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 | 100 Prozent sichere Schraubenkopfauflage, ein Fachartikel
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Autor
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Thema: Hebeösen im Maschinenbau zertifizierung (3566 / mal gelesen)
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Geisberger Mitglied
 
 Beiträge: 106 Registriert: 03.09.2009
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erstellt am: 15. Apr. 2019 14:37 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Müssen geschweißte Hebeösen zertifiziert oder speziell geprüft werden? Allgemeiner Maschinenbau (ungeregelter Bereich). Hebeösen dienen zum Heben der fertigen Maschine. Brennschnittteile die an der Maschine ange******t werden. Gibt es eine Norm die eine spezielle Prüfung oder Zertifizierung vorschreibt oder reicht die Auslegung/Dimensionierung und Fertigung nach den Regeln der Technik. Bisher wurden die Hebeösen mit min. 4-facher Sicherheit ausgelegt (Ösengeometrie und Schweißnaht). ------------------ Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister

 Beiträge: 26136 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 15. Apr. 2019 19:15 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Geisberger
Wenn die Hebeösen zur Maschine gehören, sind das meiner Meinung nach keine "Hebemittel", und müssen also nicht entsprechend zertifiziert oder geprüft werden. Es gelten die allgemeinen Regeln der Technik. Dazu gehört natürlich auch z.B. Berücksichtigung der denkbaren räumlich-schrägen Zugrichtung. 4-fache Sicherheit (gegen Bruch?) würde ich als eh schon ganz gut ansehen. ------------------ mfg - Leo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 15. Apr. 2019 19:18 <-- editieren / zitieren -->
Was ist ungeregelter Bereich? Was ist ang.......t? Angeschweißt? Nur klassische Lastaufnahmemittel (Schäkel, Krankonsolen, Lastketten usw.) also alles was zecks Transport, Anheben usw. temporär angeschraubt wird, bekommt eine CE-Kennzeichnung incl. Konformitätserklärung. Was angeschweißt ist mit der CE-Kennzeichnung incl. der Ribeu, Einhaltung der Sicherheitsnormen und den Vorgaben der MRL zur Maschine abgehandelt. Ohne Gewähr! Vielleicht ist jemand auf neuerem Stand und kann mich verbessern. |
Hohenöcker Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Ingenieur

 Beiträge: 2390 Registriert: 07.12.2005 Inventor 2023 Ich mag beide Arten von Musik: Country und Western! S-Fanclub
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erstellt am: 16. Apr. 2019 09:31 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Geisberger
Zitat: Original erstellt von Abmaler:
Was ist ang.......t? Angeschweißt?
Vielleicht hat er ein "w" vergessen und der Rest ist daher der Zensur zum Opfer gefallen. ------------------ Gert Dieter  Ein Mensch lebt noch mit letzter List in einer Welt, die nicht mehr ist. Ein andrer, grad so unbeirrt, lebt schon in einer, die erst wird. Eugen Roth Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 16. Apr. 2019 17:17 <-- editieren / zitieren -->
"daher der ZENSUR zum Opfer gefallen." Zensur? Stasimethoden?? |
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur

 Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 16. Apr. 2019 20:36 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Geisberger
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 17. Apr. 2019 07:16 <-- editieren / zitieren -->
"Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt für Lastaufnahmemittel, wenn diese gesondert in den Verkehr gebracht werden (Art. 2 d der Richtlinie). Werden, wie in diesem Fall, z. B. an die Form- und Stanzwerkzeuge verschraubte oder angeschweißte Ösen mitgeliefert, so ist für diese Ösen die Richtlinie 2006/42/EG nicht anzuwenden, denn die Ösen werden hier nicht gesondert in den Verkehr gebracht." Bedeutet: sind diese Teile Zukaufteile, also werden sie vom jeweiligen Hersteller gesondert in Verkehr gebracht, fallen sie unter die MRL und brauchen die besagte Kennzeichnung. |
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur

 Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 17. Apr. 2019 20:04 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Geisberger
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arit Mitglied SFI

 Beiträge: 71 Registriert: 21.06.2017 SW 2017, SP5
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erstellt am: 18. Apr. 2019 07:11 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Geisberger
Hallo, es existiert die produktunabhängige Norm zur Qualitätssicherung von geschweißten Konstruktionen. Das wären die Normen DIN EN ISO 3834 und 14731. Diese sollten immer angewandt werden und vor allem wenn der Betrieb DIN EN ISO 9000 (ff) zertifiziert ist. Eine kleine Tabelle zur Einteilung ist unten in dem Link rechts zu sehen, diese werden dann in den Teilen 2-5 der Norm 3834 genauer beschrieben. Ganz "einfache" Konstruktionen können mit wenig Aufwand abgebildet werden. Bei der Norm geht es bevorzugt darum, dass EU weit die Standards eingehalten werden, von denen wir eigentlich alle selbstverständlich ausgehen. Das geht über die Auslegung und Berechnung über die Materialauswahl bis eben zur Kontrolle der Schweißnaht und des Materials. Der Aufwand für die Einhaltung der Norm hält sich in Grenzen. Wenn Rechtssicherheit hergestellt werden soll, dann gibt es um diese Norm meiner Meinung nach keinen Weg. Hier mal ein Überblick: https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtesicherung_beim_Schmelzschwei%C3%9Fen Gruß arit [Diese Nachricht wurde von arit am 07. Mai. 2019 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 18. Apr. 2019 07:29 <-- editieren / zitieren -->
Danke arit Die Mitglieder des Forums sind tatsächlich eine Wissensdatenbank dank ihrer Erfahrungen und ihres Wissens. |
Geisberger Mitglied
 
 Beiträge: 106 Registriert: 03.09.2009
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erstellt am: 23. Apr. 2019 13:09 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
DIN EN ISO 3834 / 14731 sowie 9001 findet im Unternehmen Anwendung. Zusammengefasst: Da die "Hebeösen/Anschlagpunkte" fest mit der Maschinen verschweißt sind, müssen keine speziellen Zertifizierungen oder Prüfungen veranlasst werden. ------------------ Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |