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Autor Thema:  Beschwerdestelle für Immobilienmakler ? (9848 mal gelesen)
bommy007
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weil es Spaß macht...

erstellt am: 27. Apr. 2009 22:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

ich suche eine offizielle Beschwerdestelle für Immobilienmarkler.

Meine Schwester (23 Jahre jung) hat von so ziemlich dem schlimmsten Vertreter dieser Gattung eine Wohnung gemietet.
Ich konnte sie leider nicht davon überzeugen es sein zu lassen.

Hier nur die Kurzfassung:

    Wir beide bei der Wohnungsbesichtigung, da legt mir der Kerl erstmal den Arm um die Hüfte.
    habe mich zusammengerissen, weil meine Schwester die Wohnung haben wollte.
    Wie vereinbart wird der Umzug für letzten Samstag geplant.
    Markler will Miete, Kaution und Maklergebühr in BAR am Samstag haben.
    Am Wochenende Völkerwanderung:
    Ich Freitag Abend von der HMI nach Wiesbaden, mein Mann von Stuttgart nach Wiesbaden, gute Freunde am Samstag morgen auch aus dem stuttgarter Raum nach Wiesbaden.
    Möbel einladen und alle zusammen zum Tegernsee.
    Bei der Ankunft teilt uns der Typ mit, daß der Strom in der Wohnung erst am Montag wieder eingeschaltet wird!!!
    Zur Begrüßung tatscht mich der Kerl wieder an. - Zu dem Zeitpunkt war ichz vor einem Mord im Affekt.
    Während wir die Möbel hoch schleppen verschwindet der Kerl für zwei Stunden und läßt uns auch keinen Schlüssel für die Wohnung da.
    Meine Schwester bekommt auch nach der Bezahlung (ich konnte sie nicht davon abhalten) den Schlüssel nicht.
    Den bekommt sie erst, als sie mit ihm alleine aus der Wohnung verschwindet.
    Hauptsache keine Zeugen. (Die Tonqualität von Handys in Hosentasche ist übrigens hervorragend  )

Aber der Typ wußte nicht, welche Geister er da rief...
Anzeige beim Finanzamt wegen Verdacht auf Schwarzgeld versteht sich von selbst, aber jetzt suche ich noch eine Beschwerdestelle für Makler.
Verbraucherschutz geht ja auch, aber es muß doch irgendeine Aufsichtsbehörde für diese Berufsgruppe geben, der jeder ohne Ausbildung beitreten kann.

Bin für alle sachdienlichen Hinweise dankbar.

Meike

------------------
Grüßle aus Stuttgart

Pro/E macht doch Spaß (immer...na ja, fast immer...oder doch nur manchmal...) 

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Dig15
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erstellt am: 27. Apr. 2009 22:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Meike,
ist der Makler gleichzeitig Vermieter? Ein Makler der selbst vermietet darf für seine eigenen Wohnungen keine Maklergebühren verlangen.
Ansonsten, sehr, sehr unschöne Sache. Aber wo willst Du Dich beschweren? Was soll dabei rauskommen? Evtl. suchst Du mal nach Ombudsmännern (http://www.ombudsmann-immobilien.net/seiten/ombudsmann-immobilien.html).

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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bommy007
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weil es Spaß macht...

erstellt am: 28. Apr. 2009 06:40    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Lutz,

nein, der Mensch ist weder Vermieter noch Verwalter.
Da kann man ihm keinen Strick draus drehen:
Was ich erreichen will?
Das der Typ aus dem Verkehr gezogen wird.
Ombudsmänner sind ja Vermittler, welche im Streitfall zu einer Lösung beitragen sollen. Das will ich ja nicht.
Seine Provision hat er ja im weitesten Sinne zu Recht erhalten.
Er hat dafür gesorgt, daß die Wonung vermietet wird.
Es geht um seine Methoden und sein Verhalten.
So jemand darf nicht frei rumlaufen.

Meike

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Grüßle aus Stuttgart

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Dig15
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erstellt am: 28. Apr. 2009 07:26    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Dann musst Du schon Anzeige erstatten. Eher gesagt Deine Schwester. Wegen sexueller Nötigung und/oder Erpressung. Dann geht das ganze an die Staatsanwaltschaft. Allerdings steht dann immer noch Ausage gegen Ausage. Ob ein "am Handy mithören" in irgendeiner Art und Weise zählt, kann Dir wohl nur ein Anwalt erzählen. Manchmal bieten Gewerkschaften, Versicherungen, etc. ihren Mitgliedern eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung bei einem Anwalt an.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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Ex-Mitglied

erstellt am: 28. Apr. 2009 08:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Das der Typ aus dem Verkehr gezogen wird.

Vergiss es.
Da haben wir in unserem Bekanntenkreis schon wesentlich schlimmere Dinge erlebt.
Das Hauptproblem ist der stichhaltige Beweis. Den habt Ihr nicht.
Also wird das ausgehen, wie das Hornberger Schiessen.

Selbst wenn stichhaltige Beweise da sind, gibts ne Strafe, die der aus der Portokasse zahlt, und dann einfach weitermacht.

In der Branche bist Du auf gute Empfehlungen oder Dein Gefühl angewiesen.

Barzahlung und eventuell dann auch noch ohne Quittung oder ohne offizielle Quittung des Unternehmens ist sowieso indiskutabel.
Da kannst Du dann drauf warten, dass es irgendwann Probleme gibt.

Gruss Frederik

daniu
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erstellt am: 28. Apr. 2009 09:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi!

Du schreibst ja immer so nett: konnte meine Schwester nicht davon abhalten. An der Stelle wäre ich sehr vorsichtig. Wenn Deine Schwester dem Bar-Geld ohne Quittung gegeben hat, wäre ich vorsichtig, dass er sie damit nicht auch noch erpresst oder ggf. mit ins Boot nimmt. Er könnte ja sagen, dass Deine Schwester ihn runter handeln wollte und er ihr klar gesagt hätte, dass es dann ohne Steuer sei ... Das läuft nämlich oft so ab und ich kann mir kaum vorstellen, dass der Mieter, der bei sowas mitmacht ganz ungeschoren davonkommt.

Gruß
Daniel

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bommy007
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weil es Spaß macht...

erstellt am: 28. Apr. 2009 09:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Um Gottes Willen, natürlich hat meine Schwester Quittungen für das Geld bekommen. Auch standen noch vier weitere Personen mit im Raum und können die Übergabe bezeugen.
Darum geht es gar nicht.

Eine Anzeige kommt nicht in Frage, da wir uns einen Rechtsstreit gar nicht leisten könnten.

Ich will einfach alle legalen Mittel ausschöpfen um so viele Menschen wie möglich über seine Methoden zu informieren.
Daher die Frage nach einer offiziellen Beschwerdestelle.

Meine ersten Anlaufstellen sind jetzt erstmal das Finanzamt (Verdacht auf Schwarzgeld und unsaubere Buchführung), der Verbraucherschutz und diverse Foren bei Immobilienbörsen.

Meike

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Grüßle aus Stuttgart

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Dig15
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erstellt am: 28. Apr. 2009 09:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Sei aber vorsichtig, dass er Dir nicht mit Rufschädigung kommt.

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Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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Ex-Mitglied

erstellt am: 28. Apr. 2009 10:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Dig15:
Sei aber vorsichtig, dass er Dir nicht mit Rufschädigung kommt.


Makler - Rufschädigung
Das wäre ja so als würde ich einer Prostituierten Unkeuschheit vorwerfen.

Im Ernst, bei einem 'Beruf', der ohne Zulassungsvoraussetzung bzw. -kontrolle ausgeübt werden kann, muss man immer mit allem rechnen.

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bommy007
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weil es Spaß macht...

erstellt am: 28. Apr. 2009 10:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Das mit der Rufschädigung ist schon klar.
Es werden auch nur beweisbare Fakten auf den Tisch kommen.
Und davon gibt es schon genug... 

Meike

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Michael 18111968
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>Plauder-Beginner<

erstellt am: 28. Apr. 2009 10:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Habt Ihr schon mal mir dem "richtigen" Vermieter gesprochen?
Der sollte als erstes wissen, was der Makler da "in seinem Namen" treibt.

