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Autor Thema:  1 Mann Konstruktionsbüro -> Herausforderung + Sorgen (18833 mal gelesen)
N.Lesch
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Dipl. Ing.


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Beiträge: 5122
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WF 4

erstellt am: 04. Jun. 2016 19:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für cadmandu74 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo, was Du meinst heißt Vermögensschaden. Das sind z.b. Planungsfehler.
Da deckt die Betriebshaftpflicht höchstens 10 bis 20 TEURo ab.
Den Vermögensschaden kannst Du auch direkt versichern, aber das ist so teuer, daß Du gar nicht anfangen brauchst.
Mußt halt mal reinschauen ins Kleingedruckte. 
Wenn du schlau bist schreibst Du in Deine Angebot rein, Haftung beschrängt sich höchstens auf den Auftragwert.
Die meisten sind schreibfaul und unterschreiben das dann einfach.
Dann bist Du halbwegs agbesichert.

------------------
Klaus

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JJW
Mitglied
B. Sc. in Architektur

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Beiträge: 2
Registriert: 04.06.2016

erstellt am: 04. Jun. 2016 22:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für cadmandu74 10 Unities + Antwort hilfreich

Danke sehr für die schnellen Antworten.

@Klaus, sorry das ich noch mal blöd nachfrage, was beduetet das genau -->: "Wenn du schlau bist schreibst Du in Deine Angebot rein, Haftung beschrängt sich höchstens auf den Auftragwert." ....ich verstehe den Satz schon, aber das Prinzip nicht, wenn es zum Schaden kommt z.B. Abstandsfläche falsch berechnet etc.

Hat der Architekt der das stempelt und unterschreibt, nicht zur sorge zu tragen, dass alles zu kontrollieren?

Gruß Jakob

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N.Lesch
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Dipl. Ing.


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Beiträge: 5122
Registriert: 05.12.2005

WF 4

erstellt am: 05. Jun. 2016 14:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für cadmandu74 10 Unities + Antwort hilfreich

Um Schadensersatz kannst Du ewig prozessieren bist Du Pleite bist.
Du kannst Dich auch versichern mit ähnlichem Ergbnis.
Die Versicherung zahlt höchstens einmal, dann wird es noch teurer.
Wenn Du Deine Haftung auf den Auftragswert beschränkst und sich der Auftragnehmer darauf einläßt, heißt das im Extremfall, daß Du kein Geld bekommst. Aber du mußt dann auch nicht draufzahlen.
Das steht aber so ähnlich in fast allen AGBs ( Allgemeine Geschäftsbedingungen )
Wie das im Bauwesen speziell funktioniert weiß ich nicht. 

Du kannst natürlich auch eine UG ( Unternehmensgessellschaft ) gründen.

------------------
Klaus

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