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| Security by Design - Cyber-Security Anforderungen an Maschinen und Anlagen, ein Webinar am 09.10.2024
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Autor
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Thema: Risikobeurteilung mit Name und Unterschrift (3609 mal gelesen)
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AndreasBo Mitglied TZ & Konstruktion
Beiträge: 861 Registriert: 16.11.2006
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erstellt am: 12. Nov. 2010 14:14 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 12. Nov. 2010 15:01 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Andreas Nee, das wirst Du auch nicht unbedingt was finden. Die Risikobeurteilung ist Bestandteil der Internen Dokumentation, also hat der Kunde/Besteller keinen Anspruch, soweit es nicht vertraglich vereinbart ist, auf die Herausgabe der Risikobeurteilung, zumal die Risikobeurteilung eventuell firmeninternes Knofff-Hofff beinhalten kann. Wie ihr das in eurer Firma nun handhabt bleibt euch selbst überlassen. Ich würde trotzdem Datum, Name und Rev.-Stand vermerken, da man ja auch mal für Folgeprojekte auf Bestehendes zurück greifen will. Schönes WE 0-checker |
AndreasBo Mitglied TZ & Konstruktion
Beiträge: 861 Registriert: 16.11.2006 ******** Wenn am Anfang alles schief geht, nenne es Version 1.0!
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erstellt am: 12. Nov. 2010 15:20 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 12. Nov. 2010 15:31 <-- editieren / zitieren -->
Kaufst mir mal bei Gelegenheit ein kaltes Bier! Ein paar ÜÜÜ`s tun`s aber auch. |
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 12. Nov. 2010 19:53 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AndreasBo
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ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 12. Nov. 2010 20:04 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AndreasBo
Hallo Andreas. Kann es möglich sein das ihr nach ISO 9000 ff zertifiziert seid? Dann bist du eigentlich verpflichtet die Zitat: Ich würde trotzdem Datum, Name und Rev.-Stand vermerken,
aufzubrignen. Vor allem solltest du die Versionierung (Revison ist eine Tätigkeit, Version ist ein Zustand) nicht unberücksichtigt lassen. Begründung: Zitat: Im Sinne der DIN EN ISO 9000 gilt ein Dokument als gelenkt, wenn sein Werdegang in allen Teilschritten Erstellung – Überprüfung – Genehmigung – Verteilung – Einzug alter Versionen festgelegt und jederzeit nachvollziehbar ist. Auf dieser Definition bauen die Anforderungen sowohl der Zertifizierungs- (DIN EN ISO 9001) als auch der Akkreditierungsnormen (DIN EN ISO 15189, 17025) an eine QM-Dokumentenverwaltung auf und präzisieren sie teilweise.
Gruß ThoMay ------------------ Hast du Fragen? Brauchst du Schaut mal nach im Bereich Alle Foren => Wissenstransfer. oder Konstrukteure Online hier bei CAD.de Richtig fragen - Nettiquette - alte Suchfuntion - Systeminfo - Unities - CAD Freeware - Forenübersicht - 3D Konverter - 3D Modelle - SolidWorks Videos Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
AndreasBo Mitglied TZ & Konstruktion
Beiträge: 861 Registriert: 16.11.2006
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erstellt am: 12. Nov. 2010 20:26 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 12. Nov. 2010 20:33 <-- editieren / zitieren -->
Vielen Dank ThoMay für diesen wichtigen Hinweis!! bezüglich Zertifizierung! Was das Bier angeht: muss nicht heute sein, vielleicht läuft man sich ja mal übern Weg und dann werden wir die Gelegenheit nutzen.
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