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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Autor
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Thema: Konformitätserklärung bei Einzelstück auch Seriennummer und Typ angeben? (4073 mal gelesen)
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Steinw Mitglied Konstrukteur
  
 Beiträge: 655 Registriert: 24.05.2002 Firma: DIVA 11 und 2012 Win 7- 64bit/ 4 GB Ram / Core2 Duo 3GHz/ NVidia Quadro ------------ Laptop: HP Compaq 8710w / Win 7 / 2 GB Ram / NVidia Quadro ------------ Home: Win 7 64Bit / 8 GB Ram / Core2 Quadro 2,5 GH / NVidia GForce 6600 / Diva IV2011 Pro und 2012
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erstellt am: 11. Jun. 2010 12:51 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo, Ich muß eine Konformitätserklärung ausfüllen und habe diese als "Unzureichend" wieder zurück erhalten. Seit der Neuen Konf. muß man die Maschine oder Anlage komplett beschreiben. Also mit Seriennummer und Typenbezeichnung. Wir bauen aber nur Sonderlösungen - also absolute Einzelstücke, die deshalb auch keine Typen oder Seriennummer haben, sondern nur einfache Namen (wie Übergabeförderer). Muß ich nun Zwarnghaft eine Seriennummer draufschreiben - also überalle Nr 1? Und als Typ - Übergabeförderer ÜF? Die Bürokratie wird immer lästiger, echt. MfG, Stein Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 12. Jun. 2010 09:21 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Steinw  Dein Beitrag ist im falschen Brett, deshalb bisher keine Antworten auf Deine Fragen. Für solche Themen gibt es "MRL, CE & Co" unter Wissenstransfer. Aber Deine Frage beantwortet eindeutig die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, unter 1.7.3: Kennzeichnung der Maschinen. - Firmenname............. - Bezeichn. der Masch. - CE-Kennzeichnung..... - Baureihen- oder Typenbez. - gegebenenfalls Seriennummer - Baujahr........ Bestehen eure Kunden auf einer Seriennummer, so benennt doch einfach eure einzel gefertigten (Sonder-)Maschinen mit "1". Das hat doch nichts mit Bürokratie zu tun. Das ist doch nichts Neues, das war schon immer so. Viel mehr Arbeit macht die vorgeschriebene Prozedur vor dem Ausstellen der Konformitätserklärung. Beschafft euch die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Dort findet Ihr Antworten. Gruß 0-checker |
Steinw Mitglied Konstrukteur
  
 Beiträge: 655 Registriert: 24.05.2002 Firma: DIVA 11 und 2012 Win 7- 64bit/ 4 GB Ram / Core2 Duo 3GHz/ NVidia Quadro ------------ Laptop: HP Compaq 8710w / Win 7 / 2 GB Ram / NVidia Quadro ------------ Home: Win 7 64Bit / 8 GB Ram / Core2 Quadro 2,5 GH / NVidia GForce 6600 / Diva IV2011 Pro und 2012
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erstellt am: 16. Jun. 2010 18:10 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Ahja, Danke! Also ich hab nun ja auch "1" geschrieben, aber halte das dennoch für Sinnlos. Vorallem weil ich alle Erklärungen also Ungültig zurück bekommen hatte. Also ja soch Bürokratismus pur. Ich habe die Maschinenrichtlinie erhalten, aber eben nur auszugsweise und da steht eben nichts von - gegebenenfalls Seriennummer. Wie dem auch sei - mich nervt das. MfG Stein Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur

 Beiträge: 5260 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 16. Jun. 2010 19:52 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Steinw
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 18. Jun. 2010 00:26 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Stein Es würde mich mal interessieren, aus welchem anderen Grund eure Kunden die Konf.-Erklärungen als ungültig zurückgeschickt haben. Könnte es vielleicht sein, dass ihr sonstige Anforderungen nicht erfüllt habt? Liefert ihr eine Betriebsanleitung mit? Es gibt auch die Definition "unvollständige Maschinen", die keiner Konformitätserklärung bedürfen und somit keine CE-Kennzeichnung haben. Sind die angewendeten EU-Richtlinien in der Konf.-Erklärung aufgelistet? Wird ein CE-Beauftragter/CE-Bevollmächtigter namentlich genannt? Oder entspricht euer Formular nicht den Anforderungen? Gerne auch Kontakt per PM. Gruß 0-checker
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