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Thema: Herstellererklärung Maschinenverkleidung (2490 mal gelesen)
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Oliver II Mitglied TZ
 
 Beiträge: 206 Registriert: 26.07.2005
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erstellt am: 12. Nov. 2012 11:19 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo Zusammen, ich habe folgendes Problem, ich soll eine Herstellererklärung für eine Maschinenverkleidung eines Bohr und Fräswerks erstellen. Habe dazu den Leitfaden für Maschinensicherheit von 2004( 4 Aktenordener) zur Hand, ebenso der Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Im Internet habe ich schon einige Vorlagen zur Herstellererklärung gefunden, diese beziehen sich aber auf andere Maschinentypen. Hat jemand einen Tipp oder eine Vorlage im Bereich Bohr und Fräswerke? Ich danke im voraus. MfG Oliver II Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
weisbescheid Mitglied
 
 Beiträge: 123 Registriert: 14.07.2012
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erstellt am: 12. Nov. 2012 11:58 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Oliver II
Es gibt laut MRL 2006/42/EG keine Herstellererklärung mehr. Was du meinst ist eine Einbauerklärung. Und den Leitfaden für Maschinensicherheit von 2004 ( von wem der auch sein mag ) kannst du nicht als Bezug nehmen, sondern musst dich auf relevante Normen beziehen. Was verstehen wir denn unter einer Einbauerklärung? Das ist nicht mehr als eine DIN A4 - Seite mit dem Sachlich richtigen Text. Und dafür gibt es zwar im www Muster ohne Ende, aber ob das ales so zutreffend ist. Oder meinst du eine Montage- oder Benutzeranleitung? Kennt ihr euch immer noch nicht aus? Den Leitfaden zur MRL hast du ja, aber auch schon mal gelesen und verstanden? Wo steht denn da irgendwo drin, dass für eine Maschinenverkleidung eine Hersteller-/Einbauerklärung vorgesehen oder vorgeschrieben ist??? Oder fällt die Maschinenverkleidung unter den Begriff "Trennende Schutzeinrichtung"?? Man erkennt auch hier wieder, dass das Thema MRL und EN-Sicherheitsnormen immer noch unterschätzt und von Laien abgehandelt wird. Ca. 30% der Konformitätserkläungen (auch nur 1 DIN A4 -Blatt) und der Einbauerklärungen haben formale Fehler, ein nicht unerheblicher Teil von Produkten haben eine unberechtigte CE-Kennzeichnung, wiederum andere Produkte haben fälschlicher Weise gar keine. Nehmt euch einen CE-Sachkundigen ins Boot, der ist schneller mit der Arbeit fertig, als du die MRL und den zugehörigen Leitfaden gelesen und verstanden hast. Nicht zu vergessen: die EN-Normen-recherche und die dann zu beziehenden Normen kosten Geld. [Diese Nachricht wurde von weisbescheid am 12. Nov. 2012 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur

 Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 12. Nov. 2012 12:10 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Oliver II
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Oliver II Mitglied TZ
 
 Beiträge: 206 Registriert: 26.07.2005
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erstellt am: 12. Nov. 2012 14:10 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo weisbescheid, danke für die ausfühliche Antwort, der Leitfaden für Maschinensicherheit ist das europäische Regelwerk zur Maschinensicherheit vom Beuth Verlag, von den 4 Aktenordnern sind allein schon 2 1/2 Ordner nur mit DIN EN Normen und EWG Richtlinien. Als nicht nur geschwafel. Ja ich bin in dem Punkt Laie, weil bisher unsere Kunden keine Herstellererklärung oder Einbauerklärung verlangt haben. Unsere Verkleidungen sind immer speziell für eine Maschine gedacht und fest an diese verbaut so das keine CE Kennzeichnung notwendig ist. Bei der konstruktion werden natürlich Normen zugrunde gelegt. Ich kann aber noch nicht ganz nachvollziehen wo in der MRL2006/42/EG steht das es keine Herstellererklärung mehr gibt. MfG Oliver II Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
weisbescheid Mitglied
 
 Beiträge: 123 Registriert: 14.07.2012
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erstellt am: 12. Nov. 2012 14:51 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Oliver II
Zitat: Ich kann aber noch nicht ganz nachvollziehen wo in der MRL2006/42/EG steht das es keine Herstellererklärung mehr gibt.
Ganz einfach deshalb, weil es in der neuen MRL 2006/42/EG den Begriff Herstellererklärung gar nicht mehr gibt, der wurde ersetzt durch die " Einbauerklärung". Eure Kunden haben genau so viel (oder so wenig) Ahnung, was an xyz-Erklärung mitgeliefert werden soll/muss, wie ihr als Hersteller, obwohl ihr es besser wissen müßt. Ihr verbratet unnötige Zeit und Energie, wie ich jetzt auch, um euch grundlegende Begriffe als " Grundlagenschulung " zum Nulltarif zu erklären, für eine Leistung, für die andere Geld verlangen. Lieber bastelt jeder was, womöglich auf Kundenwunsch, mit seinem Halbwissen was zusammen, was eventl. lt. MRL gar nicht gefordert ist und nur nunötige Kosten verursacht. Damit habe ich nicht ausgesagt, dass ihr nix zu machen braucht. Also auch keine Beratung erteilt, auf die ihr euch berufen könnt, wenn die Kacke dampft. Und steht auf deiner xyz-Erklärung für euren Lieferumfang ( ein paar Bleche als Maschinenverkleidung, mehr als das ist es bis jetzt nach meinem Kenntnisstand auch nicht) noch Herstellererklärung, ist diese sowie so schon ungültig, auch wenn sie schon ggf. gar nicht erforderlich wäre. So, jetzt bastelt mal schön weiter an euren heruntergeladenen Erklärungen und Dokus mit mehr oder weniger Sachverstand und Kenntnissen. Die erforderliche Wissen (und das ist mehr als der Inhalt des Beuth-Leitfadens) zum Thema gibt es nicht zum 00-Tarif, auch ich habe für meine Weiterbildungen gelatzt und wenn ich damit mein Geld verdienen wollte, hies es: das machen wir und alles selbst. Und mit welchem Ergebnis ?? Warum sollte ich das jetzt kostenlos ... Als externer Berater MRL und techn.Doku hatte ich meine Aufgabe auch darin gesehen: nur soviel wie notwendig und auch nicht weniger. So das wars. Tschüss. Ich habe jetzt keine Lust mehr. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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