Hallo marques_CH
Betreffend der EMV-Richtlinie (Auszug aus News Flash Electrosuisse):
Die überarbeitete Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) wurde am 31.12.2004 veröffentlicht. Sie trat am 20. Januar 2005 in Kraft und ist bis zum 20.
Juli 2007 von den EU Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.
Die heute anzuwendende EMV-Richtlinie 98/336/EWG wird mit Wirkung vom 20. Juli 2007 aufgehoben. Erst ab diesem Datum darf die neue Richtlinie angewandt
werden. Die Übergangsfrist endet am 20. Juli 2009. So lange dürfen elektrische Erzeugnisse noch in Übereinstimmung mit der Richtlinie 98/336/EWG in Verkehr
gebracht werden.
Somit ist klar, auch in der Schweiz wurde die EMV-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Grösstenteils betrifft dies Hersteller von Betriebsmitteln wie FU, Softstarter etc.
Betreffend Schaltschrankbau findest Du in der Norm EN EN 60439-1 unter Abs. 7.10 Elektromagnetische Verträglichkeit Hinweise über diese Problematik.
èber die Verkabelung einer Maschine (im Sinne der MRL) sind in der Norm EN 60204-1 ebenfalls Hinweise zu dieser Problematik zu finden.
Ich hoffe, Du kannst mit diesen Angaben etwas anfangen.
Mit Gruss und schöne Festtage
Hans
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