Wenn Ihr Glück habt (wie ich auch schon mal), dann ist nur der Makler ein A***, aber nachdem er seine Sache erledigt (und er sein Geld bekommen) hat, seht Ihr ihn nie wieder.
Der Vermieter ist informiert und sucht sich fürs nächste Mal einen anderen Makler - es gibt ja genug.

Wenn der Vermieter mit dem Makler verbrüdert oder sonstwie artverwandt ist, ist das bestimmt nicht das letzte Mal, dass Ihr mit der Wohnung Ärger habt... 

BTW: Ich hatte die letzten Jahre unglaublich viele "interessante" Begegnungen mit Maklern - vieles war nicht nur unverschämt, sondern ganz offen gegen geltende Gesetze - wenn Ihr mal gaaaanz viel Zeit habt, kommt zum Heilbronner Stammtisch und sprecht mich drauf an...   

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bommy007
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weil es Spaß macht...

erstellt am: 28. Apr. 2009 11:06    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zum Stammtisch komme ich bestimmt nächstes Mal, auch ohne Maklerärger 

Die Vermieter sind wohl ältere Leute.
Wir wissen noch nicht mal die Adresse der Vermieter.
Wie gesagt, eigentlich ist der Mietvertrag noch nicht mal rechtskräftig, da die Adresse des Vermieters fehlt.
Und er hat sich mehrfach geweigert meiner Schwester die Telefonnummer oder die Adresse der Vermieter zu nennen. (auch wieder vor Zeugen)

Und spätestens bei der Wohnungsübergabe beim Auszug steht dieser schmierige Kerl wieder auf der Matte...

Meike

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Ramona779
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erstellt am: 28. Apr. 2009 11:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also ich würde jetzt mal darauf bestehen das er die Adresse von den Vermietern rausrückt. Und sofort mit denen sprechen. Da kann ja was nicht stimmen. Und wenn der Typ die Adresse nicht rausrücken will würde ich ihm mit Anwalt oder einer Anzeige drohen. Du kannst ja mal bei der Polizei fragen was man da machen kann, oder du lässt dich von einem Anwalt beraten. So ein Beratungsgespräch kostet auch nicht so viel.

Eins versteh ich aber nicht. Ich dachte die Maklergebühr bezahlt man bei Abschluß des Mietvertrags. Solange der nicht richtig ausgefüllt gewesen wäre, hätte der von mir sowieso kein Geld gesehen.

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Gruß, Ramona

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murphy2
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erstellt am: 28. Apr. 2009 11:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Bei mir ist das Problem mit den Damen exakt umgekehrt und ggf. klebe ich der halt spontan eine solche, daß es wirkt.

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bommy007
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weil es Spaß macht...

erstellt am: 28. Apr. 2009 11:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Es geht hier nicht um das Anfassen (und danke für diesen "hilfreichen" Tip... ), sondern darum, daß das gesamte Vorgehen unseriös ist und zum Teil Zweifel an der Rechtskräftigkeit aufkommen läßt.

Meike

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Grüßle aus Stuttgart

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DSchmidt
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erstellt am: 28. Apr. 2009 11:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wie kam es denn dann dazu, dass dieser, ob nun rechtskräftige oder nicht rechtskräftige, Mietvertrag zustande kam. Also einer so unseriösen Person hätte ich nicht man die Hand geschüttelt, beschweige denn "Geschäfte" mit der Person zu machen. Das klingt für mich alles danach, als wenn man vor dieser Person nie seine Ruhe hat, bis er einen bis aufs letzte Hemd beraubt hat, durch hinterlisstige Machenschaften.

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Ein leidenschaftlicher Raucher, der immer von der Gefahr des Rauchens für die Gesundheit liest, hört in den meisten Fällen auf zu lesen!

MfG Dominik

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Leo Laimer
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IV bis 2019

erstellt am: 28. Apr. 2009 11:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Meike,

Eigentlich widersprichst Du Dir selber im Laufe dieses Threads, aber Deine Empörung ist begreifbar und verständlich.
Ich fürchte dass sämtliche Versuche sich zu beschweren weitgehend verpuffen werden, am erfolgversprechendsten scheint mir noch sein direkter Vorgesetzter zu sein (falls er einen hat).
Amoralisches, unsauberes Verhalten für sich ist kein verfolgbares Delikt, da müsste schon "echt Blut fliessen". Und eine Tonaufnahme per Handy beweist vor Gericht so ziemlich garnichts.

