Autor
|
Thema: DIN EN 1090 Stahlbau (10000 mal gelesen)
|
Guido E. Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 116 Registriert: 18.09.2007 SW2014/5 Premium Win7/64 HP Z220/i7-3770 8GB; AMD FirePro V4900
|
erstellt am: 26. Sep. 2013 15:16 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo, wir bauen ab und zu Stahlgestelle/Wartungsbühnen für unsere Maschinen. Meistens 1-2 Geschosse, um schwingende/vibrierende Maschinen (bis ca 2t) aufzustellen, und die entsprechenden Zugänge zur Bedienung und Wartung zu schaffen. Fallen wir in die DIN EN 1090? Ich finde bisher nichts konkretes hierzu! Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben!? Gruß Guido Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 26. Sep. 2013 17:34 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Fallen wir in die DIN EN 1090?
Das sollte eigentlich derjenige wissen und beachten, der für diese Bauten den Tragfähigkeitsnachweis erstellt. So aus dem Stegreif : ja, aber ich kenne nicht alle neuen Normen und den Stand der techn. Diskussion zum EC 3. Ich weiß nur, dass es eine Übergangsfrist bis Mitte nächsten Jahres gibt. Dann wird es, auch für kleine Metallbauer, verbindlich. Und: nach was habt ihr bisher gearbeitet? Warte mal ab, vielleicht meldet sich noch jemand, der im Stahlbau mehr Ahnung hat. [Diese Nachricht wurde von radloser am 26. Sep. 2013 editiert.] [Diese Nachricht wurde von radloser am 26. Sep. 2013 editiert.] |
ThoMay Moderator Konstrukteur
       

 Beiträge: 5239 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
|
erstellt am: 26. Sep. 2013 19:47 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Guido E.
|
Guido E. Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 116 Registriert: 18.09.2007 SW2014/5 Premium Win7/64 HP Z220/i7-3770 8GB; AMD FirePro V4900
|
erstellt am: 27. Sep. 2013 08:33 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Zitat: Original erstellt von ThoMay: Hallo und einen guten Start in den Tag Guido.Falls nicht schon bekann mehr Information hier. Gruß ThoMay
Danke! aber das hatte ich schon gelesen. Ich hatte aber noch ein fünkchen Hoffnung, dass wir uns nicht nach DIN EN 1090 zertifizieren müssen. Vermutlich ist es das sicherste sich bei der IHK zu erkundigen. Aber tendentionell denke ich, dass wir mit den Gestellen unter die Kategorie EXC 1 evtl. sogar unter EXC 2 fallen. Gruß Guido Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Eberhardt Helmut Mitglied Cad-Zeichner
 
 Beiträge: 190 Registriert: 26.01.2005
|
erstellt am: 07. Nov. 2013 13:25 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Guido E.
In welche EXC-Klasse ihr damit fällt, steht in der ONR 21090. Es geht hiebei um die Schadensfolgeklassen CC1 bis CC3. Extrem ausgedrückt: Wieviele Menschen könnten beim Einsturz von so einem Tragwerk zu Tode kommen? Wenn keine EXC-Klasse zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart wird gilt automatisch EXC2. Die EN 1090 gilt ja für das in Verkehr bringen von Tragwerken. Bei euch geht es anscheinend um Anbauten an Produktionsanlagen. Vergebt doch die Ausführung an zertifizierte Betriebe, der ja auch die Bemessung (Statik) übernehmen muss. ------------------ lg Helmut Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Guido E. Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 116 Registriert: 18.09.2007 SW2014/5 Premium Win7/64 HP Z220/i7-3770 8GB; AMD FirePro V4900
|
erstellt am: 07. Nov. 2013 14:05 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Danke Helmut, mein Problem ist, dass ich nicht weiss, ob unsere Stahlgestelle überhaupt als Tragwerke gelten!? Es sind Maschinengestelle mit Wartungsbühnen, die in einer Fabrikhalle aufgestellt werden. Hat eigentlich nichts mit "Bauen" zu tun. Im Normalfall halten sich höchstens 1 oder 2 Personen kurzzeitig zur Kontrolle oder zum Service darauf auf. Gruß Guido Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ing. Gollum Mitglied Sondermaschinenbau
   
 Beiträge: 1064 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
|
erstellt am: 08. Nov. 2013 15:47 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Guido E.
Hoi, Es ist immobil, fest mit dem Gebäude verbunden, hat Treppen, Geländer, es stehen schwere Sachen drauf, wird dynamisch belastet und in der MRL bekommst es als Teil der Maschine auch nicht unter... IMHO schon ziemlich Tragwerkig und auch im Bereich der noch aktuell gültigen 18800. Wenn du eine fachkundige Anwort bekommst, würde ich mich freuen, wenn du diese mit uns teilst. Grüße, Gollum
------------------
 'Wir leben in Zeiten epochaler Veränderungen.' - Angela Merkel, 2011 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Moderator Konstrukteur
       

 Beiträge: 5239 Registriert: 15.04.2007
|
erstellt am: 08. Nov. 2013 18:03 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Guido E.
|
Eberhardt Helmut Mitglied Cad-Zeichner
 
 Beiträge: 190 Registriert: 26.01.2005 Windows 10 Pro; Autodesk Inventor Professional 2018 Intel(R) Core(TM)i7-3770 CPU@3.40GHz Nvidia Geforce GTX 1060 3GB
|
erstellt am: 09. Nov. 2013 07:35 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Guido E.
Hallo, zusammen! Ich sehe dies genauso wie die beiden Vorredner ThoMay und Ing. Gollum. Jedoch könnte ich mir auch vorstellen nach Anbau an die Anlage eine Risikoanalyse für die Gesamtanlage zu erstellen und danach eine erneute CE-Kennzeichnung mit Dokumentation durch zuführen. Habe die Fragestellung auch an unsere Zertifizierungsstelle gesendet, da dies auch für unsere Produktion bzw. Partnerbetriebe durchaus interessant ist. ------------------ lg Helmut Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 09. Nov. 2013 09:05 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Jedoch könnte ich mir auch vorstellen nach Anbau an die Anlage eine Risikoanalyse für die Gesamtanlage zu erstellen
Die Bühnen und Treppen sind Bestandteil der Anlage und werden, wenn ich es richtig interpretiere, auch gemeinsam in Verkehr gebracht. Dann ist auch nur eine Risikobeurteilung für die Gesamtanlage durchzuführen. Zitat: und danach eine erneute CE-Kennzeichnung mit Dokumentation durch zuführen.
Folglich muss der Hersteller nur eine CE-Kennzeichnung für die Gesamtanlage anbringen. Das Typenschild neben oder mit der CE-Kennzeichnung gilt dann für diese. Auch die Konformitätserklärung gilt für das Ganze und ist entsprechend umfangreicher. Würde die Stahlkonstruktion fremd beschafft bei einem Zulieferer muss dieser seinen Lieferanteil CE-kennzeichnen und mit einer Leistungsbestätigung für seinen Lieferanteil ausliefern. Eine neue Risikobeurteilung und neue CE-Zertifizierung (also eine zusätzliche Konf.-Erklärung) ist dann notwendig, wenn eine bestehende Maschinenanlage mit solchen Bühnen und Treppe nachgerüstet wird. Die (höchst wahrscheinlich schon vorhandene) CE-Kennzeichnung bleibt (macht ja auch keinen Sinn, ein CE-Zeichen zu entfernen und ein neues anzukleben), lediglich die Konf.-Erkl. wird erweitert und neu ausgestellt. Die Ausführung (Bemessung, Konstruktion, Fertigung und Montage) der tragenden Stahlbaukomponenten (Treppen und Bühnen sind dies auf jeden Fall) waren bisher durch DIN 18800 reglementiert. Nach Ablauf der Übergangsfrist wird dann nach DIN EN 1090, EC3 verfahren (Materialnachweis, Schweißen, usw.nach der relevanten EXC-Einstufung) und nach der neuen Norm dokumentiert. Nach Ansicht einiger Normen- und CE-Experten (nicht auf der Erstellerseite, sondern bei denjenigen, die sie umsetzen müssen) ist die DIN EN 1090, zumindest in einigen Bereichen, sehr .... lückenhaft, praxisfremd und unausgegoren. Wobei man bemerken muss, dass von den daran beteiligten Personen, Unternehmen und Institutionen lange "gebastelt" wurde und auch im Vorfeld kaum Widerstand von den Zwangsanwendern spürbar wurde.
[Diese Nachricht wurde von radloser am 09. Nov. 2013 editiert.] |
Eberhardt Helmut Mitglied Cad-Zeichner
 
 Beiträge: 190 Registriert: 26.01.2005 Windows 10 Pro; Autodesk Inventor Professional 2018 Intel(R) Core(TM)i7-3770 CPU@3.40GHz Nvidia Geforce GTX 1060 3GB
|
erstellt am: 09. Nov. 2013 11:51 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Guido E.
|
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 09. Nov. 2013 12:34 <-- editieren / zitieren -->
Hi Helmut Genau wissen wir es ja auch nicht. Es ist auch schwierig, zu beurteilen, wenn man die Gesamtlage nicht bis ins Detail kennt. Warten wir mal allgemein ab, bis es die ersten Grundsatzurteile gibt. DIN EN 1090: Beispiel für das Chaos durch die Regulierungswut der EG-Gremien.
|
ThoMay Moderator Konstrukteur
       

 Beiträge: 5239 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
|
erstellt am: 09. Nov. 2013 20:29 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Guido E.
Hallo Helmut Zitat: Ich bin jedoch von einem späteren Anbau ausgegangen
Das heist: Eure Maschine (Anlage) ist schon irgenwo in Betrieb? Wenn Ja, dann ist der Betreiber für die Anlage (Maschine) und deren Sicherheit verantwortlich. Ihr baut jetz eine neue Bühne ein. Das heist Ihr bringt diese als Hersteller (auch wenn ihr die fremdfertigen laßt) erstmalig in Verkehr. => Ihr seid verantwortlich für die Konformität und Sicherheit der Bühne und nur Dieser. Ganz klar (man möge mir da widersprechen) Hersteller => der Maschine (Anlage) bringt die erstmalig in Verkehr. Das heist, Ihr baut Eure Anlage bei Kunden auf. Sobald dieser die Anlage abgenommen hat und alles ist bezahlt, dann ist der Kunde (Betreiber) verantwortlich für die Sicherheit der Maschine. Wenn nun etwas an der Anlage kaputt geht => Produkthaftung. Wenn jetzt etwas an der Anlage passiert UND ein meldepflichtiger Unfall passiert => Produkthaftung UND Kontrolle der Dokumentaion des Herstellers auf Konformität. Hier muß dann auf Verlangen der Gerichtsbarkeit di RisKo vorgelegt werden. Und die Kontrollöre sind meist Juristen und keine Techniker. Gaaaaaaaaaaaz schlecht für Euch. Gruß ThoMay ------------------ Hast du Fragen? Brauchst du  Schaut mal nach im Bereich Alle Foren => Wissenstransfer. oder Konstrukteure Online hier bei CAD.de Richtig fragen - Nettiquette - Konstruktionshilfen - Systeminfo - Unities - CAD Freeware - Forenübersicht - 3D Modelle - SolidWorks Videos Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 09. Nov. 2013 22:42 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Ihr seid verantwortlich für die Konformität und Sicherheit der Bühne und nur Dieser.
Das sehe ich nicht ganz so. Denn alle Änderungen an einer Maschinen-Anlage, die zum einen eine wesentliche Veränderung oder/und zum anderen neue und/andere Gefährdungen bzw. Risiken darstellen, müssen mit einer neuen Risikobeurteilung für die Gesamtanlage behandelt werden. Das hat derjenige auszuführen, der den Umbau veranlasst hat. Neu hinzugekommene Risiken können sein: geänderte Durchgangsbreiten von Flucht-/Ausweichwegen, herabfallende Teile, vorhandene Warnschilder werden verdeckt, Bediener werden gasen, Dämpfen, Rauchen, Hitze ausgesetzt, wenn sie auf der Bühne stehen, usw. Da wird der Betreiber zum Hersteller, wenn er in Eigenregie umbaut. Denn in einer guten Betriebsanleitung steht: alle Umbauten, Erweiterungen und... sind stets mit dem Hersteller abzustimmen. Der (externe) Hersteller der Bühnen zertifiziert nach DIN EN 1090 seinen Lieferanteil und bringt eine CE-Kennzeichnung an. Montiert der Stahlbaufertiger auch gleichzeitig vor Ort die Bühnen an der schon bestehenden, schon zertifizierten Anlage, wäre er gut beraten gewesen, gemeinsam mit dem Maschinenbauer und dem Betreiber fest zu legen, wer nun die Gesamtrisikobeurteilung ausführt (die alte Ribeu für den Umfang der Maschine bleibt nach wie vor gültig für Risiken und Gefährdungen, die ohne den Stahlbaunachrüstung eh schon vorhanden wären). Die CE-Kennzeichnung für tragende Teile zielt auch weniger auf Gefährdungen durch diese Teile, sondern eher auf die Ausführung. (ist schon spät, also das muss ich nochmal nachschauen). Deshalb: vor geplanten Umbauten jemanden mit knoffhoff hinzuziehen. Dann klappts auch mit dem Nachbarn. Allerdings: die Frage von Guido E. bezieht sich nicht auf eine Nachrüstung.
|
Eberhardt Helmut Mitglied Cad-Zeichner
 
 Beiträge: 190 Registriert: 26.01.2005 Windows 10 Pro; Autodesk Inventor Professional 2018 Intel(R) Core(TM)i7-3770 CPU@3.40GHz Nvidia Geforce GTX 1060 3GB
|
erstellt am: 11. Nov. 2013 08:31 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Guido E.
Hallo zusammen! So eine lebhafte Diskussion über die EN 1090 suche ich eigentlich schon lange. Ein eigenes Forum über die EN 1090 habe ich noch nicht gefunden. Höchstwahrscheinlich erst nach 01.07.2014, wenn dann womöglich Feuer am Dach ist. Wenn ich mir unseren Beitrag so ansehe gehen die Meinungen und Auffassungen etwas auseinander und jeder hat in gewisser Weise recht?! ------------------ lg Helmut Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 11. Nov. 2013 09:02 <-- editieren / zitieren -->
Malzeit Zitat: Wenn ich mir unseren Beitrag so ansehe gehen die Meinungen und Auffassungen etwas auseinander und jeder hat in gewisser Weise recht?!
...etwas auseinander ist absolut zutreffend. Das ist aber nicht ungewöhnlich, denn gerade die DIN EN 1090 ist derart lückenhaft und mit Interpretationsspielraum erstellt, höchst wahrscheinlich von einem Gremium, das auf Grund des Fachkräftemangels aus berufsfremden Leuten zusammengewürfelt wurde. Feuer unterm Dach...dann ist aber der Sinn der EG-Richtlinien und Sicherheitsnormen nicht erfüllt: die Prävention. Wobei die DIN EN 1090 in erster Linie die Ausführung von tragenden Stahlbauteilen normiert, sowie die (Qualitäts-) Dokumentation. Der Knackpunkt: der kleine Handwerksbetrieb, der für EFH Innentreppen und Handläufe macht, kann kaum diese Anforderungen erfüllen. Und jetzt kommt der Punkt, wo ich sagte: lückenhaft. In den Kommentaren zur EN 1090 werden Ausnahmeregelungen beschrieben, aber die Formulierungen mit: "kann", "könnte", "möglich" ist zu schwammig.
|
Ing. Gollum Mitglied Sondermaschinenbau
   
 Beiträge: 1064 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
|
erstellt am: 11. Nov. 2013 12:13 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Guido E.
Hallo, So wie ich das bisher beurteilen kann, gibt doch im Grunde nur zwei Möglichkeiten: a) Das ganze Gerummel unter dem Hut der Maschinenrichtlinie b) Maschinen unter MRL, Stahlbau unter EU-BauPVo Problem bei a) - Zum einen müsste geprüft werden, ob das überhaupt geht und selbst wenn; Die DIN 18800-7 läuft aus, man müsste sich daher alles was nicht von der EN ISO 14122 erfasst wird, selbst zurechtwurschteln.
Allein die mit Sicherheit regelmäßigen Diskussionen mit den Kunden und Behördenvertretern, weil man vom üblichen Vorgehen abweicht, lassen mir diese Variante äußerst unatraktiv erscheinen. Wenn überhaupt ist das also höchstens eine Variante für Hersteller, die solche Tragwerke bisher 'einfach so' in die Welt gesetzt haben - Also nicht nach 18800-7 bemessen und die mangels qualifizierter Schweißer und Aufsichtspersonen nur mit erheblichem Aufwand an eine Zertifizierung kommen. Problem bei b) - Die Zertifizierung. Für Betriebe die bisher schon nach DIN 18800-7 arbeiten, wirklich keine Herausvorderung. Grüße, Gollum ------------------
 'Wir leben in Zeiten epochaler Veränderungen.' - Angela Merkel, 2011 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Guido E. Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 116 Registriert: 18.09.2007 SW2014/5 Premium Win7/64 HP Z220/i7-3770 8GB; AMD FirePro V4900
|
erstellt am: 11. Nov. 2013 13:17 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo an Alle, vielen Dank erst mal für die interessanten Gesichtspunkte und Diskussionen. Wir werden erst mal den nächsten Stahlbau von einem zertifizierten Betrieb zukaufen. Dazu werde ich mich aber nochmal genauer mit der DIN 1090 und der Zertifizierung auseinandersetzen. Wir haben (die paar) Stahlbauten bisher in SW auf Tragfähigkeit usw. geprüft, aber das dürfte, so wie bisher geschehen, nicht ganz der DIN entsprechen (Dokumentation; ...). Würde mich aber trotzdem freuen, wenn hier weiterhin über die DIN EN 1090 diskutiert werden würde ;-) Grüße Guido Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Moderator Konstrukteur
       

 Beiträge: 5239 Registriert: 15.04.2007
|
erstellt am: 11. Nov. 2013 17:49 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Guido E.
|
Guido E. Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 116 Registriert: 18.09.2007 SW2014/5 Premium Win7/64 HP Z220/i7-3770 8GB; AMD FirePro V4900
|
erstellt am: 12. Nov. 2013 07:22 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Guten Morgen ThoMay, nein, wir sind eigentlich ein Maschinenbaubetrieb, und haben nur ab und zu ein passendes Gestell/Stahlbau für unsere Maschinen mit geliefert (wie schon seit Jahrzehnten!). In mageren Zeiten haben wir auch schon mal ein Treppengeländer gefertigt. Danke für das Dokument. Ich werd es durchgehen und mal unseren Stand damit überprüfen. Schönen Tag noch Guido Zitat: Original erstellt von ThoMay: Hallo Guido.Du schreibst: Also seid ihr kein Stahlbaubetrieb??
Hier ein ein interssantes Dokument, welches dir bei der Auseinandersetzung mit der EN 1090 vielleicht etwas hilft.
[Diese Nachricht wurde von Guido E. am 12. Nov. 2013 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 01. Feb. 2014 08:12 <-- editieren / zitieren -->
Moin Guido am 11.11. : Zitat: Würde mich aber trotzdem freuen, wenn hier weiterhin über die DIN EN 1090 diskutiert werden würde ;-)
Ich auch, denn die Forderungen der Besteller werden, teils aus Unkenntnis der Richtlinien, Normen und Verordnungen, teils auch aus Übereifer, immer mehr ausufern. So wird derzeit diskutiert: ein Untergestell unter einer leichten Montagepresse (Handarbeitsplatz) in geschweißter Ausführung aus Stahl muss (nach Meinung des Bestellers) nach EN1090 abgehandelt werden, wobei für ein vergleichbares, geschraubtes aus dem Alu-Profil-Systembaukasten diese Norm nicht gilt. Nun, Gollächn, wer hat weitere Erkenntnisse und möchte sie mit uns teilen? |
Boris-a Mitglied Produktentwicklung
 
 Beiträge: 281 Registriert: 16.02.2011 Intel(R) Xeon(R) CPU X5677 @ 3.47GHz NVIDIA Quadro 4000 24,0 GB RAM<P>WIN7 Pro 64 Bit Ansys WB 14 Autodesk Simulation Mechanical 2013 R-Stab 7 AutoCAD 2012 Inventor 2012
|
erstellt am: 03. Feb. 2014 10:44 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Guido E.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Für Alu gilt der EC 9 (DIN EN 1999...). Hier wird auch auf die 1090 verwiesen. Gruß Boris ------------------ Dem Ingenieur ist nichts zu schwere - Er lacht und spricht: "Wenn dieses nicht, so geht doch das! Er überbrückt die Flüsse und die Meere, Die Berge unverfroren zu durchbohren ist ihm Spass. Er thürmt die Bogen in die Luft, Er wühlt als Maulwurf in der Gruft, Kein Hinderniss ist ihm zu gross - Er geht drauf los! ... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 05. Feb. 2014 00:30 <-- editieren / zitieren -->
Malzeit Zitat: Da wäre ich mir nicht so sicher. Für Alu gilt der EC 9
Ja, das stimmt allerdings. Aber auch nur für "Tragwerke", also wenn das Teil unter den Oberbegriff der BauprodukteVerordnung fällt. Sicherlich wird ein geschraubter Arbeitstisch mit vier Beinen, aus Alusystemprofilen zusammengeschraubt, nicht darunter fallen. Das Thema bleibt heiß, wir müssen mal weiterhin schauen, was das www hergibt und dann die richtigen Schlüsse ziehen. |
ThoMay Moderator Konstrukteur
       

