Hallo Steinw

Dein Beitrag ist im falschen Brett, deshalb bisher keine Antworten auf Deine Fragen.
Für solche Themen gibt es "MRL, CE & Co" unter Wissenstransfer.
Aber Deine Frage beantwortet eindeutig die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG,
unter 1.7.3: Kennzeichnung der Maschinen.
- Firmenname.............
- Bezeichn. der Masch.
- CE-Kennzeichnung.....
- Baureihen- oder Typenbez.
- gegebenenfalls Seriennummer
- Baujahr........
Bestehen eure Kunden auf einer Seriennummer, so benennt doch
einfach eure einzel gefertigten (Sonder-)Maschinen mit "1".
Das hat doch nichts mit Bürokratie zu tun. Das ist doch
nichts Neues, das war schon immer so.
Viel mehr Arbeit macht die vorgeschriebene Prozedur vor dem
Ausstellen der Konformitätserklärung. Beschafft euch die
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Dort findet Ihr Antworten.
Gruß 0-checker