Aber es könnte ja auch sein, dass er überhaupt kein Makler ist, keine Berechtigung für diese Wohnung hat sondern nur zufällig einen Schlüssel dafür? Dass er nur Frauen anmachen will auf diese Tour?
Soviel ich weiss kommt dadurch aber trotzdem ein Mietvertrag zustande, die wirklichen Eigentümer der Wohnung hätten in diesem Fall ernste Schwierigkeiten die unerwünschten Mieter loszuwerden.

------------------
mfg - Leo

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Hofe
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erstellt am: 28. Apr. 2009 11:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von bommy007:
Ich konnte sie leider nicht davon überzeugen es sein zu lassen.

...da legt mir der Kerl erstmal den Arm um die Hüfte.
...habe mich zusammengerissen, weil meine Schwester die Wohnung haben wollte.
...Markler will Miete, Kaution und Maklergebühr in BAR am Samstag haben.
...und läßt uns auch keinen Schlüssel für die Wohnung da.



Da bahnt sich ein Geschäft an, bei dem alle Alarmglocken schrillen sollten und dies ja auch tun, und trotzdem wird das Geschäft getätigt.
Der unseriöse Makler ist die eine Seite, die andere ist der Dumme, den er (mal wieder?) gefunden hat.
Nun hat Deine Schwester, die all Deine Warnungen ignoriert hat, die Wohnung an der Backe und Du willst für sie noch einen Wirbel veranstalten, der eh nix bringt?
Sorry, Schwester hin oder her, aber wer nicht hören will muss fühlen.
Der Makler wird weitermachen wie bisher, beizukommen ist solchen Jungs (allen unseriösen Geschäftspartnern) eh nicht.
Das nächste Mal Finger weg, wenn die entsprechenden Anzeichen vorhanden sind, nicht nur bei Maklern.

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bommy007
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weil es Spaß macht...

erstellt am: 28. Apr. 2009 11:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Leo, warum widerspreche ich mir selber 
Alle hier beschriebenen Dinge haben sich auch so zugetragen.

Ich habe soviel schon herausbekommen: Als Versicherungsmakler ist er bei der IHK wie vorgeschrieben registriert.
Einen Vorgestzten hat er nicht, er ist selbstständig.
Daher bin ich ja auf der Suche nach einer offiziellen Stellen, bei der Makler gemeldet sein müssen, oder bei der man sich beschweren kann.

Ich persönlich hätte mir von dem Typen noch nicht mal die Wohnung zeigen lassen, aber meine Schwester stand sowohl unter Zeitdruck eine neue Wohnung zu finden, da sie am 01.05. dort einen neuen Job antritt, zum anderen hat sie halt noch nicht die Lebenserfahrung und das Durchsetzungsvermögen sich gegen solche Leute zu wehren.

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Grüßle aus Stuttgart

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Michael 18111968
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>Plauder-Beginner<

erstellt am: 28. Apr. 2009 11:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wenn Ihr keine Vermieter-Adresse habt, woher wisst Ihr dann, dass der freundliche Makler Euch die Wohnung überhaupt vermieten durfte?

Vielleicht hat er sich die Miet-Höhe selbst ausgedacht und lebt großzügig von der Differenz zur wirklichen Miete.

Im schlimmsten Fall klingelt nächste Woche noch ein neuer Mieter.

Noch eine Woche später kommt dann das Abbruchunternehmen um das Haus abzureissen... 

Ich wäre niiie irgendwo eingezogen, ohne den Vermieter persönlich kennenzulernen - das kann einem viel Ärger ersparen.
Bei all den Vorabend-Fernseh-Horror-Szenarien mit Mietnomaden und ähnlichem vergisst man gerne, dass das größte Übel oft ein schlimmer Vermieter ist.

Unvergessen wird mir eine ehemalige Vermieterin bleiben, die mich gebeten hat, vor dem Verlassen der (von mir gekündigten) Wohnung immer das Geschirr abzuspülen, damit es das nächste Mal nicht so schlimm ausschaut, wenn sie unangekündigt und ungefragt mit ihrem Nachschlüssel meine Wohnung einem Nachmieter zeigt... 

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zioba
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erstellt am: 28. Apr. 2009 12:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallihallo,

beschweren kann man sich beim Ring Deutscher Makler (RDM) oder auch beim Verband der Immobilienmakler Deutschlands (IVD). Macht aber nur begrenzt Sinn, nämlich dann, wenn der Makler dort Mitglied ist.

Die Frage ist tasächlich, ob der Makler das Recht hatte, die Wohnung zu vermarkten. Deine Aussage, dass der Kerl beim Auszug wieder auf der Matte steht, ist m.E. ein eindeutiges Zeichen dafür, dass er hier eher eine Verwaltertätigkeit wahrnimmt und somit keine Maklercourtage vom Mieter zu zahlen ist.

Die Mietzahlung an den Makler ist ebenso ein Zeichen für eine Art Verwaltertätigkeit, die eine Courtageforderung unbegründet macht.

Habt Ihr eine Visitenkarte des Maklers? Eine Tätigkeit als Immobilienmakler ist nach besonderen Vorgaben als Gewerbe anzumelden. § 34c Gewerbeordnung (??). Ohne diese Gewerbeanmldung darf man nicht als Makler arbeiten und auch keine Courtage einziehen.

Sollten sich dieser Verdacht bestätigen, so lohnt sich der Gang zum Anwalt, eine Anzeige und Rückforderung der Maklercourtage. Der Auszug aus der Wohnung ist damit nicht zwingend einhergehend.

Viele Grüße & Erfolg
zioba

[Diese Nachricht wurde von zioba am 28. Apr. 2009 editiert.]

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bommy007
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erstellt am: 28. Apr. 2009 12:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Haloo zioba,

danke für die Hinweise.
Er ist nach den genannten Paragraphen gemeldet, das habe ich schon über die IHK herausgefunden.
Er ist wohl tatsächlich berechtigt die Wohung zu vermieten, da sowohl die anderen Mieter als auch der Hausmeister in kennen und auch das Übergabeprotokoll der Vormieterin von ihm ist.

Ich habe nun einen befreundeten Anwalt gefunden, der sich den Mietverrag ansieht und dafür sorgt, daß meine Schwester wenigsten einen rechtskräftigen Vertrag bekommt.

Das mit dem/der Dummen ist schon richtig.
Das Lehrgeld in Höhe von über 900,- Euro wird sie zahlen müssen.
Ich hatte ihr ja angeboten die Möbel erstmal bei mir unter zustellen und sich im Notfall erstmal ein Zimmer zu suchen, damit sie dann in aller ruhe nach einer Wohnung ohne Makler suchen kann.
Ich habe ihr auch schon gesagt was ich davon halte, daß sie die Wohnung genommen hat...

Ich habe noch nie in meinem Leben einen Makler in Anspruch genommen. Es gibt genug Wohnungen von privat zu mieten.

Sie muß diese ganze Geschichte jetzt unter Lebenserfahrung verbuchen.
Ich denke beim nächsten mal wird sie auf mich hören.

Aber ich werde mich auf jeden Fall bei den genannten Stellen erkundigen, ob der Typ dort Mitglied ist, denn die Zulassung die ich gefunden habe ist wohl nur für Versicherungsmakler (auch nicht besser...)

Ich danke euch aber trotzdem für die vielen Beiträge und Tips.
Dieser Beitrag soll allen als Warnung dienen, die sich auf Markler einlassen.

Ach ja, die "Mietdifferenz": Bei 430 Euro Warmmiete für über 60m² wird die Differenz wohl nicht so groß sein...

Meike

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zioba
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erstellt am: 28. Apr. 2009 12:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von bommy007:

Aber ich werde mich auf jeden Fall bei den genannten Stellen erkundigen, ob der Typ dort Mitglied ist, denn die Zulassung die ich gefunden habe ist wohl nur für Versicherungsmakler (auch nicht besser...)


Ein Versicherungsmakler darf keine Wohnungen vermarkten oder gar Courtage einziehen. Mit etwas Glück bekommt Deine Schwester das Geld ja zurück. Wir drücken Euch alle mal die Daumen und haltet uns auf dem Laufenden, was als Ergebnis herauskommt.


Viele Grüße
zioba

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daniu
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erstellt am: 28. Apr. 2009 14:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von bommy007:

Ich habe noch nie in meinem Leben einen Makler in Anspruch genommen. Es gibt genug Wohnungen von privat zu mieten.

Ich auch nicht. Trotzdem würde ich an der Stelle nicht so laut schreiben. Ich gehe davon aus, dass das extrem vom Zeitpunkt der Wohnugssuche und vor allem vom Ort abhängt. Ich habe meine beiden Wohnungen auch hier in Stuttgart gesucht und gefunden.

Zitat:
Original erstellt von bommy007:

Ach ja, die "Mietdifferenz": Bei 430 Euro Warmmiete für über 60m² wird die Differenz wohl nicht so groß sein...

Also das muss aber nicht besonders billig sein. Hier in Stuttgart ist das wohl normal, aber soweit ich weiß ist hier die zweitteuerste Mietgegend Deutschlands (nach München). Andernorts mietet man viel billiger. Der Preis hängt ja auch noch von vielen anderen Faktoren ab ...

Gruß
Daniel

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INNEO Solutions
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erstellt am: 28. Apr. 2009 15:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von daniu:
Also das muss aber nicht besonders billig sein. Hier in Stuttgart ist das wohl normal, aber soweit ich weiß ist hier die zweitteuerste Mietgegend Deutschlands (nach München). Andernorts mietet man viel billiger. Der Preis hängt ja auch noch von vielen anderen Faktoren ab ...

Tegernsee.....

------------------
Neu hier?  Verwundert über manche Antworten? 

Wichtige Links für noch mehr Spaß im WBFRichtig Fragen - Nettiquette - Suchfunktion - System-Info - 7er-Regel - Unities

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Börga
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System?
Rapidograph, Rasierklinge, Radienschablone,...

erstellt am: 29. Apr. 2009 20:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von bommy007:
...Ich will einfach alle legalen Mittel ausschöpfen um so viele Menschen wie möglich über seine Methoden zu informieren.
...

Dann nenne mir seinen Namen. Ich habe die letzten 6,5 Jahre in Wiesbaden gewohnt. Ich kann es dort verbreiten. :D *Scherz* (Obwohl es mich interessieren würde.)

Zitat:
Original erstellt von daniu:
...
Also das muss aber nicht besonders billig sein. Hier in Stuttgart ist das wohl normal, aber soweit ich weiß ist hier die zweitteuerste Mietgegend Deutschlands (nach München). Andernorts mietet man viel billiger. Der Preis hängt ja auch noch von vielen anderen Faktoren ab ...

Also für Wiesbaden ist das sehr günstig. Ich habe bis Januar 400 ¤ warm für 45 qm bezahlt. Als Anhaltspunkt der Mietspiegel für Wiesbaden. Die Werte sind Kaltmiete pro qm.

------------------
Gruß Christian

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Jörg H.
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erstellt am: 30. Apr. 2009 09:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

Ich frag mich gerade was man persönlich davon hat, dem Makler an's Bein zu pinkeln.

Schliesslich hat man keinerlei Aussichten darauf, dass er dauerhaft aus dem Verkehr gezogen wird, weder ist man dazu gezwungen weiter mit ihm Geschäfte zu machen.
Der Herr bekommt ein blaues Auge und letztendlich wird er genauso weitermachen wie bisher. Was bleibt ist die eigene vertane Zeit und der Frust darüber, doch so wenig ausgerichtet zu haben.

Fall's das Mietverhältnis bestehen bleibt, kommt zudem die Retourkutsche postwendend.


Grüße,

Jörg

------------------

Die größtmögliche Geschwindigkeit ist die Dunkelgeschwindigkeit, denn so sehr sich das Licht auch anstrengt, die Dunkelheit war schon vorher da.

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bommy007
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Registriert: 09.11.2005

weil es Spaß macht...

erstellt am: 30. Apr. 2009 14:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Der Hintergedanke war, daß er eventuell seinen Auftrag durch die Vermieter verliert und meine Schewster bei Ihrem Auszug nichts mehr mit ihm zu tun hat.
Denn schlimmer kann es nicht mehr werden. Jeder andere Makler wäre besser als der.