 Beiträge: 5239 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
|
erstellt am: 11. Feb. 2014 19:35 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Guido E.
|
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 11. Feb. 2014 20:57 <-- editieren / zitieren -->
Malzeit Die DIN EN 1090 ist nicht in allen Punkten eindeutig formuliert. Der Geltungsbereich bezieht sich auf Tragwerke, aber ob auch ein Maschinentisch aus Vierkantrohr, 1x1,5 Meter, geschweißt, darunter fällt, ist nicht explizit formuliert. Es gibt zu viele "könnte" "würde" "müßte" im Text. Sicherheitshalber würde man ja sowas nach EN 1090 fertigen, aber ist man als Maschinenbauer nicht nach 1090 zertifiziert, was dann??? Die Grenzen des Geltungsbereiches ist einfach zu schwammig definiert. Grusz |
Ing. Gollum Mitglied Sondermaschinenbau
   
 Beiträge: 1064 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
|
erstellt am: 12. Feb. 2014 08:00 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Guido E.
Hi, Unsere Maschinentische sind sogar wesentlich größer und werden tlw. sogar dauerhaft mit dem Boden verbunden. So lang diese keine permantenten Arbeitsplätze mit Aufstiegen und Bühnen besitzen, erfassen wir diese als Teil der Maschine innerhalb der MRL behandelt. Sind Bühnen, Aufstiege, etc. dran, trennen wir diese mechanisch komplett von der Maschine und behandeln sie als separate Tragwerke unter der 18500 bzw. demnächst 1090 und lassen sie von einem entsprechend in Auslegung und Fertigung zertifiziertem Betrieb fertigen. Und wenn, wie im Eingangsfall, keine mechanische Trennung von Maschinetisch und Tragwerk möglich ist, so werden die Maschinen jede einzeln nach MRL, die Gesamtheit der Maschinen nach MRL und das Tragwerk nach 1090 betrachtet... Das gibt dann nicht nur jede Menge Papier, sondern auch jede Menge CE-Zeichen auf der Anlage. Das ist jetzt auch schon ein paar mal so durchgegangen. Blöd nur: Bisher wollte oder konnte mir keine Person und kein Stück Papier klar belegen, dass das so wirklich korrekt ist. Und allein die Tatsache, dass noch kein Auditor oder Prüfer dieses Vorgehen bemängelt hat, bedeutet erfahrunggemäß überhaupt nichts... Mal sehen was noch so passiert. ------------------
Seid ihr auch total fertig und versteht die Welt nicht mehr? Teilt euren Schmerz in meinem Gästebuch. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 12. Feb. 2014 08:17 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Und allein die Tatsache, dass noch kein Auditor oder Prüfer dieses Vorgehen bemängelt hat, bedeutet erfahrunggemäß überhaupt nichts...Mal sehen was noch so passiert.
Genau das ist der Punkt. |
ThoMay Moderator Konstrukteur
       

 Beiträge: 5239 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
|
erstellt am: 14. Mrz. 2014 05:24 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Guido E.
|
ThoMay Moderator Konstrukteur
       

 Beiträge: 5239 Registriert: 15.04.2007
|
erstellt am: 01. Okt. 2015 19:28 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Guido E.
|
Guido E. Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 116 Registriert: 18.09.2007 SW2014/5 Premium Win7/64 HP Z220/i7-3770 8GB; AMD FirePro V4900
|
erstellt am: 02. Okt. 2015 07:23 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo ThoMay, soweit ich es inzwischen mitbekommen habe, ist das möglich/richtig und somit ein gangbarer Weg! Letztendlich ist der Fertiger derjenige der den Rahmen in Verkehr bringt. Gruß Guido
Zitat: Original erstellt von ThoMay: Hallo Leute.Wir lassen einen Rahmen mit Dach und Seitenwänden fertigen. (9m x 3,2m x 3m). In den Rahemn stellen wir Brenner, Förderschnecken, etc auf. Der Rahemen ist begehbar. Die Statik des Rahmens wird durch eine Statik Büro ausgelegt. Der Fertiger arbeitet nach unseren Zechnungen. Zertifizierung des Rahmens nach der EN 1090 durch den Fertiger? Gruß TZhoMay
Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 03. Okt. 2015 08:48 <-- editieren / zitieren -->
|
ThoMay Moderator Konstrukteur
       

