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Autor Thema:  Inventor Schülerlizenz - wer darf, wer nicht? (5448 mal gelesen)
SKYSURFER
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erstellt am: 27. Jun. 2006 18:26    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo,

wir arbeiten bei uns im Betrieb teilweise mit IV 11, einen Großteil aber noch immer mit AutoCAD. Nun möchte ich nachdem ich einen Kurs auf AIS11 mitgemacht habe mich noch etwas tiefer in das Programm einarbeiten. Hierzu würde ich gerne eine Schülerlizenz verwenden. Ich habe hierzu mal unseren Fachhändler angesprochen wie das so alles ist, und wer die überhaupt benutzen darf. Daraufhin habe ich die Antwort bekommen, dass ich dies NICHT darf weil ich nur einen 6-Tageskurs besucht habe. Kurse die 1/2 Jahr gehen, da dürfen dann die Teilnehmer soeine Lizenz kaufen.
Nun habe ich einwenig gegooglt und das gefunden: http://www.educheck.de/shop/shop110671-h535.htm
So wie es dort unter Für beschrieben ist, darf jeder diese Lizenz kaufen, der eben eine IV Kurs besucht hat.

Nun wer kennt sich denn da nun besser aus? Mein Fachhändler, die bei educheck.de oder doch ihr?


Christian

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Lucky Cad
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...Malen nach Zahlen...


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erstellt am: 27. Jun. 2006 18:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SKYSURFER 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Christian,
meiner Meinung nach steht nicht genau beschrieben, ob der Kurs mindestens ein halbes Jahr dauern muss. Es sollte aber schon ein Vollzeitkurs sein.
Bei einer Schulungsdauer von 6 Tagen hätte ich jedoch ein Problem damit, dieses als Vollzeit anzusehen.
Folgende Gedanken kommen mir jedoch zu Deiner Frage:

Zu Probier- und Testzwecken darf man INV11 installieren, sollte dann 30 Tage fehlerfrei laufen.
Wenn Du jedoch vorhast, mit Deiner (Schüler- oder Vollversion zum Testen)-lizenz für die Arbeit Teile zu erstellen und somit die Version kommerziell nutzen möchtest, so ist dringend davon abzuraten.
1. es ist nicht gestattet
2. Sobald Du auch nur ein Teil, das mit einer Schülerlizenz erstellt hast, später in eine andere Baugruppe einbaust, bekommen alle darin befindlichen Bauteile ebenfalls den Schülerstatus. Dieses wiederum hat dann zur Folge, dass auf späteren Ausdrucken überall als Wasserzeichen etwas in der Art wie "Schüler bla bla bla" steht.

Gesehen hab isch es selber noch nicht, meine aber hiervon hier im Forum gelesen zu haben.

3. Prüfe doch lieber, ob Du nicht eine in der Firma vorhandene Lizenz auch zuhause installieren darfst. So hab ich es auch gemacht, es ist gestattet, wenn sichergestellt ist, dass nicht auf beide Lizenzen gleichzeitig zugegriffen wird.

Hoffe, etwas geholfen zu haben. 

Gruß
Stefan

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thomas109
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.

erstellt am: 27. Jun. 2006 19:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SKYSURFER 10 Unities + Antwort hilfreich

Hi Christian!
Beides ist falsch  .

Für eine "Schülerlizenz" (lt. EULA Studenten-Version) braucht man keinen Kurs (der Händler will nur Kohle erzwingen und educheck irgendwie auch), sondern man muß Schüler/Student sein, dieses nachweisen (z.B. mit Inskriptionsbestätigung), und darf dann diese Version für die Ausbildung verwenden. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig.

Zitat:
... und zwar nur für Lernzwecke und für keine anderen Zwecke...

Wenn im Betrieb Inventor verwendet wird, dann kannst Du den Punkt "zusätzliche Installation" in Anspruch nehmen und lt. Pkt. 3.1.2. der EULA zuhause installieren.

------------------
lg   
Tom

...so geht mein Boot manchmal unter...

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freierfall
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erstellt am: 27. Jun. 2006 20:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SKYSURFER 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo,

wie Thomas es schreibt, du brauchst keinen Kurs. Hier steht wer und wann eine Schülerlizenz kaufen darf.
http://www.autodesk.de/adsk/servlet/item?siteID=403786&id=3180094

Der Punkt der mich selber stört, es ist auf 2 Jahre begrenzt. Bei anderen gibt es keine zeitliche Begrenzung.

herzlich

Sascha

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SKYSURFER
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Maschinenbautechniker


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Vielen Dank euch,

nun kann ich meine AutoDeskhändeler mal unter Druck setzen. Das wird  morgen bestimmt lustig. 


Christian

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Michael Puschner
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erstellt am: 27. Jun. 2006 22:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SKYSURFER 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von Lucky Cad:
... bekommen alle darin befindlichen Bauteile ebenfalls den Schülerstatus. ...

Ganz so schlimm ist es nun dann doch wieder nicht. Das wäre ja Sabotage. 

Nur solange das Studententeil in der Baugruppe ist, werden auch die Baugruppen IDWs mit dem Wasserzeichen ausgedruckt. Elemeniert man das Studenteil wieder, ist alles wie vorher. Siehe auch hier

------------------
Michael Puschner
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Michael Puschner
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erstellt am: 27. Jun. 2006 22:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für SKYSURFER 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von freierfall:
... Der Punkt der mich selber stört, es ist auf 2 Jahre begrenzt. ...

Nun ja, wenn man nach zwei Jahren die Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat, kann man auf Antrag (erneuter Nachweis der Berechtigung) die Lizenz auf weitere zwei Jahre verlängert bekommen. Und wer will dann wohl noch mit einer vier Jahre alten IV-Version weiter lernen?

Man kann ja jede Woche 50 Cent in den Sparstrumpf stecken, denn dafür bekommt man nach vier Jahren eine neue Version (falls sich an den Preisen nichts ändert). 

------------------
Michael Puschner
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