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| Die neue EN ISO 12100 - was ändert sich?, eine Pressemitteilung
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Autor
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Thema: Risikobeurteilung und - diagramme. (2718 mal gelesen)
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ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 09. Jan. 2012 11:36 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Gemeinde. Ein Kunde von uns wünscht die Risikobeurteilung und den Risikographen nach EN ISO 13849. Er bezieht sich auf eine Information die da lauten soll: all ... supplied in 2012 must be supplied with declaration of conformity to the new machinery directive EN ISO 13849. Das ist auch richtig so. Allerdings muss ich diese doch (bei nicht vorhandenem guten Willen ) nur auf Verlangen einer europäischen Gerichtsbarkeit vorlegen, da dies unter Umständen zu schützende Details der Maschine, etc. beinhaltet. Ist das richtig. ANMERKUNG: Es ist KEINE Bitte um Rechtsberastung, Aussagen auf die ich mich rechtlich berufen kann, .... Es soll mir nur Hilfestellung bei der exakten Auffinde entsprechende Gestzestexte und -textpassagen gegeben werden. Gruß ThoMay ------------------ Hast du Fragen? Brauchst du Schaut mal nach im Bereich Alle Foren => Wissenstransfer. oder Konstrukteure Online hier bei CAD.de Richtig fragen - Nettiquette - Konstruktionshilfen - Systeminfo - Unities - CAD Freeware - Forenübersicht - 3D Modelle - SolidWorks Videos Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fyodor Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau
Beiträge: 2670 Registriert: 15.03.2005
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erstellt am: 09. Jan. 2012 11:52 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für ThoMay
Auch wenn Du sie nur auf Verlangen eines Europäischen Gerichtsbarkeit vorlegen mußt (das weiß ich nicht, kann es mir aber kaum vorstellen), dann solltest Du sie trotzdem schon da haben, mit einem Datum das halbwegs zum Lieferdatum der Maschine paßt. Sonst könnte man Dir (vermutlich zu Recht) vorwerfen, daß Du die Risikobetrachtung vor Auslieferung gar nicht entsprechende der Regularien durchgeführt hast. ------------------ Cheers, Jochen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThomasZwatz Ehrenmitglied V.I.P. h.c. cadadmin
Beiträge: 5438 Registriert: 19.05.2000 (12-2023) --------------------------------------------- [stable] NX2007(2027.5020) + SE2023 U6 + TC13.3.0.3, RAC +AWC6.2.2 SingleSite 4Tier, DocMgt, Client4Office, MRO, ReqMgt, SchedMgt, T4S, TcVis Mockup, TcSSO, SEEC, Multi-CAD BCT-Inspector Neutral v22R2 --------------------------------------------- [testing] NX2007(2027.5020) + SE2023 U6 + TC13.3.0.3, RAC +AWC6.2.2 BCT-Inspector Neutral v22R2 @M7720 Win10 (21H2)
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erstellt am: 09. Jan. 2012 11:57 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für ThoMay
Zitat: Original erstellt von ThoMay: [....] all ... supplied in 2012 must be supplied with declaration of conformity to the new machinery directive EN ISO 13849. [...]
Woher stammt das ? Die Maschinenrichtlinie hat keine Normnummer ... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 09. Jan. 2012 13:17 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo ihr Beiden. @Fyodor Du schreibst: Zitat: ....das weiß ich nicht, ....
Eben ich auch nicht. Deshalb frage ich ja. Zu entnehmen hier direkt unter dem grauen Kasten.