Aber vor allen Dingen will ich dafür sorgen, daß meine Schwester
1. noch einen gültigen Mietvertrag mit Adresse der Vermieter bekommt.
2. Die Miete auch wirklich bei den Verietern ankommt
3. Auch ein ordentliches Kautionssparbuch angelegt wird

Die Maklergebühr wird sie eh als Lehrgeld abschreiben können, da er schlau genug war auf die Frage nach dem Ansprechpartner bei Problemen im Haus den Hausmeister und nicht sich selber zu nennen.
Somit besteht keine Chance die Gebühr zurück zu fordern.

Wenigstens stimmt sie mir jetzt zu, daß es besser gewesen wäre zur Not eine Nacht im Auto zu schlafen und in rRhe nach einer anderen Wohnung zu suchen und nicht einfach auf die schnelle mit dem erst besten Verbrecher einen Deal abzuschließen.
Ich denke in der Beziehung ist die "kleine" jetzt geheilt.
Sie wollte halt selber eine Entscheidung treffen und nicht auf die große Schewster hören. Aber sowas gehört zum Erwachsenwerden dazu 


Meike

------------------
Grüßle aus Stuttgart

Pro/E macht doch Spaß (immer...na ja, fast immer...oder doch nur manchmal...) 

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zioba
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erstellt am: 30. Apr. 2009 17:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

 
Zitat:
Original erstellt von bommy007:

Die Maklergebühr wird sie eh als Lehrgeld abschreiben können, da er schlau genug war auf die Frage nach dem Ansprechpartner bei Problemen im Haus den Hausmeister und nicht sich selber zu nennen.
Somit besteht keine Chance die Gebühr zurück zu fordern.



Hallo Meike,

das sehe ich etwas anders. Der Hausmeister ist für die kleinen Dinge des Lebens zuständig. Das ist wohl korrekt. Aber allein die Tatsache, dass der Makler die erste Miete "treuhänderisch" entgegengenommen hat, lässt einen gewissen Schluß darauf ziehen, dass er eindeutig mehr Aufgaben im Auftrag der Vermieterin übernimmt als nur die reine Wohnungsvermittlung. Sobald dies so ist, hat der Makler eher einen Verwaltungsauftrag; Zu einer Verwaltung gehört auch das An- und Abmieten von Wohnungen. Somit hat der Makler keinen Anspruch auf eine Maklercourtage. Darüber gibt es ein Gerichtsurteil.
http://www.ml-fachseminare.de/php/urteile-immobilienwirtschaft/index.php

Sollte sich nächstes Jahr der Makler im Zuge der Nebenkostenabrechnung bei Deiner Schwester "in Erinnerung bringen", so ist die Verwaltungstätigkeit eindeutig.

Viel Glück.

[Diese Nachricht wurde von zioba am 30. Apr. 2009 editiert.]

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3dprofi
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erstellt am: 30. Apr. 2009 21:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Mir würde einfallen:

1. Prüfung bei der Gewerbeaufsicht, ob eine Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung vorliegt (Makler- und Bauträgerverordnung) und gleichermaßen klären, ob der Bursche 2. ein Gewerbe angemeldet hat (Gemeindeverwaltung, Anschreiben mit Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses, hier der Verdacht, möglicherweise um ein nicht zu leistendes Honorar gebracht zu werden) und 3. das mit den Versicherungen ist doch nicht ernst gemeint, also wirklich seriöse Makler machen nicht in Versicherungen und nein, die Registrierung als Versicherungsmakler reicht nicht aus, um Wohnraum zu vermitteln. 4. Schwarzgeldverdacht.

Das alles dürfte ihm, wenn etwas nicht stimmt, erheblichen Ärger einbringen, vor allem, wenn die 34c nicht vorliegt (wie gesagt, Gewerbeaufsicht bzw. Gewerbeordnungsamt, je nach Bundesland).

Sollte er keine Erlaubnis haben, wird die Behörde ihm das Maklergewerbe ruck zuck untersagen und das mit erheblichen  Kosten. Vor allem bei Deiner Beschwerde.

 

------------------
Thorsten Stüker
05231 611 35 77
Lange Straße 7
32756 Detmold
tstueker at aol dot com

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