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Thema: copyright auf dateistruktur (597 mal gelesen)
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nikkell Mitglied
Beiträge: 4 Registriert: 01.11.2005
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erstellt am: 01. Nov. 2005 10:29 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
hallo, ich arbeite als freiberufler seit einigen jahren für verschiedene auftraggeber und erstelle dabei renderings auf 3ds und auch einfache zeichenarbeiten in 2D auf autocad. dabei habe ich immer versucht zu vermeiden meine resultierenden dwgs herauszugeben. ich kann mich nur an einen auftrag erinnern bei dem ich die dwgs zur dokumentation des bauherrn weitergeben musste. nun hat mein damaliger auftraggeber seit einiger zeit einen zeichner fest angestellt, was ich durch dadurch merkte, dass keine aufträge mehr kamen. nun, wie es halt manchmal kommt, der festangestellte ist in urlaub oder krank, der auftraggeber erinnert sich an mich und fragt an ob ich denn nicht ganz schnell und übers wochenende, sehr dringend, eine zeichnung ändern und er könnte mir auch die dwg schicken. langer rede kurzer sinn. die dwg war "meine". meine layerstruktur, meine layouts, meine blöcke... jetzt meine frage: hat irgendwer erfahrung mit der weitergabe derartiger informationen? im endeffekt habe ich der firma ja unentgeltlich autcad eingerichtet mit informationen die ich mir über jahre aufgebaut habe. es bestand keine spezielle vereinbarung, ich habe nach stunden abgerechnet und meine ergebnisse als pdf oder plt übergeben. inwieweit gilt hier ein gewisses urheberrecht, geistiges eigentum, copyright. ich unterstelle der firma keine arglist, möchte aber gerne genauer informiert sein bevor ich das thema anspreche. vielleicht hatte ja schon jemand ein ähnliches problem oder hat, schlauer als ich, derartiges vorher vereinbart. grüße Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie
Beiträge: 5833 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 01. Nov. 2005 10:54 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für nikkell
Hallo nikkel, ich denke, das ist ein weites Feld. Und ohne die Ausführungen eines Fachmannes (Anwalt, etc.) wird hier jeder das hineininterpretieren, was ihm am meisten behagt. Ich würde es mal so aufteilen: Das Ergebnis gehört dem AG. Er gibt ja schließlich das Geld dafür. Die Grundlagen sind Deine "geistigen Ergüsse". Vielleicht kann man hier als Beispiel die Fotografen heranziehen. Die resultate, die Bilder, kaufst Du ihnen ab. Sie gehören Dir. Aber die Grundlage, die Negative, gehören dem Fotografen. Ebenso die Rechte an den Bildern. Er darf sie zwar nicht ohne Deine Erlaubnis veröffentlichen, aber er hat die Rechte daran. Du kannst dem AG sicherlich verbieten, beliebig viele Kopien Deiner Arbeit anzufertigen, da er Dich ja nur für XX Kopien bezahlt hat. Das geht mit einem Copyright Vermerk. So weit meine Gedanken... Grüße Lutz ------------------ Glück Auf! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Brischke Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD on demand GmbH
Beiträge: 4171 Registriert: 17.05.2001 AutoCAD 20XX, defun-tools
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erstellt am: 01. Nov. 2005 10:57 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für nikkell
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archtools Mitglied
Beiträge: 823 Registriert: 09.10.2004 Entwickler für AutoCAD, BricsCAD u.a., alle Systeme
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erstellt am: 01. Nov. 2005 12:30 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für nikkell
Zitat: Original erstellt von nikkell: hallo, jetzt meine frage: hat irgendwer erfahrung mit der weitergabe derartiger informationen? im endeffekt habe ich der firma ja unentgeltlich autcad eingerichtet mit informationen die ich mir über jahre aufgebaut habe. es bestand keine spezielle vereinbarung, ich habe nach stunden abgerechnet und meine ergebnisse als pdf oder plt übergeben. inwieweit gilt hier ein gewisses urheberrecht, geistiges eigentum, copyright. ich unterstelle der firma keine arglist, möchte aber gerne genauer informiert sein bevor ich das thema anspreche. vielleicht hatte ja schon jemand ein ähnliches problem oder hat, schlauer als ich, derartiges vorher vereinbart. grüße
Die Links von Brischke haben nichts mit Deinem Anliegen zu tun, denn dabei geht es um Urheberrechte an Computerprogrammen. Dateistrukturen fallen prinzipiell nicht unter das UrhG und können nicht geschützt werden. Noch viel weniger gilt das natürlich für Layerstrukturen, Blocknamens-Schemata usw..
Du hast Dich allerdings ein wenig unklar ausgedrückt - ich vermute, die Zeichnung, die Du nun erhalten hast, ist eine von denen, die Du früher schon mal Deinem Kunden gegen Entgelt überlassen hast. Durch das UrhG geschützt ist bei so einer DWG-Datei nicht die Dateistruktur, aber natürlich der Inhalt. Und da ist nun natürlich die Frage, welche Rechte Du deinem Kunden damals eingeräumt hast. Ich vermute mal, Du hast damals gar nichts explizit vereinbart. Also wird man prüfen müssen, mit welchen "gedachten" Willenserklärungen der Lizenzvertrag damals zwischen Dir und Deinem Kunden zustande gekommen ist (jaja, ob Dir das nun bewusst ist oder nicht: Ihr habt einen Lizenzvertrag abgeschlossen). Nach meiner bescheidenen Meinung impliziert das Überlassen einer individuellen DWG wie in Deinem Fall das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht des Lizenznehmers an dieser DWG und außerdem auch das Recht, diese DWG weiter bearbeiten zu dürfen, und sogar das Weiterverbreitungsrecht. Das kann im konkreten Einzelfall aber durchaus mal völlig anders aussehen, z.B. wenn die DWG im Rahmen einer Blockbibliothek übergeben wurde: dann ist weder das Recht auf Veränderung noch das auf Weiterverbreitung implizit enthalten. Du siehst: das Urheberrecht ist ein weites und schwieriges Feld. Ich bin allerdings der Ansicht, dass jemand, der sein Geld mit der Schöpfung von Werken und der Wahrnehmung der daran gekoppelten Urheberrechte verdienen will, sich das dafür einschlägige UrhG ganz besonders gut ansehen sollte, bevor er die ersten Geschäfte macht. Meine Empfehlung: vergiss die Angelegenheit - vermutlich ist Dein Kunde völlig im Recht. Aber befasse Dich ganz dringend mit dem UrhG und überlege Dir, wie Du zukünftig Deine Rechte schützt, indem Du passende Verträge formulierst. Tom Berger Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
charlieBV Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Bauzeichnerin
Beiträge: 9317 Registriert: 28.08.2003
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erstellt am: 01. Nov. 2005 12:38 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für nikkell
Hi, zum eigentlichen Thema weiß ich wenig, aber: ich hatte es so verstanden, dass der AG eine PDF in eine DWG umgewandelt hat und dann Teile (Layernamen, evtl. Blöcke usw.) für sich weiterverwendet hat. Für Pläne, die der AG selbst erstellt hat. Aber zu "Deiner" Layerstruktur. Wenn ich unsere ansehe, da denke ich mir, dass jedes zweite Architekturbüro darauf kommen könnte... A_Wände, A_Bemassung, das ist nichts spezifisches. Angelehnt auch an die Vorgabe vom ADT. Ich denke, da hast du schlechte Karten, wenn die Dinge aus einer "verwandelten" PDF stammen sollten. Elemente nachzeichnen und zu Blöcken machen kann jeder. ------------------ Gruß Yvonne ADT-Help-Site "Die Erinnerung ist das einzige Paradies, woraus wir nicht vertrieben werden können." Jean Paul (1763-1825) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
nikkell Mitglied
Beiträge: 4 Registriert: 01.11.2005
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erstellt am: 01. Nov. 2005 12:55 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
danke für die vielen schnellen antworten. nein, es wurde nicht eine pdf umgewandelt. ich musste meinem auftraggeber vor einiger zeit alle dwgs eines bauvorhaben zur verfügung stellen, damit dieser sie dem bauherrn, seinem auftraggeber für die baudokumentation weitergeben kann. diese dateien enthielten viele blöcke die nicht nur für die überlassenen dwgs spezifisch waren sondern auch anderweitig verwendet werden können. was mich wirklich ärgert ist der umstand dass ich den stiefel den ich in den hintern bekommen habe noch selbst mit einem dicken, schweren hufeisen beschlagen habe. meiner meinung nach war ich zeichnungen schuldig (genau wurde leider nichts vereinbart, ich habe bis auf das angeführte mal jedoch immer nur pdf, plt oder papier geliefert. die daten die dahinter stecken sind meins. aber scheinbar muss ich mich von dem gedanken verabschieden und kann nur mit der konsequenz reagieren nicht mehr für die firma zu arbeiten und eben nicht mehr die jobs machen die "die kapazitätsspitzen kappen". allerdings schlechte zeiten für solchen luxus. eine andere konsequenz ist aber definitiv, dass ich nur noch bis auf den letzten strich explodierte dwg weitergebe. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie
Beiträge: 5833 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 01. Nov. 2005 13:34 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für nikkell
Zitat: Original erstellt von nikkell: ... eine andere konsequenz ist aber definitiv, dass ich nur noch bis auf den letzten strich explodierte dwg weitergebe...
