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Autor Thema:  Haftpflichtschaden – Ärger, bitte Hilfe!! (5119 mal gelesen)
3D-Papst
Moderator





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Beiträge: 5248
Registriert: 11.06.2001

Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 11. Jun. 2010 20:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat


100_2238.jpg


100_2239.jpg

 
Nabend,

mein Sohn hat einen mit Wasser gefüllten Luftballon auf das Terrassendach des Nachbarn geworfen und dabei ein Loch von 20cm Durchmesser in die Wellplastikabdeckung gemacht. Es sind 3 Bahnen die jeweils 1,40mx5m lang sind. Die mittlere Bahn hat das Loch. Das Dach ist 23 Jahre(!!) alt und das sieht man auch.

Nun lässt der Nachbar ein Angebot erstellen über 1300.- Euro. Ich melde den Schaden meiner Haftpflicht und diese meint dass sie des Alters des Daches wegen nur 50% der o.g. Summe als Schadensfall bezahlen will. Meiner Meinung nach absolut gerechtfertigt und die 1300.- sind m.E. eh weit überzogen.

Nun will mein Nachbar das ganze Dach trotzdem für 1300.- machen lassen und ich soll die anderen 50% übernehmen. Er rechtfertigt sich damit, dass das Dach eh schon auch an anderen Stellen viele Macken hat, die er alle meinem Kleinen nun in die Schuhe schieben will 

Hat er da irgendwelche Rechte drauf?

LG
papst

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pepper4two
Mitglied



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Beiträge: 84
Registriert: 30.11.2003

erstellt am: 11. Jun. 2010 22:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo papst,
da es mir so vorkommt als ob dein Nachbar da versucht ein falsches Spiel zu treiben, würde ich erst mal bei der Gemeinde anfragen ob er überhaupt eine Baugenehmigung für den Anbau/ die Überdachung hat. So wie das aussieht ist das Ding in jedem Fall genehmigungspflichtig. Und wen die Genehmigung fehlt dann brauch der Nachbar auch kein neues Dach   

Davon abgesehen würde ich mich mit der Frage an einen Anwalt wenden. Nach meiner Meinung musst Du auch nicht mehr als den Zeitwert des Daches ersetzen den für dich gelten die gleichen Gesetze wie für die Versicherung, wenn der Nachbar damit nicht zufrieden ist und prozessieren sollte und in einem Prozeß ein höherer Wert festgestellt wird dann müsste, ebenfalls nach meiner Meinung, Deine Versicherung diesen vom Gericht festgesetzten Wert ersetzen auch wenn er über der Schätzung der Versicherung liegt.

Aber wie schon gesagt, damit solltest Du wahrscheinlich besser zu einem Anwalt gehen der sollte in der Lage sein das zu beurteilen, eventuell hilft auch eine Anruf bei Deiner Rechtsschutzversicherung (sofern Vorhanden) die haben heute oft schon eine kostenlose Telefonberatung die einem Auskunft geben kann wie die Rechtslage tatsächlich ist.

Beste Grüße
Matthias

------------------
Nihil Ex Nihilo

[Diese Nachricht wurde von pepper4two am 11. Jun. 2010 editiert.]

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Dorfy
Mitglied
Double-Dipl.-Ing. Bleistiftanspitzer


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Beiträge: 251
Registriert: 21.07.2006

ACAD, ProE, HiCad, XP, 7Pro

erstellt am: 11. Jun. 2010 23:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

... mit den Jahren Bestandsschutz 

die Platte kostet 100-200 euro
der Machelohn - nun gut - Fachfirma ...
Gutachten machen lassen (der Preis gilt doch sicher für's gesamte Dach)
dein Versicherung sollte eigentlich einen Schicken und das Angebot prüfen bzw. ein Gegenangebot einholen (Zeitwert ist als Faktor eher von geringern Wert)
oder Anwalt+Gutachten oder 

------------------
Mfg Heiko

Elefantenjagd in Afrika
"... LISP-Programmierer bauen einen Irrgarten aus Klammern und hoffen, dass sich der Elefant darin verirrt..."

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Hofe
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Werkzeugmacher


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Beiträge: 474
Registriert: 12.01.2008

erstellt am: 12. Jun. 2010 02:16    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich würde sagen, wenn das Dach vorher dicht war, dann sollte dem Nachbarn wieder ein dichtes Dach zugestanden werden.
Das mit dem Zeitwert ist so eine Sache; wenn man davon ausgeht, dass er kein Problem mit dem Dach hatte und jetzt durch den Wasserbombenwurf eines hat, dann sollte er IMHOIn my humble oppinion (Meiner Meinung nach) ein gleichwertiges Dach bezahlt bekommen.
Wenn das heute teurer zu installieren ist als damals... dafür kann er ja nix.
Allerdings sollte er sich auch keine Luxusversion dranbasteln und die Mehrkosten auf Dich abwälzen wollen.

Aber das ist nur meine persönliche Ansicht, was die Versicherung, der Nachbar, der Anwalt und womöglich ein Richter draus machen, könnte auf einem ganz anderen Blatt stehen 

------------------
Ist mir egal, wer Dein Vater ist; solange ich hier angle läuft keiner übers Wasser!

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3D-Papst
Moderator





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Beiträge: 5248
Registriert: 11.06.2001

Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 12. Jun. 2010 06:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Vielen Dank schonmal an euch alle.
Bevor ich meine Rechtschutz einschalte werde ich erstmal das Gespräch mit ihm suchen und hoffen dass er einsichtig ist.
Nochmals 1000 Dank!
Papst

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Thomas Harmening
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Arbeiter ツ



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Beiträge: 3014
Registriert: 06.07.2001

|ænn|
We work in the dark.
We do what we can.
We give what we have.
Our doubt is our passion
and our passion is our task.
The rest is the madness of art.

erstellt am: 12. Jun. 2010 13:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

 
Zitat:
Original erstellt von 3D-Papst:
Nun will mein Nachbar das ganze Dach trotzdem für 1300.- machen lassen und ich soll die anderen 50% übernehmen. Er rechtfertigt sich damit, dass das Dach eh schon auch an anderen Stellen viele Macken hat, die er alle meinem Kleinen nun in die Schuhe schieben will   

IMHOIn my humble oppinion (Meiner Meinung nach) müsste zur Wiederherstellung des Daches nur eine Bahn ausgetauscht werden.
Wenn dein Nachbar nun zwecks Optik / Alter etc., das ganze Dach Neu bedecken will - verständlich;-)
Aber dann sollte er auch nur 1/3 in Rechnung stellen - meine 2 Cent  


[Diese Nachricht wurde von Thomas Harmening am 12. Jun. 2010 editiert.]

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ThorstenStueker
Moderator
Werkzeugkonstrukteur


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Beiträge: 138
Registriert: 06.01.2010

erstellt am: 14. Jun. 2010 03:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Meiner Ansicht nach ist das Dach ungenehmigt und genügt der Voraussetzung der meisten Landesbauordnungen (harte Bedachung) nicht. Desweiteren ist die Bedachung beständig gegen beispielsweise auch Hagel auszuführen.

Der Nachbar sollte erst einmal nachweisen, dass es Dein Sohn war und nicht er mit dem Besen im Nachhinein. Das riecht stark nach dem üblichen Betrugsversuch.

------------------
LG
Ingenieurbüro für Kunststofftechnik und Formenbau
Thorsten Stüker
tstueker@aol.com
www.thorstenstueker.de

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3D-Papst
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Beiträge: 5248
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Herr, stärke mich in Geduld,
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erstellt am: 14. Jun. 2010 06:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Thomas,
so weit möchte ich nicht gerade gehen. Mein Kleiner gestand ein, dass er nen Balloon aufs Dach warf und dadurch das Loch entstand.
Ich hatte am WE ein "klärendes" Gespräch mit dem Nachbarn und ich machte ihm klar dass ich keinen Cent drauflegen werde. Natürlich will er jetzt wegen der Optik ein kpl. neues Dach bzw. ich soll die Differenz von 650.- Euro drauflegen!! 
Wir haben uns jetzt so getrennt, dass er mit den 650.- der Versicherung nochmals ein Angebot einholt oder dass er einen Gutachter kommen lässt....wobei hier der Schuss aber auch energisch nach hinten losgehen kann!!
Auf alle Fälle bleibe ich stur und der NAchbar bekommt sein Loch gestopft. Ob es dann eine hightech-UV-undurchlässige-goldbedampfte Wellpappe wir ist mir im endeffekt egal. Er hat von der Versicherung 650.- zugesprochen bekommen und mit denen muss er haushalten bzw. klarkommen.
LG
Papst

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khugel
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Technischer Zeichner


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Beiträge: 98
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erstellt am: 14. Jun. 2010 07:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

also das ist ja wirklich eine ganz blöde geschicht.aus dem bauch heraus würde ich mal sagen das deine haftpflicht denn ganzen schaden bezahlen muß, also nicht nur die hälfte nur weil das dach schon so alt ist.wenn du in der siruation wärst würdest du ja auch alles bezahlt haben wollen oder ? Deine versicherung könnte ja mal einen gutachter schicker, am besten wäre in diesem fall natürlich eine beratung bei anwalt.kann man mit deinem nachbarn nicht nochmal vernünftig darüber reden ?

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Ramona779
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Techn. Zeichnerin


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Beiträge: 517
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erstellt am: 14. Jun. 2010 07:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Thomas Harmening:
[B]
IMHOIn my humble oppinion (Meiner Meinung nach) müsste zur Wiederherstellung des Daches nur eine Bahn ausgetauscht werden.
Wenn dein Nachbar nun zwecks Optik / Alter etc., das ganze Dach Neu bedecken will - verständlich;-)
Aber dann sollte er auch nur 1/3 in Rechnung stellen - meine 2 Cent   

Das sehe ich auch so.
Und wenn er schon anfängt mit: hier ist noch ne Macke und da auch noch. Dann hat er auf sowas nur gewartet, damit er sich kostenlos das komplette Dach erneuern kann.
Allerdings ist so ein Nachbarschaftsstreit nicht so toll, deswegen ist es gut mit ihm zu reden. Aber so wie du das geschildert hast, denke ich nicht, das er nachgeben wird. Hört sich leider nach den üblichen Querulanten an.

------------------
Gruß, Ramona

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3D-Papst
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erstellt am: 14. Jun. 2010 07:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von khugel:
aus dem bauch heraus würde ich mal sagen das deine haftpflicht denn ganzen schaden bezahlen muß, also nicht nur die hälfte nur weil das dach schon so alt ist.

Ich ziehe als Vergleich immer gerne ein Autounfall ran:
wenn ich den Kotflügel eines 23 Jahre alten Autos ankratze, dann wird maximal(!!) der Kotflügel auch kpl. lackiert und nicht die ganze Seite nur weil der Lack im Gegensatz zu dem restlichen nach 23 Jahren nicht mehr 100% stimmt (Stichwort Spotrepair).

Mein Nachbar kann nicht erwarten ein kpl. neues Dach mit topaktuellem hightech-sonnenschutz zu bekommen wenn er vorher Baumarktqualität verbaut hat und diese noch 23 Jahre alt ist. Er hat ein Recht darauf dass der vorherige Zustand (dicht und heil) wieder hergestellt wird, mehr nicht.
LG

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Dig15
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erstellt am: 14. Jun. 2010 07:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Blöde Sache. Klar möchte man gerne ein gutes Nachbarschaftliches Verhältnis, aber kannst Du die Sache nicht einfach Deiner Versicherung übergeben und die machen lassen? Incl. aller Regelungen und Schriftverkehr? Die kennen sich doch damit am besten aus. Selbst gar nicht reinhängen und wenn Fragen seinerseits kommen immer auf die Versicherung verweisen.
Im Endeffekt wird er das Geld einstecken und sich für 50€ eine neue Platte draufschrauben.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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erstellt am: 14. Jun. 2010 07:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Haftpflicht:  Der Schadensfall wird zwischen dem Geschädigten und der Verscherung abgewickelt! Der Verursacher, der Versicherungsnehmer, hat mit der Sache nur mehr so viel zu tun, dass er im Streitfalle als Zeuge aufzutreten hat. Ihr Nachbar hat sich an die Versicherung zu wenden – dafür sind sie ja versichert. Wenn sie ein freundlicher Mensch sind, dann können sie ihr Bedauern ausdrücken und vielleicht auch anbieten einen Samstagnachmittag bei der Instandsetzung zu helfen. Zahlen tut die Versicherung!

