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3-D-Konstruktion, Zeichnungserstellung, Dokumentation , eine Pressemitteilung
Autor Thema:  (juristische) Haftung bei Konstrukteuren (5366 mal gelesen)
Stormbird
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Beiträge: 271
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erstellt am: 28. Aug. 2007 17:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo,

mein Chef hat mir jetzt erzählt, das (laut irgendeiner EU-Verordnung) bei Konstruktionen letztenendes derjenige haftet, dessen Name auf der Zeichnung steht.

Und zwar egal, ob Angestellter oder Chef.

Ist das tatsächlich so?

Wenn ein Angestellter eines Ingenieurbüros z.B. Schrauben zu schwach dimensioniert und dadurch ein Sach- oder gar Personenschaden entsteht, wie sieht das dann aus mit der Haftung?

Zumindest laut deutschen Recht muss dem AN ja zumindest Fahrlässigkeit nachweisbar sein, ansonsten haftet der AG.

Kennt sich da jemand aus?

Stormbird

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Gerhard Deeg
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erstellt am: 28. Aug. 2007 20:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Stormbird 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Stormbird,

das ist ein ganz interessanter Gedankenanstoß.

Bei einem Freiberufler hört man immer, dass er bis zur Höhe der Konstruktionskosten für den Schaden aufkommen muß. Auch habe ich schon gehört, dass der drei bis vier fache Satz einer Konstruktion als Schadenssumme festgelegt wurde.

Da müssen Experten ran.

Gruß Gerhard

------------------
Jeder erfüllte Wunsch ist ein Traum weniger

Träume sind die Sonnenstunden der Hoffnung

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tanzbaer1963
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erstellt am: 28. Aug. 2007 20:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Stormbird 10 Unities + Antwort hilfreich

Guten Abend zusammen,

das ist der Grund, warum ich auch als einzelkämpferischer Unternehmer eine Betriebshaftpflicht habe.
Kann ich auch den Freiberuflern nur empfehlen.
Für einen Arbeitnehmer ist es da schon einfacher. Da reicht eine einfache Fahrlässigkeit nicht aus, da muss es schon mindestens grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz sein. Zumindest ist Vorsatz dann schon der Punkt wo meine Haftpflicht den "Verursacher" in Regress nehmen würde.
Anders sieht es natürlich im Strafrecht aus. Da hatten wir vor ein paar Jahren ja das schöne Beispiel mit der Wuppertaler Schwebebahn gehabt. Wo sich die entsprechenden Mitarbeiter vor Gericht verantworten mussten, weil vergessen wurde, eine Kralle von den Schienen zu demontieren.
Wie auch immer, ich denke mal, die letzten Details werden von Fall zu Fall dann individuell vor Gericht entschieden.

Gruss Ingo

------------------
Theorie ist,wenn man alles weiß und nichts funktioniert.
Praxis ist,wenn alles funktioniert und keiner weiß warum.
Bei mir wird Theorie und Praxis vereint: Nichts funktioniert und keiner weiß warum!   

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Stormbird
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erstellt am: 29. Aug. 2007 15:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Also bei uns wird das im Moment tatsächlich so gehandhabt, das überall der Name von meinem Chef druntersteht, egal wer es gezeichnet hat, denn der hat tatsächlich so eine Versicherung.

Wo kann man da wohl preiswert (oder gar umsonst) an verlässliche Informationen kommen?

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b-karl
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erstellt am: 17. Sep. 2007 21:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Stormbird 10 Unities + Antwort hilfreich

Ich hab auch so eine Versicherung.
Ist nicht ganz billig. Aber wenn was passiert wirds wohl noch etwas teurer.

Ich hoffe nur, daß die Versicherung im Fall der Fälle auch bezahlt.
Die reden sich dann bestimmt irgendwie raus.

Ich hoffe nur, daß ich die nie brauche.

------------------
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Stormbird
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erstellt am: 17. Sep. 2007 22:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Ja, meine ursprüngliche Frage ist aber, was ist mit der Haftung Deiner (falls vohanden) Angestellten?

Insbesondere, wenn deren Name auf der Zeichnung steht?

Oder entbindet ein Eintrag im Feld "geprüft" den Angestellten und gibt die Verantwortung auf den über, der im diesem Feld steht?

Wo kann man sowas rauskriegen?

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ThoMay
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erstellt am: 18. Sep. 2007 06:06    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Stormbird 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo und einen schönen guten Tag Stormbird.

Habe mal im WWW nachgesucht mit Stichwort "Haftung Angestellter"
Ca. 602000 Einträge

Angefügt einer http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/HaftungfuerDritte.html
http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/151539,0.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/278.html


Viel Spaß beim Suchen.
Aber wie schon weiter oben beschrieben, je nach dem wie Cheffe und Angestellter und Staatsanwalt und Rechtsanwalt und Richter und Bundesland und Nase und...


------------------
Es gibt keine dummen Fragen, nur unzweckmäßige.
Hierauf bekommt man dann machesmal eine unzweckmäßige, freundliche Antwort.

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Rolan
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Beiträge: 179
Registriert: 15.04.2005

erstellt am: 18. Sep. 2007 08:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Stormbird 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Stormbird,

GUTES Thema!

ich bin angestellter Konstrukteur und in genau der Situation.
Ich habe mich so informiert:
Als Angestellter ist man sog. Erfüllungsgehilfe des Chefs / Bestitzers, der den Reibach machen will und deshalb ein Risiko eingehen muss (will).
Wegen der Qualifikationsstufe ist ein Angestellter / Ingenieur zu "üblicher Sorgfalt" verpflichtet, dass heißt, wenn er Schrauben dimensioniert, sollte er das fehlerfrei können.
In die Haftung genommen wird man, wenn man grob fahrlässig, also z.B. ohne zu rechnen oder ohne sich ein Bild von den waltenden Beanspruchungen zu machen, Schrauben dimensioniert.
Heikel ist es, wenn ein Vorgesetzter [mündlich, immer! ;-)] verlangt, "mal schnell.." zu machen oder dass "man sich nicht so haben soll". Da heißt es dann Kreuz haben und ein Memo oder so mit Kopie usw., klar?!
Für Fälle, in denen viel Geld auf dem Spiel steht oder Personenschaden möglich ist, sollte die Firma entweder über einen Statiker (Stahlbauberechnung) oder einen Sachverständigen nach VBG (Masch.-bau) verfügen, solche Leute haben normal den Überblick und das Recht, eine Konstruktion durch ihren Stempel abzusegnen.
Ingenieurmäßig versuche ich also lieber vorzusorgen, als mich auf ein Scharmützel vor Gericht OHNE BEWEISE einzulassen.
Zum Schluss: Nach Eschede hat man neben einigen Scheffs m.W. auch den Konstrukeur verknackt, dessen Name auf der Zeichnung von dem Unglücksrad stand. Und wer weiß, wie es bei EB-Konstruktionen zugeht: So ein Rad entsteht ganz gewiß NICHT auf dem Bildschirm eines einsamen Konstrukteurs und erscheint dann plötzlich .. an einem Waggon...

Beste Grüße

Roland

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b-karl
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Techniker


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erstellt am: 19. Sep. 2007 20:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Stormbird 10 Unities + Antwort hilfreich

Also ich muß bei meiner Versicherung angeben, wieviele Angestellte ich habe, was die für eine Qualifikation haben und was die machen.
Danach richtet sich dann der Preis.

Natürlich kann ich sagen ich arbeite alleine und schreibe überall meinen Namen drunter.
Das ist wohl wesentlich günstiger.

------------------
TOBAKON GmbH

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