ZITAT: Darüber hinaus legt die Maschinenrichtlinie im Anhang VII fest, das die Risikobeurteilung ein Bestandteil der internen Dokumentation einer Maschine ist und was sie enthalten muss. ZITAT Ende @Thomas Die EN13849 ist gültig ab 01.01.12 Sie Spalte ganz rechts, vorletzte Zeile Adresse eider nur so möglich <A HREF="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:321:0018:0018 E:PDF" TARGET=_blank>http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:321:0018:0018 E:PDF</A> Es war eine Übergangsfrist von 2Jahren gegeben. ------------------ Hast du Fragen? Brauchst du Schaut mal nach im Bereich Alle Foren => Wissenstransfer. oder Konstrukteure Online hier bei CAD.de Richtig fragen - Nettiquette - Konstruktionshilfen - Systeminfo - Unities - CAD Freeware - Forenübersicht - 3D Modelle - SolidWorks Videos [Diese Nachricht wurde von ThoMay am 09. Jan. 2012 editiert.] [Diese Nachricht wurde von ThoMay am 09. Jan. 2012 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThomasZwatz Ehrenmitglied V.I.P. h.c. cadadmin
Beiträge: 5438 Registriert: 19.05.2000
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erstellt am: 09. Jan. 2012 14:18 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für ThoMay
Die Frage ist: Worauf beruft sich dein Kunde, dass diese Unterlagen mit der Maschine zu liefern sein sollen ? Wenn es Bestandteil des Kaufvertrags ist, OK. Aus der Maschinenrichtlinie lässt sich das nicht ableiten. Die genannte Norm EN13849 wird aktuaell als harmonisierte Norm zur Maschinenrichtlinie gelistet - daraus leitet sich aber auch nicht ab, dass die darauf beruhende Dokumentation mit der Maschine mitgeliefert werden muss. ( Genaugenommen ist nicht einmal die Anwendung dieser Norm damit vorgeschrieben, das soll aber an dieser Stelle nicht diskutiert werden ). Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 09. Jan. 2012 20:16 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Thomas. Genau das, was du schreibst ist ja das Dilemma. Wenn man so quer durch die Literatur liest, wird immer wieder die "Teilung" in nterne Dokumetation und externe Dokumentation. Die Risikobewertung, egal nach welcher Norm, wird dort immer wieder zu der internen Dokumentation geliste. => Damit keine zwingenden Gründe, dem Kunden die Entwicklung und RiBeurt zu eröffnen. Es ist nur die Sprache von der Eröffnung auf Verlangen einer gerichtlichen Instanz im Bedarfsfalle (Haftungs- und Regresspflicht). Und NEEin ist im Kaufvertrag nicht festgelegt. Du schreibst: Zitat: Worauf beruft sich dein Kunde, dass diese Unterlagen mit der Maschine zu liefern sein sollen ?
Das ist dann wohl die Gretchenfrage. Na ja, soll sich der Vertieb mit dem Kunden schlagen Gruß ThoMay ------------------ Hast du Fragen? Brauchst du Schaut mal nach im Bereich Alle Foren => Wissenstransfer. oder Konstrukteure Online hier bei CAD.de Richtig fragen - Nettiquette - Konstruktionshilfen - Systeminfo - Unities - CAD Freeware - Forenübersicht - 3D Modelle - SolidWorks Videos Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
RODER Mitglied Maschineningenieur
Beiträge: 494 Registriert: 04.01.2003
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erstellt am: 10. Jan. 2012 07:19 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für ThoMay
Hallo Also ich bin da der selben Meinung wie die Vorredner. Die Risikobeurteilung und die daraus resultierenden erforderlichen PL's (nach 13849) sind Bestandteil der technischen Dokumentation die dem Kunden nicht mitgeliefert werden muss. Wenn der Kunde allerdigs verlangt, dass du ihm unterbreitest welche PL's du als erforderlich siehst und ob diese auch erreicht worden sind (da kann z.B. SISTEMA helfen) ist das eher eine Vertraglich zu regelnde Angelegenheit. Wenn der Kunde aber zur Beruhigung ein schönes farbiges Bildchen möchte wie z.B. nach EN60601 http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitssystem#Andere_Varianten Wo du in jedem Kästchen einträgst welche Gefährdung/Gefährdungsstelle (Nummern) du nach all deinen Massnahmen erreicht hast, dann kannst du das ja mit kleinen Aufwand malen und er hat Freude... ------------------ Grüsse, Toni Rechtschreibefehler gehören dem findigen Finder Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 10. Jan. 2012 19:32 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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