| |  | Die neue EN ISO 12100 - was ändert sich?, eine Pressemitteilung
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Thema: Montagebock (5765 mal gelesen)
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Ing. Gollum Mitglied Sondermaschinenbau
   
 Beiträge: 1064 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
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erstellt am: 12. Jun. 2013 15:17 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Guten Tag, Unsere Werkstatt möchte gerne Montageböcke haben auf denen die Maschinen abgestellt werden sollte, damit man nicht immer so auf dem Boden rumkriechen muss. Diese sollen zusätzlich Höhenverstellbar sein. Ich dachte an einen Bock aus VKT-Rohren, welche mit Bolzen, durch Stifft gesichert, in der höhe Verstellt werden können. Da die Last nicht ergriffen und gehoben, sondern diese nur darauf abgelegt wird, ist es kein Lastaufnahmemittel im Sinne der MRL und die entsprechenden Normen für Lastaufnahmemittel lassen auch nicht darauf schließen, dass ein Bock in diese Kathegorie fällt... Jetzt möchte ich das Teil aber auch nicht 'einfach so' hinstellen... Also folgende Nachweise nach gutem Ingenieurswissen: - Standsicherheit Sicherheit gegen Kippen > 3 ( Fall: Maschine steht auf den Böcken, jemande fährt mit dem Stapler oder Hallenkran dagegen, also max. Fahrgeschwindigkeit x Masse an höchstem Punkt ) - Knicksicherheit > 3 - Sicherheit Bolzen gegen Abscheren > 3 - Betriebsanweisung, max. Tragfähigkeit auf Bock ausgewiesen, Regelmäßige Überprüfung wir bei Schwerlastregalen Aber irgendwie find ich das immer noch nicht so ganz prall, weil das ja quasi alles nur 'selbstausgedacht' ist... Kennt jemand eine Norm o.ä., welche Böcke oder so was ähnliches Beschreibt und welche ich anwenden könnte? Das was man bei Schwerlastregalen verwendet, ist irgendwie nicht ganz so der Knüller, weil diese ja idR ortsfest sind und die Last nicht auf verschiedene Regale verteilt wird... Grüße, Gollum ------------------
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 12. Jun. 2013 15:54 <-- editieren / zitieren -->
Ich hätte schon was im Archiv, müßte ich aber raussuchen. Zitat: 30€ sind ja fast 4 Stunden... Das ist zu lang für sowas.
Hast du 5€ übrig, weil ich 1/2 Std. dafür brauche. Nee, such man lieber selbst, denn sonst verderbe ich Dir noch den Spaß am Suchen! zudem: Zitat: Nachher wird mit Ratschlag angezogen und ich habe verk..kt
Das war jetzt Späßle, für alle die es ernst genommen haben. Da wirst du keine Richtlinie oder Norm nicht finden. Aber die BG`s haben Merkblätter und auch... (fällt mir jetzt nicht ein) veröffentlicht auch was. Muss es suchen, kann aber jetzt nicht gleich. Nur soviel: guckst du mal nach der C-Norm EN1570 Hubtische (ist teurer als 10 Std. Arbeit: ca. 130€), auch wenn dein Unterstellbock nicht CE-Kennzeichnungspflichtig ist und diese Norm nicht zuständig ist, ist es kein Fehler, eine Risikobeurteilung (Standsicherheit und was sonst relevant ist) nach dieser Norm durchzuführen und zu dokumentieren. Und vielleicht mal die Betriebssicherheitsverordnung (Arbeitsmittel) durchgucken. [Diese Nachricht wurde von radloser am 12. Jun. 2013 editiert.] |
Ing. Gollum Mitglied Sondermaschinenbau
   
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erstellt am: 12. Jun. 2013 16:52 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hoi, Also den Rummel von der BG hab ich jetzt durchgeschaut... Lustigerweise steht sind ständig irgendwelche Böcke abgebildet, bei den Lackiern zB, tlw. sogar richtig veranzte Dinger auf denen ordentliche Trümmer abgestellt sind. Zu denen wird aber keine Aussage getroffen... EN1570 für Hubtische ebenfalls durchgeschaut; Die Anforderungen dort habe ich mit gemachten Angaben erfüllt bzw. schon mehr als erfüllt. Alles was ich zu beweglichen Regalen gefunden habe, hab ich ebenfalls gecheckt - Auch da bin ich sauber. Problem bleibt: Bei allem was ich geunden habe, wird nie auf sowas wie einen Montagebock eingeganen... Die Last ist jedoch immer auf einem Tisch/Regal... Bei einem Bock kann verteilt sich die Last jedoch auf mehrere Punkte. ( Ich rechne, obwohl die last Biegeweich ist, schon immer nur mit 3 Böcken... ) Kann doch echt nicht sein, dass so was banales wie ein Montagebock noch nirgendwo behandelt wurde... Bin weiter für jede hilfreiche Antwort dankbar. Grüße, Gollum ------------------
 'Wir leben in Zeiten epochaler Veränderungen.' - Angela Merkel, 2011 [Diese Nachricht wurde von Ing. Gollum am 12. Jun. 2013 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur

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erstellt am: 12. Jun. 2013 20:12 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Ing. Gollum
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Ing. Gollum Mitglied Sondermaschinenbau
   
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erstellt am: 13. Jun. 2013 04:32 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Moin, Brauch mehr so was in der 20t-25t Klasse, mit an die Last angepassten Auflagen, dass man dann aber noch mit ohne Kran bewegen kann. Kaufen ist da nicht mehr so einfach, zumal es noch ne Menge Sonderwünsche gibt. Hab gestern Abend noch mit unserem BG-Mann gesprochen... Der meinte auch ich soll einfach zu einem technischen Überwachungsverein gehen... Das widerstrebt mir allerdings; Kommt mir vor als würde ich einfach einen Ablass-Schein kaufen. Bei der Suche unter dem Stichwort 'Unterstellbock' habe ich jetzt bereits einige mit TÜVGS und CE drauf gesehen... Wie das CE korrekterweise da drauf kommen soll, ist mir allerdings noch schleierhaft. Geht auch mitlerweile auch weniger um meine Seelenruhe... Wenn ich mir so anschau was da mit TÜV so in Umlauf gebracht wird, bin ich mit meiner Konstruktion schon wesentlich besser und mir auch relativ sicher alles richtig gemacht zu haben, also nicht grob fahrlässig zu handeln. Ich will es einfach wissen. Jetzt erst mal ne Runde schwimmen gehen und dann wird weiter gegrübelt.
Grüße, Gollum ------------------
 'Wir leben in Zeiten epochaler Veränderungen.' - Angela Merkel, 2011 [Diese Nachricht wurde von Ing. Gollum am 13. Jun. 2013 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ing. Gollum Mitglied Sondermaschinenbau
   
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erstellt am: 13. Jun. 2013 05:19 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Noch mal Moin, Noch ein bisschen gesucht und auch fündig geworden: EN 1494 Fahrbare oder ortsveränderliche Hubgeräte und verwandte Einrichtungen. Die sitzt noch mal besser als die EN 1570 und lässt kaum Punkte offen. Zusammen mit meinen Überlegungen zu den besonderen Umständen unserer Anwendung und den allg. Gestalltungsgrundsätzen, wird das jetzt wohl ne Runde Sache werden. Wie das CE auf den Böcken die unter Last nicht höhenverstellbar sind drauf kommt, weiss ich allerdings auch noch nicht. Ist vllt. nur 'Chinese Engineering'-CE... Falls jemand noch weitere Tipps haben sollte, freu ich mich. Grüße, Gollum ------------------
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ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur

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erstellt am: 13. Jun. 2013 05:47 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Ing. Gollum
Hallo und einen guten Start in den Tag Gollum. Du schreibst:
Zitat: Der meinte auch ich soll einfach zu einem technischen Überwachungsverein gehen... Das widerstrebt mir allerdings; Kommt mir vor als würde ich einfach einen Ablass-Schein kaufen
Den wirst du da garantiert nicht bekommen. Von meiner Seite aus war gemeint, das du dich dort rechtssicher beraten lassen kannst. Du muß ja keine GS und TÜV Aufkleber auf deine Unterstellböcke machen.Du willst die ja nicht kommerziell verkaufen, sondern nur in eurer Werkstatt einsetzen. Siehe Verweis zum TÜV Es erspart aber viel Ärger im (hofentlich Nicht-) Schadensfalle. Wenn du von der Tonnage sprichst, hier zumindest für 12to Last als Beispiel. und hier einer für 22to. Hier noch eine Varianten. Vielleicht solltest du mal überlegen, die Auflagestellen deiner Last entsprechend zu gestalten. Gruß ThoMay ------------------ Hast du Fragen? Brauchst du  Schaut mal nach im Bereich Alle Foren => Wissenstransfer. oder Konstrukteure Online hier bei CAD.de Richtig fragen - Nettiquette - Konstruktionshilfen - Systeminfo - Unities - CAD Freeware - Forenübersicht - 3D Modelle - SolidWorks Videos Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 13. Jun. 2013 06:41 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: CE oder Einbauerklärung ist nicht zwingend notwendig, da nach MRL Artikel2 a Strichaufzählung (und meinen Kenntnissen der Selben) keine Maschine.
Diese Aussage (man möge mir verzeihen) ist wieder ein Beweis dafür, wie groß die Unwissenheit rund um das Thema ist. Das ProduktsicherheitsGesetz regelt, wo eine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist. Die ist entweder gesetzlich vorgeschrieben, oder eine CE-Kennzeichnung ist nicht gar erlaubt, d.h. sie ist verboten. "Nicht zwingend notwendig" bedeutet, dass man je nach Wetter oder Laune kennzeichnet oder auch nicht. Und für Unterstellböcke gibt es weder eine Konformitäts- noch eine Einbauerklärung, weil sie nicht unter die MRL fallen. Die Anbringung eines GS-Zeichens ist nirgends vorgeschrieben und freiwillig. Eine Abnahme durch den TÜV, ja wenn man will. Zitat: Wie das CE auf den Böcken die unter Last nicht höhenverstellbar sind drauf kommt,
Ganz einfach: es wurde drauf geklebt. Wenn ein CE-Kennzeichen dran ist, muss es auch eine Konformitätserklärung geben. Und die würde ich gerne mal sehen. @ Gollum: was sagt denn der CE-Koordinator oder CE-Beauftragte eurer Fa. dazu. |
Ing. Gollum Mitglied Sondermaschinenbau
   
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erstellt am: 13. Jun. 2013 08:27 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hoi, Die Last umgestalten möchte ich nicht, da die Auflagefläche Schnittstelle zu anderen Maschinen ist, das einen nahezu endlosen Rattenschwanz an Aufwand nach sich ziehen würde und quasi nicht den Berg zum Propheten tragen will. Die Verwendung von gekauften Böcken aus der Schublade fällt daher definitiv aus. Mit Hywema hab ich schon öfter gearbeitet. Die würden mit Sicherheit auch ein gutes Angebot für Böcke nach unseren Wünschen machen... Aber jetzt bin ich schon mal angefangen und möchte es auch zu Ende bringen. Trau ich mir auch wohl zu. Ob ich später noch jemanden vom TÜV/DEKRA oder sonstige dazu hole, überleg ich mir noch. Kann die eigentlich nicht leiden... Seit dem ich mal mit der Marktaufsicht zu tun hatte, sowieso nicht mehr. ( War übrigens alle iO, kein Rapex oder sonst was kassiert, aber so schnell wie die vom TÜV sich hinter ihren Verträgen schanzt haben und von nichts mehr was wussten, konnte man garnicht schauen. ) Der CE-Koordinator bin ich. ( Steht zwar nichts zu in meiner Stellenbeschreibung und ich wurde auch nie dazu benannt, da ich aber auch der einzige Konstrukteur bin und von Lastenheft, über das gesamte Konformitätsbewertungsverafahren, über vollständige Dokumentation auch alles mach und am Ende sogar die Einbauerklärungen unterzeichne, geh ich mal davon aus, dass ich das auch bin. ) Mit unserem Arbeitsschutzbeauftragten habe ich auch schon gesprochen... War sehr aufschlußreich, allerdings nicht im positiven Sinn. Grüße, Gollum
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 'Wir leben in Zeiten epochaler Veränderungen.' - Angela Merkel, 2011 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 13. Jun. 2013 08:56 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Der CE-Koordinator bin ich. ( Steht zwar nichts zu in meiner Stellenbeschreibung und ich wurde auch nie dazu benannt, ........... am Ende sogar die Einbauerklärungen unterzeichne, geh ich mal davon aus, dass ich das auch bin.
Du wandelst auf hauchdünnem Eis. Solche Mitarbeiter wünschen sich viele Geschäftsführer, die eigentlich die Konformitätserklärung bzw. Einbauerklärung unterschreiben müssen. Und du machst das freiwillig, ohne Beauftragung und übernimmst damit eine Verantwortung, die du gar nicht abschätzen kannst, wenn du, wie erkennbar, vom PSG, MRL, CE usw. eigentlich nicht die Kenntnisse hast, die man voraussetzt. Aber es gibt auch unzählige GF, die was unterschreiben, ohne sich über die Folgen bewusst zu sein. Dann ist ja der Besuch von Vorträgen und Seminaren zum Thema verplemperte Zeit und Geld. |
Ing. Gollum Mitglied Sondermaschinenbau
   
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erstellt am: 13. Jun. 2013 12:00 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Das mit dem Unterschreiben ist in der Tat ein Umstand, der so nicht sein sollte. Die fehlende Stellenbeschreibung und Beauftragung ein weiteres Problem, dass ich irgendwie noch hinkriegen muss... Nach durchsicht der EN 1494, habe ich die Auslegung nun durch. Nächster Schritt ist ein Termin mit einem externen Sachverständigen. Grüße, Gollum ------------------
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chrisman Mitglied Dipl.-Ing. Maschinenbau - Konstruktionsleiter
 
 Beiträge: 356 Registriert: 07.07.2011 Inventor 2018 Win7Pro64Bit Z440 Workstation
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erstellt am: 01. Aug. 2013 14:21 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Ing. Gollum
Mahlzeit! Und wie ging denn dein Projekt aus? ------------------ "Grade die Geschichte dieser theoretischen Entwicklung ist ein Schulbeispiel dafür, wie wirklichkeitsfremd rein theoretische Forschungen werden, wenn die Grundlagen und Vorraussetzungen der Rechnungen nicht genügend überprüft sind." 1937;Dr.-Ing. Bruno Eck Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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