Vergleichsspannungen sind grundsätzlich so normiert, dass sie beim einachsigen Zugversuch mit der Achsialspannung übereinstimmen. Die Beurteilung der errechneten Vergleichsspannung sollte daher immer anhand der Spannungs-Dehnungs-Linie aus dem Zugversuch erfolgen, bzw. in deinem Fall anhand der Zugfließgrenze.
Der aus der Zugfließgrenze theoretisch ermittelte Wert für die Schubfließgrenze hängt vom gewählten Versagens- bzw. Beanspruchungskriterium ab und liegt zwischen 0.5 und 0.8 x R_p. Bei von Mises ist der Faktor 3**(-2) = 0.58.
Viele Grüße,
Martin
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