Hallo Andreas,
wohne übrigens gerade bei Dir um die Ecke
unter der Woche in Bad Säckingen und am Wochenende in Freiburg
Also der Kunde ist technischer Zeichner und fertigt Zeichnungen für Teile von Maschinen an. Diese Zeichnungen werden auch extern noch einmal überprüft.
Hier die ein Teil des Vertrages:
§ 3
Verpflichtungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) die ihm übertragenden Aufgaben sorgfältig, sachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
Eine Freigabe der erstellten Konstruktionen bzw. Zeichnungen, Stücklisten und andere Unterlagen erfolgt jedoch ausschließlich durch den Auftraggeber bzw. seine Mitarbeiter."
Dies ist vom Auftraggeber auch so unterschrieben worden.
Allerdings hat sie auch folgendes festgelegt:
"
§ 10
Haftung von Auftragnehmer
Der Auftragnehmer schließt für die Zeit seiner Tätigkeit eine eigene Berufshaftpflicht-versicherung ab. Seine Haftung erschließt sich ausschließlich auf jene, die durch diese Versicherung abgedeckt ist."
So das müsste jetzt aber genau genug sein
Grüssle stefan marius
[Diese Nachricht wurde von stefan marius am 31. Okt. 2006 editiert.]
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