hallo zusammen,
hätte da mal eine frage,wie es bei haftungs- bzw schadensersatzansprüchen bei konstruktionsfehlern aussieht.
bin gelernter technischer zeichner im bereich maschinen- und anlagenbau,habe letztes jahr ausgelernt und nach vielen praktikas in vielen fachrichtungen endlich eine stelle gefunden.
problem ist,das in der firma gegenwärtig nur ich für die konstruktion zuständig bin,da der bisherige ingenieur vor kurzem das handtuch geworfen hat und benun einer anderen firma tätig ist.
in den firmen wo ich vorher als praktikant mehrer monate tätig war,war der zeichner quasi der zuarbeiter des ingenieurs bzw. konstrukteurs.diese haben vor jeder freigabe alle entsprechenden unterlagen zu einem konstruktionvorgang geprüft.
gegenwärtig ist es in meiner jetzigen Firma aber so,das alles was ich nach skizzen oder anderen wilden vorgaben konstruiere von niemanden geprüft bzw. freigegeben wird.
alles geht gleich so in die fertigung und genau das ist es,was mir zu denken gibt.
wie schaut es aus,wenn auf grund meiner doch noch sehr geringen praktischen erfahrungen bei der konstruktion ein fehler unterläuft?
in wie fern kann mich meine firma belangen,wenn zb durch einen fehler die produktion einer von mir konstruierten baugruppe sich verzögert und auftraggeber mit schadensersatzansprüchen ankommen.
ich hatte diese thematik bei meinem arbeitgeber zwar schon einmal vorgebracht und meine bedenken geäussert aber der sah das irgendwie viel zu locker.
kann mir da jemand sagen wie das rechtlich aussieht?weil ich möchte mich nicht unbedingt irgendwie mal in die nesseln setzen,falls so etwas mal passieren sollte.
mfg inventador
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