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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Berufshaftpflicht (6298 mal gelesen)
Hitschi
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Cad Konstrukteur

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Beiträge: 5
Registriert: 21.01.2010

erstellt am: 21. Jan. 2010 11:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Zusammen.

Ich weiß das dieser Beitrag hier eigentlich am falschen Platz ist, aber nach durchstöbern dieser
Foren, gab es nur einen Beitrag in ähnlicher Form und ich habe die Befürchtung, dass ich dort nicht
die richtigen bzw. zu wenig Anwender bzw. Selbstständige treffe.

Ich bin nun seit 10 Jahren selbstständig und wie viel andere habe ich seit Beginn an eine
Berufshaftpflicht, für den Fall das mal eine Konstruktion in die Hose geht o.ä.(was bisher noch nicht der Fall war).
Leider ist diese Versicherung sehr teuer und aufgrund der momentanen Krise, die ich leider auch zu spüren bekomme,
bin ich am überlegen diese Versicherung zu kündigen oder mir zumindest eine günstigere Alternative zu suchen.

Jeder der sich mit diesem Thema schon einmal beschäftigt hat weiß jedoch auch, dass es nur eine handvoll Anbieter
solcher Versicherungen gibt. Eine Alternative ist also nicht unbedingt leicht zu finden.

Daher meine Frage an diejenigen die solch eine Versicherung besitzen (oder auch nicht)oder sich mit dem Thema schon einmal
auseinander gesetzt haben.
Macht solch eine Berufshaftpflicht Sinn oder geht es auch ohne? Wie sind eure Erfahrungen. Wie wird es von euch gehandhabt?
Oder welche Alternativen gibt es.
Eine Antwort per PM ist natürlich auch möglich.

Ich bin übrigens im Bereich Konstruktion von Spritzgießformen, Prototypenformen, Artikelkonstruktion... tätig.

Gruß
Hitschi


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thomasacro
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Ingenieur Anwendungsberater



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Beiträge: 3728
Registriert: 12.05.2004

V4
V5 2016 - 2020
V6 2016x -2019x

erstellt am: 21. Jan. 2010 13:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Hitschi 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Hitschi, und willkommen im Forum.
Ich bin nicht selbständig und kann daher nur mit einer absoluten Amateuräusserung antworten:

Ist es nicht möglich Deinen jeweiligen Arbeits- oder Werkvertrag, den Du mit Deinem Auftraggeber abschließt eine entsprechende Haftungsausschlußklausel einzubringen? Sowas muss natürlich Hand und Fuß haben, und ist bestimmt eine einmalige Sache, so etwas von einem Anwalt verfassen zu lassen.

Oder vielleicht fragst Du einfach mal einen Rechtsprofi, elche Möglichkeiten generell bestehen, dich für Deine eventuellen Fehler haftbar zu machen.

------------------
gruß, Tom 

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Hitschi
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Cad Konstrukteur

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Beiträge: 5
Registriert: 21.01.2010

erstellt am: 21. Jan. 2010 14:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Tom,

in den meisten Fällen gibt es keine speziellen Verträge (mal ausgenommen einen Geheimhaltungsvertrag).
Eine Möglichkeit die ich noch sehe, ist solch eine Haftungsauschlußklausen in das Angebot zu setzten. Oder aber das die Haftung nur bis zur Höhe der Konstruktionskosten geht.
Inwieweit so etwas jedoch bei einem Schadensfall stand hält weiß ich nicht. Das müsste ich noch abklären.

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tanzbaer1963
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erstellt am: 21. Jan. 2010 14:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Hitschi 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Hitschi,

die andere Frage wäre, inwieweit Du Dich mit einer solchen Klausel bei Deinen Kunden ins Aus beförderst.
Ich für meinen Teil hatte mittlerweile schon einige Projekte, allerdings im Anlagenbau, bei denen eine Haftpflichtversicherung ausdrücklich verlangt wurde. Andernfalls hätte ich den Auftrag nicht bekommen.

Eine andere Möglichkeit bestünde vielleicht darin, eine solche Versicherung projektbezogen abzuschliessen.
Allerdings müsstest Du dazu erst einmal eine Gesellschaft finden, die so etwas anbietet. Weiterhin wäre dann die Frage, ob dies auch preiswerter ist.

