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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Fragen: Trennungsjahr, Lebensversicherung, Mindestbehalt (12175 mal gelesen)
joeki
Plauderprofi
Inge Nöhr


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erstellt am: 26. Jul. 2011 08:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Leo Laimer:
Vielleicht ein kleiner Trost, eine Aussage eines nicht betroffenen Freundes (und vielfachen Familienvaters) über so eine Sache bei Dritten:
"Der kriegt wenigstens gesichert das Existenzminimum, mir bleibt nicht mal das!"


Tja, wo er recht hat...

Das Thema ist an sich nicht ohne... bin echt froh, dass das bei uns noch nicht soweit gekommen ist, deshalb @Papst: Kopf hoch und trotzdem alles Gute! Bei ü50% Scheidungsrate in D kann man echt froh sein, wenn man nicht wegen irgendeinem Kram auseinander läuft. Meine Frau und ich waren aber auch schon 7 Jahre zusammen, bevor wir geheiratet haben, deshalb kannten wir einander auch schon recht gut und wussten worauf man sich einlässt. Aber auch das ist kein Garant dafür, das eine Ehe ewig hält!

------------------
MfG,
Jörn

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wingmengvoniftigay
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Burgherrin



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Beiträge: 30448
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Mein Chaos hast System, ich habe nur keinen Durchblick...

erstellt am: 26. Jul. 2011 07:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von 3D-Papst:
Mahlzeit,
LG
Papst

und in 1 1/2 Jahren wenn alles gut geht kommt die letzte saftige Rechnung vom Notar. Tut mir leid für Dich. Ich kann leider nichts aus eigener Erfahrung beisteuern.

------------------
Gruß Wingi

 

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3D-Papst
Moderator
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Beiträge: 5248
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Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 26. Jul. 2011 07:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

 
Zitat:
Original erstellt von metz:
Aber hattet ihr nicht gerade erst eine Immobilie angeschaft?

Freunde von mir hatten mir Ende letzten Jahres gesagt...."Wenn du so ein Projekt vorhast dann musst du
mit einer 100% intakten Ehe da rangehen damit du am Ende mit 50% rausgehst. Und DAS wird dann deine
nächste Baustelle werden um wieder auf 100% zu kommen."

Meine Frau und ich sind mit 50% rangegangen  

------------------
    Der Papst empfiehlt: Richtig Fragen * Nettiquette * alte Suchfunktion * System-Info * Unities * CAD Freeware * Forenübersicht * Hilfeseite OSM * Moderatorenguide * 3D-Modelle

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metz
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Beiträge: 12873
Registriert: 16.02.2009

erstellt am: 26. Jul. 2011 07:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

OT

Zur Sache kann ich leider/gott sei dank nichts sagen.
Aber hattet ihr nicht gerade erst eine Immobilie angeschaft?

Tut mir leid für dich!!

------------------
Gruß
Harald
____________________
Ama et fac quod vis!       
   

Wenn ich mir heute vornehme nichts zu schaffen, und schaffe das, hab ich dann was geschafft oder nicht?

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carsten-3m
Mitglied
Dipl.-Ing. Mbau (Produktmanagement, Patent- und Normwesen)


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Beiträge: 438
Registriert: 08.05.2007

Of all the things I've lost
I miss my mind the most

erstellt am: 25. Jul. 2011 17:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von joeki:
Nicht erst nach einem Jahr ab Trennung? Hab ich mal so gelesen...
Nö, umgehend. Eigene Erfahrung 

------------------
Seit Pro/E Version 1 dabei, auwei...

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Leo Laimer
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
CAD-Dienstleister



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Beiträge: 4321
Registriert: 24.11.2002

IV bis 2019

erstellt am: 25. Jul. 2011 16:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Vielleicht ein kleiner Trost, eine Aussage eines nicht betroffenen Freundes (und vielfachen Familienvaters) über so eine Sache bei Dritten:
"Der kriegt wenigstens gesichert das Existenzminimum, mir bleibt nicht mal das!"

------------------
mfg - Leo

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brainseks
Mitglied
Konstrukteur / Entwicklung


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Registriert: 26.07.2002

Intel Core i5-3570K, Asus P8Z77-V Pro, Intel 320 SSD 128GB System, WD-5000AAKS Daten, Geforce GTX460 1GB, Windoof 7 home Premium 64bit (privat)<P>Samsung R540 i3-380M JA05 /Intel Core i3-380M 2x 2,53GHz / Intel X25-M G2 80GB System, 4096MB DDR3 Ram / Intel® HD Graphics / Webcam u. int. Mikro, DVD Brenner / Windows 7 Home Premium 64 Bit (Notebook privat)

erstellt am: 25. Jul. 2011 16:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von joeki:
Nicht erst nach einem Jahr ab Trennung? Hab ich mal so gelesen...


Hab grad auch was gelesen welche Steuerklasse man hat ist aber unerheblich, ausser man hat weniger Einkommen als der Selbstbehalt, ausser man sieht es aus der Sicht der zu versorgenden, die kriegen mehr wenn man weniger Steuern zahlen müsste

------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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joeki
Plauderprofi
Inge Nöhr


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erstellt am: 25. Jul. 2011 16:00    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Holger.S:
Zu allem Übel komt noch hinzu, daß du ab dem Trennungszeitpunkt wieder die Lohnsteuerklasse I bekommst.

Viel Glück für Deinen Weg.


Nicht erst nach einem Jahr ab Trennung? Hab ich mal so gelesen...

------------------
MfG,
Jörn

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Holger.S
Mitglied
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Beiträge: 1055
Registriert: 01.10.2004

erstellt am: 25. Jul. 2011 15:40    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zu allem Übel komt noch hinzu, daß du ab dem Trennungszeitpunkt wieder die Lohnsteuerklasse I bekommst.

Viel Glück für Deinen Weg.

------------------
Hinterher will jeder wissen, wie man es hätte besser machen müssen.

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Jester_Karbach
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Ist doch kein Spiel ;-)



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Beiträge: 7271
Registriert: 09.01.2006

Häh? Was?

erstellt am: 25. Jul. 2011 14:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Nachtrag: Selbstbehalt in D sind 950€ gegnüber Kinder und 1050€ gegenüber Ehepartnern

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Der nächste Urlaub kommt bestimmt ;-)
Jestertur

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Jester_Karbach
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Ist doch kein Spiel ;-)



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Beiträge: 7271
Registriert: 09.01.2006

Häh? Was?

erstellt am: 25. Jul. 2011 14:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

1. Ja, die Trennung ist vollzogen, wenn die Trennung von Tisch und Bett vollzogen ist. Schriftlich, dann, wenn Streit zu erwarten ist und einer der beiden die Scheidung rauszögern will.

2.IMHO ist es so, das der Trennungszeitpunkt, der Zeitpunkt des Zugewinnausgleiches ist. Bei einer LV würde dann geguckt, was war das Guthaben am Tag der Eheschließung und was ist das Guthaben zum Trennungszeitpunkt.

3. Die Miete ist im Mindestbehalt enthalten  , vom Netto kann man ein paar Sachen abziehen, wie z.B. berufsbedingte Aufwendungen..

Als Link kann ich Dir u.A. ein fremdes Forum geben, das speziell für dieses leidige Thema da ist.

Auf alle Fälle, viel Kraft für das Chaos was jetzt (eventuell wahrscheinlich) auf Dich zu kommt.

------------------
Der nächste Urlaub kommt bestimmt ;-)
Jestertur

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3D-Papst
Moderator
Teamleiter




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Beiträge: 5248
Registriert: 11.06.2001

Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 25. Jul. 2011 14:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Mahlzeit,

heut mal keine Autoradiofragen sondern echt was kniffliges:

1. Ein Trennungsjahr beginnt in dem Moment indem man Bett und Tisch trennt bzw. auszieht. Muss man diesen Zeitpunkt beglaubigen lassen? Zeugen? Schriftlich?

2. Was passiert wenn man sich IM Trennungsjahr eine Lebensversicherung ausbezahlen lässt? Muss man die Hälfte abtreten? IMHO kommt die Gütertrennung erst NACH der Scheidung zum Tragen und nicht während des Trennungsjahres.

3. Der Mindestbehalt des Partners beträgt m.W.n. 1050.- oder 1080.- Euro. Ist dabei noch die eigene Miete abzuziehen oder bleiben die 1080.- nachdem man die Miete schon bezahlt hat? Denn wenn man von 1080.- eine Warmmiete von 450.- abzieht bleiben noch lausige 630.- zum Leben über :-O

Falls jemand von euch den ganzen Ärger schon hinter sich hat und mir ein paar nützliche Links zukommen lassen kann wäre ich ihm/ihr dankbar.
Gerne auch Anwaltsempfehlungen Kreis Stuttgart/Ludwigsburg.

LG
Papst

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