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Autor Thema:  Dongle auf zweitem Rechner verwenden? (456 mal gelesen)
sugizuk
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Beiträge: 229
Registriert: 09.06.2005

erstellt am: 03. Aug. 2005 12:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Ich arbeite mittlerweile mit AutoCAD 2005, welches ich mittels Autodesk übers Internet freigeschaltet habe.
Bis jetzt habe ich immer noch einen Dongle im Rechner, obschon ich das Release 14 seit Jahren nicht mehr benötige.

Nun würde ich diesen Dongle gerne so im Hobby Bereich mit der R14 Version auf einem anderen PC einsetzen. Nun würde mich interessieren, ob das Legal ist, oder ob ich da ein ganz schlimmes Verbrechen begehe, wenn ich zuhause diesem dongle wieder ab und zu zum Leben verhelfe.

Gruss Chris

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Bernhard GSD
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Beiträge: 482
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AutoCAD 2020(Deu); Windows 10 PRO x64(Deu)

erstellt am: 03. Aug. 2005 12:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für sugizuk 10 Unities + Antwort hilfreich

Den Dongle hättest du zurückschicken müssen - Wenn es eine Updatekette war.

Allerdings toleriert Autodesk meineswissens die nichtkommerzielle Nutzung alter Versionen. D.H. Nach Update von 2005 auf 2006 darf die alte Version vom Berechtigen  weiterverwendet werden. Nicht zulässig ist, dass auf dem Weg mehrere Arbeitsplätze ausgestattet werden.

------------------
Gruß aus Wien
Bernhard

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ford.prefect
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erstellt am: 03. Aug. 2005 12:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für sugizuk 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von sugizuk:
Nun würde mich interessieren, ob das Legal ist, oder ob ich da ein ganz schlimmes Verbrechen begehe...

Hallo, ich bin mir nicht sicher, ob Deine Frage vom Unterhaltungswert her nicht eher in den Heißen Eisen anzusiedeln wäre.

------------------
Gruß F.

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sugizuk
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techn. Kaufmann/Konstrukteur


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:::Win XP:::
::Solid Edge 2-D Drafting::
::Alibre Xpress.::

erstellt am: 03. Aug. 2005 12:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Das Verbrechen habe ich noch nicht begangen. Die Updates wurden bei offiziellen Autodesk händlern gekauft, inkl. Schulung, von einer Rückgabe des Dongles wurde nie gesprochen. Aber es kann doch nicht sein, dass ich für nichtkommerzielle Anwendungen, zuhause mein eigenes CAD kaufen muss, wo ich doch schon in der Firma den ganzen Tag damit arbeite...

Mit meiner Frage habe ich wohl eine Grauzone betreten, aber da ich
grundsätzlich ein ehrlicher Mensch bin, liebe ich auch ehrliche Antworten.

Gruss Chris

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Dig15
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erstellt am: 03. Aug. 2005 13:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für sugizuk 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo,

da Du ein ehrlicher Nutzer bist, lies Dir mal die Lizenzvereinbarung durch. Unter Umständen kannst Du Dir die aktuelle Version sogar legal auf Deinem privaten Rechner installieren. Es gab hier vor kurzem schon mal so eine Diskussion. Für mich waren das recht interessante Ergebnisse.

Grüße Lutz

------------------
Glück Auf!

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ford.prefect
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Architekt


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erstellt am: 03. Aug. 2005 17:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für sugizuk 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Sugizuk,
Deine Ehrlichkeit adelt Dich, also entschuldige bitte meine Aufmüpfigkeit. Von uns wurden die alten Dongle von AutoDesk nach einer ganzen Weile schriftlich zurückgefordert. Es gibt hier in den Foren auch Leute, die AutoCAD vertreiben und sicher unverbindlicher antworten als vielleicht AutoDesk selbst.

------------------
Gruß F.

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sugizuk
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techn. Kaufmann/Konstrukteur


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Beiträge: 229
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::Alibre Xpress.::

erstellt am: 04. Aug. 2005 08:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo
Ich habe die Lizenzvereinbarungen gelesen. Hier der Text:

+++2.2.1 Einzelversion (Individualversion).  Falls Autodesk die Software als “Einzelversion” oder “Individualversion” bezeichnet oder falls die Benutzer-Dokumentation die Software nicht mit einer der in Ziffern 2.2.2 bis 2.2.6 festgelegten Versionsbezeichnungen kennzeichnet, dürfen Sie eine (1) Kopie der Software auf einem (1) Einzelcomputer instal-lieren und aufrufen, wobei der Einzelcomputer nicht auf eine Weise mit einem Netzwerk verbunden sein darf, die mehr als einem (1) Nutzer gestattet, die Software aufzurufen, hochzuladen, zu betreiben, anzuschauen oder anderweitig eine Kopie der Software herzu-stellen oder zu benutzen. Sie dürfen die Software nicht installieren oder aufrufen, außer auf einem Computer gleichzeitig+++

Somit ist alles klar, nur möchte ich nicht die aktuelle Version (2005) zuhause installieren, sondern eine ältere (R14), da ich hauptsächlich ab und zu eine Zeichnung anschauen möchte und vor allem die Möglichkeit habe, einmal etwas aufzuzeichnen. Nur sollten die alten Versionen nach 120 Tagen vernichtet werden, inkl. dazugehörenden Dokumentationen. Von daher gibt es theoretisch gar keine älteren Version die man auf einem zweitrechner installieren kann. Solche Lizenzvereinbarungen sind für mich nur schwer verständlich, werden aber schon ihre Berechtigung haben.

Besten Dank für die Beiträge

Gruss Chris

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Ex-Mitglied

erstellt am: 04. Aug. 2005 09:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wir haben dieses Problem auch. Wir haben eine ACad-Version mit eigenentwickelter Applikation im Einsatz und passen aber bereits unter der nächsten Version an und arbeiten im Testbetrieb damit.

Die Aussage unseres Lieferanten: Sie haben ACAD xxxx gekauft und ein Update yyyy erworben. Mit dem Update verlieren sie nicht die Nutzungsrechte an der Ursprungsversion. Dies gilt allerdings nur wenn beide Versionen beim Erwerber sind.

Wenn ich die Altversion zu Hause für meine beruflichen Zwecke nutze, z.B. zu Lern-/Weiterbildungszwecken, sollte dies aktzeptabel sein. Wenn ich diese aber gewerblich nutze, z.B. um Heimarbeit zu machen, ist dies sicherlich ein Verstoß gegen das Nutzungsrecht.

Gruß Frederik

Dig15
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 5833
Registriert: 27.02.2003

DWG TrueView 2014

erstellt am: 04. Aug. 2005 10:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für sugizuk 10 Unities + Antwort hilfreich

@Chris: Bei mir steht zusätzlich noch drin:

Zusätzliche Installation: Ausgenommen es handelt sich um eine Schul-, Studenten- oder Evaluierungsversion sind Sie berechtigt, eine zweite Kopie der Software auf der Festplatte eines zweiten Rechners, den Sie besitzen oder dessen Benutzung Sie kontrollieren, anzufertigen, vorausgesetzt, dass (1) die Originalkopie und die zweite Kopie nur von derselben Person genutzt werden, (2) die zweite Kopie (i), sofern es sich um eine Netzwerkversion handelt, nur auf einem redundanten Server genutzt wird, der die Nutzung der Software nur ermöglicht, wenn der primäre Server, auf dem die Software installiert ist, nicht betrieben werden kann oder (ii) auf einem Notebook-Computer, Heim-Computer oder einem anderen Rechner ohne Serverfunktion außerhalb Ihres gewohnten Arbeitsplatzes zum Zweck der Ausübung Ihrer Arbeit bei Abwesenheit von Ihrem gewohnten Arbeitsplatz installiert und verwendet wird, (3) immer nur eine Softwarekopie genutzt wird, (4) die zweite Kopie der Software ausschließlich mit dem mit der Software mitgelieferten Kopierschutz (falls vorhanden) verwendet wird und (5) die Software nicht als Schul- oder Studentenversion lizenziert und/oder gekennzeichnet ist.

Grüße Lutz

------------------
Glück Auf!

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