In den 12 Jahren, in denen ich selbständig bin, habe ich (toi,toi,toi) meine Haftpflicht auch noch nicht in Anspruch nehmen müssen.
Aber darauf zu verzichten, ist mir persönlich doch eine Spur zu riskant.

HTHHope this helps (Hoffe, es hilft weiter)
Gruß Ingo

------------------
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Ex-Mitglied

erstellt am: 21. Jan. 2010 14:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

  Hallo  
Ein sehr brisantes Thema.
@Hitschi
@tanzbaer
Könnt Ihr mir mal mitteilen, was Eure Haftpflichversicherung einschließt?
Oder um es einmal anders zu formulieren, gegen was Ihr glaubt versichert
zu sein. Ich denke, man muß klar trennen, ob man gegen Haftungsansprüche
bei Personen- und Sachschäden  oder gegen Ansprüche aus Konstruktions-
fehlern (Maßfehler, Teile passen nicht) versichert ist.

Ich kenne mich  mit derlei Fragen nicht aus, aber es wäre gut,
hier auch Informationen mit Kollegen auszutauschen.

Vielleicht gab es das Thema schon einmal (ich habe nicht nachgeguckt)
aber an den Versicherungsklauseln und an der Rechtssprechung wird ja
auch öfters gefeilt. 

Gruß 0-checker

[Diese Nachricht wurde von 0-checker am 21. Jan. 2010 editiert.]

tanzbaer1963
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Maschinenbautechniker, Konstrukteur


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erstellt am: 21. Jan. 2010 16:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Hitschi 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo O-Checker,

ich habe extra nochmal nachgesehen:

Zitat:
Versichert ist die gesetzl. Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Betrieb oder Beruf.
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Ich hoffe Du siehst mir nach, dass ich auf das Zitieren der weiteren Feinheiten verzichte.

Da ich mich (auch auf dem Versicherungsschein) Zeichen- und Konstruktionsbüro schimpfe, besteht das Hauptrisiko folglich in erster Linie aus möglichen Konstruktionsfehlern.
Was bei mir ausgeschlossen ist, ist die sogenannte Objektschadendeckung, weil ich nicht als Hersteller auftrete.

Gruß Ingo

------------------
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FelixM
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erstellt am: 21. Jan. 2010 17:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Hitschi 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Hitschi,

Interessantes Thema. Habe ich so noch nicht drueber nachgedacht. Ich bezahle nur immer fristgemaess.
Ist die Versicherung denn wirklich so teuer, dass du sie kuendigen musst?
Gibt es nicht evt. noch andere Moeglichkeiten, z.B. nur eine Grundabsicherung zu einem guenstigeren Tarif, dann weiterhin eine Projektbezogene Versicherung, die du nach Risikoabschaetzung abschliesst? Denn es gibt ja durchaus Auftraege, die gar keine Versicherung benoetigen. So koenntest du die Gebuehren per Projekt kalkulieren und abrechnen.
Ob das allerdings geht, weiss ich natuerlich nicht. War nur so eine Idee.

Gruesse

Felix

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Ex-Mitglied

erstellt am: 21. Jan. 2010 18:40    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Ingo
Ich habe nicht die Absicht, Dich zu verunsichern, aber:
Zitat:
Versichert ist die gesetzl. Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Betrieb oder Beruf.
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden

und:
Zitat:
besteht das Hauptrisiko folglich in erster Linie aus möglichen Konstruktionsfehlern.

Verstehe ich das richtig? Dein Hauptrisiko sind Konstruktionsfehler,
aber versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden?

Für mich sind das 2 Paar Schuhe. Die gesetzl.Haftpflicht des Unternehmers deckt m.E. nicht die Fehler der Berufsausübung des
Konstrukteurs ab.

Das würde ich auf jeden Fall mit meinem Versicherungsvertreter
abklären und sogar auf Papier haben wollen, wenn das aus dem Vertrag nicht glasklar hervorgeht.

Natürlich kann man das Haftungsrisiko für Konstruktionsfehler
in den Geschäftsbedingungen oder auch in einem Passus im Angebot beschränken, aber der Auftraggeber wird immer nur nach seinenLieferbedingungen bestellen. Sobald Du den Auftrag bestätigt hast,
(reicht auch mündlich?), akzeptierst Du die Lieferbedingungen des AG.

Ich wünsche Euch weiterhin fehlerfreies Arbeiten bei gutem
Wirkungsgrad.

Gruß 0-checker

tanzbaer1963
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Maschinenbautechniker, Konstrukteur


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erstellt am: 21. Jan. 2010 19:37    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Hitschi 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo O-Checker,

keine Angst, so schnell lasse ich mich nicht verunsichern.
Denn als ich mich seinerzeit um diese Versicherung gekümmert habe, habe ich gerade hierauf besonders geachtet.
Es gibt, wie Du sicher weißt, besonders für Betriebshaftpflichtvers. unterschiedliche Tarife, für Ärzte, Gaststätten, Handwerks- oder Handelsbetriebe, IT-Betriebe oder wie in meinem Fall für [Zitat]planende, beratende, begutachtende, technische Berufe.

Schließlich hat jeder Bereich seine speziellen Risiken.
Grundsätzlich wenn einem bei der Ausübung seiner Tätigkeit ein Fehler unterläuft, (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit natürlich ausgenommen)
kann bei einer dritten Person ein Schaden entstehen.
Das kann ein Personenschaden sein (eine Person wird verletzt), es kann ein Sachschaden sein (die von mir konstruierte Schuhputzmaschine zerkratzt dem Kunden trotz sachgemäßer Bedienung die schönen 500¤-Sandalen) oder es kann ein Vermögensschaden sein (Mein Kunde hat nun eine Palette nicht passender Drehteile auf dem Hof stehen).

Es ist also durchaus kein Widerspruch.
Was natürlich nicht abgedeckt ist, sind strafrechtliche Konsequenzen (siehe Eishalle Passau).

Gruß Ingo

------------------
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Bei mir wird Theorie und Praxis vereint: Nichts funktioniert und keiner weiß warum!   

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Ex-Mitglied

erstellt am: 21. Jan. 2010 19:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Ingo 
Freut mich, wenns so ist.
Heute haste kein Geld übrig,
um es aus dem Fenster zu werfen.
Guckst Du aber trotzdem, daß Deine
Liefer- und/oder Geschäftsbedingungen
o.K. sind? Man kann nie wissen.
Vielleicht RA einschalten.

Daß diese Versicherungen so teuer sind ist vielleicht
die Folge häufiger Inanspruchnahme.

Gruß 0-checker

Hitschi
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Beiträge: 5
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erstellt am: 21. Jan. 2010 21:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

So, Danke erst einmal für eure Beiträge!

@0-Checker
Meine Haftpflicht beinhaltet Sach- Vermögens- und Personenschäden.
Allerdings, gibt es im Vertrag auch Außnahmen.
So sind z.B. Ansprüche wegen Produktionsausfall jeder Art, wegen fehlerhafter Verfahrenstechniken oder Fehler die aufgrund des fehlenden "know how" beruhen, ausgeschlossen. (Und das sind nur ein paar der vielen Ausnahmen).
Wenn ich also eine Spritzgießform oder einen Artikel konstruiere und erst beim Anlaufen auf der Fertigungsstraße ein Fehler bemerkt wird, dann bin ich quasi am Arsch.
Außerdem bin ich immer mit 2500¤ Selbstbeteiligung dabei.

@Felix
Ich habe ja bisher auch immer nur fristgerecht bezahlt :-). Über dieses Thema habe ich erst angefangen mir Gedanken zu machen, als die Aufträge ausblieben und ich mich auf einem Seminar mit anderen Konstrukteuren darüber unterhalten habe.
Die meisten hatten solch eine Versicherung nicht.
Was die Prämien betrifft, die Kosten sind natürlich relativ und bisher habe ich mir darüber keine Gedanken machen müssen...

@Tanzbär
Sicher könnt es Probleme wegen solch einer Klausel geben. Bisher hat zwar noch kein Kunde auf solche einen Vertrag bestanden, aber  ich habe natürlich bedenken, dass sich solch ein Satz nicht unbedingt gut auf dem Angebot macht.
Der Anlagenbau ist es wahrscheinlich auch eine andere Hausnummer. Da kann ich gut verstehen das es einige Kunden fordern.
Aber daher ja auch meine Fragen. Mich interessiert einfach wie dieses Thema von anderen gehandhabt wird.

 

[Diese Nachricht wurde von Hitschi am 21. Jan. 2010 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von Hitschi am 21. Jan. 2010 editiert.]

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N.Lesch
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WF 4

erstellt am: 21. Jan. 2010 22:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Hitschi 10 Unities + Antwort hilfreich

Schäden aus Konstruktionsfehlern sind Vermögensschäden.
Und dafür gibt es spezielle Versicherungen die aber teuer sind.
Meine Betriebshaftpflicht deckt die auch aber ziemlich wenig.

Man kann sich da auch so schützen: Eine GmbH gründen
oder in die Verträge so was reinschreiben " Meine Haftung beschränkt sich höchstens auf den Auftragswert",
falls sich der Kunde darauf einläßt.

------------------
Klaus           Solid Edge V 20 SP15

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N.Lesch
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
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WF 4

erstellt am: 22. Jan. 2010 08:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Hitschi 10 Unities + Antwort hilfreich

Das Thema hatten wir schon öffters.
Z.B. hier:
http://ww3.cad.de/foren/ubb/Forum202/HTML/000394.shtml#000002

------------------
Klaus           Solid Edge V 20 SP15

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Breuer
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CAD Konstrukteur


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erstellt am: 26. Jan. 2010 12:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Hitschi 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo zusammen!

ein wirklich interessantes Thema.
Bei mir tut sich nur die Frage auf, was gibt es denn für Fehler, in denen man als Freiberuflicher Konstrukteur nicht gleich fahrlässig war?
Bei mir im Spritzgussbereich:

Falsche Schwindung (Tippfehler o.ä.) --> fahrlässig
ingendetwas unterdimensioniert --> fahrlässig
Artikel entformt nicht --> da hätt was hingemusst --> fahrlässig
etc...

Bei anderen Fällen, hält man ja den Schriftverkehr/Lastenheft fest um nachweislich nach Kundenangaben gearbeitet zu haben.

In was für einen Fall sollte denn so eine Versicherung einspringen, wo sie sich nicht direkt mit Fahrlässigkeit rausreden kann.

Und in was für Beitragbereichen bewegen wir uns denn hier mit der Aussage "Teure Versicherung"?

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Ex-Mitglied

erstellt am: 26. Jan. 2010 21:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo

Ich denke, Hitschi geht es eigentlich um die Bezahlbarkeit der Absicherung.
Wahrscheinlich werden die Versicherer alle ca. in der gleichen Preisklasse
antreten und eine billigere/günstigere Versicherungsart (sollte es das geben)
wird auch dann mit niedrigerem Versicherungsschutz einhergehen.

Im Normalfall sollte man den Vers.-Beitrag auf die jährliche, produktive
Arbeitsstundenzahl umlegen, d.h. auf den normalen Stundensatz zurechnen.
Das kann nur jeder selbst anstellen und beurteilen, ob er mit diesem Stundensatz
noch konkurrenzfähig ist. Allerdings würde ich persönlich von Aufträgen Abstand
nehmen, wenn der Stundensatz keine vernünftige Absicherung zuläßt und gleichzeitig
ein hohes Risiko mit sich bringt.

Habt ihr in euren Versicherungsverträgen auch Schadensfreiheitsrabatte drin stehen?

@Breuer
Ich kann mich daran erinnern, daß eine Einstufung von Schadensfällen nach:
- fahrlässig:      ist u.U.versichert
- grob fahrlässig:  nicht versichert
- vorsätzlich:      in keinem Fall versichert
bei manchen Versicherungsarten statt findet. Allerdings sind im Schadensfall die
Parteien ungleicher Meinung, in welcher Rubrik der Schaden dann eingeordnet werden
soll.

Ich wünsche euch, daß ihr nicht in die Situation kommt, diese Versicherung in Anspruch
nehmen zu wollen/müssen.

Gruß 0-checker

horst.radtke
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selbständig


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erstellt am: 29. Jan. 2010 21:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Hitschi 10 Unities + Antwort hilfreich

hallo gleichgesinnte,

auch ich arbeite seit 1997 als freiberuflicher konstrukteur im werkzeug- u. formenbau. als damalige one-man-show habe ich nach ca. 1 jahr einen möglichen schadensfall derart abwenden koennen, dass der schaden von ca. DM 2500 von einer noch ausstehenden restzahlung in abzug gebracht werden konnte. aus diesem grunde schloss ich seinerzeit eine ing-haftpflicht bei der axa ab. die betragseinstufung war und ist heute umsatzabhaengig, ebenso abhaengig von mitarbeiteranzahl sowie vergabe an drittleistern. aus diesen angaben wird ein beitrag generiert. dieser liegt bei etwa 3000,- euro bei ca. 200000 jahresumsatz. macht ca 2 euro pro stunde....
versichert ist hier wie oben schon erwaehnt fahrlaessigkeit, falsche schwindung, etc....folgeschaeden wie zb verspaeteter bandanlauf bei einem oem dagegen nicht. dieses kann nur durch eine gmbh abgesichert werden. ich habe durch einen mitarbeiterfehler diese versicherung einmal wg 12.500,- in anspruch nehmen muessen abzgl. 2.500 eigenanteil pro schaden. trennung in sichtbereicht(spritzgiesser hat den entwurf freigegeben, dessen endkunde hat den fehler erst bei musterung festgestellt.
Nach dieser geschichte war ich toi,toi,toi keine weiteres mal in einer solchen situation.
in der heutigen zeit versuchen allerdings kunden schon im auftrgasfall zu erfragen, ob eine versicherung besteht.....spaetestens dann solltest du nachdenklich werden.
in meiner ueber 20-jaehrigen erfahrung als wz-konstrukteur habe ich bis heute von vielen kunden mitgetilt bekommen, dass es kaum eine fehlerfreie konstruktion auch in zukunft geben wird. wer lust hat die nadel im heuhaufen zu suchen wird sie auch finden

gruß

der horst

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Ex-Mitglied

erstellt am: 30. Jan. 2010 00:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo
Zitat:
dass es kaum eine fehlerfreie konstruktion auch in zukunft geben wird. wer lust hat die nadel im heuhaufen zu suchen wird sie auch finden

Kann ich bestätigen.

Gruß 0-checker

ThorstenStueker
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Tja, dass wird auch immer schlimmer. Die rechtsprechung gibt dem Kunden schon dann Recht, wenn Du seine Konstruktion bei der Werkzeugkonstruktion veränderst (Beispiel Einbringung Formtrennung). Damit bist Du dann in der vollen Haftung für alles, wenn was schief geht. Supi.

------------------
LG
Ingenieurbüro für Kunststofftechnik und Formenbau
Thorsten Stüker
tstueker@aol.com
www.thorstenstueker.de

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horst.radtke
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erstellt am: 01. Feb. 2010 13:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Hitschi 10 Unities + Antwort hilfreich

@ t. stueker,

wieso soll ich denn die trennung des Kunden veraendern?
Ich lasse mir grundasetzlich alle trennungen vom kunden freigeben.
wenn es sein muss auch schriftlich. auch melde ich in solchen faellen schriftlich meine bedenken an, falls ich probleme sehe....
Das habe ich alles aus der damaligen situation gelernt.
einige beteiligte litten auf einmal an amnesie.....
Und wenn erst eine versicherung eintreten muss, um derartige faelle zu begleichen, dann ist das kind schon lange im brunnen.
Leider gebe ich dir recht.....der konstrukteur ist leider die kuh, die immer mehr gemolken wird.
Allein schon die immer größeren umfaenge und ansprueche an die konstruktionen.
wer weiß. was die zukunft nocht so alles bringt.

gruß

der horst

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Hitschi
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erstellt am: 02. Feb. 2010 12:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo,

nun melde ich mich mal endlich wieder.
Ist ja prima das sich so viele an diesem Beitrag beteiligen. Das hätte ich nicht erwartet.

Für mich hat sich jetzt folgendes herauskristallisiert.
Solch eine Berufshaftpflicht ist eigentlich schon eine sinnvolle "Investition". Besonders natürlich für Firmen mit mehreren Mitarbeitern oder bei Projekten mit erhöhtem Risiko.
Man sollte sich aber auch im klaren darüber sein, dass nicht alles versichert ist (Produktionsausfall usw. ),oder aber das es dann eine Stange Geld kostet so etwas abzusichern.
Für den Kunden ist es natürlich auch eine Absicherung, die entscheidend für die Vergabe eines Projektes sein kann.

Ärgerlich ist es wenn sich der Schaden innerhalb der Selbstbeteiligung bewegt (bei mir 2500¤).
Eine Sauerei ist es, wenn der Kunde nach Fehlern sucht, weil er weiß das der Konstrukteur durch solch eine Versicherung abgesichert ist(habe ich auch schon mitbekommen).
Der Schaden darf also nicht zu groß und nicht zu klein sein  und sollte sich selbstverständlich im abgesicherten Rahmen bewegen.

Wo gearbeitet wird, da passieren auch immer wieder mal Fehler. Niemand wird sich da frei sprechen können. In vielen Fällen (so meine Erfahrung) kann man sich mit dem Kunden irgendwie einigen. Wenn man immer gute Arbeit abliefert, dann wird über den ein oder anderen Fehler auch oft einfach hinweg gesehen.

Interessant wäre mal eine Statistik wieviel % derjenigen die solche ein Versicherung haben, diese bereits in Anspruch genommen haben (oder wie oft)und um welche Schadensgröße es sich gehandelt hat...ob die Versicherung problemlos gezahlt hat usw. usw.

Eine gute Info wäre auch, welche Versicherungen solch eine Berufshaftpflich anbieten.
Ich weiß es bisher nur von Allianz, Gerling und Axa

Gruß
Hitschi

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Hitschi
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Hallo,

nun melde ich mich mal endlich wieder.
Ist ja prima das sich so viele an diesem Beitrag beteiligen. Das hätte ich nicht erwartet.

Für mich hat sich jetzt folgendes herauskristallisiert.
Solch eine Berufshaftpflicht ist eigentlich schon eine sinnvolle "Investition". Besonders natürlich für Firmen mit mehreren Mitarbeitern oder bei Projekten mit erhöhtem Risiko.
Man sollte sich aber auch im klaren darüber sein, dass nicht alles versichert ist (Produktionsausfall usw. ),oder aber das es dann eine Stange Geld kostet so etwas abzusichern.
Für den Kunden ist es natürlich auch eine Absicherung, die entscheidend für die Vergabe eines Projektes sein kann.

Ärgerlich ist es wenn sich der Schaden innerhalb der Selbstbeteiligung bewegt (bei mir 2500¤).
Eine Sauerei ist es, wenn der Kunde nach Fehlern sucht, weil er weiß das der Konstrukteur durch solch eine Versicherung abgesichert ist(habe ich auch schon mitbekommen).
Der Schaden darf also nicht zu groß und nicht zu klein sein    und sollte sich selbstverständlich im abgesicherten Rahmen bewegen.

Wo gearbeitet wird, da passieren auch immer wieder mal Fehler. Niemand wird sich da frei sprechen können. In vielen Fällen (so meine Erfahrung) kann man sich mit dem Kunden irgendwie einigen. Wenn man immer gute Arbeit abliefert, dann wird über den ein oder anderen Fehler auch oft einfach hinweg gesehen.

Interessant wäre mal eine Statistik wieviel % derjenigen die solche ein Versicherung haben, diese bereits in Anspruch genommen haben (oder wie oft)und um welche Schadensgröße es sich gehandelt hat...ob die Versicherung problemlos gezahlt hat usw. usw.

Eine gute Info wäre auch, welche Versicherungen solch eine Berufshaftpflich anbieten.
Ich weiß es bisher nur von Allianz, Gerling und Axa

Zitat:
Original erstellt von horst.radtke:
@ t. stueker,


Leider gebe ich dir recht.....der konstrukteur ist leider die kuh, die immer mehr gemolken wird.
Allein schon die immer größeren umfaenge und ansprueche an die konstruktionen.




Die Erfahrung habe ich in den letzten Jahren leider auch gemacht. Die Zeiten haben sich stark geändert. Was ich alles mit in die Konstruktionen einbringen soll ist manchmal der Wahnsinn. Es muss für den teilweise schon nicht mehr Qualifizierten Mitarbeiter an den Maschinen bis ins kleinste durchkonstruiert und dokumentiert werden. Und wenn mal eine Kleinigkeit vergessen wurde, dann ist man der Buhmann.

Gruß
Hitschi

[Diese Nachricht wurde von Hitschi am 02. Feb. 2010 editiert.]

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Ex-Mitglied

erstellt am: 02. Feb. 2010 12:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo an Alle 
@Hitschi
Dein letzter Beitrag sagt alles aus. Super formuliert. 
Eine solche Statistik gibt es mit Sicherheit bei den entsprechenden Versicherern, aber die werden das nicht rausgeben. Ist klar.

Als Selbstständiger gehst Du immer das Risiko ein, vom Kunden zur Kasse gebeten zu werden, insbesondere derzeit, wo die finanziellen Spielräume immer enger werden. Ich kenne auch noch die Zeiten, wo Zeichnungen gewissenhaft von einem anderen geprüft wurden. Natürlich sind dem auch einige wenige Schnitzer nicht aufgefallen, die Fehlerquote war aber deutlich geringer. Die Aussage eines Konstruktionsleiters vor kurzer Zeit: wir prüfen nix, wenn ein oder mehrere Teile Schrott sind, werden sie neu gefertigt, ist immer noch billiger als Zeichnungskontrolle. Ob das so stimmt?

Die Kontrolle durch den Ersteller selbst ist nicht so effektiv, als würde ein Anderer prüfen. Aber wer gibt sich schon dafür her, wer
möchte zusätzliche Verantwortung übernehmen. Ich habe gerade 6 Monate Stahlbauzeichnungen kontrolliert und weiß, von was ich schreibe.

Was die Situation für Betroffene vielleicht etwas abmildern könnte, wäre die Möglichkeit, Rücklagen zu schaffen, ohne daß dafür gleich Steuern anfallen würden.

Gruß 0-checker

[Diese Nachricht wurde von 0-checker am 02. Feb. 2010 editiert.]

Brischke
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erstellt am: 02. Feb. 2010 13:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Hitschi 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von 0-checker:
Was die Situation für Betroffene vielleicht etwas abmildern könnte, wäre die Möglichkeit, Rücklagen zu schaffen, ohne daß dafür gleich Steuern anfallen würden.

Rückstellungen sind Sachbezogen .. dass heißt, wenn kein Schadensfall eintritt, dann müssen die Rückstellungen aufgelöst werden und werden dann rückwirkend versteuert. So einfach (wie es scheint) ist es leider doch nicht.

Aber zum Thema selbst:
In der Programmierung ist es leider so, dass mit einem Tool von 100,-¤ etliche Millionen ¤ an Schaden produziert werden können .. also ähnlich wie bei der Konstruktion.
Da bekanntlich nicht alles von der Haftpflicht abgedeckt wird, sollte man sich wirklich einen Anwalt zu Hilfe nehmen, der die eigenen AGB's dahingehend prüft und korrigiert.
Denn in diesen kann man die Prüfpflicht bevor das Ergebnis produktiv eingesetzt wird auf den Auftraggeber verlagern. Wenn dann nachweislich Fehler in der Programmierung sind, dreht sich der womöglich anstehende Rechtsstreit auch sehr um den Punkt, hätte der Fehler bei einer ordentlichen Prüfung durch den Auftraggeber gefunden werden können. Und wenn dem so ist, dann liegt zumindest ein Mitverschulden des AGs vor.

Klar passiert es auch mir, dass ich Aufträge nur unter Anerkennung der AGB's der Auftraggeber bekomme. ABER in den meisten Fällen beziehen diese sich auf das originäre Geschäfft des AGs. Das hat in aller Regel nichts mit der Dienstleistung von mir zu tun. Das kann ich mir vorstellen, ist bei den selbständigen Konstrukteuren ähnlich.
Wenn man den AG darauf aufmerksam macht, dann (so meine Erfahrung) werden die eigenen AGB's (in Ermangelung passenderer Vertragsgrundlagen seitens des AGs, manchmal nach Prüfung durch die Juristen der AGs) ergänzend zum Vertragsbestandteil gemacht. Denn auch darüber sollte man sich im Klaren sein: Die AGB's betreffen ja auch die Pflichten eines selbst, sind also auch Vorteilhaft für den AG und nicht nur zur Absicherungen bei irgendwelchen Schadensfällen.

mein Fazit:
+ Unternehmenshaftpflicht ist Pflicht
+ passende AGB's sind Pflicht
.. und für den Fall, dass man doch in die Haftung genommen wird (und nicht gleich den Teppich daheim zusammenrollen will):
+ eine passende Gesellschaftsform (GmbH, AG) ist ebenfalls Pflicht.

Grüße Holger

------------------
Holger Brischke
CAD on demand GmbH
Individuelle Lösungen von Heute auf Morgen.

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Ex-Mitglied

erstellt am: 02. Feb. 2010 13:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Brischke
Zitat:
So einfach (wie es scheint) ist es leider doch nicht.

Genau so habe ich auch gemeint.
Ansonsten: volle Zustimmung zu Deinem Beitrag.

Gruß 0-checker

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