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Autor Thema:  Verantwortlicher für die Dokumentation. (2772 mal gelesen)
ThoMay
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erstellt am: 19. Dez. 2010 20:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo an alle fleißigen Helfer.

In der CE Erklärung und in der KOnformitätserklärung wird gemäß der EG-Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG vom 17. Mai 2006, Anhang II A verlangt, das der "Bevollmächtigter für die Technische Dokumentation" mit Name und Anschrift zu benennen sind.

Meine Frage:
In wie weit kann mein Arbeitgeber von mir ohne entsprechende Ausbildung, Weiterbildung, Nachweis verlangen, das ich dort meinen Namen hergebe.

Es sind dort wohl etwas mehr als nur die techn. Zeichnungen gemeint. Sollte der unerwartete Fall eintreten, das eine der Behörden im Schadensfalle Einsicht in die techn. Dokumentation verlangt und diese sind nicht vollständig da der benannte Bevollmächtigte es nicht besser wusste...===> wer haftet?

Gruß
ThoMay

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Megaron
Mitglied
Ingenieur


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Beiträge: 302
Registriert: 07.03.2002

Papier
Bleistift

erstellt am: 20. Dez. 2010 09:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für ThoMay 10 Unities + Antwort hilfreich

Interessante Frage. Hier steht ein bisschen was dazu: http://www.sifa-news.de/news/betriebssicherheit/die-neue-maschinenrichtlinie-wer-jetzt-einen-ce-dokumentationsbevollmaechtigten-benennen-muss

Darin stehen zwei interessante Aussagen.
1. "Mit der Benennung zum Dokumentationsbevollmächtigten ist dann auch keine Übertragung von Verantwortung verknüpft. Verantwortlich ist und bleibt der Hersteller oder Inverkehrbringer der Maschine. Insofern drohen dem Bevollmächtigten bei Problemen auch keine Sanktionen."
Die einzige mit dieser Funktion verbundene Aufgabe scheint also zu sein, im Falle einer Untersuchung der Behörde die Unterlagen zugänglich zu machen.

2. "Für den CE-Dokumentationsbevollmächtigten gilt:
•Er kann eine natürliche oder juristische Person sein."
Ich würde das so interpretieren, dass es hier reicht, den Firmennamen anzugeben.

Da ich in dieser Frage aber auch nicht sattelfest bin, würde ich mich über eine Korrektur bzw. Diskussion zu diesem Thema freuen.


------------------
Perfection is our goal. Excellence will be tolerated.
Thank you for understanding.

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Ex-Mitglied

erstellt am: 20. Dez. 2010 11:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Malzeit
Zunächst: es gibt keine CE-Erklärung!
Zitat:
Meine Frage:
In wie weit kann mein Arbeitgeber von mir ohne entsprechende Ausbildung, Weiterbildung, Nachweis verlangen, das ich dort meinen Namen hergebe.

Gar nicht, wenn Du das nicht willst, weil Du es nicht kannst!!!

Ich kenne einige GF, die die Verantwortung gerne an andere abtreten möchten, auch nachträglich für schon vor einiger Zeit in Verkehr gebrachte Maschinen, für die es keine vollständige Doku gibt.

Kein GF wird, wenn er sich seiner Verantwortung bewußt ist, auch keinen "Nichtstatiker" mit statischen Berechnungen beauftragen. Oder keinen mit einem Firmenfahrzeug fahren lassen, der keinen Führerschein hat.

Auf jeden Fall ist eine (schriftliche) Beschreibung der Tätigkeit für den Doku-Beauftragten/Bevollmächtigten angebracht. Daraus sollte hervorgehen, ob es sich 1. nur für die Verantwortung für die Bereithaltung und/oder Bereitstellung der Internen Doku handelt, oder 2. um die Verantwortlichkeit auch für die Erstellung der Dokumentation incl. der Risikobeurteilung und allen weiteren erforderlichen Unterlagen. Das sind 2 Paar Schuhe, aber nicht in allen Unternehmen klar getrennt.

Im Fall 1 hast Du kaum Restriktionen zu befürchten, wenn Du die Unterlagen für die vorgeschriebenen Zeiträume ordnungsgemäß archivierst.

Gruss 0-checker


ThoMay
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Konstrukteur



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Beiträge: 5242
Registriert: 15.04.2007

SWX 2019
Windows 10 x64

erstellt am: 20. Dez. 2010 15:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo und einen schönen Tag 0-checker.

 

Zitat:
2. um die Verantwortlichkeit auch für die Erstellung der Dokumentation incl. der Risikobeurteilung und allen weiteren erforderlichen Unterlagen. Das sind 2 Paar Schuhe, aber nicht in allen Unternehmen klar getrennt.

Wie kann mann das schriftlich  auf welcher Grundlage fixieren.
Stellenbeschreibung?
Aufgabenbeschreibung?
In den QM Verfahrensanweisungen?

Den es steht bei uns zu befürchten, das die Trennung nicht gesehen wird und wenn ich nur auf dem ersten Punkt bestehe der böse Bube bin.
Es wird hier auch ausdrücklich von mir festgehalten, das ich NICHT um Rechtsberatung bitte.
Damit das klargestellt ist.

Gruß
ThoMay

EDIT Dem Fehlerteufel eins gehustet. EDIT
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[Diese Nachricht wurde von ThoMay am 20. Dez. 2010 editiert.]

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