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Autor
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Thema: Haftung für Zeichnungen/Urheberrecht (4359 mal gelesen)
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Godzkilla86 Mitglied Technischer Zeichner
Beiträge: 457 Registriert: 23.10.2008 Programme: AutoCAD Mech./Inventor akt. Version Computer: Intel Xeon E3-1275v6 3,8 / 3,79 GHz, 32 GB Ram Win10 Pro V 21H2
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erstellt am: 21. Apr. 2011 10:30 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Kollegen, ich habe da mal eine Frage bezüglich Zeichnungs-Urheberrecht und Zeichnungsänderung. Mein Konkreter Fall sieht so aus: Ich habe eine Kundenzeichnung eines Serienteils vorliegen, dass bei uns schon sehr lange gefertigt wird. Im Laufe der Jahre, wurde das Produkt für die Fertigung optimiert und jetzt sollen diese Änderungen festgehalten werden. So habe ich jetzt auf der Ursprünglichen Kundenzeichnung die neuen Schweißausführungen eingetragen und die Stärke des Flansches angepasst. Und diese Zeichnung soll ich jetzt auch im Schriftkopf überarbeiten und soll in das Feld für "gezeichnet" meinen Namen reinschreiben. Wir haben die Originalzeichnungsnummer mit unserem Firmenkürzel erweitert, dass klar wird, dass wir diese Zeichnung geändert haben. Aber ich möchte nicht, dass mein Name als Zeichner für die Zeichnung auftaucht, da ich ja dann alle anderen Angaben auf der Zeichnung mitverantworten müsste oder? Ich habe mich beim Revisionsstand eingetragen für die Sachen, die ich auch gemacht habe aber mehr möchte ich nicht angeben. Kann mir da einer n Tipp geben wie ich damit umgehen soll? MfGodzkilla ------------------ meine HP Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
cadffm Ehrenmitglied V.I.P. h.c. 良い精神
Beiträge: 22275 Registriert: 03.06.2002 System: F1 und Google
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erstellt am: 21. Apr. 2011 10:52 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Godzkilla86
Wenn die Datei/Zeichnung existierte und du in einem Indexfeld WAS WANN VONWEM(dir) angegeben hast ist doch alles perfekt. Der "Ersteller" der Datei/Zeichnung ändert sich ja nicht mit deiner Fortschreibung - auch WANN es erstellt wurde bleibt unberührt, diese Angaben gehören lediglich zu der Änderung und somit zum Indexeintrag. Dazu würde es noch die Sache geben das NICHTS einfach so 1:1 geregelt ist, also selbst wenn du überall deinen Namen etc. einträgst hat das keine bestimmten Folgen, wenn es interessant werden würde dann würde jeder Richter / vor Gericht / entcheiden wie er meint das es richtig wäre. ------------------ CAD.de System-Angaben - CAD on demand - User:FAQ(Acad) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Godzkilla86 Mitglied Technischer Zeichner
Beiträge: 457 Registriert: 23.10.2008
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erstellt am: 21. Apr. 2011 12:39 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Ja genau deswegen frage ich ja. Weil der QS-Chef wollte, dass ich meinen Namen im Feld für "gezeichnet" reinschreibe. Aber dann wäre ich ja für die Komplette Zeichnung verantwortlich.... Und den Original-Ersteller der Zeichnung kann man eigentlich auch nicht drin stehen lassen, da es sich ja jetzt bei der Zeichnung um eine spezielle Version unserer Fertigung handelt, die keinen Indexstand bei unserem Kunden bekommt Ich habe das Feld jetzt leer gelassen und meinen Namen nur bei den Indexänderungen eingetragen. MfGodzkilla ------------------ meine HP Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 21. Apr. 2011 12:44 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Godzkilla86
Hallo und einen schönen Tag Godzkilla. Du Schreibst: Zitat: ich habe da mal eine Frage bezüglich Zeichnungs-Urheberrecht und Zeichnungsänderung.
eigentlich muss euch die Änderungen vom Eurem Kunden genehmigt werden und er hat sein Dokument zu ändern. Zitat: der Ursprünglichen Kundenzeichnung die neuen Schweißausführungen eingetragen
Was ist wenn der Kunde nun dieses Teile mit kleinen Änderungen versieht und dann mit seiner Zeichnung bei euch bestellt? Welche Zeichnung ist dann gültig? Zitat: Wir haben die Originalzeichnungsnummer mit unserem Firmenkürzel erweitert, dass klar wird, dass wir diese Zeichnung geändert haben.
Damit erhälst du ein neues Dokument, welches in eurer Verantwortung liegt, ergo bist du der Ersteller. Bei uns unterliegen die Zeichnungen zum Fertiger nicht dem Änderungswesen. Es wird aber gewünscht, das Auffälligkeiten seitens des Fertigers an uns weitergereicht werden. Dann => Änderung durch uns. Grundlage ist die ISO 9001 Alles Andere macht keinen Sinn. Kostet nur Zeit und Geld. Gruß ThoMay ------------------ Hast du Fragen? Brauchst du Schaut mal nach im Bereich Alle Foren => Wissenstransfer. oder Konstrukteure Online hier bei CAD.de Richtig fragen - Nettiquette - alte Suchfuntion - Systeminfo - Unities - CAD Freeware - Forenübersicht - 3D Konverter - 3D Modelle - SolidWorks Videos Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Godzkilla86 Mitglied Technischer Zeichner
Beiträge: 457 Registriert: 23.10.2008
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erstellt am: 26. Apr. 2011 09:02 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Guten Morgen, die Änderungen, die ich eingetragen habe, sind schon seit langem genehmigt. Es handelt sich eigentlich um eine sehr verspätete Aktualisierung von schon vom Kunden genehmigten Änderungen. Evtl. neue Änderungen durch den Kunden sind kein Problem, da sich die Zeichnung, die ich bearbeitet habe, nur für die Schweißverbindungen der einzelnen Teile ist. Für die mech. Bearbeitung und die Herstellung gibt es gesonderte Zeichnungen. Mir geht es ja auch nich direkt darum, die Verantwortung für das Dokument zu übernehmen. Ich möchte nur vermeiden, für evtl. Zeichnungsfehler oder "falsche Darstellungen" verantwortlich zu sein, wenn ich nur die Schweißverbindungen an unsere Fertigung angepasst habe. MfGodzkilla ------------------ meine HP Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister
Beiträge: 26122 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 26. Apr. 2011 09:34 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Godzkilla86
Ich glaube da liegt eine tiefgreifende Fehlmeinung vor: Jeder Mensch ist (rein zivilrechtlich gesehen) grundsätzlich für das verantwortlich was er tut. Angestellte sind vor zivilrechtlichen Folgen durch das Angestelltenverhältnis und durch die Firmenstruktur mehr oder weniger geschützt, je weiter unten in der Hierachie desto weitgehender der Schutz. Diesbezüglich ist es weitgehend egal, wessen Name wo auf der Zeichnung steht - die Verantwortlichkeiten und sich daraus ergebenden (rechtlichen) Konsequenzen müssen im Fall eines Falles vor Gericht geklärt werden. Also umgekehrt, auch wenn Dein Name draufsteht bist Du nicht per se verantwortlich für die Zeichnung und nicht automatisch schuld an allen etwaigen Fehlern, und wenn Dein Name nicht draufsteht bist Du nicht automatisch schuldlos an etwaigen Deinigen Fehlern. Also hat es höchstens Einfluss auf die Wahl Deiner Ausrede, nicht aber auf die Verantwortlichkeit selber. ------------------ mfg - Leo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Godzkilla86 Mitglied Technischer Zeichner
Beiträge: 457 Registriert: 23.10.2008
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erstellt am: 26. Apr. 2011 10:04 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Danke für diese Aufklärung. Genau das habe ich mir schon so ungefähr gedacht. Nur war ich mir eben nicht sicher. Im Falle eines Falles also wird auch bei einem Fehler, der von mir so produziert wurde, vermutlich erst mal der nächsthöhere zur Verantwortung gezogen? Ich brauche ja auch keine Ausrede, da ich einfach nur das Ausführende Organ in der ganzen sache bin. Mein Chef sagt ich soll das so machen -> Ich setze dass so um wie er das haben möchte -> Fertig
------------------ meine HP Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister
Beiträge: 26122 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 26. Apr. 2011 10:19 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Godzkilla86
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ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 26. Apr. 2011 12:26 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Godzkilla86
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Godzkilla86 Mitglied Technischer Zeichner
Beiträge: 457 Registriert: 23.10.2008
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erstellt am: 26. Apr. 2011 12:32 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Im Grunde mache ich das ja eigentlich immer. Es kommt ein Auftrag, ich bekomme erklärt was davon alles benötigt wird und dann setze ich das um. wobei das wort "Befehl" eher fehl am Platz ist. Ich würde es in der Arbeitswelt "Anweisung" nennen ------------------ meine HP [Diese Nachricht wurde von Godzkilla86 am 26. Apr. 2011 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |