Hallo und einen schönen Tag 0-checker.
Du schreibst:
Zitat:
"fremd", also vom Maschinenbauer beim Schaltschrankbauer beschafft wurde. Und dann auch im Zusammenhang mit einer auszustellenden Konformitätserklärung (mit allen erforderlichen Prozeduren).
Ääähm, dass ändert die Voraussetzungen bezogen auf deinen Eröffnungsbeitrag.
Wenn Ihr den "gefüllten" Schaltschrank bei einen Hersteller, Fertiger, was auch immer einkauft, ist dieser für die entsprechende Kennzeichnung und Dokumentation verantwortlich.
Wenn es dann genau sein soll, muss der Schaltschrank zumindest die Forderungen nach VDE 100 und VDE 113? erfüllen.
Zusätzlich ist in deren Konformitätserklärung zu bestätigen das..
Hier muss ich nochmal nachschauen in der Firma.
Kannst auch eine TÜV Prüfung und oder GS draufpappen lassen.
Diese Konformitätserklärung und Dokumentation nimmst du dan in Eure CE Erklärung mit auf.
Gruß
ThoMay
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