Um Schadensersatz kannst Du ewig prozessieren bist Du Pleite bist.
Du kannst Dich auch versichern mit ähnlichem Ergbnis.
Die Versicherung zahlt höchstens einmal, dann wird es noch teurer.
Wenn Du Deine Haftung auf den Auftragswert beschränkst und sich der Auftragnehmer darauf einläßt, heißt das im Extremfall, daß Du kein Geld bekommst. Aber du mußt dann auch nicht draufzahlen.
Das steht aber so ähnlich in fast allen AGBs ( Allgemeine Geschäftsbedingungen )
Wie das im Bauwesen speziell funktioniert weiß ich nicht.
Du kannst natürlich auch eine UG ( Unternehmensgessellschaft ) gründen.
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Klaus
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