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Autor Thema:  Druckgeräterichtlinie (1878 mal gelesen)
jump40
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erstellt am: 17. Mrz. 2014 11:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Kollegen hier im Forum
Meine Frage bezieht sich auf die Druckgeräterichtlinie und die EG-Konformitätserklärung.
Lt. einem unserer Kunden muss die Druckgeräterichtlinie auf der EG-Konformitätserklärung mit angeführt werden.
Speziell der Punkt 2.1.2 soll dies erfordern.
Welche Erfahrung habt ihr damit?
Bitte kurz um eure Erfahrungen oder Meinungen dazu.

Gruß
Berthold

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ThoMay
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erstellt am: 17. Mrz. 2014 12:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für jump40 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo und Willkommen hier im WeltBestenForum Berthold.

So ganz versteh ich nicht was du mit Punkt 2.1.2 meinst.
Zitat aus der MRL
2.1.2 Bedinungsanleitung
der
Betriebsanleitung
für Nahrungsmittelmaschinen und für
Maschinen
zur Verwendung mit kosmetischen
oder pharmazeutischen Erzeugnissen müssen die empfohlenen Reinigungs
-
, Desinfektions
-
und Spülmittel
und
-
verfahren angegeben werden, und zwar nicht
nur für die leicht zugänglichen Bereiche, sondern auch für
Bereiche, zu denen ein Zugang unmöglich oder nicht ratsam ist

Zitat Ende

Oder meitest du den §91 des Leitfadens der EU zur MRL Seite 75

Sind in Eurer Maschine Teile verbaut, welche unter die Druckgeräterichtlinie gemäß des Leitfadens fallen?
Dann ja.

Gruß
ThoMay

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Ing. Gollum
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erstellt am: 17. Mrz. 2014 14:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für jump40 10 Unities + Antwort hilfreich

Hi Berti,

Auch von mir ein Willkommen.

Einfach Antwort: Wenn das Gerät in Anwednungsbereich der Richtlinie ist, dann musst du auch demensprechend ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und die entsprechenden Unterlagen erstellen, dazu gehört auf die Geforderte Konformitätserklärung angewandten Richtlinie, und ggf. halt auch das Gerät kennzeichnen.

Grüße,

Gollum

------------------

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[Diese Nachricht wurde von Ing. Gollum am 17. Mrz. 2014 editiert.]

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ThoMay
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erstellt am: 17. Mrz. 2014 18:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für jump40 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo und guten Abend.

@gollum
Gehst du jezt von einem selbst gefertigten Gerät aus?

Die geforderten Unterlagte müssen bei einem Gekauften dabei sein respektive einzufordern sein.
Wenn du das Teil in deine Maschine als Kaufteil einbaust, must du nur das komplette Teil in deine Konformitätsbewwertung betrachten und nicht für das Teil im Einzel eine erneute duchführen.
Stellt du das Teil selber her, so hast auch die gesamten Unterlage gemäß Konformitätsbewertung und DRL zu fertigen.

Man möge mich korrigieren, wenn dem nicht so ist.

Gruß
ThoMay

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Ing. Gollum
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Sondermaschinenbau


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erstellt am: 18. Mrz. 2014 13:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für jump40 10 Unities + Antwort hilfreich

Jopp.

Es ist ja auch eher die Seltenheit, dass eine Maschine tatsächlich nur unter die MRL fällt.

Siehe dazu 2006/42/EG Artikel 5 Absatz 4

Zitat:
(4) Fällt eine Maschine unter weitere Richtlinien, die andere Aspekte regeln und ebenfalls das Anbringen einer CE-Kennzeichnung vorschreiben, so bedeutet die CE-Kennzeichnung, dass diese Maschine auch den Bestimmungen dieser anderen Richtlinien entspricht.
Hat jedoch der Hersteller oder sein Bevollmächtigter nach einer oder mehrerer dieser Richtlinien während einer Übergangszeit die Wahl der anzuwendenden Regelung, so wird durch die CE-Kennzeichnung lediglich die Konformität mit den Bestimmungen der von ihm angewandten Richtlinien angezeigt.
Die Nummern der jeweils angewandten Richtlinien laut Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union sind in der EG-Konformitätserklärung anzugeben.

Dann noch MRL 2006/42/EG Anhang II 1.A. Punkt 4. für vollständige Maschinen:

Zitat:
Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:

4. einen Satz, in dem ausdrücklich erklärt wird, dass die Maschine allen einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht, und gegebenenfalls einen ähnlichen Satz, in dem die Übereinstimmung mit anderen Richtlinien und/oder einschlägigen Bestimmungen, denen die Maschine entspricht, erklärt wird. Anzugeben sind die Referenzen laut Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union;


Bzw. bei unvollstängen Maschinen MRL 2006/42/EG Anhang II 1.B. Punkt 4.

Zitat:
4. eine Erklärung, welche grundlegenden Anforderungen dieser Richtlinie zur Anwendung kommen und eingehalten werden, ferner eine Erklärung, dass die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt wurden, sowie gegebenenfalls eine Erklärung, dass die unvollständige Maschine anderen einschlägigen Richtlinien entspricht. Anzugeben sind die Referenzen laut Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union;


Dann hast ganz schnell mehrere CE-Zeichen auf der ganzen Kiste kleben und was wozu gehört, lässt sich dann auch nicht direkt über die Konformitätserklärung des Herstellers der Gesamtheit, sondern nur über die ganzen Konformitätserklärungen der Zulieferer klären.

So einfach ist das. 

Grüße,

Gollum

------------------

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[Diese Nachricht wurde von Ing. Gollum am 18. Mrz. 2014 editiert.]

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Ex-Mitglied

erstellt am: 18. Mrz. 2014 19:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Lt. einem unserer Kunden muss die Druckgeräterichtlinie auf der EG-Konformitätserklärung mit angeführt werden.

Wenn das Produkt auch unter den Geltungsbereich der DGRL fällt: ja.
Allerdings wird i.d.R. im Titel nur die MRL aufgeführt.
"EG-Konf.-Erklärung ... nach EG-Richtlinie 2006/42/EG, Anhang II, Ziffer 1 Buchstabe A"
"-
"-
"-
und dann:
"übereinstimmt mit den Bestimmungen der EG-Richtlinie:
                  2006/42/EG (Maschinenrichtline)
                  2004/108/EG(EMV)  wenn es denn zutrifft

"übereinstimmt mit den Bestimmungen weiterer Richtlinien:
"die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG werden eingehalten"
"die Schutzziele der DGRL werden eingehalten".

Aus folgendem Grund: das Vorrangprinzip der Richtlinien, welche die zu erreichenden Schutzziele des Produktes am umfangreichsten beschreiben.
Das wäre anders, wenn die zu erreichende Schutzziele für dein Produkt eher unter der DGRL beschrieben werden.

Sind die eingebaute Komponenten, die unter die DGRL fallen, Kaufteile, wird der Hersteller diese mit einer Konf.-Erklärung (diese bezieht sich dann auf die DGRL: Vorrangprinzip) bzw. mit einer Einbauerklärung ausliefern.
Deine Herstellerverantwort für das Gesamtprodukt bezieht sich dann auf die bestimmungsgemäße Auswahl, Auslegung, Einbau, nicht aber auf das DGRL-Produkt als solches. Auf jeden Fall die mitgelieferten Erklärungen aufbewahren und Kopie an Endkunden ausliefern.

[Diese Nachricht wurde von radloser am 18. Mrz. 2014 editiert.]

ThoMay
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
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erstellt am: 23. Mrz. 2014 18:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für jump40 10 Unities + Antwort hilfreich

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