| |  | 3-D-Konstruktion, Zeichnungserstellung, Dokumentation , eine Pressemitteilung
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Thema: (juristische) Haftung bei Konstrukteuren (5366 mal gelesen)
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Stormbird Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 271 Registriert: 05.11.2005
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erstellt am: 28. Aug. 2007 17:45 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo, mein Chef hat mir jetzt erzählt, das (laut irgendeiner EU-Verordnung) bei Konstruktionen letztenendes derjenige haftet, dessen Name auf der Zeichnung steht. Und zwar egal, ob Angestellter oder Chef. Ist das tatsächlich so? Wenn ein Angestellter eines Ingenieurbüros z.B. Schrauben zu schwach dimensioniert und dadurch ein Sach- oder gar Personenschaden entsteht, wie sieht das dann aus mit der Haftung? Zumindest laut deutschen Recht muss dem AN ja zumindest Fahrlässigkeit nachweisbar sein, ansonsten haftet der AG. Kennt sich da jemand aus? Stormbird Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Gerhard Deeg Ehrenmitglied V.I.P. h.c. i.R. Konstrukteur aus Leidenschaft

 Beiträge: 2643 Registriert: 17.12.2000 CREO - OSD - OSM HP XW4400 - XW4600 Dell Inspiron 17E NVIDIA QUADRO FX1500 NVIDIA Quadro FX1800 HP Mini 210 2002sg WIN 7 Ultimate 32/64
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erstellt am: 28. Aug. 2007 20:25 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Stormbird
Hallo Stormbird, das ist ein ganz interessanter Gedankenanstoß. Bei einem Freiberufler hört man immer, dass er bis zur Höhe der Konstruktionskosten für den Schaden aufkommen muß. Auch habe ich schon gehört, dass der drei bis vier fache Satz einer Konstruktion als Schadenssumme festgelegt wurde. Da müssen Experten ran. Gruß Gerhard ------------------ Jeder erfüllte Wunsch ist ein Traum weniger Träume sind die Sonnenstunden der Hoffnung Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
tanzbaer1963 Mitglied Maschinenbautechniker, Konstrukteur
  
 Beiträge: 824 Registriert: 15.02.2007
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erstellt am: 28. Aug. 2007 20:57 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Stormbird
Guten Abend zusammen, das ist der Grund, warum ich auch als einzelkämpferischer Unternehmer eine Betriebshaftpflicht habe. Kann ich auch den Freiberuflern nur empfehlen. Für einen Arbeitnehmer ist es da schon einfacher. Da reicht eine einfache Fahrlässigkeit nicht aus, da muss es schon mindestens grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz sein. Zumindest ist Vorsatz dann schon der Punkt wo meine Haftpflicht den "Verursacher" in Regress nehmen würde. Anders sieht es natürlich im Strafrecht aus. Da hatten wir vor ein paar Jahren ja das schöne Beispiel mit der Wuppertaler Schwebebahn gehabt. Wo sich die entsprechenden Mitarbeiter vor Gericht verantworten mussten, weil vergessen wurde, eine Kralle von den Schienen zu demontieren. Wie auch immer, ich denke mal, die letzten Details werden von Fall zu Fall dann individuell vor Gericht entschieden. Gruss Ingo
------------------ Theorie ist,wenn man alles weiß und nichts funktioniert. Praxis ist,wenn alles funktioniert und keiner weiß warum. Bei mir wird Theorie und Praxis vereint: Nichts funktioniert und keiner weiß warum!  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Stormbird Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 271 Registriert: 05.11.2005 ACAD2024, INV2024, Win10Pro 22H2, NVidia T1200, i7-11800HU@2,3GHz, 64GB DDR4 RAM, Logitech Hyperion Fury
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erstellt am: 29. Aug. 2007 15:55 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Also bei uns wird das im Moment tatsächlich so gehandhabt, das überall der Name von meinem Chef druntersteht, egal wer es gezeichnet hat, denn der hat tatsächlich so eine Versicherung. Wo kann man da wohl preiswert (oder gar umsonst) an verlässliche Informationen kommen? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
b-karl Mitglied Techniker
 
 Beiträge: 169 Registriert: 10.09.2005 ProE Wildfire 4 M120, AIS 2011, Medusa NG, AutoCad MDT2011 Nvidia Quadro FX 560 XP Professional 2002 SP2 Intel Pentium 4CPU 3,2GHz 4GB Ram
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erstellt am: 17. Sep. 2007 21:35 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Stormbird
Ich hab auch so eine Versicherung. Ist nicht ganz billig. Aber wenn was passiert wirds wohl noch etwas teurer. Ich hoffe nur, daß die Versicherung im Fall der Fälle auch bezahlt. Die reden sich dann bestimmt irgendwie raus. Ich hoffe nur, daß ich die nie brauche. ------------------ TOBAKON GmbH www.TOBAKON.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Stormbird Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 271 Registriert: 05.11.2005
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erstellt am: 17. Sep. 2007 22:23 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Ja, meine ursprüngliche Frage ist aber, was ist mit der Haftung Deiner (falls vohanden) Angestellten? Insbesondere, wenn deren Name auf der Zeichnung steht? Oder entbindet ein Eintrag im Feld "geprüft" den Angestellten und gibt die Verantwortung auf den über, der im diesem Feld steht? Wo kann man sowas rauskriegen? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur

 Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 18. Sep. 2007 06:06 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Stormbird
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Rolan Mitglied Konstruktionsingenieur
 
 Beiträge: 179 Registriert: 15.04.2005
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erstellt am: 18. Sep. 2007 08:04 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Stormbird
Hallo Stormbird, GUTES Thema! ich bin angestellter Konstrukteur und in genau der Situation. Ich habe mich so informiert: Als Angestellter ist man sog. Erfüllungsgehilfe des Chefs / Bestitzers, der den Reibach machen will und deshalb ein Risiko eingehen muss (will). Wegen der Qualifikationsstufe ist ein Angestellter / Ingenieur zu "üblicher Sorgfalt" verpflichtet, dass heißt, wenn er Schrauben dimensioniert, sollte er das fehlerfrei können. In die Haftung genommen wird man, wenn man grob fahrlässig, also z.B. ohne zu rechnen oder ohne sich ein Bild von den waltenden Beanspruchungen zu machen, Schrauben dimensioniert. Heikel ist es, wenn ein Vorgesetzter [mündlich, immer! ;-)] verlangt, "mal schnell.." zu machen oder dass "man sich nicht so haben soll". Da heißt es dann Kreuz haben und ein Memo oder so mit Kopie usw., klar?! Für Fälle, in denen viel Geld auf dem Spiel steht oder Personenschaden möglich ist, sollte die Firma entweder über einen Statiker (Stahlbauberechnung) oder einen Sachverständigen nach VBG (Masch.-bau) verfügen, solche Leute haben normal den Überblick und das Recht, eine Konstruktion durch ihren Stempel abzusegnen. Ingenieurmäßig versuche ich also lieber vorzusorgen, als mich auf ein Scharmützel vor Gericht OHNE BEWEISE einzulassen. Zum Schluss: Nach Eschede hat man neben einigen Scheffs m.W. auch den Konstrukeur verknackt, dessen Name auf der Zeichnung von dem Unglücksrad stand. Und wer weiß, wie es bei EB-Konstruktionen zugeht: So ein Rad entsteht ganz gewiß NICHT auf dem Bildschirm eines einsamen Konstrukteurs und erscheint dann plötzlich .. an einem Waggon... Beste Grüße Roland Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
b-karl Mitglied Techniker
 
 Beiträge: 169 Registriert: 10.09.2005 ProE Wildfire 4 M120, AIS 2011, Medusa NG, AutoCad MDT2011 Nvidia Quadro FX 560 XP Professional 2002 SP2 Intel Pentium 4CPU 3,2GHz 4GB Ram
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erstellt am: 19. Sep. 2007 20:53 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Stormbird
Also ich muß bei meiner Versicherung angeben, wieviele Angestellte ich habe, was die für eine Qualifikation haben und was die machen. Danach richtet sich dann der Preis. Natürlich kann ich sagen ich arbeite alleine und schreibe überall meinen Namen drunter. Das ist wohl wesentlich günstiger. ------------------ TOBAKON GmbH www.TOBAKON.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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