Jetzt kommt es wieder darauf an, was der AG fordert. Forderungen á la: diese Layerstruktur ist einzuhalten, Linien sind ausschließlich als (geschlossene) Polylinien zu zeichnen, Linientyp ist "Aktiviert", etc. sind keine seltenheit. Kommt also immerdarauf an, ob Du von dem AG noch weitere Aufträge haben möchtest. Der Kunde ist König! Grüße Lutz ------------------ Glück Auf! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
nikkell Mitglied
Beiträge: 4 Registriert: 01.11.2005
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erstellt am: 01. Nov. 2005 13:43 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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Langenhorst Mitglied Konstrukteur/Bauzeichner
Beiträge: 307 Registriert: 21.02.2003 CAD-Programme: Autodesk ACA2011 Revit Architecture Suite 2011 Strakon/S 2009
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erstellt am: 02. Nov. 2005 00:12 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für nikkell
Hallo nikell, wie Lutz bereits schrieb, ist das eigentlich eine Angelegenheit, die nur ein Rechtsprofi im Detail beantworten könnte. Ich arbeite auch freiberuflich für verschiedene Firmen und versende aus diversen Gründen die Original-CAD-Dateien, da einige diese weiterbearbeiten oder sogar veröffentlichen (z.B. auf deren Homepage zum Download anbieten) wollen. In diesen Fällen verzichte ich allerdings auf die Rechte. In deinem Fall würde ich es ohnehin so sehen, dass eher dein Auftraggeber die Rechte an den Zeichnungen hat. Du schreibst, dass du auf Stundenbasis abgerechnet hast. Wenn du die fertigen Zeichnungen zum Festpreis erstellt hättest, würde ich die ganze Sache wieder anders sehen. Die Rechte hättest du ohnehin nur auf dein geistiges Eigentum. Wenn du eine Layerstruktur angelegt hast, die etwas besonders beinhaltet und nicht in ähnlicher Form gewöhnlich von anderen so erstellt werden würde, mag es sich ja möglicherweise um dein geistiges Eigentum handeln. Ich glaube aber eher, dass die meisten Zeichnungsinhalte keinem Copyright unterliegen (wie schon von anderen oben erwähnt). Alles in allem kann ich nur empfehlen, auf dein Copyright hinzuweisen, wenn du deine Originaldateien versendest bzw. im Auftragsfall dieses (und die weitere Verwendung deiner Zeichnungen) mit deinem AG abzuklären. Schade dass es nicht möglich ist, einen Selbstzerstörungsmechanismus einzubauen (wie bei "Kobra, übernehmen Sie - diese Nachricht zerstört sich in 5 Sekunden..."). Ich hatte übrigens mal ein anderes Problem mit der Überlassung meiner CAD-Dateien: Ein Auftraggeber wollte mal von mir Schadensersatz für eine angebliche Fehlplanung haben. Es stellte sich heraus, dass jemand dort meine Zeichnung (die ich richtig übersandt hatte) geändert hat und diese (ohne einen neuen Index mit seinem Namen anzugeben) weitergeleitet hat. Und für den Fehler des Mitarbeiters sollte ich dann noch aufkommen. Moralisch gesehen finde ich es allerdings nicht in Ordnung, dass sich jemand an deinen Zeichnungen bereichert - vor allem wenn du die Preise so kalkuliert hast, dass du weitere Aufträge bekommst. Aber so ist das Leben nun mal. Schöne Grüße, Michael ------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
gmk Mitglied Dipl.-Ing.(FH) Vermessung
Beiträge: 667 Registriert: 23.10.2002 Autocad 2004, WS CadCompass, Normica V2000, WinXP Prof., AMD Athlon 64 X2, 2GB, NVIDIA GeForce 7600GS, HP1055CM
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erstellt am: 02. Nov. 2005 11:38 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für nikkell
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Dig15 Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie
Beiträge: 5833 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 02. Nov. 2005 11:43 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für nikkell
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nikkell Mitglied
Beiträge: 4 Registriert: 01.11.2005
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erstellt am: 02. Nov. 2005 17:32 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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