Autor
|
Thema: Cad-Software und Gewährleistung (417 mal gelesen)
|
Wolff Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 113 Registriert: 24.10.2001
|
erstellt am: 21. Aug. 2002 22:57 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo zusammen, kann mir mal jemand bitte erklären worauf sich bei CAD-Software die Gewährleistung beziegt? Ich frage aus folgendem Grund: Im Frühjahr diese Jahres hab ich mir eine Cad-Programm angeschaft, diese Programm war mir nicht neu, da ich schon ein paar Jahre damit arbeite. Der Hersteller bietet als Serviceleistung eine Fullservice-Dienstleistung an, die den Telefonsupport und die Upgrades beinnhaltet. Leider hat sich nach kurzer Zeit heraus gestellt, dass die an mich gelieferte Version etliche neue!! Fehler aufwies, die ich auch munter an die Hotline gemeldet habe, mir umfangreicher Dokumentation. Inzwischen gibt es eine korrigierte (neue) Programmversion, auf meine Anfrage wann ich diese Version erhalte, wurde mir erklärt, dass ich keinen Servicevertrag hätte. Ich muss also zuerst den Servivevertrag abschliessen, damit ich die Fehlerbereinigte Version erhalte, ob wohl ich noch innerhalb der Gewährleistung bin. Ich vergleich den Fall mal mit einem Auto. Ein Mängel der während der normalen Garantiezeit auftritt, wird nur dann beseitigt, wenn man eine Garantieverlängerung abschliest, wer wird sich ein Auto dieser Marke kaufen ?? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
StefanBerlitz Guter-Geist-Moderator IT Admin (CAx)
Beiträge: 8756 Registriert: 02.03.2000 SunZu sagt: Analysiere die Vorteile, die du aus meinem Ratschlag ziehst. Dann gliedere deine Kräfte entsprechend und mache dir außergewöhnliche Taktiken zunutze.
|
erstellt am: 22. Aug. 2002 08:24 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Wolff
Hallo Wolff, ich habe leider auch keine Erklärung dafür, weiß aber genau, was du damit meinst. Ich kenn leider auch keinen Rechtsexperten, und auch die entsprechenden Auslegungen z.B. auf http://www.bettinger.de/datenbank/computerrecht.html machen mich da nicht sicherer. Aber dort steht z.B. klar drin, dass: "Die Software kann auch dann fehlerhaft sein, wenn der Erwerber vom Anbieter im Vertrag darauf hingewiesen wird, daß Software 'nie fehlerfrei' sei" Aber bevor du den juristischen Weg einschlägst (was sicher mal eine ganz interessante Grundsatzentscheidung wäre) wäre es vielleicht besser nochmals freundlich mit dem Support zu reden, wenn es "echte" Fehler sind hab ich häufig erlebt, das kulanterweise Servicepacks auch an Nicht-Wartungs-Kunden ausgegeben wurden ... vielleicht scheut sich die Branche auch einfach nur, das mal deutlich und endgültig klären zu lassen. BTW, wer dann letztendlich Recht hat ist für mich ziemlich bedeutungslos, wenn du aufgrund der Fehler nicht arbeiten kannst, aber trotzdem keine Wartung haben möchtest um den Support und die Hotline zu sparen, kann es dir passieren, dass du zwar in 5 oder 8 Jahren Recht bekommst aber bis dahin jede Menge Nerven verloren hast. Ich persönlich empfehle eigentlich immer die Wartung mit zu kaufen, nicht nur um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen, sondern weil das in meinen Augen einen Mehrwert darstellt. Aber das ist ja ein anderes Thema Ciao, Stefan ------------------ Inoffizielle deutsche SolidWorks Hilfeseite http://solidworks.cad.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Wolff Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 113 Registriert: 24.10.2001
|
erstellt am: 22. Aug. 2002 18:21 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Stefan Berlitz vielen Dank für die ausführliches Antwort auf meinen Beitrag. Ich sehe das schon auch so dass ein Servicevertrag eigentlich eine Bereicherung ist, aber auch nur dann wenn der Service funktioniert. Ich bin aber nicht bereit pro Quartal 500€ zu bezahlen, um dann wenn ich der Hotline eine Anfrage melde eine Call-Nr zu erhalten, und damit hat sich das Ding. Nur als Beispiel: Mitte März dieses Jahres hab ich während eines Consulting ( das natürlich auch nicht billig war) ettliche Fehler gemeldet. Gestern hatte ich bei einem Kunden von mir die Möglichkeit mit der neuesten Programmversion zu arbeiten, leider musste ich feststellen, dass die meisten Fehler nicht behoben sind, obwohl es inzwischen zwei Updates gegeben hat. Und das für 2000€ im Jahr !!! Gibt es eigentlich eine Vorgabe, in welchem Zeitraum Fehler innerhalb des Programms zu beseitigen sind? Gruß Wolff Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
| Anzeige.:
Anzeige: (Infos zum Werbeplatz >>)
|