------------------
mfg HP

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3D-Papst
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erstellt am: 14. Jun. 2010 08:26    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo HP,
klingt gut und schlüssig. Gibt es das auch offiziell irgendwo zum Nachlesen? Nur für den Notfall, denn momentan ist mir das gute Nachbarschaftsverhältnis doch noch wichtig.

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call4help
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erstellt am: 14. Jun. 2010 08:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Bei uns hier in Österreich steht das im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Praktisches Beispiel - Verkehrsunfall mit Personenschaden.
Erster Rechtsweg ist die Strafrechtliche Klärung. Der Unfallverursacher ist angeklagt.
Zweiter Rechtsweg ist der Zivilrechtsweg in dem es um die Schadenswiedergutmachung geht. Zivilrechtlich stehen sich die Versicherung des Verursachers und der Geschädigte gegenüber. Im Zivilrechtsverfahren tritt der am Unfall schuldige nur als Zeuge und unter Wahrheitspflicht auf. Die geklagte Partei ist die Versicherung.
Das braucht man nicht nachlesen, das weiß man! Und wenn man es nicht weiß, dann gibt ein Anwalt für einige Euronen gerne Auskunft.
Frage: Für was bräuchte man wohl eine Versicherung, wenn man sich im Schadenfall erst mit dem Geschädigten herumstreiten muß?

------------------
mfg HP

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Ing. Gollum
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Labview 2012

erstellt am: 14. Jun. 2010 09:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

1500€... Inkl. Aufbereitung der Auflage und Entsorgung des Alten Dachs kommt da warscheinlich auch nur eine Ausführung mit Doppelstegplatten in Frage. Diese wäre dennoch bereits deutlich hochwertiger als der Schrott den er da vorher auf dem Dach hatte.

IMHO wäre es absolut ausreichende gewesen ein Stück Wellpappe auf das Loch zu kleben. Das Dach ist eine absolut vergammelte Pfuschlösung, also kann man das auch mit Pfusch reparieren.

Das der Nachbar sich nun sein neues Dach fremdfinanzieren lässt... Solche Leute gibts halt. Wer sich 23 Jahre lang so ein Gammeldach anschaut, trau ich sowas auch zu.

Wünsche das alles gut aus geht und der Nachbarschaftsfrieden erhalten bleibt!

Grüße,

Gollum

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Man findet immer dort besonders viel Chaos, wo man nach Ordnung sucht. Das Chaos besiegt die Ordnung, weil es besser organisiert ist.

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Press play on tape
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Creo Elements Direct Modeling 17

erstellt am: 14. Jun. 2010 09:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von 3D-Papst:
Hallo HP,
klingt gut und schlüssig. Gibt es das auch offiziell irgendwo zum Nachlesen? Nur für den Notfall, denn momentan ist mir das gute Nachbarschaftsverhältnis doch noch wichtig.

Da brauche ich nichts nachlesen! Wenn es ein Schaden ist der durch die Haftpflicht gedeckt ist(sie zahlt ja also ist es so) dann macht die Versicherung das schon richtig. Die Versicherung kommt doch in voller Höhe für den entstandenen Schaden auf, wenn er der Ansicht ist es muß anders sein dann kann er das Geld sicher von Dir fordern aber Du must nicht zahlen! Um mehr Geld zu bekommen muß er deine Versicherung verklagen oder mehrere Gutachten erstellen lassen die das rechtfertigen. Von dir kann er nichts bekommen weil deine Haftpflicht ja in der Pflicht steht für den Schaden aufzukommen, deshalb bist auf jedenfall raus.

