ing. Maschinenbau/Konstruktionstechnik


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Beiträge: 629
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erstellt am: 20. Feb. 2013 14:16    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:
Original erstellt von Queenmum:
Durch Anschluss von Energie wird der Kernzug und damit das Werkzeug zu einer einsatzbereiten Maschine, und fällt für mein Verständnis daher in die Kategorie "unvollständige Maschine". Und unvollständige Maschinen unterliegen sehr wohl der MRL und benötigen dementsprechend die entsprechenden Nachweise.
Aber anhand dessen sieht man wieder, dass man in vielen Fällen ohne einen Experten gar nicht beurteilen kann, ob ein Produkt nun der MRL unterliegt oder nicht.
...

Es unterliegt dann schon der MRL, aber es bekommt keine CE-Kennzeichnung sondern nur eine Herstellererklärung.   

[URL=http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung#Ger.C3.BCchte_.C3.BCber_die_missbr.C3.A4uchliche_Verwendung_einer_.C3.A4hnlichen_Kennzeichnung_.28China_Export.29]China-Export[/U RL]
Das wurde uns auf eine Schulung auch erzählt.

------------------
Gruß Christian

[Diese Nachricht wurde von Börga am 20. Feb. 2013 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von Börga am 20. Feb. 2013 editiert.]

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Ex-Mitglied

erstellt am: 20. Feb. 2013 14:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Das ist richtig: unvollständige Maschinen unterliegen der MRL, aber sie erhalten definitiv keine CE-Kennzeichnung.
Zitat:
Missbräuchliche Verwendung dieses Zeichens soll es schon gegeben haben

Das wäre auch dann der Fall, wenn keine Richtlinie die CE-Kennzeichnung eines Spritzgiesswerkzeuges oder Stanzwerkzeuges vorsehen würde.

Queenmum
Mitglied
Design Engineer ;-)


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Beiträge: 262
Registriert: 04.08.2011

erstellt am: 20. Feb. 2013 14:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Wenn ich eine Konformitätserklärung machen muss, darf ich dann kein CE-Zeichen draufkleben?

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Ex-Mitglied

erstellt am: 20. Feb. 2013 14:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Es unterliegt dann schon der MRL, aber es bekommt keine CE-Kennzeichnung sondern nur eine Herstellererklärung.

Die Herstellererklärung für unvollständige Maschinen heißt seit MRL 2006/42/EG : "Einbauerklärung".
Zitat:
soweit ich das mal gehört habe (in der Uni) Ist dummerweise nur ein Teil der Geometrie des CE-Zeichens genormt

Nein, das CE-Zeichen ist komplett genormt (Geometrie, Abstände, Mindestgröße usw.) und darf nicht verändert werden. Was die Schlitzaugen damit veranstalten ist eine Verfälschung und die Importeure dürfen Produkte nicht in Verkehr bringen, wenn ein offensichtlich verfälschtes CE-Kennzeichen am Produkt klebt.
Zitat:
Wenn ich eine Konformitätserklärung machen muss, darf ich dann kein CE-Zeichen draufkleben?

Die CE-Kennzeichnung eines Produktes setzt u.a. die Ausstellung einer Konformitätserklärung voraus. Also: kein CE ohne Konformitätserklärung. Für unvollständige Maschinen gibt es keine Konformitätserklärung, lediglich eine Einbauerklärung, und sie unterliegen nicht der CE-Kennzeichnungspflicht.
Wir schweifen ab. Die frage an die Werkzeugexperten: CE-Kennzeichnung an Werkzeugen, ja oder nein.

[Diese Nachricht wurde von radloser am 20. Feb. 2013 editiert.]


Ex-Mitglied

erstellt am: 26. Feb. 2013 18:16    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Die Frage an die Werkzeugexperten: CE-Kennzeichnung an Werkzeugen, ja oder nein.

Jetzt pack ich euch an der Ehre:
gibts keine Experten? oder traut ihr euch nicht?
Antworten geht auch per PM.

ThoMay
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Konstrukteur



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erstellt am: 26. Feb. 2013 19:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Gemeinde.

Auf die hier gestellten Fragen die meisten Antworten.

Das Werkzeug, welches du meinst  ist hierüber definiert

ZITAT aus dem obigen verlinkten Artikel:
Nach Artikel 2g der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird die unvollständige Maschine
wie folgt definiert:
„Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine
bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen
kann. Ein Antriebssystem stellt eine unvollständige Maschine dar.
Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen
oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen
eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen
mit ihnen eine Maschine im Sinne dieser Richtlinie zu bilden.“

ZITAT Ende.

Somit ist dein Werkzeug eine unvollständige Maschine und bedarf zu mindest einer Einbauerklärung.

Bitte, achte genauestens auf den UNTERSCHIED zwischen der Einbauerklärung und der EG - Konformitätserklärung welches eine spezielle der Konformitätserklärung ist.

Somit ist festzuhalten

Zitat:
sondern nur eine Herstellererklärung

gibt es nicht.

Zitat:
unter das Thema "auswechselbare Ausrüstung" fallen

Fällt auch weg, da es eben ein Werkzeug ist. Siehe beigefügte Definition.

MRL Artikel 2Satz 2Buchstabeb
Ferner bezeichnet der Ausdruck
b) „auswechselbare Ausrüstung“ eine Vorrichtung, die
der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine
nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt,
um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern
diese Ausrüstung kein Werkzeug ist
;


Fazit:
Nach MRL und innerhalb der EU werden nur unvollstandige Maschinen oder vollständige Maschinen in Verkehr gebracht.
Das heist, streng nach Vorschrift, musst du für ALLES entweder eine Einbauerklärung mit den dazugehörigen formalen Dokumenten oder eine CE Kennzeichnung auf deine Maschine Vorrichtung ,...

=>>>>>  Das trifft auch zu, für die Maschinen, Vorrichtungen,... die du selbst konstruierst und in deiner eigenen Werkstatt einsetzt. Haste dat nit, BG kann Ärger machen.
 

=>>>>> Formalismuss und Administrtion ohne Ende.  

EDIT
wer es ganz genau wissen will §§Paragrphendschungel§§
EDIT

Gruß
ThoMay


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[Diese Nachricht wurde von ThoMay am 26. Feb. 2013 editiert.]

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ThomasZwatz
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erstellt am: 26. Feb. 2013 21:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Meine Überlegungen dazu:
Das was hier als Spritzgusswerkzeug bezeichnet wird, muss ja nicht automatisch ein Werkzeug sein, wie es in 2006/42/EG Art.2 b) -der Begriffsbestimmung der "auswechselbaren Ausrüstung" genannt wird:

Zitat:
b) „auswechselbare Ausrüstung“ eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist;

Leider gibts in der MRL keine Begriffsdefinition für "Werkzeug", ( ebensowenig für die "Vorrichtung" ).


Von der Komission gibts einen Leitfaden zur Anwendung von 2006/42/EG, ich hab den nur in englisch, ich glaub den gibts auch in deutsch - aber wo ich den herhab, weiss ich jetzt nicht mehr, von der offiziellen EG Seite irgendwo... ansonsten siehe auch Link von ThoMay

Im Guide to application of the Machinery Directive 2006/42/EC 2nd Edition – June 2010 heisst es dazu im § 41 Interchangeable equipment:

Zitat:
. . . in order to change its function or attribute a new function, in so far as this equipment is not a tool . . .

Interchangeable equipment should not be confused with spare parts that do not change the function of the machinery or attribute a new function to it but that are simply intended to replace worn or damaged parts.
Interchangeable equipment is also distinguished from tools, such as, for example, blades, bits, simple earthmoving buckets, etc. which do not change or attribute a new function to the basic machinery. Tools as such are not subject to the Machinery Directive (although the machinery manufacturer must specify the essential characteristics of tools which may be fitted to the machinery – see §268: comments on section 1.7.4.2 (n) of Annex I.



Das Dilemma dabei ist jetzt, dass wir vielleicht nicht klar abgrenzen können, ob unser "Spritzgusswerkzeug" die Funktion unserer (Gesamt-)Maschine ändert oder erweitert u/o ob es in den Werkzeugbegriff fällt.
Ich bin jetzt kein Spritzgusswerkzeug Insider, und ich hab sowas ehrlich gesagt noch nie aus der Nähe gesehen, aber ich würde jetzt behaupten, es ist eine auswechselbare Ausrüstung.
Und zwar mit der Begründung, die Funktion der Maschine wird geändert oder erweitert und es ist kein Werkzeug ( siehe Erläuterungen zu §41 oben ). Da ist halt auch einiges an Interpretation dabei ...


Viele unterschiedliche Meinungen und Antworten, was ?

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ThoMay
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erstellt am: 27. Feb. 2013 06:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo und einen guten Tag Thomas.

Es wird von mir widersprochen.
Du schreibst:

Zitat:
ob unser "Spritzgusswerkzeug" die Funktion unserer

das ist nicht der Fall.
Das erkennst du schon an dem Begriff ...werkzeug..

Die Spritzgussmaschine wird in Ihrer Funktion nicht verändert.
Ähnlich wie ein Stanzwerkzeug.

Gruß
ThoMay

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Börga
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erstellt am: 27. Feb. 2013 08:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:
Original erstellt von ThoMay:
...Das erkennst du schon an dem Begriff ...werkzeug..  ...
Da wären wir wieder beim Abteilungsleiter, der angeblich eine Abteilung leitet. 

------------------
Gruß Christian

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Ex-Mitglied

erstellt am: 27. Feb. 2013 08:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moin moin.
Danke für die Beiträge an Thomas und Thomas 

Zitat:
Ferner bezeichnet der Ausdruck
b) „auswechselbare Ausrüstung“ eine Vorrichtung, die
der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine
nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt,
um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern
diese Ausrüstung kein Werkzeug ist;

Das ist der eigentliche Punkt :
Die eigentliche Spritzgießmaschine oder Stanze hat ohne "Werkzeug" keine Funktion, ausser dass sich Teile sinnlos bewegen und wäre somit eine unvollständige Maschine, wenn es keine Einstufung durch eine C-Norm oder im Anhang IV gibt. Erst durch den Einbau  ergibt sich eine Funktion. Kennzeichnend kommt noch dazu, dass die "Werkzeuge" durch den Bediener gewechselt werden können, ohne dass der Hersteller involviert werden muss.  Das ist bei Maschinen, die für eine bestimmungsgemäße Verwendung konzipiert sind, eher nicht obligatorisch, denn jede (konstruktive) Veränderung durch den Betreiber oder Bediener stellt einen Eingriff in die bestimmungsgemäße Verwendung dar. Diese Maschinen werden doch zumeist ohne Werkzeug ausgeliefert und erst vom Betreiber mit den entsprechenden, ja auswechselbaren Ausrüstungen funktionsfähig. Soweit mein Kenntnisstand. Wahrscheinlich befindet sich das Thema in einer Grauzone und alle warten auf den 1. Präzedenzfall: entweder wird ein Werkzeugbauer wegen unerlaubter CE-Kennzeichnung oder ein anderer wegen fehlender CE-Kennzeichnung an den Eiern gepackt. Interessant wäre doch nun: wie wird das von den Werkzeugbaufirmen gehandhabt?


Ex-Mitglied

erstellt am: 08. Mrz. 2013 10:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

CE-Kennzeichnung für Spritzgiesswerkzeuge kein "Nice-to-have" sondern
Pflicht, so der Stand der Dinge nach meiner Recherche.


Ex-Mitglied

erstellt am: 11. Apr. 2013 08:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Nachtrag:
nach Stand der derzeitigen Diskussion und Meinung der CE-, MRL-Experten:
Werkzeuge zum Stanzen, Spritzgießen, Blechformen udgl. sind auswechselbare Ausrüstungen und sind somit CE-Kennzeichnungspflichtig.


Ex-Mitglied

erstellt am: 02. Mai. 2013 12:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Was mich wundert:
ist niemand mit dieser Thematik beschäftigt?
Gibt es keinen, der an einem Gedankenaustausch zum Thema interessiert ist?
Ich würde gerne mit "Gleichgesinnten" einen Handlungsleitfaden ausarbeiten.
Also: bei Interesse melden.

Jörg_B
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erstellt am: 02. Mai. 2013 14:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:
Original erstellt von radloser:
Nachtrag:
nach Stand der derzeitigen Diskussion und Meinung der CE-, MRL-Experten:
Werkzeuge zum Stanzen, Spritzgießen, Blechformen udgl. sind auswechselbare Ausrüstungen und sind somit CE-Kennzeichnungspflichtig.

Hier
ist man zum Teil anderer Meinung

und hier wieder nicht.

Und das ist das Problem, wenn sogar Verbände unterschiedlicher Meinung sind führt dies nur zu noch mehr Unsicherheit und das bei
einem Thema das so wichtig ist.

------------------
Gruß vom Oberrhein

Jörg

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Ex-Mitglied

erstellt am: 02. Mai. 2013 14:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zum 1. "HIER"-link: ist von 2009, die sagen nein
zum 2. "HIER"-link: ist von 2013, die sagen ja.

Solche Spritzgießwerkzeuge, -Formen usw. sind "auswechselbare Ausrüstungen" und werden nicht durch den Passus " sofern es kein Werkzeug ist " in der Definition für auswechselbare Ausrüstungen in der MRL ausgenommen.
Dazu gibt es eine Stellungnahme von Hr. Ostermann im VDWF im Dialog 3/2010.
Wenn es keine CE-Kennzeichnungspflicht für Werkzeuge gibt, handeln doch einige Werkzeugbauer nicht PSG-konform, die ihre Werkzeuge kennzeichnen.

Jörg_B
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erstellt am: 02. Mai. 2013 15:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Ich habe mir die Stellungnahme durchgelesen und kann hierzu nur sagen,
wenn Herr Ostermann der Ansicht ist (und dies auch begründet) dass für
die genannten Werkzeuge eine CE-Kennzeichnung notwendig ist dann brauchen wir hier nicht mehr darüber zu Diskutieren Ob Gekennzeichnet sondern nur noch wie.

------------------
Gruß vom Oberrhein

Jörg

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Ing. Gollum
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erstellt am: 02. Mai. 2013 17:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Ostermann - Was die MRL angeht, das Pendant zu Hoischen beim techn. Zeichen - Denk damit ist das geklärt.

Da es IMHO ( noch? ) keine B-Norm speziell für Spritzguswerkzeuge selbst gibt und die Vielfahlt der Ausführungen unheimlich groß ist, hat man als Hersteller erstmal Arbeit... Da kommt da eine ganze Latte an Normen zusammen.

Der Vollständigkeit halber, möchte ich noch darauf hinweisen, dass nur weil ein CE irgendwo drauf ist, es noch lang nicht heisst, dass man da eine vollständige Maschine im Sinne der MRL vor sich hat, da es noch mehr Normen, welche die Anbringung eines CE-Zeichens auslösen. ( Druckspeicher, Atex, EMV, etc. )

EDIT: Welche Norm das Zeichen ausgelöst hat, geht nur aus der Konformitätserklärung, bzw. Einbauerklärung hervor. Denk das wird auf dauer auch geändert, weil da ziemlich viel Schindluder mit getrieben wird.

------------------

'Wir leben in Zeiten epochaler Veränderungen.' - Angela Merkel, 2011

[Diese Nachricht wurde von Ing. Gollum am 02. Mai. 2013 editiert.]

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RODER
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erstellt am: 02. Mai. 2013 17:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Zusammen

Was sagen eigentlich die Einschlägigen C-Normen zu Spritzgiessmaschinen zu diesem Thema aus?
Wer Spritzgiessmaschinen und/oder Werkzeuge dazu baut sollte diese Norm(en) z.b. DIN EN 201 doch eigentlich haben und kennen.
Über die Nomenklatur von Kennzeichnungen, Erklärungen und Einstufungen schweige ich nach den Diskussionen die hier schon laufen.
Was aber auf jeden Fall klar ist, das ganze (Spritzgussmaschine mit Spritzgusswerkzeug) ist eine Maschine und hat eine EG-Konformitätserklärung zu kriegen, inkl. CE-Kennzeichnung, Betriebsanleitung etc.

------------------
Grüsse, Toni

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Ex-Mitglied

erstellt am: 02. Mai. 2013 17:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Welche Norm das Zeichen ausgelöst hat, geht nur aus der Konformitätserklärung, bzw. Einbauerklärung hervor.

KEINE Norm schreibt eine CE-Kennzeichnung vor. Eine CE-Kennzeichnung darf nur dann erfolgen, wenn es eine EG-Richtlinie vorschreibt.
Zitat:
Was aber auf jeden Fall klar ist, das ganze (Spritzgussmaschine mit Spritzgusswerkzeug) ist eine Maschine und hat eine EG-Konformitätserklärung zu kriegen, inkl. CE-Kennzeichnung, Betriebsanleitung etc.

Das ist absolut richtig. SGM mit Handeinlege- und Handentnahmeteile sind sogar Anhang IV-Maschinen nach MRL.
Zitat:
Wer Spritzgiessmaschinen und/oder Werkzeuge dazu baut sollte diese Norm(en) z.b. DIN EN 201 doch eigentlich haben und kennen.

Das ist ja der springende Punkt: i.d.R. werden SGM und Werkzeuge nicht im gleichen Unternehmen gebaut und nicht zusammen ausgeliefert. Zudem ist ja nicht permanent das gleiche Werkzeug immer auf der gleichen Maschine, weil ... es ist eine auswechselbare Ausrüstung. Und weil der Bediener diese Ausrüstung auswechselt, muss er sicher vorgehen. Auch Anbauteile, z.B. Heißkanalausstattung oder die Tragöse (als Lastaufnahmemittel) für ein SGW werden vom Hersteller mit einer CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung ausgeliefert.
Auch wenn es keine (Sicherheits-)Norm für ein bestimmtes Produkt gibt, ist eine CE-Kennzeichnung laut PSG notwendig, wenn eine der 27(?) EG-Richtlinien es vorschreibt.

ThomasZwatz
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erstellt am: 02. Mai. 2013 18:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Anmerkung zum HIER Link #2 aus 2013:

Da ist zu lesen:

CE-Kennzeichnung für Werkzeuge und Formen?
[ ... ]
Anders sieht es aus bei z.B. Spritzguss-Werkzeugen, Stanzwerkzeugen oder Formen. Diese sind gemäß MRL sogenannte „auswechselbare Ausrüstung“ und unterliegen der CE-Kennzeichnungspflicht.
[ ... ]
Abschließend ist eine Betriebsanleitung, eine Montageanleitung sowie eine Einbauerklärung zu erstellen und dem Kunden mit dem Werkzeug zu übergeben. Das Werkzeug selbst erhält ein CE-Zeichen.
[ ... ]

Eine Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt B gibt's nur für unvollständige Maschinen (dafür dann kein CE-Zeichen).
Eine auswechselbare Ausrüstung bekommt eine EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A

EDIT: Damit andere nicht auch suchen müssen, der besagte Artikel von Hrn. Ostermann ist hier zu finden. Ist echt gut.

[Diese Nachricht wurde von ThomasZwatz am 02. Mai. 2013 editiert.]

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erstellt am: 02. Mai. 2013 19:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Eine Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt B gibt's nur für unvollständige Maschinen (dafür dann kein CE-Zeichen).
Eine auswechselbare Ausrüstung bekommt eine EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A

Danke Thomas, so ist es!
Auch hier wieder: man kann nicht alles, was so veröffentlicht wird, 1:1 so hinnehmen.

MartinERH
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erstellt am: 24. Jun. 2013 14:00    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo, ich bin neu hier, habe eure Beiträge über CE bisher intensiv verfolgt, aber die Frage die mich beschäftigt wurde bisher nicht angesprochen.
Meine Frage:
Ist ein Heisskanal, der ja bekanntlich in einem Spritzguss Werkzeug fest eingebaut wird CE Zeichen, bzw Zertifizierungs fähig.

Danke für eure Hilfe

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RODER
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Hallo Martin

MRL 2006/42/EG
***********
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck „Maschine“
die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a bis f aufgelisteten
Erzeugnisse.
Ferner bezeichnet der Ausdruck
a) „Maschine“
— eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar
eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete
oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander
verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen
mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für
eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;
— eine Gesamtheit im Sinne des ersten Gedankenstrichs,
der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort
oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden;

...........
**************
Schau dir den Geltungsbereich und die Begriffsbestimmungen der MRL an, erfüllt dein Kanal die Bedinungen oder nicht?

------------------
Grüsse, Toni

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[Diese Nachricht wurde von RODER am 24. Jun. 2013 editiert.]

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Ing. Gollum
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erstellt am: 24. Jun. 2013 14:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hi,

Besteht ein Heisskanal nicht aus mehrerern miteinander verbundenen Teilen, von denen aber keines Beweglich ist? Wenn ja, fällt der damit aus dem Anwendungsbereich raus.

Sollte doch eines Beweglich sein, fällt sie in den Anwendungsbereich der MRL. Dann ist das Gebilde zwar für den Einbau in eine auswechselbare Ausrüstung gedacht, jedoch wäre immer noch zu klären, ob sie für sich genommen eine bestimmte Anwendung erfüllen kann, damit man die Frage klären kann ob es sich um einen vollständige oder unvollständige Maschine handelt.

Wenn ich den Heisskanal so auf den Tisch lege macht der ja mal original garnichts... Bei Amaturen sieht man das jedoch tlw. auch anders... Click auf "Armaturen in fluidtechnischen Anlagen"

Ob so ein Heisskanal, egal wie die Antworten auf die bisherigen Fragen so ausgefallen sind, evtl. noch durch eine andere Richtlinie, zB Druckgeräterichtlinie, fällt, kann ich dir nicht sagen.

Grüße,

Gollum

EDIT: Verdeutlicht was es mit dem beweglichen Teil für Folgen hat.

------------------

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[Diese Nachricht wurde von Ing. Gollum am 24. Jun. 2013 editiert.]

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erstellt am: 24. Jun. 2013 17:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Ist ein Heisskanal, der ja bekanntlich in einem Spritzguss Werkzeug fest eingebaut wird CE Zeichen, bzw Zertifizierungs fähig.

Was meinst du damit, Martin?
Das komplette System, der Verteiler, die geheizte Nadeldüse, die Steuerung???
Die Hersteller solcher Komponenten kennzeichnen diese, falls erforderlich mit CE.
Nicht immer erfolgt eine CE-Kennzeichnung, weil es sich per Definition um eine (vollständige) Maschine handelt, was ja ein Heißkanalsystem definitiv ja auch nicht ist, auch wenn ein Antrieb bzw. bewegliche Teile vorhanden sind. (deshalb nicht, weil es für sich allein gesehen, keine eigentliche Aufgabe erfüllen kann.)
Eine CE-Kennzeichnungspflicht kann sich auch aus der Niederspannungs- (ist ja bei den elektrisch beheizten Heißkanalkomponenten so erforderlich) oder ATEX-RiLi ergeben. Die Begründung, warum eine CE-kennzeichnung durch den Hersteller erfolgt ist, geht stets aus der Konformitätserklärung hervor. Der Werkzeugbauer wird sowieso eine CE-Zertifizierung und- Kennzeichnung sowie eine Konformitätserklärung nach MRL für die "auswechselbare Ausrüstung", also das eigentliche Werkzeug, mit Betriebsanleitung erstellen. Da ist es ratsam, die BA und Konformitätserklärungen der Zukaufteile einzubeziehen.

MartinERH
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erstellt am: 24. Jun. 2013 17:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Jetzt habe ich viel gelesen und bin so schlau wie vorher.
Der Heisskanal an sich ohne das Werkzeug in dem er verbaut wird ist natürlich für nichts sinnvolles einsetzbar.
Wenn es sich um einen Nadelverschluss, oder Etagen Heisskanal handelt können sich schon kleinteile wie Düsennadeln oder Drehverschlüsse bewegen. Allerdings handelt es sich hier um hydraulisch betätigte Elemente, die hierfür den Druck der Spritzgussmaschine oder eines seperaten Aggregates benötigen.
Könnt ihr mir noch ein bisschen weiterhelfen?
Gruß Martin

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Ex-Mitglied

erstellt am: 24. Jun. 2013 17:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ja, aber was willst du denn genau wissen?
Zitat:
Ist ein Heisskanal, der ja bekanntlich in einem Spritzguss Werkzeug fest eingebaut wird CE Zeichen, bzw Zertifizierungs fähig.

Bist du Hersteller der Komponenten oder des kompletten Systemes oder kaufst du die Teile zu und verbaust sie in Werkzeugen? Ob und nach welchen Richtlinien Heißkanalkomponenten CE-Kennzeichnungspflichtig sind entscheidet der Hersteller nach entsprechenden Recherchen. Und das steht dann in der Konformitätserklärung, die der Hersteller mitliefert. Als Werkzeugbauer, der die Komponenten des Heißkanalsystems lediglich einbaut, mußt und kannst du nicht Kaufteile zertifizieren.

[Diese Nachricht wurde von radloser am 24. Jun. 2013 editiert.]

MartinERH
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erstellt am: 26. Jun. 2013 08:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo und danke schön,
ich bin der Hersteller, bzw. in Verkehr bringer der Heisskanäle.
Ein großer Werkzeugbauer hat mich entsprechend nach einer CE Zertifizierung unserer Heisskanäle gefragt und mich kalt erwischt.
So wie ich es bisher durch eure Hilfe beurteile, ist es ausreichend, wenn ich die entsprechenden Zertifikate der Hersteller der elektrischen Komponenten (Fühler, Heizungen, Sensoren) weitergebe.
Trifft dies so zu?
Gruß Martin

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Ing. Gollum
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erstellt am: 26. Jun. 2013 17:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hi,

Also bisher scheint nur sicher zu sein, dass ein einfacher Heisskanal ohne bewegliche Teile keine Maschine ist und damit nicht unter die MRL fällt.

Niederspannungs-, EMV- und vllt. noch weitere Richtlinien können aber schon dafür zutreffend sein und dann reicht es garantiert auch nicht, wenn du nur die Zulieferdokumentation zusammenstellst.

Ich hab mir auch mal die Mühe gemacht zu schauen was die Anbieter von Heisskanälen so Online an Papieren bereitstellen... Da findet man zu einfachen Düsen von garnichts, über Einbauerklärung, Konformitätserklärung und CE-Zeichen, inkl. Dokumenten die offensichtlich nicht Richtlinienkonform sind, wirklich alles.

Endgültig klären was auf deine Produkte anzuwenden ist, lässt sich das nur durch einen Sachverständigen dem du vollen Einblick in deine Dokumentation gibst. Das können wir hier wirklich nicht leisten. ( Radloser hat ja schon gesagt das wir zu doof sind )

Selbst wenn am Ende dabei rauskommen sollte, dass du bisher schon alles richtig machst, kannst du danach wenigstens direkt auf solche Fragen antworten und hast die entsprechenden Unterlagen direkt zur Hand. Viele Einkäufer wachen gerade erst auf und solche Fragen werden nicht abnehmen.

Mach dich nicht bekloppt deswegen, schieb es aber keinesfalls auf die lange Bank!

Grüße,

Gollum

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erstellt am: 12. Okt. 2014 12:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
( Radloser hat ja schon gesagt das wir zu doof sind )

1. Neeee, hab ick jewiss nich, denn doof bin ick selberst.
2. Ja, ick weees, dat ick aufen Beitrach antworte, der älter asl een Jahr is.

Aber:
bis heute habe ich keeenen Durchblick nich, wat nu jemacht werden muss.
Und ich habe keine Lust, auf den Präzedenzfall zu warten, der mich Kopf und Kragen kostet.


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erstellt am: 01. Feb. 2015 00:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

So nu isset soweit. Ich habe lange gesucht und mein Resümee ist::::
Werkzeuge wie Bohrer, Fräser, Bits, (wie der engl. O-Text als Tools interpretiert), die in "Maschinen" zur Anwendung kommen, sind ausgenommen. Also nicht CE-Kennzeichnungspflichtig nach MRL. 
Stanz-Werkzeuge, Spritzgiess-Wekzeuge, Vorrichtungen in Maschinen, die nach der 1. Inbetriebnahme vom Bediener ausgetauscht werden, (und nicht als 1. Ausrüstung einer Maschine vom Hersteller der Maschine, die schon eine CE_Kennzeichnung hat, mitgeliefert und somit als Bestandteil der Maschine gelten), müssen eine eigene CE-Kennzeichnung (mit allem zugehörigen Brimborium) haben, weil sie als auswechselbare Ausrüstung einzustufen sind.

Oder ist jemand anderer Meinung?

Manfred Gündchen
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erstellt am: 21. Feb. 2015 09:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Moin Radloser,

(Im besten Sinne des Wortes) Du unermüdlicher Racker Du...

Dieser ganze Beitrag ist nach wie vor der Hammer. Hab ihn mit einem Lesezeichen versehen und die verschiedenen Links in meine Leseliste fixiert.
Und nicht zuletzt Üs verteilt, wo ich es nur vertreten konnte...

Mal direkt zurück zum Thema.
Bei den ganzen anderen Spezies dieses Beitrages bin ich mir, ich gebe zu, einiges habe ich nur überflogen, nicht sicher, ob die unmittelbar mit den beschriebenen Werkzeugen zu tun haben.

Mein Lösungsansatz wäre ja, bei den Herstellern der Werkzeuge mal anzufragen, wie die das handhaben...
Bin mir ziemlich sicher, dass in anderen Foren hier Spritzgußspezies unterwegs sind. Die sind aber wahrscheinlich nicht in diesem Forum unterwegs und wissen deshalb nichts von ihrem "Glück".

Mal versuchen - oder?

------------------
In diesem Sinne wünsche ich allen, weiterhin effektives Schaffen

----------------
Manfred Gündchen
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[Diese Nachricht wurde von Manfred Gündchen am 24. Feb. 2015 editiert.]

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erstellt am: 25. Feb. 2015 19:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Mein Lösungsansatz wäre ja, bei den Herstellern der Werkzeuge mal anzufragen, wie die das handhaben.

Danke Manfred, guter Tipp.
Aber dort gibt es kaum offene Ohren fürs Thema, das habe ich schon vor Ort so mitbekommen.
Schließlich: wieso was machen, das nicht absolut so gefordert wird, weil die Richtlinien es nicht genau definieren.

Manfred Gündchen
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erstellt am: 27. Feb. 2015 07:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Moin zusammen,

mal so OT, und weil es ein stückweise irjenswie auch dazugehört, was so den Wahn- und ggf. auch Unsinn der ganzen Zertifiziererererei   angeht.

Die letzten Tage war ich geschäftlich, von mir aus gesehen im Süden und da im Norden des südlichen "Freistaates" (hier also Franken) unterwegs...
In dem Restaurant des Hotels in dem wir abgestiegen waren, gab es tatsächlich Biergläser mit CE-Zeichen, direkt neben dem Eichstrich    

Geht's noch, ist es jetzt so weit, oder ist das tatsächlich erforderlich?

In diesem Sinne...


Manfred Gündchen

P.S.: Das Zeichen habe ich noch sicher gesehen, bevor ich es (und noch einige andere) geleert habe... 

[Diese Nachricht wurde von Manfred Gündchen am 27. Feb. 2015 editiert.]

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Ing. Gollum
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Das CE auf Biergläsern bezieht sich auf die Richtlinie 2004/22/EG für Messgeräte.


Wobei Maßgeräte hier besser passen würde. 

------------------

Gemeinsam sind wir stark! IngGiDa Ingenieure gegen die Isengardisierung des Auenlandes

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Manfred Gündchen
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erstellt am: 27. Feb. 2015 17:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Moin Gollum,

besten Dank für die Info, jedoch: die Spinnen wohl die - ach-was-weis-ich-CE-Auszeichnungswahn-Wahnsinnigen -

Ein Bierglas ist mit Sicherheit kein Meßgerät, sondern ein "Wiederverwertbare\Mehrweg-Verpackung".

Mir ist zwar klar das da was mit Eichgesetz und so eine Rolle spiel, aber Kommentar s.o..

Und es war noch nicht mal 'ne Halbe, sondern ein 0,3 Liter Gebinde...  
Nach der Devise, liebe mehrere und dafür frisch gezapft, so wie wir es im Norden (beim Bier natürlich...   ) meist lieber haben...  

------------------
In diesem Sinne wünsche ich allen, weiterhin effektives Schaffen

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Manfred Gündchen
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[Diese Nachricht wurde von Manfred Gündchen am 02. Mrz. 2015 editiert.]

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ThomasZwatz
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erstellt am: 28. Feb. 2015 21:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:
Original erstellt von Ing. Gollum:
Das CE auf Biergläsern bezieht sich auf die Richtlinie 2004/22/EG für Messgeräte.

( OT )
Wers nachlesen will schaut unter "Massverkörperungen (MI-008 Kapitel II)":

Ausschankmaß
Ein Hohlmaß (beispielsweise ein Maß in Form eines Trinkglases, Kruges oder Bechers), das für die Bestimmung eines
festgelegten Volumens einer zum sofortigen Verbrauch verkauften Flüssigkeit (ausgenommen Arzneimittel) ausgelegt ist.

Demnach sehen die Mitgliedsstaaten wohl ein "öffentliches Interesse" an der Verwendung des Strichs . ( Artikel 2(1)  )
Ist ja auch so ...

[Diese Nachricht wurde von ThomasZwatz am 28. Feb. 2015 editiert.]

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erstellt am: 01. Mrz. 2015 09:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Ein Bierglas ist mit Sicherheit kein Meßgerät, sondern ein "Wiederverwertbare\Mehrweg-Verpackung".

Das Eine schließt das andere nicht aus.
Den Füllstrich mussten Trinkgläser im Ausschank (zumindest in BRD) schon immer haben, wenn unmittelbar darin, also ohne Umweg über einen Meßbecher, gefüllt wurde. Also was hat sich geändert? Nur, dass nun ein CE-Zeichen dabei ist, welches darauf hinweist, dass eine EG-Richtlinie dies erforderlich macht.

OT:
Ich habe dem Wirt meiner Stammkneipe letztens den Tipp gegeben, wie er weitaus mehr Bier verkaufen kann.

Ganz einfach: Gläser bis zum Füllstrich füllen.


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erstellt am: 21. Mrz. 2015 12:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Demnach sehen die Mitgliedsstaaten wohl ein "öffentliches Interesse" an der Verwendung des Strichs .

Das hätte ja eigentlich zur Folge, dass ein Ausschank in Maßkrüge aus Steingut nicht mehr zulässig ist. Was nutzt da ein Füllstrich aussen?

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