| | | Security by Design - Cyber-Security Anforderungen an Maschinen und Anlagen, ein Webinar am 09.10.2024
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Autor
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Thema: Druckgeräterichtlinie (1878 mal gelesen)
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jump40 Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 1 Registriert: 04.03.2014
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erstellt am: 17. Mrz. 2014 11:52 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Kollegen hier im Forum Meine Frage bezieht sich auf die Druckgeräterichtlinie und die EG-Konformitätserklärung. Lt. einem unserer Kunden muss die Druckgeräterichtlinie auf der EG-Konformitätserklärung mit angeführt werden. Speziell der Punkt 2.1.2 soll dies erfordern. Welche Erfahrung habt ihr damit? Bitte kurz um eure Erfahrungen oder Meinungen dazu. Gruß Berthold Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 17. Mrz. 2014 12:27 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für jump40
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Ing. Gollum Mitglied Sondermaschinenbau
Beiträge: 1064 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
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erstellt am: 17. Mrz. 2014 14:20 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für jump40
Hi Berti, Auch von mir ein Willkommen. Einfach Antwort: Wenn das Gerät in Anwednungsbereich der Richtlinie ist, dann musst du auch demensprechend ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und die entsprechenden Unterlagen erstellen, dazu gehört auf die Geforderte Konformitätserklärung angewandten Richtlinie, und ggf. halt auch das Gerät kennzeichnen. Grüße, Gollum ------------------ Seid ihr auch total fertig und versteht die Welt nicht mehr? Teilt euren Schmerz in meinem Gästebuch. [Diese Nachricht wurde von Ing. Gollum am 17. Mrz. 2014 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 17. Mrz. 2014 18:41 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für jump40
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Ing. Gollum Mitglied Sondermaschinenbau
Beiträge: 1064 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
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erstellt am: 18. Mrz. 2014 13:57 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für jump40
Jopp. Es ist ja auch eher die Seltenheit, dass eine Maschine tatsächlich nur unter die MRL fällt. Siehe dazu 2006/42/EG Artikel 5 Absatz 4 Zitat: (4) Fällt eine Maschine unter weitere Richtlinien, die andere Aspekte regeln und ebenfalls das Anbringen einer CE-Kennzeichnung vorschreiben, so bedeutet die CE-Kennzeichnung, dass diese Maschine auch den Bestimmungen dieser anderen Richtlinien entspricht. Hat jedoch der Hersteller oder sein Bevollmächtigter nach einer oder mehrerer dieser Richtlinien während einer Übergangszeit die Wahl der anzuwendenden Regelung, so wird durch die CE-Kennzeichnung lediglich die Konformität mit den Bestimmungen der von ihm angewandten Richtlinien angezeigt. Die Nummern der jeweils angewandten Richtlinien laut Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union sind in der EG-Konformitätserklärung anzugeben.
Dann noch MRL 2006/42/EG Anhang II 1.A. Punkt 4. für vollständige Maschinen: Zitat: Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:4. einen Satz, in dem ausdrücklich erklärt wird, dass die Maschine allen einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht, und gegebenenfalls einen ähnlichen Satz, in dem die Übereinstimmung mit anderen Richtlinien und/oder einschlägigen Bestimmungen, denen die Maschine entspricht, erklärt wird. Anzugeben sind die Referenzen laut Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union;
Bzw. bei unvollstängen Maschinen MRL 2006/42/EG Anhang II 1.B. Punkt 4. Zitat: 4. eine Erklärung, welche grundlegenden Anforderungen dieser Richtlinie zur Anwendung kommen und eingehalten werden, ferner eine Erklärung, dass die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt wurden, sowie gegebenenfalls eine Erklärung, dass die unvollständige Maschine anderen einschlägigen Richtlinien entspricht. Anzugeben sind die Referenzen laut Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union;
Dann hast ganz schnell mehrere CE-Zeichen auf der ganzen Kiste kleben und was wozu gehört, lässt sich dann auch nicht direkt über die Konformitätserklärung des Herstellers der Gesamtheit, sondern nur über die ganzen Konformitätserklärungen der Zulieferer klären.
So einfach ist das. Grüße, Gollum ------------------ Seid ihr auch total fertig und versteht die Welt nicht mehr? Teilt euren Schmerz in meinem Gästebuch. [Diese Nachricht wurde von Ing. Gollum am 18. Mrz. 2014 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 18. Mrz. 2014 19:38 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Lt. einem unserer Kunden muss die Druckgeräterichtlinie auf der EG-Konformitätserklärung mit angeführt werden.
Wenn das Produkt auch unter den Geltungsbereich der DGRL fällt: ja. Allerdings wird i.d.R. im Titel nur die MRL aufgeführt. "EG-Konf.-Erklärung ... nach EG-Richtlinie 2006/42/EG, Anhang II, Ziffer 1 Buchstabe A" "- "- "- und dann: "übereinstimmt mit den Bestimmungen der EG-Richtlinie: 2006/42/EG (Maschinenrichtline) 2004/108/EG(EMV) wenn es denn zutrifft"übereinstimmt mit den Bestimmungen weiterer Richtlinien: "die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG werden eingehalten" "die Schutzziele der DGRL werden eingehalten". Aus folgendem Grund: das Vorrangprinzip der Richtlinien, welche die zu erreichenden Schutzziele des Produktes am umfangreichsten beschreiben. Das wäre anders, wenn die zu erreichende Schutzziele für dein Produkt eher unter der DGRL beschrieben werden. Sind die eingebaute Komponenten, die unter die DGRL fallen, Kaufteile, wird der Hersteller diese mit einer Konf.-Erklärung (diese bezieht sich dann auf die DGRL: Vorrangprinzip) bzw. mit einer Einbauerklärung ausliefern. Deine Herstellerverantwort für das Gesamtprodukt bezieht sich dann auf die bestimmungsgemäße Auswahl, Auslegung, Einbau, nicht aber auf das DGRL-Produkt als solches. Auf jeden Fall die mitgelieferten Erklärungen aufbewahren und Kopie an Endkunden ausliefern. [Diese Nachricht wurde von radloser am 18. Mrz. 2014 editiert.] |
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 23. Mrz. 2014 18:11 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für jump40
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