Übrigens wenn ein mit Wasser gefüllter Luftballon ein solches Loch ins Dach schlägt, dann soll er mit soviel Geld zufrieden sein. Welches Dach hält denn sowas nicht aus? Meiner Ansicht nach sind 650 viel zuviel, da würde etwas Plastikfolie und Klebeband reichen um die gleiche Qualität herzustellen, kostenpunkt 5,90 Euro das kannst Du ihm ja in fünf minuten drauf kleben.

Dein Nachbar weis genau daß er nichts von Dir holen kann, er versucht tatsächlich dich massiv zu ärgern vermutl. ist das Nachbarschaftliche Verhältnis schlechter als Du bisher dachtest. Wenn er von Dir nochmals Geld will kann er das ja in schriftlicher Form bei dir einfordern, das gibst Du deiner Versicherung und ignorierst einfach alles was dein Nachbar von Dir will sonst hört der nie auf. bei solchen Leuten platzt mir echt der Kragen. Aber nicht vergessen immer freundlich bleiben, aber auch bestimmend auf die Versicherung verweisen und nicht verunsichern lassen da wartet der nur drauf.

gruß Heiko

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MeikeB
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erstellt am: 14. Jun. 2010 09:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Habe Folgende Aussage von einem Anwalt (im Internet recherchiert):

1. §3 Ziffer III 1 AHB beschreibt den Haftpflichtversicherungsanspruch des Versicherungsnehmers (VN) gegenüber dem Versicherer(VR). Er ist auf Befreiung von Ansprüche des geschädigten Dritten gerichetet. Danach hat der VR begründete Schadensersatzansprüche zu befriedigen und unbegründete Schadensersatzansprüche abzuwehren.

2. Gem. §249 Abs. 1 BGB gilt: wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, muß den Zustand herstellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Dies bedeutet, daß gruds. die Herstellung des gleichen wirtschaftlichen Zustandes hergestellt werden muß.

Sie können aber gem. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB auch statt Herstellung des ursprünglichen Zustandes den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Wobei gem. § 249 Abs. 2 Satz 2 die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nur dann ausgezahlt werden, wenn diese tatsächlich angefallen sind.

Dann noch etwas wegen der von Dir geforderten "Zuzahlung":
Dem Versicherungsnehmer ist es gemäß den vertraglichen Bedingungen der Allgemeinen Haftpflichtversicherung untersagt, Schadensfälle in Eigenregie an die geschädigte Person zu regulieren.
Dafür hast du ja die Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sobald die zahlt, sind alle Ansprüche abgegolten. Da wird Dir jedes Gericht recht geben.

Meike

------------------
Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom.
Albert Einstein

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3D-Papst
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erstellt am: 14. Jun. 2010 10:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Vielen vielen Dank!!! 
Ich fühl mich jetzt doch ein bischen wohler. Bin, was die Nachnarschaftspflege angeht, doch ein wenig weicher gesattelt und lass mich da wohl gern ein wenig einlullen. Mein Nachbar wird sich wohl relativ zeitnah wieder bei mir melden und ich kann ihm dann sagen dass er das Thema direkt mit meiner Versicherung und nicht mit mir abklären soll.
Nochmals 1000 DANK!!!

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Ramona779
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erstellt am: 12. Jul. 2010 11:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wie ist das eigentlich ausgegangen?

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Gruß, Ramona

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3D-Papst
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erstellt am: 12. Jul. 2010 11:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Oh sorry, habs ganz vergessen.....

Mein Nachbar hat das Dach nun mit den 50%-Schadenssumme richten lassen. Plötzlich ging das anscheinend nachdem der Handwerker nochmals korrigierend den Kostenvoranschlag überdacht hatte  Mein Nachbar legte zusätzlich noch 300.- Öcken privat drauf und ließ sich das Dach dann gleich kpl. richten.
Nun grüßt er mich nur noch widerstrebend und auch nur auf direkten Blickkontakt hin. But...who cares?!?!? Trotzdem etwas schade dass es so laufen musste.

LG
Papst

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A_Balou
Plauderprofi V.I.P. h.c.




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Hier wird ab sofort ohne System und Zusatz gearbeitet ;-)

erstellt am: 12. Jul. 2010 11:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wenn noch paar Euro über waren, sag ihm er soll sich noch ne neue Gießkanne gönnen, also gelb geht garnicht 

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Thermoflasche
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erstellt am: 12. Jul. 2010 11:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

hatte da einen Fall mir einer Brille, da wollte die Versicherung auch nur den Restwert bezahlen. Der Geschädigte sah das nicht ein und es war sein gutes Recht gegen die Versicherung zu klagen. Du bist aus der Sache raus, wenn deine Haftpflicht dafür gerade steht 

------------------
Gruß Thermo

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Ramona779
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erstellt am: 12. Jul. 2010 11:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von 3D-Papst:
Oh sorry, habs ganz vergessen.....

Mein Nachbar hat das Dach nun mit den 50%-Schadenssumme richten lassen. Plötzlich ging das anscheinend nachdem der Handwerker nochmals korrigierend den Kostenvoranschlag überdacht hatte   Mein Nachbar legte zusätzlich noch 300.- Öcken privat drauf und ließ sich das Dach dann gleich kpl. richten.
Nun grüßt er mich nur noch widerstrebend und auch nur auf direkten Blickkontakt hin. But...who cares?!?!? Trotzdem etwas schade dass es so laufen musste.

LG
Papst


Frei nach dem Motto: Man kanns ja mal probieren.  Gut das es sich so geregelt hat!

Finde es auch schade, das manche Menschen auf die Art das nachbarschaftliche Verhältnis stören, um vielleicht ein paar Euros extra zu bekommen.  Aber da kann man nix machen. Solange er überhaubt noch grüßt, ist es nich so schlimm.    Vielleicht schämt er sich auch nur. 

------------------
Gruß, Ramona

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A_Balou
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erstellt am: 12. Jul. 2010 12:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Ramona779:
Vielleicht schämt er sich auch nur.  

Genau! Wegen der Gießkanne

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brainseks
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erstellt am: 12. Jul. 2010 13:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von 3D-Papst:

Mein Nachbar kann nicht erwarten ein kpl. neues Dach mit topaktuellem hightech-sonnenschutz zu bekommen wenn er vorher Baumarktqualität verbaut hat und diese noch 23 Jahre alt ist. Er hat ein Recht darauf dass der vorherige Zustand (dicht und heil) wieder hergestellt wird, mehr nicht.
LG


Meiner Meinung nach hätte er ein Anrecht auf eine 23 Jahre alte aber noch intakte Wellblechfolie. Wenn das Zeug so morsch ist, dass eine Wasserbombe da ein Loch reinhaut, ist das ganze Zeug eh nix mehr Wert und das was ihm die Versicherung zahlen will, ist eine fürstliche Entlohung für den Schrott.

------------------
Diplomatie ist die Kunst, mit hundert Worten zu verschweigen, was man mit einem einzigen Wort sagen könnte. (Saint-John Perse, fr. Lyriker u. Diplomat, 1887 -1975)

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erstellt am: 12. Jul. 2010 13:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wie alt ist denn Dein Sohnemann ?


[Diese Nachricht wurde von Keyoke am 12. Jul. 2010 editiert.]

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Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 12. Jul. 2010 14:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Keyoke:
Wie alt ist denn Dein Sohnemann ?

7 Jahre alt, wieso?

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erstellt am: 12. Jul. 2010 14:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von 3D-Papst:
7 Jahre alt, wieso?


Hätteste den mal früher gemacht, als das Dach noch stabil war  

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erstellt am: 12. Jul. 2010 14:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Unter 7 Jahren haftet niemand dafür wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde (wenn ichs richtig im Kopf hab).
Ka. ob das siebte Jahr ansich auch noch dazugehört.

[Diese Nachricht wurde von Keyoke am 12. Jul. 2010 editiert.]

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erstellt am: 12. Jul. 2010 14:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Keyoke:
Unter 7 Jahren haftet niemand dafür wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde (wenn ichs richtig im Kopf hab).
Ka. ob das siebte Jahr ansich auch noch dazugehört.


Warum wusste ich nur das dass irgend wann mal kommt 

------------------
Gruß Stefan

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erstellt am: 12. Jul. 2010 14:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ist aber versicherungstechnisch ziemlich egal, Uber 7 Jahren haftet er, darunter haftest Du, aber dafür ist die Versicherung ja da. Es sei denn, dass Du die Aufsichtspflicht grob verletzt hast oder er böswillig was angestellt hat.

------------------
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erstellt am: 12. Jul. 2010 14:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Hohenöcker:
Ist aber versicherungstechnisch ziemlich egal, Uber 7 Jahren haftet er, darunter haftest Du, aber dafür ist die Versicherung ja da. Es sei denn, dass Du die Aufsichtspflicht grob verletzt hast oder er böswillig was angestellt hat.

Also, zählen wir jetzt mal zusammen:
Der Täter ist 7
Das Dach ist 23
Das Dach hat 3 Bahnen
Davon ist 1 kaputt
also noch 2 heile
Wegen 1 er Wasserbombe
Ne neue Gießkanne bekommt locker für 6€

Macht zusammen: na? genau! 42
Also ich würd sagen Junior wirft noch ein paar von den erfrischenden Wasserbomben,
und der Nachbar sollte sich das Hantuch, welches er in diesem Fall ja eh bereithalten sollte, nehmen und aufwischen 

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erstellt am: 12. Jul. 2010 14:40    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Es ist tatsächlich so, das Kinder unter 7 Jahren nicht haftbar sind. Soll heissen sie sind für keinen Schaden verantwortlich, somit auch nicht die Eltern oder die Haftpflichtversicherung. Es sei denn es bestand eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Was aber in dem Fall oben nicht so gewesen wäre, da ein Kind wohl mal alleine in seinem Zimmer sein darf. Wäre er also 1 Jahr jünger gewesen, hätte niemand zahlen müssen.

Ist allerdings eine blöde Lösung und wahrscheinlich von den Versicherern so ausgedacht um weniger zahlen zu müssen.    Ich hab bei meiner Haftplicht drauf geachtet, das sie auch Schäden von Kindern unter 7 bezahlen. Dafür hab ich ja schliesslich so eine Versicherung. 

------------------
Gruß, Ramona

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Creo Elements Direct Modeling 17

erstellt am: 13. Jul. 2010 16:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von 3D-Papst:
Oh sorry, habs ganz vergessen.....

Mein Nachbar hat das Dach nun mit den 50%-Schadenssumme richten lassen. Plötzlich ging das anscheinend nachdem der Handwerker nochmals korrigierend den Kostenvoranschlag überdacht hatte   Mein Nachbar legte zusätzlich noch 300.- Öcken privat drauf und ließ sich das Dach dann gleich kpl. richten.
Nun grüßt er mich nur noch widerstrebend und auch nur auf direkten Blickkontakt hin. But...who cares?!?!? Trotzdem etwas schade dass es so laufen musste.

LG
Papst


Eigentlich müsster er Dir ja Dankbar sein, für 300,- ein neues Dach(vorher 23 Jahre und Spröde) und musste dafür nicht mal selbst Handwerklich tätig werden. Eine Nachbarschaftliche Grillparty (auf seine kosten) unter dem neuen Dach wäre hier Pflicht

Aber Leute gibts, man könnte es an der gelben Gieskanne erkennen, die sind einfach nicht zum Aushalten.

gruß Heiko

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erstellt am: 05. Aug. 2010 15:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Das Problem ist zwar "gegessen", aber hier ein interessanter Beitrag zur Schuldfähigkeit von Kindern:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-Eltern-fuer-Kinder-haften-article1208496.html


------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!  

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erstellt am: 06. Aug. 2010 06:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hmm,
überlegt mal, wieviel Weichmacher aus dem Welldach schon verdunstet sein muss, damit ne Wasserbombe so nen Schaden anrichtet.

Wenn dein Nachbar darunter feiert und einer läßt mal richtig einen fahren, hätts sicher gleich zwei Bahnen auf einmal erwischt   

------------------
Wenn man "Der weiße Hai" rückwärts schaut handelt der Film von einem Hai, der so lange Menschen ausspuckt, bis sie eine Strandbar öffnen- frei nach ibash

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