Hallo,
Also wenn ich das richtig verstehe, hast du garkeinen Schaltschrank gebaut, der an sich nur für die Prozesssteuerung einer Maschine zuständig ist, sondern eine nicht ortsfeste Vorrichtung, welche nach Anschluss an das Netz, einen Laserstrahl zu erzeugt, welcher über einen Lichtleiter abgegeben wird... Also ein Lasergerät!?
Das ganze fällt auf jeden Fall unter die EMV und bekommt damit sowieso ein CE... Da beisst die Maus sich keinen Faden ab.
Eventuell fällt es auch unter die Ökodesignrichtlinie. ( Da kenn ich mich aber 0 aus. )
Die 89/391/EWG bezieht sich ja mehr auf den Arbeitsschutz... Aber kann es denn echt sein, dass es keine Richtlinie gibt, die Speziell für die Hersteller Laserprodukten gilt?! Vllt. hilft es ja, wenn du in die Dokumentation des Lasers schaust, welchen du einbaust.
Was die jedoch MRL angeht: Mehrere Teile, aber keines Beweglich... kein Sicherheitsbauteil... Da bekomm ich das auch nicht in der MRL unter... Da kann ich auch keine Erklärung nach MRL schreiben!
Andererseits geht von dem Gebilde mehr als die reine elektrische Gefährdung aus und ist die Niederspannungsrichtlinie auch nicht so wirklich passend...
Was auf jeden Fall nicht schaden kann, ist es wenn du es zunächst wie eine Maschine nach MRL behandelst und dabei die hormonisierten Normen, welche sich spezial auf Lasergefährdungen beziehen mitnimmst.
Selbst wenn du am Ende doch keine Maschien hast, ist die Arbeit ja nicht für die Katz.
Grüße,
Gollum
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'Wir leben in Zeiten epochaler Veränderungen.' - Angela Merkel, 2011
[Diese Nachricht wurde von Ing. Gollum am 25. Jun. 2013 editiert.]
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