Malzeit
Zunächst: es gibt keine CE-Erklärung!
Zitat:
Meine Frage:
In wie weit kann mein Arbeitgeber von mir ohne entsprechende Ausbildung, Weiterbildung, Nachweis verlangen, das ich dort meinen Namen hergebe.
Gar nicht, wenn Du das nicht willst, weil Du es nicht kannst!!!
Ich kenne einige GF, die die Verantwortung gerne an andere abtreten möchten, auch nachträglich für schon vor einiger Zeit in Verkehr gebrachte Maschinen, für die es keine vollständige Doku gibt.
Kein GF wird, wenn er sich seiner Verantwortung bewußt ist, auch keinen "Nichtstatiker" mit statischen Berechnungen beauftragen. Oder keinen mit einem Firmenfahrzeug fahren lassen, der keinen Führerschein hat.
Auf jeden Fall ist eine (schriftliche) Beschreibung der Tätigkeit für den Doku-Beauftragten/Bevollmächtigten angebracht. Daraus sollte hervorgehen, ob es sich 1. nur für die Verantwortung für die Bereithaltung und/oder Bereitstellung der Internen Doku handelt, oder 2. um die Verantwortlichkeit auch für die Erstellung der Dokumentation incl. der Risikobeurteilung und allen weiteren erforderlichen Unterlagen. Das sind 2 Paar Schuhe, aber nicht in allen Unternehmen klar getrennt.
Im Fall 1 hast Du kaum Restriktionen zu befürchten, wenn Du die Unterlagen für die vorgeschriebenen Zeiträume ordnungsgemäß archivierst.
Gruss 0-checker