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Autor Thema:  ERA Berufsbeschreibung (5919 mal gelesen)
Godzkilla86
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erstellt am: 20. Dez. 2010 07:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities


ERA.JPG

 
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem von meinem Chef einen Beschrieb bekommen in dem mein Arbeitsplatz erklärt wird. Ich bin ja derzeit noch in Ausbildung als Technischer Zeichner und meine Hauptaufgaben sind Zeichnungen nach vorgaben durch Kundenbetreuer umzusetzen. Ich mache hier Hauptsächlich Behälterbau also Abwicklungen für Mäntel und Stutzen oder ähnliches.
In manchen Fällen, kommt hin und wieder mal vor, gilt es Beispielsweise neue Maschinenteile in Bestehende Anlagen einzubauen. Da muss man sich seine Halterung oder Lagerung auch mal selbst einfallen lassen und nach div. Berechnungen und Angaben Teile Konstruieren.

Ich habe mal im Anhang den Beschrieb meines Chef´s angehängt und würde gerne eure Meinung/Erfahrung dazu hören.

MfGodzkilla86

------------------
meine HP

[Diese Nachricht wurde von Godzkilla86 am 20. Dez. 2010 editiert.]

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cartoonhero
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erstellt am: 20. Dez. 2010 12:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Godzkilla86 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo,

ERA ist so 'ne Sache ...

In der Aufgabenbeschreibung legt der Arbeitgeber die Anforderungen für die Arbeitsaufgabe fest aus der sich dann eine Bewertung und über die Bewertung eine Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppe ergibt. Diese Beschreibung muss dann auch dem Betriebsrat (wenn vorhanden) vorgelegt werden, der ggf. auch widersprechen kann.

Die Aufgabenbeschreibung die Du bekommen hast unterscheidet sich zum Orientierungsbeispiel "Technische/-r Zeichner/-in" meiner Meinung nach in den drei Bewertungskriterien "Denken", "Handlungsspielraum/Verantwortung" und "Kommunikation"

bei Denken:
wurde meiner Meinung nach von schwieriger Aufgabe auf einfache Aufgabe (zwei Stufen) reduziert.

bei Handlungsspielraum/Verantwortung:
wurde meiner Meinung nach von geringer Handlungsspielraum auf kein Handlungsspielraum / Arbeit auf Anweisung (eine Stufe) reduziert.

bei Kommunikation:
wurde meiner Meinung nach von Abstimmung in routinemäßigen Einzelfragen auf Informtionseinholung/-weitergabe (eine Stufe) reduziert.

... nur so kommt man bei einer geforderten dreijährigen Ausbildung und minimaler Berufserfahrung auf Entgeltgruppe 5.


Dein Chef bietet Dir also nach Deiner Ausbildung eine Stelle an, die  durch die ausgehändigte Aufgabenbeschreibung definiert ist.


Jetzt hast die Möglichkeit die Stelle anzunehmen und, sollte dauerhaft mehr als die beschriebene Aufgabe von Dir verlangt werden, Deiner Eingruppierung zu widersprechen/ diese zu reklamieren (genaueres hierzu siehe ERA-TV).

Du kannst aber auch versuchen bereits jetzt mit Deinem Chef zu reden und ihm darzulegen, das die Aufgabenbeschreibung nur einen Teil deiner Arbeit wiederspiegelt und man diese Beschreibung nochmals überprüfen sollte (Ist wahrscheinlich nicht einfach und sollte gut bedacht sein evtl. auch mal mit dem Betriebsrat drüber reden) bzw. nach der Perspektive fragen (gibt es in den nächsten Jahren Techn. Zeichner Stellen in EG 6/7 in die man steigen kann).

Desweiteren gibt es ja auch noch den Arbeitsmarkt ... wobei es immer gut ist, nach der Ausbildung ein bis zwei Jahre Erfahrung gesammelt zu haben.


Gruss
cartoonhero

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Godzkilla86
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Technischer Zeichner


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erstellt am: 20. Dez. 2010 12:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo cartoonhero,
erst mal danke für deine schnelle Antwort.
Aber könntest du evtl. deine Aufgezählten Punkte auf den jeweilig damit Verbundenen Satz meines Textes beziehen?

Also welcher Satz/Absatz bezieht sich dann auf "Denken", "Handlungsspielraum/Verantwortung" und "Kommunikation".

Weil ich blick bei dem Bürokraten-Kauderwelsch nicht so wirklich durch...

MfGodzkilla

------------------
meine HP

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cartoonhero
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erstellt am: 20. Dez. 2010 13:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Godzkilla86 10 Unities + Antwort hilfreich

also ...

z.B.
die Arbeit erfolgt immer "nach Vorgabe" -> Handlungsspielraum: Arbeit auf Anweisung. (Stufe 1)

"Notwendige Konstruktionsunterlagen sind zu beschaffen" -> Kommunikation: "Informtionseinholung/-weitergabe" (Stufe 1)

wobei "... und mit den zuständigen Stellen abstimmen" -> Kommunikation: "Abstimmung in routinemäßigen Einzelfragen" (Stufe 2)  (hab ich vorher wohl überlesen ... )


beim Denken wird vermutlich noch die Komplexität der Produkte/Konstruktionen eine Rolle spielen ... geht aus der Beschreibung nicht hervor.

bei "Wissen und Können durch Ausbildung" gilt hier Stufe 2:
Abgeschlossene drei bis dreieinhalb jährige Berufsausbildung

und bei "Wissen und Können durch Erfahrung" gibt es keine Stufe null ... Stufe eins: Erfahrung bis ein Jahr ... beinhaltet auch "keine Erfahrung".


am besten Du sprichst mal mit den ERA Spezialisten beim Betriebsrat,
wenn vorhanden, darüber.


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