 Beiträge: 5239 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
|
erstellt am: 03. Okt. 2015 20:24 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Guido E.
Hallo radloser. Bin jetzt etwas verunsichert. Ich frug. Zertifizierung des Rahmens nach der EN 1090 durch den Fertiger? Der schweißt das Dingen zusammen und stellt es uns auf den Hof. => CE vom Fertiger? Wir montieren Geräte und Maschinen rein. Wenn wir nix verändern, also keine Bohrung in den Rahmen machen würden, dann brauchen wir keine erneute Zertifizierung nach EN 1090. Richtig? Da wir aber Bohrungen einbringen, verändern wir den Rahmen. Müssen wir dann nachrechnen lassen und die Zertifizierung des Rahmens,nicht der gesamten Anlage, neu durchführen oder reicht ein Hinweis auf die EN 1090 in der Konformitätserklärung der gesamten Anlage. Was passiert dann mit dem Typenschild und der CE Kennzzeichnung am Rahmen? Gruß ThoMay
------------------ Hast du Fragen? Brauchst du  Schaut mal nach im Bereich Alle Foren => Wissenstransfer. oder Konstrukteure Online hier bei CAD.de Richtig fragen - Nettiquette - Konstruktionshilfen - Systeminfo - Unities - CAD Freeware - Forenübersicht - 3D Modelle - SolidWorks Videos Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Flixer Mitglied Dipl. Ing. MaschBau
 
 Beiträge: 303 Registriert: 16.06.2006 Core i5 4670 8GB DDR-3 1600MHz GTX 760Ti Samsung SSD Evo mit 120GB
|
erstellt am: 02. Nov. 2015 12:11 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Guido E.
Hallo, es kommt darauf an, welche Annahmen der Statiker bei der Erstellung der Bemessung der Stäbe angesetzt hat. Wenn es ordentlich gemacht wurde, dann wird immer eine außermittige Anbindung von Profilen eingerechnet (meist um die 100mm) und die konstruktionsbedingte Querschnittsschwächungen (z.B. Verzinkungsbohrungen, Fasen oder einfach nur eine Montageöffnung) beachtet. Ist dies erfolgt, dann kannst du ohne Probleme in den Flansch oder Steg des Profiles bohren und musst nicht nachweisen, dass diese Schwächung auswirkungen auf das Tragwerk hat. MfG ------------------ Windows 7 64Bit HiCAD 2014 AutoCAD 2011 LogoCAD Triga 4.2 R+Z Industriebau 9.1 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Rolschter Mitglied Dipl.-Ing.

 Beiträge: 16 Registriert: 07.09.2011
|
erstellt am: 10. Mrz. 2016 08:41 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Guido E.
Wenn ich die Konstruktion so betrachte, ist das eindeutig Stahlbau. Höher gelegene Arbeitsplätze fallen in ihren Ausführungen neben diversen anderen Vorschriften (Berufsgenossenschaften, Versicherungen etc.) eindeutig auch in das Baurecht (Geländerhöhen, Stufenabmessungen etc.) Meiner Meinung nach ist da eine Zertifizierung nach 1090 notwendig, EXC2 ist da völlig ausreichend evtl.sogar EXC1 ,was den Aufwand erheblich verringern würde. Da die EXC-Klasse der Statiker festlegen MUSS, sollte man mit dem Mann vorher ein paar Worte reden. Ist aber alles halb so wild, ein gut sortierter Maschinenbaubetrieb schafft diese Zertifizierung locker.Im Grunde genommen ist das nur ein verwaltungstechnischer Akt, der sicher stellen soll, das eine Rückverfolgung aller Arbeitsgänge/Materialien gewährleistet ist. Das Ganze heißt dann "Werkseigene Produktionskontrolle". hier mal ein Link zu den Arbeitsplätzen: http://www.bgdp.de/pages/service/download/tft/2005/tft-2005-1-S-23-25.pdf Hier noch eine kleine Info: http://www.lvm.metallhandwerk.de/_news/news_details.asp?id=15726 Das Bauforumstahl (https://www.bauforumstahl.de/) bietet für solche Fälle übrigens kostenfreie Unterstützung und Kompetente Ansprechpartner. [Diese Nachricht wurde von Rolschter am 10. Mrz. 2016 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |