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Autor Thema:  haftungsansprüche bei konstruktionsfehlern... (1017 mal gelesen)
inventador
Mitglied
Technischer Zeichner

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Beiträge: 2
Registriert: 13.11.2014

erstellt am: 13. Nov. 2014 15:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

hallo zusammen,
hätte da mal eine frage,wie es bei haftungs- bzw schadensersatzansprüchen bei konstruktionsfehlern aussieht.
bin gelernter technischer zeichner im bereich maschinen- und anlagenbau,habe letztes jahr ausgelernt und nach vielen praktikas in vielen fachrichtungen endlich eine stelle gefunden.
problem ist,das in der firma gegenwärtig nur ich für die konstruktion zuständig bin,da der bisherige ingenieur vor kurzem das handtuch geworfen hat und benun  einer anderen firma tätig ist.
in den firmen wo ich vorher als praktikant mehrer monate tätig war,war der zeichner quasi der zuarbeiter des ingenieurs bzw. konstrukteurs.diese haben vor jeder freigabe alle entsprechenden unterlagen zu einem konstruktionvorgang geprüft.
gegenwärtig ist es in meiner jetzigen Firma aber so,das alles was ich nach skizzen oder anderen wilden vorgaben konstruiere von niemanden geprüft bzw. freigegeben wird.
alles geht gleich so in die fertigung und genau das ist es,was mir zu denken gibt.
wie schaut es aus,wenn auf grund meiner doch noch sehr geringen praktischen erfahrungen bei der konstruktion ein fehler unterläuft?
in wie fern kann mich meine firma belangen,wenn zb durch einen fehler die produktion einer von mir konstruierten baugruppe sich verzögert und auftraggeber mit schadensersatzansprüchen ankommen.
ich hatte diese thematik bei meinem arbeitgeber zwar schon einmal vorgebracht und meine bedenken geäussert aber der sah das irgendwie viel zu locker.
kann mir da jemand sagen wie das rechtlich aussieht?weil ich möchte mich nicht unbedingt irgendwie mal in die nesseln setzen,falls so etwas mal passieren sollte.


mfg inventador

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Rainer Schulze
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. im Ruhestand


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Beiträge: 4419
Registriert: 24.09.2012

erstellt am: 13. Nov. 2014 16:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für inventador 10 Unities + Antwort hilfreich

>>kann mir da jemand sagen wie das rechtlich aussieht?

Du wirst in diesem Forum vermutlich keinen Anwalt für Arbeitsrecht finden.

Aber mal meine laienhafte Meinung:
Dem Kunden gegenüber haftet immer die Firma.

Natürlich kann Dein Vorgesetzter Dich zur Rechenschaft ziehen.
Aber angesichts Deiner fachlichen Qualifikation und der von Dir geäußerten Bedenken müsste man Dir schon ein grob fahrlässiges Fehlverhalten nachweisen.
Dennoch: Du sitzt auf einem heißen Stuhl.
Unabhängig davon ob Du "nur" ein technischer Zeichner bist oder ein erfahrener Konstrukteur: Es ist ein Grundsatz eines jeden Qualitätssystems, dass mindestens eine zweite fachlich qualifizierte Person die Fertigungsunterlagen prüfen sollte. Wenn da etwas falsch läuft, wird es Vorwürfe geben. Und - ob Recht oder Unrecht - zunächst einmal wirst Du in der Schusslinie sein.

------------------
Rainer Schulze

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inventador
Mitglied
Technischer Zeichner

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Beiträge: 2
Registriert: 13.11.2014

erstellt am: 13. Nov. 2014 16:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

das war mir schon bewusst,wollte halt nur mal nachfragen ob da jemand schon erfahrungen hat oder halt sich etwas auskennt.
ich kenne das ja auch mit dieser vier-augen-regel bei denn unterlagen,so war es ja auch bei den anderen firmen wo ich bisher war und so sollte es auch standart sein bei einem funktionierenden qm-system.
ich habe auch so etwas das gefühl,das man am liebsten einen ingeneur bzw konstrukteur einsparen will...weil intern besteht auch kein interesse recht schnell einen entsprechenden leiter in die konstruktion zu holen.
da man meine bedenken auch immer wieder nicht so ganz für voll nimmt,werde ich definitiv noch einmal einen anwalt befragen und vielleicht für mich einen schlussstrich mit der firma ziehen.

danke trotzdem erst einmal für die schnelle antwort!

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