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Thema: Freelancer + Haftung!? (1297 mal gelesen)
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Thomas_R Mitglied Student - Techn. Zeichner
Beiträge: 505 Registriert: 23.02.2001 AIS9 Windows XPSP2 SUM 3D ------------- FS Amilo D7830 P4 2,6GHz 512MB RAM Radeon 9000 Mobility
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erstellt am: 21. Apr. 2008 00:12 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo zusammen! Eine Frage an alle hier vertretenen Freelancer: Wie regelt ihr Haftungsangelegenheiten bei Selbstverschulden? Suche nach einer entsprechenden Klausel, wonach ich nicht unbedingt für Lau arbeiten muss, wenn ich mal ein Bohrloch an die falsche Stelle gesetzt habe ... Habe da einen Kunden in Spe, dem in dieser Richtung alles zuzutrauen ist ... ;-) Danke vorab!
------------------ Grüße Thomas Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
FelixM Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.- Ing. Schiffbau
Beiträge: 2462 Registriert: 17.05.2004
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erstellt am: 21. Apr. 2008 07:41 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thomas_R
Hallo Thomas, wenn du Arbeit übernimmst, solltest du dir auch darüber im Klaren sein, daß du auch die Verantwortung für diese Arbeit übernimmst. Dafür hast du es auch gelernt. Also, wenn du einen Fehler machst, steh dazu, bring es wieder in Ordnung und bezahl den Schaden (auch wenn du dann für lau gearbeitet hast). Dein Kunde verlässt sich schließlich auf dich und bezahlt dich nicht für Fehler. Fehler können immer passieren, sollte mal ein größerer Fehler passieren, so hast du dafür sicherlich eine Haftpflichtversicherung. Leider stelle ich immer häufiger fest, daß sich Selbständige, aber auch Angestellte, von Beginn der Arbeiten an aus der Verantwortung ziehen wollen. Da frage ich mich doch, wofür diese Leute den Job gelernt haben. Wenn man sich nicht sicher ist, die gefragte Arbeit erledigen zu können, so sollte man das vorher deutlich sagen (evt. hat der Kunde ja auch keine Probleme damit) und/oder es besser sein lassen. Das ist ehrlicher dem Kunden oder dem Arbeitgeber gegenüber. Selbständig arbeiten (auch als Freelancer oder Angestellter) bedeutet immer noch auch Verantwortung zu übernehmen. Stell dich also der Aufgabe, löse sie und sehe nicht schon vorher Probleme, die es unter Umständen gar nicht gibt. Viele Grüße
Felix Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
highway45 Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Bastler mit Diplom
Beiträge: 6346 Registriert: 14.12.2004 [[WBF]]
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erstellt am: 21. Apr. 2008 07:50 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thomas_R
Zitat: ...wonach ich nicht unbedingt für Lau arbeiten muss, wenn ich mal ein Bohrloch an die falsche Stelle gesetzt habe...
Überleg mal: wer soll den Schaden bezahlen, dein Nachbar ? Zitat: ...Habe da einen Kunden in Spe, dem in dieser Richtung alles zuzutrauen ist...
Solche Äußerungen in einem öffentlichem Forum hängen bei den Kunden in spe meistens gerahmt an der Wand ------------------ CoCreate: Hilfeseite I FAQ I Hilfreiche Links I Design-Competition 2008 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Jonischkeit Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Freiberuflicher Ingenieurdienstleister (CSWP)
Beiträge: 2636 Registriert: 29.07.2003
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erstellt am: 21. Apr. 2008 09:47 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thomas_R
Hallo Thomas, es gibt solche und solche Kunden. Fehler (und die entstehen immer wieder) sind unvermeidlich, und in der Regel findet man gemeinsam eine Lösung, um das Problem zu beheben. Es gibt allerdings auch Zeitgenossen, denen der Rechtsanwalt näher steht als die Problemlösung, und die "entgangene Gewinne" exorbitant hochrechnen (Musikindustrie ??). Von daher begrenze ich meine Haftung i.D.R auf den Auftragswert (also max. arbeiten für lau). Wenn dein Kunde in Spe so etwas schon mehrfach mit Kollegen gemacht hat, dann Finger weg vom Auftrag. Ich hatte mal (als Subkonstrukteur) einen Kunden, der eine Versuchsanlage wollte um ganz neue Techniken zu erproben, und dann wegen mangelnder Serientauglichkeit eine Prozessflut führte. Da warten heute noch Anwälte, das Patentamt, Lieferanten und Konstrukteure, und der Vermieter der Bürogebäude auf Zahlung... @Felix, ich kenne keinen Angestellten (oder gar Manager), der persönlich für Fehler haftet. Ich da ein Loch falsch, wird es eben neu gemacht, bzw werden eben ein paar tausend Angestellte entlassen. Mehr zum Thema: http://ww3.cad.de/foren/ubb/Forum8/HTML/000172.shtml HTH Michael Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
FelixM Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.- Ing. Schiffbau
Beiträge: 2462 Registriert: 17.05.2004 NX1-NX CR Star CCM++ 2022 Heeds TC 13.3 Alma ActCut 3.8 Rhino 7 Paramarine 2022 Bricscad 21 Dell M7770 in Dock 64GB I9 RTX A3000 3xSSD Win10 3x 25" Dell U2515H
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erstellt am: 21. Apr. 2008 10:14 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thomas_R
Zitat: Original erstellt von Jonischkeit:
@Felix, ich kenne keinen Angestellten (oder gar Manager), der persönlich für Fehler haftet. Ich da ein Loch falsch, wird es eben neu gemacht, bzw werden eben ein paar tausend Angestellte entlassen.
Michael, das war auch so nicht gemeint. In meinem Beitrag ging es nicht um Haftung, sondern einzig und allein um Verantwortung, das Zugeben von Fehlern und deren Lösung. Wenn also jemand schon vor Beginn der Arbeit jegliche Verantwortung ausschliessen will, halte ich das nicht für gut. Wenn die Verantwortung nicht getragen werden kann, Finger weg vom Auftrag. Im Falle des Angestellten bedeutet das natürlich nicht eine Entschädigung in Form von Geld. Doch ist es auch im Angestelltenverhältnis wichtig, Verantwortung für eine übertragene Aufgabe zu übernehmen und im Fehlerfall die Konsequenzen (wie auch immer die aussehen) zu tragen. Viele Grüße
Felix Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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